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Autor Thema: Rechtsschutzversicherung  (Gelesen 5451 mal)

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Offline KlausH

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Rechtsschutzversicherung
« am: 30. Juli 2005, 18:14:13 »
Hallo,

Mein Widerspruch bei den Stadwerken dümpelt vor sich hin, spannend wird es wohl erst am Jahresende bei der Schlussabrechnung.

Hat eigentlich schon mal jemand versucht seine Rechtsschutzuversicherung gegen die Gaspreiserföhung in Anspruch zu nehmen?  Macht es sinn sich jetzt schon mal um eien Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung zu kümmern oder muß da erst der Versorger klagen ???

Gruß Klaus

Offline Harry01

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Rechtsschutzversicherung
« Antwort #1 am: 30. Juli 2005, 20:06:37 »
Zitat
Hat eigentlich schon mal jemand versucht seine Rechtsschutzuversicherung gegen die Gaspreiserföhung in Anspruch zu nehmen?

Ja!  Ich habe sie für eine einstweilige Verfügung gegen eine Sperrandrohung sicherheitshalber in Anspruch genommen, um bei einer für mich nachteiligen Entscheidung nicht auf den Kosten sitzenzubleiben. Ist aber glatt gegangen. Die Übernahme weiterer Kosten in dem Unbilligkeitsverfahren wurde mir auch schon zugesichert.

Zitat
Macht es sinn sich jetzt schon mal um eien Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung zu kümmern oder muß da erst der Versorger klagen ???

Macht durchaus Sinn. Auf die Klage des Versorgers muß man nicht warten, das wird wohl nie passieren.

Offline Cremer

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Rechtsschutzversicherung
« Antwort #2 am: 31. Juli 2005, 11:30:00 »
@KlausH,

ich würde empfehlen, sich mit seiner Rechtschutzversicherung in Verbindung zu setzen und im Vorfeld klären, für den Fall einer Klagec durch den Versorger, ob eine Deckungszusage erfolgen wird
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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