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Autor Thema: Mahnungbescheid erhalten  (Gelesen 7793 mal)

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Offline Lisa

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Mahnungbescheid erhalten
« am: 19. Dezember 2009, 20:54:23 »
Ich habe gestern auch einen Mahnbescheid vom Amtsgericht erhalten in dem das EVU die Rückstände fordert. Leider werden zusätzlich zu den Rückständen noch Gerichts, Anwaltskosten etc. in Höhe von ca. 190,- Euro gefordert. Ist das Rechtens?
Was passiert als nächstes wenn ich dem Mahnbescheid widerspreche?

Offline DieAdmin

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Mahnungbescheid erhalten
« Antwort #1 am: 20. Dezember 2009, 09:34:28 »
Zitat
Zitat
Original von Pedro
...
 @Lisa: Wenn möglich, EVU-/Versorger-Namen nennen. Dann wird vielleicht deutlich, dass Ihr Mahnbescheid nicht der erste ist u. wie in vergleichbaren Fällen bisher verfahren worden ist. Außerdem: hier beim BdEV auf der Startseite unter Protest /Fragen nachschauen, dort sind die möglichen Reaktionen auf Mahnbescheide usw. erläutert. Wichtig: Keine Panik, aber auch Fristen beachten!!
...
Herauskopiert: Mahnung rückständiger Beträge




@all, hab den Beitrag abgehängt und dem EVU zugeordnet.

 

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