Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Gaszähler  (Gelesen 15784 mal)

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Offline wolf134

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Gaszähler
« am: 22. August 2005, 20:08:10 »
Hallo,
eine Bekannte von mir aus Frankfurt/O kocht mit Gas. Jetzt habe ich mitbekommen das sie gar keinen Gaszähler in der Wohnung hat, nur sie lebt in dieser, sondern nur das ganze Haus einen Zähler im Keller hat. Ihr Gasverbrauch wird nun pauschal nach ihrer Wohnungsgröße ermittelt. Ihre Wohnungswirtschaft hatte damals angeblich kein Geld um in jeder Wohnung einen Zähler einzubauen.
Sie ist berufstätig und im Sommer ist sie meistens nur auf ihr Gartengrundstück. Auf Anfrage bei den Stadtwerken hat man ihr gesagt es wäre gesetzlich abgesichert den Verbrauch so zu ermitteln.
Stimmt das ?

freundliche Grüße aus Eisenhüttenstadt

Offline RR-E-ft

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Gaszähler
« Antwort #1 am: 22. August 2005, 20:28:51 »
@wolf134

Soweit ein Tarifkundenvertrag besteht, ist alles in der AVBGasV geregelt.

Danach muss der Kunde einen eigenen Zähler haben.

Möglich erscheint allenfalls, dass Vertragspartner des Versorgers nicht der einzelne Mieter, sondern eine Gesellschaft/ Gemeinschaft aller Mieter  ist.

Dann bestehen auch Zahlungsansprüche nur gegenüber der Gesellschaft/ Gemeinschaft, nicht jedoch gegenüber einzelnen Mietern.

Es findet zwischen den Gesellschaften lediglich ein sog. Innenausgleich statt, der den Versorger nicht zu interessieren hat.

Wenn jedoch der einzelne Mieter Vertragspartner sein soll, braucht er auch einen eigenen Zähler.

Andernfalls könnte man ja ebenso bald ganze Straßenzüge und Ortsteile, Dörfer und Städte jeweils über einen einzigen Zähler abrechnen- aus Kostengründen.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline wolf134

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Gaszähler
« Antwort #2 am: 22. August 2005, 20:39:16 »
Hallo Hr. Fricke, vielen Dank für die Antwort
Meine Bekannte hat einen Vertrag mit den Stadtwerken und nicht mit ihrem Vermieter über den Bezug von Erdgas. Er ist ja auch ihr Stromanbieter, auf jeder Abrechnung steht dann Strom und Gas zusammen drauf. Sie bekommt ja auch die Abrechnung direkt vom Anbieter, Stadtwerke, auch die monatlichen Abschläge gehen direkt dahin. Sie hat jetzt die Stadtwerke dazu befragt und die sagten nur sie solle sich an ihre Wohnungswirtschaft wenden das ein Zähler bei ihr eingebaut wird

Grüße aus Eisenhüttenstadt

die AGB wurde ihr ausgehändigt und da steht ja nichts davon drin das so abgerechnet wird. Kann sie nun vom Vermieter verlangen das ein Zähler eingebaut wird und wer hat die Kosten dafür zu tragen ?

Offline Cremer

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Gaszähler
« Antwort #3 am: 22. August 2005, 20:53:12 »
@wolf134

Die Stadtwerke wollen nur von einem anstehenden Problem ablenken. Wenn Sie an die Stadtwerke zahlt, dann existiert auch ein Zähler. Keine SW werden hier anteilig bei Vorhandensein von nur einem Zähler pauschal mit irgendeinem Verteilungsschlüssel abrechnen.
Steht vielleicht etwas in dem besagten Gasversorgungsvertrag oder auch im Mietvertrag?

Anderenfalls sind die Stadtwerke in einen Dreiecksvertrag (Mieter, Vermieter, SW) eingestiegen, der m.E. sittenwidrig ist.

Wir haben gerade hier einen solchen Fall bei einem Mitglied unserer BIFEP. Rechtsanwalt des Mieterschutzbundes hat bereits eingegriffen. Der Vermieter hat einen sittenwidrigen Zusatzmitvertrag vereinbart und die Stadtwerkehängen mit drin.
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Gaszähler
« Antwort #4 am: 22. August 2005, 22:04:33 »
@wolf134

Die Stadtwerke können nicht mehrere Kunden über ein und den selben Zähler abrechnen.

Vielmehr müssen die Stadtwerke für jeden Kunden einen Zähler einbauen und über diesen sodann den Verbrauch gesondert abrechnen.

Kunde ist, wer den Vertrag hat und über dessen Zähler wird dann abgerechnet.

Insoweit könnte es sich allenfalls noch um einen Fall der sog. Unterversorgung handeln, der jedoch grundsätzlich unzulässig ist, weil der Kunde die Energie grundsätzlich nur für eigene Zwecke verwenden darf.

