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Autor Thema: Stadtwerke Bredstedt  (Gelesen 9058 mal)

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Offline wegoworld

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Stadtwerke Bredstedt
« am: 27. Mai 2010, 13:26:08 »
Die Stadtwerke Bredstedt betreiben seit 1994 zwei BHKWs, die mit Holzhackschnitzeln und zu Spitzenzeiten zusätzlich mit Gas befeuert werden. In den Fernwärmeverträgen (Laufzeit 15 Jahre, also jetzt kündbar!) ist eine Preisänderungsklausel fixiert, die als Faktoren den Heizölpreis (zu 80%), den Tarifvertrag (10%) und einen Inestitionsgüterindex des Statistischen Bundesamtes (10%) festlegt, aber die realen Kosten (für Holz und Gas) komplett ignoriert (Formel: P= 0,8xH1/20,04 + 0,1xL1/1452,08 + 0,1x l1/93,75  --> H1=Heizölpreis, L1=TVöD Tarif West E2 Stufe 5, l1=Inestitionsgüterindex).

Diese Preisgleitklausel ist m. Ansicht nach ein Verstoß gegen die AVBFernwärmeV. Nun wurde zum 01.06. der Arbeitspreis gemäß dieser (ungültigen) Formel um 30% gesenkt. Und nun? Ich kann ja schlecht sagen, die Preisänderung ist unwirksam, ich zahle weiterhin den alten Preis, wenn Ihr anderer Ansicht seid, verklagt mich doch...

Ich habe im November ein Haus in Bredstedt gekauft und hänge jetzt in diesem Vertrag (Grundbuch verbietet feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe, Lösung: Erdwärme!).
Ich hatte schon diverse unerfreuliche Auseinandersetzungen mit den Stadtwerken. Zuerst hieß es, ich könne den Vertrag nicht kündigen, ich hätte eine Abnahmepflicht, dies war glatt gelogen! Dann hieß es, ich wäre grundbuchlich an die Fernwärme gebunden (auch gelogen), dann wurde nach 1,5 Std. Diskussion etwas kleinlaut zugegeben, dass ich eine Erdwärmeheizung bauen dürfte.

So weit, so gut. Aber der Vertrag ist nur zum 31.12. kündbar, also bei -12°C, wie soll denn da der Übergang funktionieren? Vor allem erwarte ich weitere Steine aus dem Hause Stadtwerke, die ja schon nicht mal mehr auf meine Briefe reagieren (z.B. Probleme beim Rückbau der Fernwärmeleitungen...).

Für jeden Tipp wäre ich dankbar (auch, ob Ihr meine Einschätzung zur Preisänderungsklausel teilt)

Gruß

Martin

Offline wegoworld

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Stadtwerke Bredstedt
« Antwort #1 am: 14. Juni 2010, 11:50:37 »
Na, hat niemand eine Meinung hierzu?

Falls doch noch jemand in sich geht und hierzu etwas schreiben mag: Ich würde mich freuen!

Gruß aus Bredstedt!

Offline wegoworld

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Stadtwerke Bredstedt
« Antwort #2 am: 05. Juli 2010, 15:59:05 »
Inzwischen habe ich eine Stellungnahme von einem Anwalt erhalten, der meine Einschätzung zur Preisänderungsklausel teilt. Dieser hat mir vorgeschlagen bei der nächsten Preiserhöhung zu kündigen (oder einen Aufhebungsvertrag auszuhandeln) und entweder neue Modalitäten auszuhandeln oder eine alternative Energieform (wie gesagt, bei mir geht nur Erdwärme) zu nutzen.
Ich habe jetzt aber bereits sofort gekündigt (warte noch auf die Bestätigung), und die Erdwärme geht auch noch in diesem Jahr los.

Offline wegoworld

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Stadtwerke Bredstedt
« Antwort #3 am: 19. Januar 2011, 16:40:34 »
Liebe User,

seit dem 01.01.2011 bin ich nicht mehr Kunde der Stadtwerke Bredstedt. Ich habe ordnungsgemäß gekündigt, die Kündigung wurde mir bestätigt und ich habe eine Abrechnung erhalten.

Diese Abrechung stelle ich in Zweifel, da der Preis nach einer ungültigen Preisänderungsklausel errechnet wurde. Wie kürze ich die Rechnung?
1.300€ sind nach Rechnung der Stadtwerke noch offen.
Sage ich einfach: Zahle ich nicht, aufgrund der PGK, oder muss ich noch die meiner Meinung nach korrekte Zahl ausrechnen und sagen, dass ich die Differenz nicht zahle?
Zudem ist hier noch folgendes Problem: Die Stadtwerke haben aufgrund der ungültigen PGK die Preise gesenkt. Vorher habe ich als Neueigentümer des Hauses mich allerdings nicht mit PGK und AVB FernwärmeV befasst und die Abschlagszahlungen (allerdings ab Januar 2010 immer unter Vorbehalt) getätigt.
Ich habe den Stadtwerken weiterhin mehrfach mitgeteilt, dass die PGK unwirksam ist und ich die Zahlung möglicherweise verweigern werde.

Also:
Vorschläge für das weitere Vorgehen sind willkommen!

 

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