Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Sonderbehandlung von Widersprüchlern  (Gelesen 5667 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline janni

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 17
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Sonderbehandlung von Widersprüchlern
« am: 17. November 2009, 11:03:06 »
An alle Widersprüchler,

seit dem 01.10.2009 verlangen die Städtischen Werke Kassel (laut telefonischer Auskunft)von allen Widersprüchlern eine Teilung der Abrechnung von Gas und Strom. Aus diesem Anlass gab es Schreiben mit 2 neuen Vertragsbestätigungen (neue Verträge sind von mir als Kunde zu keinem Zeitpunkt geschlossen worden) und 2 neuen Kundennummern, die man bei getrennter Überweisung zukünftiger Abschläge anzugeben hätte. Ferner wurde eine Schlussrechnung zum 30.09.09 zugeschickt, welche geschätzte Verbräuche (eine Ablesung gab es nicht!) enthielt, obendrein bis dahin gezahlte Abschläge nicht berücksichtigt.

Wie ist am besten vorzugehen? Soll ich die Zahlung geteilter Abschläge akzeptieren (natürlich mit den gekürzten Beträgen), ohne ungewollt einem neuen Vertragsverhältnis zuzustimmen, oder kann ich anders vorgehen?

Ich habe den neuen angeblichen Vertragsbestätigungen bereits schriftlich widersprochen und angeführt, dass ich keinen neuen Vertrag mit den Werken abgeschlossen hätte. Eine einseitige Aktion ist ja wohl nicht möglich.

Gruss,
janni

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Sonderbehandlung von Widersprüchlern
« Antwort #1 am: 17. November 2009, 12:27:25 »
@janni,

entweder schreiben Sie den SW KS dass die Schlußrechnung fehlerhaft ist, weil Abschläge nicht berücksichtigt wurden

oder

Sie erstellen eigene Schlußrechnung und leisten darauf den Endbetrag.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline janni

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 17
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Sonderbehandlung von Widersprüchlern
« Antwort #2 am: 17. November 2009, 13:11:28 »
@Cremer

Danke für Ihre Antwort. Habe die angepasste Rechnung bereits zusammengestellt.

Ich habe den Verdacht, dass ich unbemerkt in neue Verträge getrieben werden soll. In meinem ersten Widerspruchsschreiben aufgrund der angeblichen neuen Vertragsabschlüsse schrieb ich, dass mir die Sache doch bitte erklärt werden solle. Daraufhin bekam ich folgendes Antwortschreiben:

\"Wie Ihnen mit obigen Schreiben\" (enthält Hinweis über zukünftige Teilung der gemeinsamen Abrechnung von Gas und Strom) \"mitgeteilt, ist eine gemeinsame Abrechnung aller Versorgungsarten künftig nicht mehr möglich.  Durch Ihren Widerspruch zu unseren Gaspreiserhöhungen in 2009 haben Sie die monatl. Abschlagszahlungen reduziert. Aus diesen Gründen haben wir die bisherige gemeinsame Abrechnung zum 01.10.2009 auf zwei Kundennummern aufgeteilt, um eine ordnungsgemäße Aufteilung der Zahlungen auf die jeweiligen Versorgungsarten zu gewährleisten.  Wir bitten Sie daher, bei künftigen Zahlungen nur noch die neuen Kundennummern zu verwenden ....\"

Soweit das Schreiben der Stadtwerke. Und es betrifft auf telefonische Anfrage nur die Widerspruchskunden, keinen anderen. Somit ist dies eine Sonderbehandlung.

Ich sehe hier Fehler seitens des Versorgers. Ich habe nicht nur dem Gas-, sondern auch dem Strompreis seit 2004 widersprochen. Daher besteht für mich keine Veranlassung der Teilung von Abschlägen und daher auch kein Grund, neue Vertragsnummern zuzuweisen (wie im Anschreiben geschehen), außer man geht neue Verträge ein. Richtig? Im Schreiben ist nur die Rede von \"Widerspruch zu Gaspreiserhöhungen\", mein Einspruch bezieht sich aber auf die gesamte Gaspreis- und Strompreisgestaltung.

Also sollte der Abschlag doch weiterhin gemeinsam überwiesen werden wie bei allen anderen Kunden auch, oder täusche ich mich da?

Gruss,
janni

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Sonderbehandlung von Widersprüchlern
« Antwort #3 am: 17. November 2009, 14:56:02 »
Hallo Janni,

wie die Stadtwerke innerbetrieblich mit Ihren Abschlägen umgehen, muss nicht Ihr Problem sein. Ich halte es aus organisatorischer Sicht für zulässig, Ihnen für die beiden Verträge unterschiedliche Kundennummern zuzuweisen und Ihre Zahlungen Vertragsscharf zu leisten. Schließlich sind die beiden Verträge ja nicht miteinander verbunden, außer das bei beiden die gleichen Vertragspartner vorhanden sind. Letztlich ist das auch in Ihrem Interesse, da Sie, im Falle das Ihre Widersprüche gegen die Verträge unterschiedlich ausgehen, auch eine klare Abgrenzung Ihrer Zahlungen haben. Dieses hat allerdings nichts mit den eigentlichen Verträgen zu tun, die von dieser organisatorischen Maßnahme in keinster Weise betroffen sind. Ein Grund zur Unterzeichnung neuer Verträge ist dieses schon gar nicht und ja, auf diese Art versuchen die Versorger gerne, den Kunden neue Verträge mit den dann geltenden Preisen \'unterzujubeln\'.

Ich würde, im Gegensatz zu Cremer\'s Aussage, auch keine eigene Schlußrechnung aufmachen und denen schicken sondern lediglich mitteilen, dass Sie keinen neuen Vertrag abgeschlossen haben und insoweit den alten als weiter bestehend ansehen und Sie darüber hinaus daher auch keinen Grund für eine Schlußabrechnung aber auch für keine Zwischenrechnung sehen. Der Schlußrechnung selbst müssen Sie natürlich auch widersprechen, ganz normal wegen unwirksamer Preisanpassungsklausel und/oder Unbilligkeit der Preise. Das reicht dann aber auch schon. Für sich selbst machen Sie natürlich weiterhin Ihre Rechnung auf der Basis der Preise, die Sie für akzeptiert halten und kürzen die Abschläge. Zur Not können Sie dieses dem Versorger ja auch noch in dem Schreiben mitteilen.

Offline Sid

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 14
  • Karma: +0/-0
Sonderbehandlung von Widersprüchlern
« Antwort #4 am: 20. November 2009, 06:27:53 »
Ich sehe das genauso wie bolli. Das die Stadtwerke mir neue Kundennummern zuweisen ist ja nun nicht ungesetzlich und wenn sie das auch noch mit \"abrechnungstechnischen Gründen\" erklären, habe ich dafür auch vollstes Verständnis... ;)

Ich hatte einfach geschrieben, dass ich keinen neuen Vertrag abgeschlossen habe und den gekürzten Betrag entsprechend der letzten Rechnung überwiesen.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz