Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Beweisbeschluss des LG Oldenburg  (Gelesen 11553 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline uwes

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 677
  • Karma: +7/-2
Beweisbeschluss des LG Oldenburg
« am: 22. April 2010, 18:54:05 »
Wie berichtet, hat der Bundesgerichtshof die Sache an das Landgericht Oldenburg zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.

Dieses hat nun einen inetressanten Beweisbeschluss verkündet.
Danach soll ein Sachverständiger ein Gutachten erstellen zur Frage,
- ob die swd GmbH Delmenhorst (nur) bestimmte eigene Bezugskosten weitergegeben hat,
- ob die Preisklausel im Vorlieferantenverhältnis richtig angewandt worden sei,
- die Preiserhöhung durch den Vorlieferanten nach den Bezugsverträgen geschuldet wäre und
- ob es rückläufige Kosten in der Sparte Gas nicht gegeben habe.
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
____________________________________________________
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

Offline tangocharly

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.139
  • Karma: +5/-0
Beweisbeschluss des LG Oldenburg
« Antwort #1 am: 22. April 2010, 23:18:48 »
In Oldenburg hat man offensichtlich auch die Zeichen der Zeit begriffen !   ;)
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline Black

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.754
  • Karma: +1/-0
Beweisbeschluss des LG Oldenburg
« Antwort #2 am: 23. April 2010, 10:35:08 »
*Gähn* Is ja der Wahnsinn....ein Beweisbeschluss wie tausend andere.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Beweisbeschluss des LG Oldenburg
« Antwort #3 am: 23. April 2010, 10:37:39 »
Gemessen an früheren Entscheidungen des LG Oldenburg handelt es sich um einen Riesenfortschritt im Sinne der Wahrheits- und Rechtsfindung.

Offline uwes

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 677
  • Karma: +7/-2
Beweisbeschluss des LG Oldenburg
« Antwort #4 am: 03. Mai 2010, 14:01:55 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Gemessen an früheren Entscheidungen des LG Oldenburg handelt es sich um einen Riesenfortschritt im Sinne der Wahrheits- und Rechtsfindung.

In der Tat. Für das LG Oldenburg beachtlich.
Aber in der Tat - nicht genug.

Jetzt hat man vor, ein Wirtschaftprüfungsunternehmen aus Bremen, das sich selbst als Dienstleister der Ver- und Entsorgungsunternehmen bezeichnet,  mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen.

Nicht ganz abwegig zu denken, dass diese WP\'s Vertreter des bremischen Vorlieferanten sind. Ob deren Neutralität bezweifelt werden kann?
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
____________________________________________________
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Beweisbeschluss des LG Oldenburg
« Antwort #5 am: 04. Mai 2010, 09:58:51 »
Da kann man sich doch nur an den Kopf fassen. Aber zwecks Temperaturkontrolle des Richters müsste man ja diesem an den Kopf fassen.  8)

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz