Original von RR-E-ft
\"Pressebekannt\". Das ist ein Maßstab. Augenzwinkern
Unterschätzen Sie nie die 4. Gewalt im Staat, oder warum betreiben Sie sonst dieses Forum?
Original von RR-E-ft
Hat jemand gesagt, dass die Bonitätsprüfung in concreto mit Scorern erfolgt?
Ist heute beste Praxis. Und bitte nicht wieder tote Sprachen, das ist unfair ^^
Original von RR-E-ft
Man kann wohl hier im Forum lesen, dass Sie die Auffassung vertreten, ein bestimmter Anwalt Ihrer Wahl müsste mit Ihnen einen Vertrag abschließen, wohl weil sie behördlich anerkannt bedürftig sind.
Ach das ist der Grund für Ihren Groll. Das verstehe ich natürlich, dass die Anwaltschaft das gar nicht mag. Sie finden das unmoralisch? Vielleicht! Aber legal. Ich muss mich mit den Privilegien deutscher Rechtsanwälte ja auch abfinden.
Und Ihrer Behauptung steht wohl entgegen:
§ 8 BerHG Vereinbarungen über eine Vergütung sind nichtig.
Ein Vertrag ohne Leistungsaustauschverhältnis? Und \"Zwang\" höchstens nach 49aBRAO,
Privilegien bringen nunmal auch Pflichten mit sich in einer solidarischen Gesellschaft, das ist vernünftig.
Oder zwischem wem vermuten Sie ein zivilrechtliches Vertragsverhältnis auf Grundlage des BerHG ?