Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: enQu- neuer Stromanbieter auch für Schwachlast- Strom  (Gelesen 20647 mal)

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Offline RR-E-ft

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enQu- neuer Stromanbieter auch für Schwachlast- Strom
« am: 20. Januar 2010, 17:03:54 »
enQu - neuer Stroamnanbieter auch für Schwachlast- Strom

Viel mehr als die PM ist nicht bekannt.

Nicht ersichtlich ist, wer die genannten \"Bestandskunden\" sein sollten.

Offline darkstar

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enQu- neuer Stromanbieter auch für Schwachlast- Strom
« Antwort #1 am: 20. Januar 2010, 17:21:11 »
http://www.enqu.de/s/02/enQu_agb.pdf

Sieht ganz OK aus bis auf die Regelung zur Kündigungsfrist und das dürfte für mein
Klientel interessant sein:

Zitat
15. Ablehnung, Bonitätsauskunft
enQu steht es frei, den Vertragsschluss abzulehnen. Insbesondere behält enQu sich vor, vor Vertragsschluss eine Prüfung der Bonität über einen externen Dienstleister vorzunehmen.
Der Anfang jeder Katastrophe ist eine Vermutung

Offline RR-E-ft

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enQu- neuer Stromanbieter auch für Schwachlast- Strom
« Antwort #2 am: 20. Januar 2010, 17:25:23 »
Wer ist denn Ihr Klientel?

Die Preisänderungsklauseln sind wohl unwirksam, dafür die Frist für die ordentliche Kündigung recht kurz. Kündigt der Versorger mit so kurzer Frist, wird man wohl schwerlich um eine zwischenzeitliche Ersatzversorgung herumkommen.

Offline darkstar

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enQu- neuer Stromanbieter auch für Schwachlast- Strom
« Antwort #3 am: 20. Januar 2010, 17:39:45 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Wer ist denn Ihr Klientel?
Die Abgezockten.

Wie wäre es mit einem Thread der Anbieter mit Bonitätsscoring-Bedingungen sammelt?
Bei den Pressebekannt oft fehlerhaft arbeitenden Scorern ist das ggfs. Anbieterwechselhinderlich.
Der Anfang jeder Katastrophe ist eine Vermutung

Offline RR-E-ft

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enQu- neuer Stromanbieter auch für Schwachlast- Strom
« Antwort #4 am: 20. Januar 2010, 17:42:37 »
Was macht die Abgezockten zu Ihrem Klientel?
Hat jemand gesagt, dass die Bonitätsprüfung in concreto mit Scorern erfolgt?

Anbieterwechselhinderlich? Wir reden vom Bereich der Vertragsfreiheit, was die Freiheit einschließt, mit jemanden keinen Vertrag abzuschließen.
Man kann wohl hier im Forum lesen, dass Sie die Auffassung vertreten, ein bestimmter Anwalt Ihrer Wahl müsste mit Ihnen einen Vertrag abschließen, wohl weil sie behördlich anerkannt bedürftig sind.
\"Pressebekannt\". Das ist ein Maßstab.  ;)

Offline darkstar

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enQu- neuer Stromanbieter auch für Schwachlast- Strom
« Antwort #5 am: 20. Januar 2010, 17:46:08 »
Zitat
Original von RR-E-ft
\"Pressebekannt\". Das ist ein Maßstab. Augenzwinkern

Unterschätzen Sie nie die 4. Gewalt im Staat, oder warum betreiben Sie sonst dieses Forum?

Zitat
Original von RR-E-ft
Hat jemand gesagt, dass die Bonitätsprüfung in concreto mit Scorern erfolgt?

Ist heute beste Praxis. Und bitte nicht wieder tote Sprachen, das ist unfair ^^

Zitat
Original von RR-E-ft
Man kann wohl hier im Forum lesen, dass Sie die Auffassung vertreten, ein bestimmter Anwalt Ihrer Wahl müsste mit Ihnen einen Vertrag abschließen, wohl weil sie behördlich anerkannt bedürftig sind.

Ach das ist der Grund für Ihren Groll. Das verstehe ich natürlich, dass die Anwaltschaft das gar nicht mag. Sie finden das unmoralisch? Vielleicht! Aber legal. Ich muss mich mit den Privilegien deutscher Rechtsanwälte ja auch abfinden.

Und Ihrer Behauptung steht wohl entgegen:
Zitat
§ 8 BerHG Vereinbarungen über eine Vergütung sind nichtig.
Ein Vertrag ohne Leistungsaustauschverhältnis? Und \"Zwang\" höchstens nach 49aBRAO,
Privilegien bringen nunmal auch Pflichten mit sich in einer solidarischen Gesellschaft, das ist vernünftig.

Oder zwischem wem vermuten Sie ein zivilrechtliches Vertragsverhältnis auf Grundlage des BerHG ?
Der Anfang jeder Katastrophe ist eine Vermutung

Offline RR-E-ft

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enQu- neuer Stromanbieter auch für Schwachlast- Strom
« Antwort #6 am: 20. Januar 2010, 17:52:35 »
Wie kommen Sie darauf, dass jemand Ihr Klientel wäre? Siehe hier.
Die Verwendung von Scorern mag eine weit verbreitete Praxis sein, aber beste Praxis?
Wir sollten den neuen Thread zu enQu nicht mit dem Resultat einer Logorrhoe zukleistern.

