Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Strompreis steigt zum 1.Mai 2010  (Gelesen 7991 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Strompreis steigt zum 1.Mai 2010
« am: 14. März 2010, 20:18:32 »
Strompreis steigt zum 1.Mai 2010

Die Erhöhung.

Die von den Stadtwerken neu gewünschten Preise.

Hintergrund:

Großhandelspreise Strom 10/08
Großhandelspreise Strom 03/10

Heraus zum 1.Mai!

Wie früher: Geschlossener Abmarsch mit kurzem Winken.
Vom ersparten Geld reichlich Arbeiteraal und Fassbrause.

Dumm nur für die, die nicht auf die Füße kommen.

Sicherheitshalber jetzt schon den ab 01.05. geltenden Strompreisen schriftlich widersprechen, das Recht zur Preiserhöhung bestreiten und die neuen Preise insgesamt gem. § 315 BGB als unbillig rügen.

Offline aranblau

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 57
  • Karma: +0/-0
Strompreis steigt zum 1.Mai 2010
« Antwort #1 am: 15. März 2010, 08:18:33 »
oder, angesichts der vielen juristischen Unwägbarkeiten trotz vieler - auch verbraucherfreundlichen - Urteile, einfach den Anbieter wechseln. Siehe z. B. Verivox.

Offline userD0010

  • Gelöschte User
  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.590
  • Karma: +6/-16
  • Geschlecht: Männlich
Strompreis steigt zum 1.Mai 2010
« Antwort #2 am: 15. März 2010, 08:47:03 »
@aranblau

\"einfach den Anbieter wechseln. Siehe z. B. Verivox. \"

Weil der nächste Anbieter die Preise senkt oder stabil hält?

Die Gebrüder Grimm lassen grüßen.

Offline aranblau

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 57
  • Karma: +0/-0
Strompreis steigt zum 1.Mai 2010
« Antwort #3 am: 15. März 2010, 08:52:16 »
Die meisten Strom- und Gaskunden können doch selber schon mal nicht einschätzen, ob sie denn nun Tarif- oder Sondertarif(norm)kunden sind und welchen Widerspruch (§§ 307, 315 BGB) sie einlegen sollen und in welcher Form und mit welchem Inhalt. Haben sie es doch getan, brauchen sie auf Jahre hinweg ein entsprechendes Standvermögen. Bei entsprechenden Summen müssen sie sich auch darauf gefasst machen, vor Gericht zu gehen, entweder weil sie selber klagen oder weil sie vom Energieversorger verklagt werden. Hier ist es dann in den seltensten Fällen mit einer Instanz getan, man braucht also wieder Geduld und Standvermögen und einen kompetenten Anwalt, bis man (hoffentlich) zu einem kundenfreundlichen Endurteil gelangt, Garantie hat man hierfür nicht. Selbst nach einigen BGH-Urteilen steht man immer noch vor dem Problem, seine eigenen Ansprüche gerichtlich durchsetzen zu müssen, weil sich der Energieversorger einen Deut um die Vielzahl der in der Zwischenzeit ergangenen AG-, LG- und BGH-Urteile kümmert (und dies ja auch nicht muss). Mit der Vielzahl von juristischen Informationen und Meinungen in diesem Forum können wahrscheinlich viele Kunden (juristische Laien) auch eher weniger anfangen.

Von daher ist es doch letztlich einfacher, sich einen günstigeren Versorger zu suchen, auch wenn man dann vor dem Problem steht, öfter mal seinen Versorger wechseln zu müssen. Ich hab mittlerweile (ausgesprochen problemlos) meinen Strom- und Gasversorger gewechselt und muss halt jetzt immer noch auf eine eventuelle Klage meines bisherigen Versorgers wegen zurückbehaltenen Preiserhöhungen warten. Ob ich die nach meinen Berechnungen bestehenden Überzahlungen jemals zurückerstattet bekomme, ist unwahrscheinlich, solange ich selber nicht klage, was ich derzeit wegen der oben genannten juristischen Unwägbarkeiten nicht in Erwägung ziehe. Immerhin spare ich allein durch den Anbieter-Wechsel derzeit immerhin ca. 400 EUR im Jahr an Strom- und Gaskosten.