Wenn die anderen Mieter auch eigene Abrechnungen von den SW erhalten und dabei auf den selben Zähler mit einem \"Umlagenschlüssel\" abgestellt wird, ist dies unzulässig.

Lesen Sie nochmal §§ 18 ff AVBV.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline wolf134

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Gaszähler
« Antwort #5 am: 22. August 2005, 22:47:49 »
hallo, vielen Dank für die Antworten
es existiert auch ein Zähler, wie schon gesagt unten im Keller. Das Haus ist ein Plattenbau, wie in der DDR so üblich war, nur das es wahrscheinlich damals nicht genug Zähler gab für jede Wohnung. Jeder Mieter bekommt seine eigene Abrechnung, es sind 10 Mietparteien. Also wird der Gesamtverbrauch von dem einen Zähler abgelesen und dann nach Größe der Wohnung umgelegt, egal ob fünf Leute oder nur einer in der Wohnung lebt. Im Mietvertrag steht nix davon, denn jede Mietpartei hat ja seinen eigenen Vetrag mit dem Gasversorger. Auf Nachfrage wurde ihr wie schon gesagt mitgeteilt, man dürfe dieses, sie könne nix dran ändern oder den Vermieter sagen er möge einen Zähler einbauen.

freundliche Grüße aus Hütte

Offline Cremer

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Gaszähler
« Antwort #6 am: 23. August 2005, 08:05:22 »
@Wolf134

Nun, wenn dem so ist, dass nichts im Mietvertrag steht etc., dann sollte Ihre Bekannte mal loslegen und Widerspruch einlegen.

An Ihrer Stelle würde ich mit Widerspruch daraufhinweisen, das dies unzulässig ist und bis zur weiteren Klärung die (Abschlag-)Zahlung umgehend einstellen.

Es kann ja nicht gesperrt werden !
MFG
Gerd Cremer
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Offline wolf134

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Gaszähler
« Antwort #7 am: 23. August 2005, 22:24:24 »
Guten Abend Hr. Cremer danke für die Antwort,
heute früh hat meine Bekannte gleich mal bei ihren Stadtwerken nochmals angerufen und wollte den Text sehen wo das mit der Umlage per qm steht, haben nur rumgedruckst und wollten ihr eventuell einen Zähler auf ihre Kosten einbauen. Sie hat gleich abgeblockt und nun hat sie einen persönlichen Termin beim Stadtwerkechef bekommen, er wünscht ein Gespräch mit ihr. Habe ihr geraten sich auf keinen Kompromiss einzulassen. Also man sieht da ist etwas faul.

 freundliche Grüße aus Hütte

Offline Cremer

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Gaszähler
« Antwort #8 am: 23. August 2005, 23:52:15 »
@wolf134

Achtung,
die wollen sich aus der Affäre ziehen.

Ich rate dringend zu einem schriftlichen Widerspruch, trotz Gespräch.

Ein Schreiben ist besser als ein Gespräch, weil man was schriftliches, nachweisbares hat.

Wenn Ihre Berkannte hingeht, soll Sie einen Zeugen auf alle Fälle mitnehmen, gehen Sie mit!!

Die Stadtwerke treten auch immer mit zwei Personen auf, so geschehen auch bei meiner Mutter, wo es um Rückzahlung zuviel berechneter Grundgebühr für 6 Jahre war. (Erstattung ca. 1000 €)

Nehmen Sie umgehend gemäß § 30 AVBGasV eine Zahlungseinstellung der Abschläge vor.
Rate ich auch. Nur dann wird Druck aufgebaut.

Würde schreiben: \"Da ich keinen eigenen Zähler habe, habe ich auch kein Gas verbraucht. Ich bitte um umgehende Rücküberweisung meiner geleisteten Abschlage für das laufende Abrechnungsjahr\".

Legen Sie Widerspruch auch gegen die letzte Jahresrechnung ein.

So und dann abwarten. Von einem persönlichen Gespräch bin ich nicht überzeugt. Die wollen Ihre Bekannte, gerade weil sich der \"Stadtwerkechef\" persönlich drum kümmert \"kleinreden\" und \"bequatschen\" sowie sich durchsetzen.
Argumentieren wird der Stadtwerkechef wie:
\" Ja, vielleicht nächstes Jahr werden wir einen Zähler einbauen.......\"

Im Übrigen würde ich in dieser Situation das Gespräch absetzen, ich hätte keine Veranlassung , warum man sich gerade mit dem Stadtwerkechef unterhalten soll.
Ein schöner Cafebesuch nachmittags mit Kaffee und Kuchen wäre da unterhaltsamer.
MFG
Gerd Cremer
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Offline wolf134

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Gaszähler
« Antwort #9 am: 29. August 2005, 17:47:02 »
Hallo,
es geht immer noch um diesen Gaszähler meiner Bekannten. Jetzt hat ihr Versorger ihr angeboten einen Zähler einzubauen. Sie müsse nur mit ihrem Vermieter sprechen und dort eine Genehmigung einholen und wer die Einbaukosten übernimmt müßte geklärt werden. Nun hat sie heute beim Vermieter angefragt und er sagte ihr die Genehmigung bekommt sie, aber sie muß die Kosten selber tragen. Also die des Gaszählers und die Einbaukosten dafür. Muß sie diesen Kompromiß eingehen, oder muß der Vermieter oder gar der Versorger diese Kosten übernehmen?
Und wegen der pauschalen Abrechnung nach qm sagte ihr der Versorger das würde im Einigungsvertrag von 1990 so drin stehen
dank im voraus für hilfreiche Antworten

wolf134

Offline RR-E-ft

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Gaszähler
« Antwort #10 am: 29. August 2005, 17:54:31 »
@wolf134

Der Versorger will doch an einen einzelnen Kunden Erdgas liefern.
Das macht er ja auch schon.

Um den Gasbezug vorschriftsmäßig abzurechnen, ist der Versorger verpflichtet, für eine entsprechende Messung zu sorgen, §§ 18 ff. AVBV.

Also hat er wohl auch die Kosten für den Zählereinbau zu zahlen.

Er muss natürlich keinen Zähler einbauen, kann dann jedoch nicht zutreffend abrechnen und der Kunde ist wegen einer unzutreffenden Abrechnung dann nicht zur Zahlung verpflichtet.

Wenn der Versorger also seine Gaslieferungen abrechnen, in Rechnung stellen und bezahlt bekommen will, kommt er nicht umhin, auf eigene Kosten einen Zähler einzubauen.

Zudem sind die Kosten für den Zähler im Grundpreis enthalten und werden deshalb über diesen mit abgegolten.

Werden mehrere Kunden getrennt abgerechnet, wird ja auch fortan der Grundpreis mehrmals in Rechnung gestellt.

So einfach ist das wohl eigentlich.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
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Gaszähler
« Antwort #11 am: 29. August 2005, 18:36:21 »
@ Fricke,


Natürlich will der Versorger die Montagekosten für die Umleitung der bisherigen Gasleitung an einen Monatgeplatz des Zählers nicht leisten.

Also wenn die Gasleitung im Badezimmer aus der Wand kommt, muss der Zähler vermutlich außerhalb des Badezimmers (ggf. wegen Einbauvorschriften) gesetzt werden. Diese Ummontagekosten der Gasleitungen will der Versorger nicht übernehmen und versucht diese auf den Mieter abzudrücken.

Hier muss man nur standhaft sein.
MFG
Gerd Cremer
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Gaszähler
« Antwort #12 am: 29. August 2005, 19:01:45 »
@Cremer

es bedarf doch keiner Spekulationen, ob der Zähler nun bei einem Mieter im Bad hinter dem Spiegelschrank versteckt ist.

Es werden mehrere Mieter bisher über einen Zähler versorgt.

Der Zähler hängt deshalb wohl im Keller.

Man stelle sich sonst die \"Spinne\" in der Wohnung eines Mieters vor, hinter dessen Gasuhr die Leitungen zu allen Entnahmestellen abgehen.

Ohne einen gesonderten Zähler kann keine gesonderte Abrechnung erfolgen, welche jedoch Voraussetzung für eine korrekte Abrechnung ist. Diese wiederum ist Voraussetzung für die Bezahlung durch den Kunden.

Ergo ohne gesonderten Zähler auch keine Zahlung.

Das müsste doch als Druck ausreichen, um den Versorger zu veranlassen, einen Zähler zu setzen.

Wenn sich niemand bereit erklärt, dafür Kosten zu übernehmen, muss der Versorger den Zähler auf seine Kosten setzen.

Dazu wird er sich dann wohl auch ganz schnell bereit erklären, wenn man sich weigert, ohne ordnungsgemäße Abrechnungen Zahlungen zu leisten.

Schlussendlich kann man deshalb auch nicht allen über den einen Zähler versorgten Kunden deshalb das Gas abstellen.

Mithin hat doch allein der Versorger ein Problem und keiner sonst.

Natürlich ist der Versorger nicht erfreut und versucht, noch jemanden zu finden, auf den er Kosten abwälzen kann.

Dazu gehören jedoch immer zwei, ggf. noch ein Tisch zwischen diesen  in der Mitte.....

Wären Sie der Versorger, würden Sie es ggf. nicht anders machen. Schließlich wollen Sie soviel als möglich Geld verdienen.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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