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Autor Thema: ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!  (Gelesen 53427 mal)

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Offline ratloser

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ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
« Antwort #75 am: 09. Dezember 2010, 16:03:07 »
Guten Tag zusammen,

ich habe mich soeben angemeldet, weil mein Bruder ebenfalls einige Vergleichsangebote erhalten hat.
Er ist übrigens seit Mitte 2007 kein Entega-Kunde mehr.
Im (vorerst?) letzten Angebot vom November verzichtet Entega nun auf sämtliche Forderungen seit dieser Zeit.
Leider hat er gepennt und die Frist (30.11.), bis zu der sich Entega an das Angebot gebunden fühlt, verstreichen lassen.
In dem Schreiben heißt es weiter, dass sich Entega nach dieser Frist sämtliche Rechtspositionen und Ansprüche aufrechterhalten werde.

Was würdet ihr raten, wie er weiterverfahren soll?

danke schon mal im Voraus :)

PS: andere Frage am Rande, die nichts mit dem Thema zu tun hat:
weiß jemand, wie lange die Verjährunsfrist für nichtgezahlte Abschlagszahlungen für Gas und Strom ist?

Offline Jagni

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ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
« Antwort #76 am: 12. Dezember 2010, 00:22:40 »
@ratloser

Darüber, warum Versorger auch ehemaligen Kunden Vergleiche anbieten, wurde in diesem Thread schon einmal sinniert.

In Ihrem Falle ist zunächst abzuklären, was für ein Vertragshintergrund vorliegt und ob überhaupt Forderungen des Versorgers bestehen. Das ist ein guter Zeitvertreib für die Adventszeit.
Ist dem Versorger nichts geschuldet, hat er auch nichts zu fordern und in einem Vergleich auch nichts anzubieten.

Wenn Sie mit dem Vertragshintergrund nicht klarkommen, hilft ihnen auch gerne  die Beratung in Rechtsfragen des BdEV weiter.

Mit dem Verjährungsthema würde ich mich erst befassen, wenn Forderungen tatsächlich bestehen und es deswegen auch etwas zu verjähren gibt (Forderungen des Versorgers oder Forderungen ihres Bruders gegenüber dem Versorger).

Wollen Sie sich dennoch mit dem Verjährungsthema befassen, würde ich hier nachlesen, wobei der dortige Hinweis:

„Im konkreten Einzelfall bedarf es einer eingehenden Prüfung aller relevanten Punkte, die man von einem Rechtsanwalt durchführen lassen sollte.
Verjährungsrecht ist sehr komplex und von Nichtjuristen nach meiner Erfahrung nicht zu bewältigen, von manchen Juristen auch nicht.“

zu beachten wäre.

Auch hier werden sie etwas finden. Nutzen Sie ebenfalls die Suchfunktion, die  im Forum besteht.

Wenn Sie nach alldem immer noch der Meinung sind, dass etwas „verpennt“ wurde, ein Vergleich dem Seelenfrieden dient und außerdem auch noch der wirtschaftlichste Weg ist, dann sprechen Sie doch einfach mit einer der handelnden Personen bei dem Versorger. Sicher hat man dort noch immer ein Interesse, den Vergleich abzuschließen und auch Verständnis, wenn in der hektischen Vorweihnachtszeit etwas versäumt oder unter den Plätzchenteig geraten ist.

Gruß
Jagni

Offline RR-E-ft

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ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
« Antwort #77 am: 12. Dezember 2010, 01:13:23 »
Ansprüche auf Abschlagszahlungen können nicht verjähren, weil sie regelmäßig bereits vor Ablauf der Verjährungsfrist erlöschen.

Sie erlöschen mit Erteilung der nachfolgenden Verbrauchsabrechnung. Es besteht dann nur die eigenständige Forderung aus der Verbrauchsabrechnung, die eine eigene - für die Frage der Verjährung - maßgebliche Fälligkeit hat.

Offline Goetz-lebt

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ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
« Antwort #78 am: 01. März 2011, 18:35:40 »
Zitat
Original von Jagni
Und jetzt noch ein Osterei!

Vergleichsangebote scheinen nun tatsächlich zum großen Renner zu avancieren.
Warum nur jetzt so plötzlich, so häufig und so hastig?
 
Jagni

Da ich erst relativ kurze Zeit hier registriert bin und mit Sicherheit nicht alle Beiträge kenne, möchte ich nun mit einer gewissen Verspätung auf Ihre Fragen eine kurze Antwort(möglichkeit) versuchen:

Im Frühjahr 2010 musste der Jahresabschluss 09 erstellt und veröffentlicht werden. Dies geschah im März 2010.
In der Bilanz werden knapp 70 Mios offener Forderungen aus Lieferungen/Leistungen ausgewiesen.
Unabhängig vom üblichen Abschreibungsbedarf bei Forderungen macht es wirtschaftlich keinen Sinn, diese Forderungen nicht realisieren zu wollen.

Lieber nur eine Quote von X % als in die hohle Hand....

Oder kürzer ausgedrückt: die Entega hat einfach die Kohle gebraucht bzw. braucht immer noch frisches Geld.
Bei Interesse habe ich kürzlich ein eigenes Thema hierzu aufgemacht.

Wie dort bereits angeregt, sollten sich alle Entegakunden, aber besonders die Darmstädter (Heiner) genau überlegen, was das für eine Klitsche ist !