Ich möchte hier nicht die Arbeit des Bundes der Energieverbraucher kritisieren: Widerspruch ist sinnvoll und gut, ich hab´s ja auch schon über Jahre gemacht. Aber man sollte nicht den Eindruck erwecken, als wäre mit einem eingelegten Widerspruch der \"Krieg\" schon gewonnen. Andererseits muss man natürlich den Energiemarkt irgendwie in Gang setzen und die Wechselmöglichkeiten waren in den letzten Jahren ja eher beschränkt. Klar ist, dass es auch unter den neuen Anbietern unseriöse Firmen gibt und man sich die neuen Vertragsbedingungen natürlich anschauen muss, bevor man wechselt.

Offline userD0010

  • Gelöschte User
  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.590
  • Karma: +6/-16
  • Geschlecht: Männlich
Strompreis steigt zum 1.Mai 2010
« Antwort #4 am: 15. März 2010, 10:05:34 »
@aranblau


\"Die meisten Strom- und Gaskunden können doch selber schon mal nicht einschätzen, ob sie denn nun Tarif- oder Sondertarif(norm)kunden sind\"

Wohl wahr, aber leider hilft diese Einsicht \"den meisten Strom- und Gaskunden überhaupt nicht\", weil sie nämlich aus lauter Bedenken keinen Widerspruch einlegen.

Wer mit Unterstützung des Forums und Hilfe des BdEV sich gegen die Preistreiberei durch Widerspruch zur Wehr gesetzt und mit den richtigen Argumenten seine Preisanerkenntnis festgesetzt hat, wird in den seltensten Fällen bei Gericht landen, es sei denn, dass er in eine Falle des EVU getappt ist.
Und wer gekürzt hat, muss ja wohl nicht vor Gericht klagen, um zuviel Gezahltes zurückzuerlangen.

\"man braucht also wieder Geduld und Standvermögen und einen kompetenten Anwalt, bis man (hoffentlich) zu einem kundenfreundlichen Endurteil gelangt, Garantie hat man hierfür nicht. Selbst nach einigen BGH-Urteilen steht man immer noch vor dem Problem, seine eigenen Ansprüche gerichtlich durchsetzen zu müssen, weil sich der Energieversorger einen Deut um die Vielzahl der in der Zwischenzeit ergangenen AG-, LG- und BGH-Urteile kümmert (und dies ja auch nicht muss). Mit der Vielzahl von juristischen Informationen und Meinungen in diesem Forum können wahrscheinlich viele Kunden (juristische Laien) auch eher weniger anfangen.\"

Aber .....
wer so argumentiert, sollte doch wohl die Finger von Fragen der Billigkeit oder des Einwands dagegen lassen, brav die Preistreiberei mitmachen und dessen Problem \"nur\" durch ständiges Versorgerwechseln zu verzögern suchen.

Dank des Forums und darin aktiver und kompetenter Aussagen haben vermutlich mehr Energieverbraucher Vorteile erzielt als diejenigen, die zwar jammern und durch die Anbieterwechselei ein paar kleine Vorteile erzielt haben, aber letztendlich doch draufzahlen.
Es ist schon ein kleiner, aber feiner Unterschied, ob ich bei einem der großen Vier den Energiepreis des Jahres 2004 konstant zahle und das über immerhin nun sechs Jahre oder ob ich durch Anbieterhopping glaube, einen schnellen Euro zu machen.
Denn gerade beim Anbieterhopping provoziert man doch den \"Verlassenen\" dazu, alle juristischen Register zu ziehen.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Strompreis steigt zum 1.Mai 2010
« Antwort #5 am: 15. März 2010, 10:08:40 »
Was verbirgt sich denn hier hinter dem Aufruf \"Heraus zum 1.Mai!\"?
Es geht wohl  eher weniger um den  Aufruf zur Teilnahme an einer Kampfdemonstration. ;)

Wechseln kann jeder, der sich dazu aufrafft, ganz einfach.
Wenn die Mehrzahl der Haushaltskunden wechselt, gibt es eine kleine Revolution und es wird zum maßgeblichen Zeitpunkt gem. § 36 II EnWG ein neuer Grundversorger gekürt.

