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Autor Thema: Die Sache mit der HEL- Bindung  (Gelesen 5613 mal)

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Die Sache mit der HEL- Bindung
« am: 24. März 2010, 23:16:06 »
Die Sache mit der HEL- Bindung


Zitat
Die Tarife für NEWgas werden in ihrem quartalsmäßigen Auf und Ab - nach einer im Vertrag fixierten Formel - maßgeblich davon bestimmt, wie sich die Notierungen des Statistischen Bundesamtes für den Heizölpreis am Berichtsort Düsseldorf in vorangegangenen Monaten durchschnittlich entwickelt haben.   «Anders als in den vom BGH entschiedenen Fällen stellt der NEWgas-Vertrag nicht allein auf die Entwicklung des Heizölpreises ab», erklärte dazu das Unternehmen auf Anfrage. «Der NEWgas-Vertrag berücksichtigt in der Preisbildung weitere Faktoren wie die Entwicklung der Netzentgelte, Steuern und Abgaben. Neben dem Recht zur Preisanpassung bei Erhöhung haben wir uns gegenüber unseren Kunden vertraglich verpflichtet, Senkungen dieser Preisbestandteile unmittelbar weiterzugeben.» NEW Energie, das Vertriebsunternehmen von NVV und West, merkte zudem an, dass es - im Gegensatz zu dem vom BGH zu beurteilenden Zeitraum - heute für private Verbraucher einen funktionierenden Gaswettbewerb mit vielen Anbietern gebe.



Man kann getrost davon ausgehen, dass das Unternehmen sich irrt und auch von den neuen Urteilen betroffen ist. Die HEL-Klausel ermöglicht regelmäßig einen Schluck oben drauf. Siehste hier.

 

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