Offline Regina***

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ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
« Antwort #79 am: 29. März 2011, 22:21:32 »
Hallo,

bin seit März von Entega weg (Gas), also nur noch mit Trinkwasser dort - zwangsweise, es gibt ja keinen anderen Anbieter dafür.

Bzgl. Gas-Vergleich haben wir uns geeinigt.
Ich habe mit Entega über den Inhalt des Vergleichs verhandelt
und kam zu einem für mich akzeptablen Ergebnis.

Ich bin ganz froh, dass diese eine Sache jetzt abgeschlossen ist.

Viele Grüße
Regina

Offline Regina***

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ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
« Antwort #80 am: 13. März 2012, 13:58:46 »
Hallo,

nachdem ich mit Strom und Gas nun schon länger bei Mainova bin, klingelte es heute früh um kurz nach neun bei mir Sturm.

Man wolle Strom und Gas ablesen.
Nun melde ich die Strom- und Gasstände immer online direkt bei Mainova.

Ich konferierte nur über Sprechanlage mit dem Herrn vor dem Hoftor -
er meinte auf meinen Einwand, dass die Netzbetreiber trotzdem jedes Jahr einmal ablesen müssten, das sei so geregelt.
Er sei ja nur Dienstleister für die Entega, und die sei nun mal Netzbetreiber hier.

Ich habe ihn weggeschickt und meinte:
Es war nichts angekündigt,
die Zählerstände liegen meinem Energieversorger vor.

Wäre ja noch schöner, wenn ich Hinz und Kunz hier ins Haus lassen würde.
Und wer weiß, ob der nicht noch irgend was anderes, als nur Zähler ablesen gemacht hätte ... (Sperre oder so ... obwohl ich ja einen wirksamen Vergleich mit Entega abgeschlossen habe).

Meine Frage:
Stimmt es, dass die Netzbetreiber einmal jährlich die Zähler ablesen,
egal wer der Stromversorger ist?

Bin ich verpflichtet, die Ableser ins Haus zu lassen?
(ich könnte ja dann auch selbst ablesen und dem Ableser einen Zettel mit den Zählerständen in die Hand drücken).
Meines Erachtens zählt das Grundrecht der Unverletzlichlicht der Wohnung, und ich brauche hier niemanden reinzulassen, wenn ich nicht will.

Danke und viele Grüße
Regina

Offline Didakt

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ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
« Antwort #81 am: 13. März 2012, 15:43:03 »
@ Regina***

siehe § 21 NDAV

Offline Regina***

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ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
« Antwort #82 am: 13. März 2012, 16:56:17 »
Danke!
Da eine Benachrichtigung nicht erfolgt ist, war ich also nicht verpflichtet, die Leute reinzulassen.
Wenn ich rechtzeitig vorher Bescheid weiß, dass die kommen, ist das kein Problem,
dann sorge ich auch dafür, dass ich nicht alleine im Haus bin.

Viele Grüße
Regina

Offline Cremer

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ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
« Antwort #83 am: 14. März 2012, 11:53:29 »
@regina,

nun lass doch mal die armen Leute von der Entega die Zähler ablesen  :D

einen Ausweis hat der Beauftragte der Entega sicherlich dabei.

Schlimmer finde ich es, wenn Beauftragte die Zähler austauschen und man erhält kein Übergabeprotokoll vom Endstand des alten Zählers und Anfangsstand vom neuen Zähler. Die SW KH meinen, das wäre nicht üblich !!!
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
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gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Regina***

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ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
« Antwort #84 am: 14. März 2012, 20:40:00 »
Ja toll, der Ableser hätte sich bestimmt nicht anstecken wollen.
Habe nämlich grade eine tierische Erkältung und lag noch im Bett, als der klingelte.
Neneee, nur mit rechtzeitiger vorheriger Ankündigung. Sonst lass ich keinen rein.

Und Ausweise kann man fälschen ...
bin da mittlerweile seeeeehr misstrauisch.

Sollte der Zähler mal getauscht werden müssen, werde ich daran denken, mir die Zählerstände aufzuschreiben und vom Monteur quittieren zu lassen.

Viele Grüße
Regina

Offline Egli1

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ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
« Antwort #85 am: 19. März 2012, 00:49:27 »
Entega ist meines Wissens kein Netzbetreiber. Der Netzbetreiber zumindest im Darmstäder Raum ist der \"Verteilnetzbetreiber Rhein-Main-Neckar\" VNB-RMN (auch Tochter der HSE).
Seit Dezember 2009 kommen auch keine \"Entega\" - Mitarbeiter mehr zum Ablesen, zumindest wenn die Energieverbraucher keine Kunden der \"Entega Vertrieb...\" sind. Die ehemalige \"Entega Service\" wurde umgetauft in \"Count + CARE\", und unterscheidet sich auch im Auftreten deutlich von Entega. Das Logo ist eine Margarite mit teils fehlenden Blütenblättern.
Ein Auto von denen stand bei uns in der Nachbarschaft immer am Straßenrand herum, den lieben langen Tag. Da fiel es mir auf. Ob das mit den ausgerissenen Blütenblättern eine Anspielung auf den Zeitvertreib von manchen Kunden während der zu erleidenden Warterei auf den Ableser oder die Ableserin sein soll?
\"Count + CARE\" übernimmt also das Ablesen und weiteres für den Netzbetreiber, Messstellenbetreiber oder/und Energievertreiber, u.a. auch für Entega, so sie denn beauftragt werden.

Also bitte genau darauf achten, wer ins Haus will ....

 

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