Offline aranblau

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 57
  • Karma: +0/-0
Strompreis steigt zum 1.Mai 2010
« Antwort #6 am: 15. März 2010, 10:29:05 »
Zitat
Original von h.terbeck

...Wer mit Unterstützung des Forums und Hilfe des BdEV sich gegen die Preistreiberei durch Widerspruch zur Wehr gesetzt und mit den richtigen Argumenten seine Preisanerkenntnis festgesetzt hat, wird in den seltensten Fällen bei Gericht landen, es sei denn, dass er in eine Falle des EVU getappt ist.
Und wer gekürzt hat, muss ja wohl nicht vor Gericht klagen, um zuviel Gezahltes zurückzuerlangen....





...Dank des Forums und darin aktiver und kompetenter Aussagen haben vermutlich mehr Energieverbraucher Vorteile erzielt als diejenigen, die zwar jammern und durch die Anbieterwechselei ein paar kleine Vorteile erzielt haben, aber letztendlich doch draufzahlen.
Es ist schon ein kleiner, aber feiner Unterschied, ob ich bei einem der großen Vier den Energiepreis des Jahres 2004 konstant zahle und das über immerhin nun sechs Jahre oder ob ich durch Anbieterhopping glaube, einen schnellen Euro zu machen.
Denn gerade beim Anbieterhopping provoziert man doch den \"Verlassenen\" dazu, alle juristischen Register zu ziehen.

Ich denke, dass die meisten die Beträge noch nicht erreicht haben, bei denen der Versorger zur Klage schreitet. Im Übrigen: wer dieses Forum durchstöbert, bekommt einen Eindruck, wieviele schon mit einer Klage überzogen wurden, oder selber geklagt haben (Falle des EVU hin oder her, welcher Laie erkennt dies denn schon sofort) - mit ungewissem Ausgang. Die wenigsten Kunden werden tatsächlich einen Deal mit ihrem Versorger aushandeln können und wenn doch, gilt er nicht automatisch für die anderen Kunden dieses Versorgers, noch hat er allgmeingültigen Charakter in dieser Branche.

Ob man vor Gericht klagen muss, um zu viel Gezahltes zurückzuerlangen, hängt selbstverständlich davon ab, ob man den Fehler gemacht hat, z. B. seine Lastschrifteinzugsermächtigung oder Daueraufträge nicht rechtzeitig zu ändern, oder (trotz Hinweis der Unzulässigkeit) der Versorger Zahlungen auf Rückstände angerechnet hat. Auch hierfür gibt es nach diesem Forum wohl nicht nur ein paar Fälle, s. \"Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Sondervertragskunden - Zeit der Gegenrechnungen\"


Im Übrigen ziehe ich die Kompetenz der Forumsteilnehmer nicht in Zweifel. Aber man muss sich ja nur mal die Rubrik Grundsatzfragen, z. B.
\"§4 AVBGasV\", \"Sachstand Billigkeitskontrolle\" oder \"Neue Sichtweise Sondervertragskunde-Tarifkunde\" anschauen, um nüchtern zum Ergebnis zu kommen, dass der, der nicht selber klagt, auf Jahre weder Klarheit darüber haben wird, welcher Art Tarifkunde der Verbraucher ist, noch ob seine Ansprüche glücklich verjähren oder irgendwann doch der Prozess droht, so es denn nicht irgendwann eine höchstrichterliche Entscheidung gibt, die die großen Energiekonzerne endgültig in die Schranken verweist. Billigkeitskontrolle-Tarifkundendiskussionen und so weiter: Alles ist im fluss, was heute gut für die Kunden ist, ist morgen schon wieder anders entschieden.

Wie gesagt, man muss den Energiekonzernen schon die Grenzen aufzeigen. Das geht sowohl mit Widerspruch, aber auch mit den Mitteln der Marktwirtschaft. Niedrigeren Preisen der neuen Konkurenz wird sich auch ein alteingesessener Anbieter irgendwann nicht entziehen können.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz