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Autor Thema: Kunde unterliegt vor dem OLG Koblenz  (Gelesen 6002 mal)

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Offline RR-E-ft

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Kunde unterliegt vor dem OLG Koblenz
« am: 20. April 2010, 13:09:58 »
EVM- Pressemitteilung: Kunde unterliegt vor dem OLG Koblenz

Das Urteil des OLG Koblenz

Auffällig ist, dass der Kunde zu einem Tarif beliefert worden sein soll, den die EVM ihren Kunden gegenüber zwischenzeitlich gekündigt hatte, was für eine Belieferung außerhalb der Grundversorgung spricht, vgl. § 20 GasGVV.

Zitat
Geklagt hatte ein Kunde der EVM, der Gaspreiserhöhungen im Tarif EVM-Komfort zwischen dem 1. Juli 2005 und dem 15. Oktober 2006 für unangemessen hielt und sie deshalb gerichtlich für unwirksam erklären lassen wollte.

Zu den Kündigungen der EVM.

Handelt es sich um die Belieferung ausßerhalb der Grundversorgung, wäre es zunächst entscheidend darauf angekommen, ob überhaupt eine Preisänderungsklausel wirksam vereinbart wurde, etwaige AGB wirksam einbezogen wurden, Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB iVm. § 305 Abs. 2 BGB. Allenfalls bei Einbeziehung einer solchen Klausel konnte es dann auf die Billigkeit gem. § 315 BGB ankommen (BGH VIII ZR 225/07).

Im Urteil des OLG Koblenz liest man hierzu:

Zitat
Gegen die der Beklagten vertraglich eingeräumte Befugnis, Preise auf der Grundlage von § 4 AVBGasV anzupassen, bestehen keine Bedenken und werden vom Kläger auch nicht geltend gemacht.

Die vertragliche Einräumung einer solchen Befugnis ist eine Frage eines jeden Einzelfalles. Vorliegend soll sie nicht bestritten gewesen sein und auch keine Auseinandersetzung mit der Frage der AGB- rechtlichen Wirksamkeit gem. § 307 BGB erörtert worden sein.

Der BGH wird sich in den für den 16.06.2010 avisierten Entscheidungen in Sachen EWE nochmals mit der Frage der Einbeziehung und Wirksamkeit solcher Preisänderungsklauseln in Sonderverträge zu befassen haben, ebenso mit der Frage eines vereinbarten Preissockels bei Sondervertragskunden.

Offline wulfus

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Kunde unterliegt vor dem OLG Koblenz
« Antwort #1 am: 30. April 2010, 19:39:23 »
In ihrer Pressemitteilung unter http://www.EVM.de schreibt die EVM:
\"Begründet hat die EVM die strittigen Preiserhöhungen mit gestiegenen Bezugskosten.
Der 12. Zivilsenat des OLG bestätigte dies jetzt und stellte zudem fest, dass die Preiserhöhungen nicht
durch Einsparungen in anderen Bereichen hätten aufgefangen werden können.
Die Richter stützten sich auch auf ein Testat von Wirtschaftsprüfern.\"

Was sollen wir davon halten?
Wird hier das alte Thema \'unabhängige Wirtschaftsprüfertestate\' weiter hochgehalten?
Also urteilen nach dem Motto \'Steter Tropfen höhlt den Stein\'!?

Offline RR-E-ft

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Kunde unterliegt vor dem OLG Koblenz
« Antwort #2 am: 30. April 2010, 20:14:32 »
@wulfus

Public relations (die Aufgabe der Presseabteilung) ist eine hohe Kunst, Sachverhalte besonders zu verpacken. Die PR- Ausdünstigungen verfolgen einen bestimmten Zweck: Propaganda.

Fakt ist, dass Billigkeitsprozessen die Bindungswirkung für Parallsachen fehlt, so dass ein anderes Verfahren durcu Zusammenspiel von Darlegen/ Bestreiten/ Beweisen zu einem völlig anderen Ergebnis kommen kann.

Offline Cremer

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Kunde unterliegt vor dem OLG Koblenz
« Antwort #3 am: 01. Mai 2010, 13:14:39 »
schön der Spruch der EVM:

\"wir machen\'s Ihnen bequem\" :D :D :D


Höre so ähnliches aus dem Werbespruch der Landesregierung Rheinland-Pfalz:

\"Wir machen\'s einfach\"
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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gerd@cremer-kreuznach.de

 

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