Offline darkstar

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enQu- neuer Stromanbieter auch für Schwachlast- Strom
« Antwort #7 am: 20. Januar 2010, 17:56:36 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Wie kommen Sie darauf, dass jemand Ihr Klientel wäre?
War im politischen Sinne gemeint, und glauben Sie nicht alles was in Wikis steht, da
kann jeder reinschreiben ohne dass das immer überprüft wird.

Zitat
Original von RR-E-ft
aber beste Praxis?

Ja, das ist der korrekte Begriff aus der Unternehmensberater-Branche, das \"beste\" meint hier das wirtschaftliche Optimum im Wirtschaftsprozess, natürlich nicht das der Kunden.

Zitat
Original von RR-E-ft
Anbieterwechselhinderlich? Wir reden vom Bereich der Vertragsfreiheit, was die Freiheit einschließt, mit jemanden keinen Vertrag abzuschließen.

Kann man daraus ableiten, dass sich mein Klientel wegen der Markteinschränkung durch diesen \"Bonitäts-Knock-Off\" darauf berufen kann, dass eben keine Anbieterwahlfreiheit und damit kein Strom- oder Gasmarkt besteht weil sie vom Markt damit ausgeschlossen sind?

Sie haben schliesslich einen Aufruf publiziert Preise zu bestreiten anstatt die Rechnung zum Sozialamt/ARGE zu tragen.

Zitat
Original von RR-E-ft
Wir sollten den neuen Thred zu enQu nicht mit dem Resultat einer Logorrhoe zukleistern.

Tsts, übersehen?

EWE verklagt ihre Gaskunden

Zitat
Original von darkstar
Zitat
Original von RR-E-ft
Logorrhoe?

Nein, Lernen durch Diskussion
http://deposit.ddb.de/cgi-bin/dokserv?idn=962067385&dok_var=d1&dok_ext=pdf&filename=962067385.pdf
S.188
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Offline userD0010

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enQu- neuer Stromanbieter auch für Schwachlast- Strom
« Antwort #8 am: 20. Januar 2010, 18:08:40 »
@RR-E-ft

Nanu, nanu,

ein neuer Stern am dunklen Forenhimmel, dem Sie Ihre Gedanken versuchen angedeihen zu lassen?
Oder gar der Forenmessias, der uns all das bislang Nichtgewusste näher oder gar als Erleuchtung bringt ?

Ich frag morgen mal bei meinem freundl. Energieversorger nach, wie die das Scoring handhaben.

Offline darkstar

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enQu- neuer Stromanbieter auch für Schwachlast- Strom
« Antwort #9 am: 20. Januar 2010, 18:11:28 »
Zitat
Original von h.terbeck
Ich frag morgen mal bei meinem freundl. Energieversorger nach, wie die das Scoring handhaben.

Gut dann mach ich einen Thread dazu auf, welches Unterforum?
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Offline Christian Guhl

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enQu- neuer Stromanbieter auch für Schwachlast- Strom
« Antwort #10 am: 20. Januar 2010, 18:54:00 »
@darkstar
Herzlichen Glückwunsch ! Der hundertste Beitrag ohne konkret etwas zur Sache beigetragen zu haben !

Offline darkstar

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enQu- neuer Stromanbieter auch für Schwachlast- Strom
« Antwort #11 am: 20. Januar 2010, 19:00:49 »
enQu- neuer Stromanbieter auch für Schwachlast- Strom

Zitat
Original von RR-E-ft
Wer ist denn Ihr Klientel?

Ich nix Schuld, der Moderator ist höchstselbst zuerst vom Thema abgewichen, und es wäre ja wohl unhöflich nicht zu antworten.

Und die AGB sind Thema, was sonst? Oder interessieren die Euch nicht?
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Offline Kampfzwerg

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enQu- neuer Stromanbieter auch für Schwachlast- Strom
« Antwort #12 am: 20. Januar 2010, 19:12:11 »
„Für Schopenhauer bestand die existenzielle Katastrophe weniger im Essen als im Knabbern. Schopenhauer wetterte gegen das ziellose Futtern von Erdnüssen und Kartoffelchips. Hat man einmal zu knabbern angefangen, meinte Schopenhauer, kann der menschliche Wille der Versuchung, weiterzuknabbern, nicht widerstehen, und das führt zu einem Universum voller Krümel.“
Woody Allen (Werk: Pure Anarchie, Also aß Zarathustra)



@RR-E-ft
zu spät ;)
da hilft nur alles löschen und zurück auf Anfang. Und selbst das wäre ohne Gewähr.

Offline darkstar

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enQu- neuer Stromanbieter auch für Schwachlast- Strom
« Antwort #13 am: 20. Januar 2010, 19:17:39 »
Zitat
Original von Kampfzwerg
@RR-E-ft
zu spät ;)
da hilft nur alles löschen und zurück auf Anfang. Und selbst das wäre ohne Gewähr.

Nur zu, ist alles gesichert, alles was hier gelöscht wird erscheint dann demnächst auf meinem Blog, natürlich entsprechend kommentiert so dass Euch keiner aus meiner Klasse mehr belästigen wird. Bis jetzt aber noch nicht.
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Offline RR-E-ft

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enQu- neuer Stromanbieter auch für Schwachlast- Strom
« Antwort #14 am: 20. Januar 2010, 19:19:35 »
@darkstar

Suchen Sie sich professionelle Hilfe.
Nicht hier im Forum.

@Evitel2004

Kampfzwerg hat Recht.
So soll es sein.

Wer von Logorrhoe geplagt ist, dem hilft vielleicht eine verordnete Abstinenz.
In lebendiger Sprache: Yes, we can.

 

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