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Autor Thema: Nötigung oder Erpressung oder versuchte Nötigung oder versuchte Erpressung  (Gelesen 9868 mal)

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Offline VIPP-Blitz

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Hallo,

nachdem mich Mitgas 2 Jahre lang mit Mahnungen überhäufte, war Mitgas dazu übergegangen mir 2 (!) mal monatlich die 2. Mahnung mit Androhung des Mahnbescheides zu schicken.
Vor einigen Wochen hatte ich die Nase voll und hab denen, auch mit Hinweis auf das Leipziger Amtsgerichts Säumnisurteil (alle Preiserhöhungen seit 2003 unwirksam) geschrieben: \" ... damit ist nun Schluß! Bei Erhalt einer erneuten 2. Mahnung, ohne das ein Mahnbescheid folgt, werde ich Strafanzeige wg. o.g. Delikten stellen.

Natürlich bekam ich keine Antwort, aber 4 Wochen auch keine MAhnung. Dann kam die übliche 1. Mahnung, auch Zahlungserinnerung genannt. Vor 2 Wochen dann wieder die 2. Mahnung mit der üblichen Drohung. Seit dem warte ich auf den Mahnbescheid.
Ich gehe davon aus, dass dieser nicht kommt.

Sollte erneut eine 2. Mahnung ist Haus flattern, möchte ich nunmehr Strafantrag stellen. Ich fühle mich tatsächlich genötigt und erpresst.

Sollte man den Strafantrag auf versuchte oder auf Nötigung oder auf versuchte oder auf Erpressung stellen.

Bin gespannt auf Eure Antworten.
Vielleicht hat ja auch jemand bereits Erfahrung?!


Gruß
VIPP-Blitz

Offline bolli

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Na ja, da haben Sie sich weit aus dem Fenster gelehnt. Vor solchen Drohungen sollte man sich in Ruhe die Tatbestandsmerkmale dieser \"Taten\" anschauen und untersuchen, ob der eigene Sachverhalt überhaupt darunter fällt.
Wenn dieses nicht der Fall ist, sollte man sich solche Drohungen auch sparen, schließlich sind die auf der \"anderen Seite\" auch nicht auf den Kopf gefallen, auch wenn es manchmal einen anderen Anschein haben könnte.  :D

Da Nötigung (§ 240 StGB) und Erpressung (§ 253 StGB) das gleiche einleitende Tatbestandsmerkmal aufweisen (\"Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel ...\") können Sie beides auf einmal abhandeln und auch gleichzeitig verwerfen. Daher wird\'s mit der Umsetzung Ihrer Drohung wohl nichts werden, außer Sie stufen die Androhung eines Mahnbescheides schon als empfindliches Übel ein.  ;)

Aber es verlangt auch niemand von Ihnen auf JEDE Mahnung zu reagieren. Lassen Sie die MITGAS doch ruhig schreiben, wenn\'s ihr gefällt. Maximal zweimal ausführlich antworten und den Sachgverhalt erklären, und danach nur noch Papier abheften. Wenn die was wollen, sollen Sie den Mahnbescheid beantragen, dann wiedersprechen Sie und dann können Sie im Rahmen einer eventuellen Klage immer noch erwidern, was vorgefallen ist. Die arbeiten mit automatisierten Systemen, die sie leider nicht stoppen können, weshalb manueller Briefwechsel mit automatischen Mahnungen nicht korrespondiert.

Offline hko

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@VIPP-Blitz,

ich hatte vor einiger Zeit wohl das gleiche Problem mit EON Mitte. Als mir dies zu viel wurde, habe ich denen folgendes Fax geschickt:


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mir in der Vergangenheit schon mehrmals Mahnungen und Drohungen jeglicher Art verbeten.

Bisherige Bilanz:
2 rechtswidrige Abbuchungen
8 Mahnungen, die mit Androhungen der Stromabschaltung verbunden sind
8 weitere Briefe, gespickt mit Desinformationen und Drohungen
1 Abschaltversuch (abgewehrt!)

Keine dieser rechtswidrigen Maßnahmen haben Sie bis jetzt zurückgenommen. In Ihrem letzten Schreiben haben Sie alle Ihre rechtswidrigen Maßnahmen ausdrücklich bestätigt.

Ich habe jetzt diesen Vorgang dem Bundeskartellamt mitgeteilt und um Einleitung eines Missbrauchsverfahren gegen Sie gebeten.

Gleichzeitig erteile ich Ihnen, bzw. Ihren Mitarbeitern bis zur Rücknahme der Sperrungsandrohung ein Hausverbot zum Zwecke der Versorgungseinstellung.


Ein weiters Fax ging dann an das Bundeskartellamt. Ergebnis: keine weiteren Mahnungen.

Gruß hko

Offline VIPP-Blitz

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Hallo hko,

vielen Dank für diese seeehr interessante Infomation.
Ich werde wohl gleiches veranlassen.

@bolli
Ja, ich fühle mich genötigt. Wenn man eine Familie zu Hause hat, mit einem Kleinstkind, ist die ständige Droherei durchaus: \" ein empfindliches Übel.\"
Man weckt ja absichtliche Ängste!


Gruß
VIPP-Blitz

Offline bolli

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Zitat
Original von VIPP-Blitz
@bolli
Ja, ich fühle mich genötigt. Wenn man eine Familie zu Hause hat, mit einem Kleinstkind, ist die ständige Droherei durchaus: \" ein empfindliches Übel.\"
Man weckt ja absichtliche Ängste!
Bei den Gesetzestatbeständen kommt es meist, so auch hier, auf die Erfüllung der Sachverhaltsmerkmale aus objektiver Sicht  und nicht aus Ihrer subjektiven Sicht an.

Ich kann durchaus verstehen, dass Sie das Ganze als belastend und möglicherweise sogar als bedrohend empfinden (wobei man SICH aber klar machen sollte, dass ein Mahnbescheid im konkreten Fall ja nichts ehrenrühriges sondern eher war was positives ist  ;) ) , bin mir aber relativ sicher, unter objektiver Betrachtungsweise (eines Staatsanwaltes und Richters) wird da nichts draus.

Offline Gare

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Nötigung oder Erpressung oder versuchte Nötigung oder versuchte Erpressung
« Antwort #5 am: 13. November 2011, 23:30:58 »
habe seit 9/2004 weit über 200 schreiben der mitgas erhalten, die ich stets fleißig abhefte.

da ist beinah alles dabei, was dieser \"geschäftspartner\" bisher abgelassen hat.
nun könnte man sich darüber aufregen, nicht mein fall.

wesentlich ist, immer dann zu reagieren, wenn man muss, also bei jeder allg. gültigen ankündigung durch mitgas.
das vergessen gern die, die sich lieber aufregen.

bolli hat doch klartext geschrieben, also was versteht ihr anderen beiden nicht?

 

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