Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Sonderabkommen Wärmepumpe  (Gelesen 8732 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Tempo

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
Sonderabkommen Wärmepumpe
« am: 05. Juli 2010, 11:40:02 »
Hallo,
ich habe im März ein Einfamilienhaus mit Wärmepumpenheizung gekauft. Das Haus wurde 2001 gebaut. Die Voreigentümer hatten damals ein Sonderabkommen für den Energieanschluss mit der Wärmepumpe abgeschlossen. Die Tarife waren bis zuletzt relativ günstig, HT ca. 13 ct. NT ca. 11 ct.
Nach dem ich mich als neuer Eigentümer der Verbrauchsstellen angemeldet habe, hat mir die ENSO mitgeteilt, dass es ab 01.06.2010 neue Tarife gibt. Aus den bisherigen Tarifen WP und KWL ist jetzt der Tarif \"Wärme\" geworden. Eine Trennung nach HT und NT entfällt ebenfalls. Der Preis liegt jetzt bei über 16 ct. Das bedeutet eine Preiserhöhung von 50 % gegenüber dem vorherigen NT-Preis.

Auf meinen Antrag auf Übernahme des Sonderabkommens, welches der Voreigentümer hatte, geht man nicht ein. Was kann ich tun?

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Sonderabkommen Wärmepumpe
« Antwort #1 am: 05. Juli 2010, 13:08:59 »
@Tempo,

nun dem ist mal so.

Neuer Eigentümer, neuer Vertrag, neuer Tarif.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline bjo

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 983
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Sonderabkommen Wärmepumpe
« Antwort #2 am: 05. Juli 2010, 22:39:30 »
18,45 Cent/ kwh bei einem Zähler kostet der billigste! (Verivox, keine Vorkasse!
Tip
- ausrechnen was der der HT/Nt Zähler mehr kostet!
- wenn das im Jahr merh als die Preisdifferenz ist
- HT / NT Zähler wechslen lassen und dann den Anbieter wechseln!
=> läßt sich der Grundversorger (WP Strom ist immer Grundversorger) darauf nicht ein!
= > Wiederspruch einlegen, Vertrag prüfen lassen und allen künftigen Zahlungen wiedersprechen und nicht mehr als diese 16cent zahlen!

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Sonderabkommen Wärmepumpe
« Antwort #3 am: 05. Juli 2010, 23:09:31 »
@bjo,

nun, so könnte man es auch machen :D
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Tempo

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
Sonderabkommen Wärmepumpe
« Antwort #4 am: 07. Juli 2010, 10:50:15 »
Der Sachverhalt wird zur Zeit durch einen Rechtsanwalt geprüft.

Im Sonderabkkommen der Voreigentümer steht eindeutig, dass dieses auf den Rechtsnachfolger übergeht, sofern keine der Parteien das SA kündigt.
Weiterhin wurde die 6-Wochen-Frist zur Information über die Preiserhöhung nicht eingehalten.

Schaun mer mal, was dabei rauskommt...

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Sonderabkommen Wärmepumpe
« Antwort #5 am: 07. Juli 2010, 12:19:02 »
@Tempo,

als Rechtsnachfolger wird in dem SA ist der versorger gemeint, falls eine (feindlichen) Übernahme durch ein anderes EVU erfolgt
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Tempo

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
Sonderabkommen Wärmepumpe
« Antwort #6 am: 07. Juli 2010, 12:48:19 »
§ 7 Abs. 1 des Anschlussnutzungsvertrages zum Sonderabkommen WP besagt:

\"Jeder Vertragspartner ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen.\"

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Sonderabkommen Wärmepumpe
« Antwort #7 am: 07. Juli 2010, 13:51:19 »
@Tempo,

aha, wieder etwas Neues aus Vertragsbestimmungen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz