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Autor Thema: Gasgrundpreiserhöhung  (Gelesen 6996 mal)

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Offline wolf134

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Gasgrundpreiserhöhung
« am: 21. August 2005, 16:07:13 »
Hallo,
Habe da mal eine Frage ob ich ich den Widerspruch wegen der Unbilligkeit nach § 315 auch in Anspruch nehmen kann?
Bei uns haben die Stadtwerke zum 01.08. den Grundpreis für das Gas um 160% erhöht und den Arbeitspreis um 22 % gesenkt.
vielen Dank im voraus

Offline RR-E-ft

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Gasgrundpreiserhöhung
« Antwort #1 am: 21. August 2005, 16:26:22 »
@wolf134

Auch hiergegen können Sie die Unbilligkeit einwenden.

Sie wissen schon gar nicht, wie es zu dieser wohl willkürlichen Preisänderung kommt.

Fakt ist:

Sinken die Ölpreise, sinken die Grundpreise nicht.

Wenn sich also auch bei der jetzigen Tarifänderung am Gesamtpreis etwa  nichts ändert, so wurde über den Grundpreissockel doch auf Dauer ein weit höheres Preisniveau zementiert.

Entsprechend sind schon viele Stromversorger in der Vergangenheit verfahren.

Das brauchen Sie sich nicht gefallen lassen.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline wolf134

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Gasgrundpreiserhöhung
« Antwort #2 am: 22. August 2005, 15:45:57 »
Hallo Hr. Fricke,
erst einmal vielen Dank für ihre Antwort.
Ich habe das Gas nur zum Kochen, ca 300-400 KWh im Jahr, vorher waren es zwei Tarife einmal genannt K 0-2500 KWh und einmal G über 2500 KWh,jetzt wurden sie einfach zusammen gelegt und nennt sich
Basis 0-7200KWh. Also wurden die Grundgebühren von K & G einfach zusammen gewürfelt und ca der Mittelwert genommen. Das Gleiche passierte mit dem Arbeitspreis nur das der dadurch etwas sank. Aber ich als sehr kleiner Verbraucher zahle durch die Grundpreiserhöhung drauf.
Wenn ich nun den Widerspruch einlege was mache ich mit dem Arbeitspreis, den Gekürzten mitnehmen oder den Alten weiter bezahlen.

Grüße aus Eisenhüttenstadt

Offline RR-E-ft

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Gasgrundpreiserhöhung
« Antwort #3 am: 22. August 2005, 16:09:06 »
@wolf134

Die AP- Preissenkung nehmen Sie mit, die GP- Erhöhung lehnen Sie ab.

Wenn der Ölpreis sinken sollte, sinkt der GP nicht. Zudem haben Sie auch keine Möglichkeit, eine solche Preiserhöhung durch einen geringeren Verbrauch zu kompensieren.

Gerade Kleinverbraucher werden hierdurch übermäßig belastet.

Das Hin- und Hergeschiebe von Preisbestandteilen aus dem AP in den GP ist darüber hinaus überhaupt nicht nachvollziehbar.

Mit dem GP werden regelmäßig die relativ fixen Kosten des Unternehmens abgedeckt: Personal, Netz, Allgemeine Sachkosten, die allesamt mit dem Gasbezug nichts zu tun haben, sondern immer zu decken sind.

Der AP deckt die relativ variablen Kosten ab:

Gasbezugskosten, aber auch auf den Energiebezug pro kWh entfallende Steuern und Abgaben wie Erdgassteuer, Konzessionsabgabe usw.

Demnach kann es einen willkürlichen \"Verschiebebahnhof\" zwischen diesen Preisbetandteilen nicht geben.

Deshalb sollten Sie sich wegen dieser Tarifänderung auch an die Landeskartellbehörde wenden, weil diese Tarifgestaltung eine Benachteiligung der Kleinabnehmerkundengruppe unter Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung besorgen lässt.

Setzen Sie sich auch mit der VZ BRB deshalb in Verbindung.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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