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Autor Thema: Neuer Vertrag bei Preisänderung?  (Gelesen 5589 mal)

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Offline Sid

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Neuer Vertrag bei Preisänderung?
« am: 25. Oktober 2009, 20:22:41 »
Hallo zusammen,

ich hätte gern mal eure Meinung dazu gehört: ich (Sondervertragskunde) habe sämltichen Preisanpassungen seit 2008 (ca. 5x) mit dem Musteranschreiben widersprochen.

Zwischen den ganzen Mahnungen wurde dann am 10.08.2009 zur Abwechslung mal eine Preissenkung (relativ zum vorherigen Preis) zum 01.10.2009 angekündigt. Darauf habe ich nicht reagiert. Nun, am 24.10.2009 erneut ein Schreiben (datiert übrigens vom 13.10.) mit einer Vertragsbestätigung (\"...wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Produkte entschieden haben...\") und dem Hinweis auf zukünftig getrennte Abrechnungen für Strom/Gas (= zweite Kundennummer) zum Inhalt. Der neue Preis - ich war ja echt überrascht - liegt diesmal tatsächlich auch unter meinem bisherigen (4,33 vs. 3,85). Außer den bisherigen Widerspruchsschreiben habe nichts unterschrieben. Dem Schreiben lagen keine AGBs bei (dafür der Hinweis, man könne diese telefonisch \"nachbestellen\").

Ich überlege nun, wo der Haken ist. :) Ich habe so das leise Gefühl das die StWKS hier versucht durch die Hintertür zu kommen.

1. Welche Gründe würden gegen diesen Vertrag sprechen? Mir fallen dazu eigentlich nur Klauseln in den AGBs ein (liegen mir wie gesagt noch nicht vor).
2. Könnte ich dem Vertrag überhaupt noch widersprechen?
3. Ich hatte die letzte Jahresabrechnung korrigiert und die Abschläge entsprechend gekürzt. Kann ich die geforderten Abschläge des neuen Vertrages dann auch entsprechend kürzen?
4. Hat die getrennte Abrechnung von Strom und Gas mit möglichen gerichtlichen Auseinandersetzungen zu tun?

Danke & Gruß,
Sid

Offline RR-E-ft

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Neuer Vertrag bei Preisänderung?
« Antwort #1 am: 25. Oktober 2009, 20:43:42 »
Ein bestehender Vertrag über Energielieferungen hat so lange Bestand, bis er von einer der beiden Seiten wirksam gekündigt wird oder beide Vertragsteile gemeinsam etwas Neues vereinbaren. Wenn der bestehende Vertrag nicht gekündigt wurde und auch gemeinsam nichts Neues vereinbart wurde, dann hat sich am Vertrag selbst nichts geändert.

Ggf. sollte man den Lieferanten darauf hinweisen, dass sich am Vertragsverhältnis nichts geändert hat, da dieses weder wirksam gekündigt wurde, noch man selbst für die Energielieferungen etwas Neues mit dem Versorger vereinbart hatte, von getroffenen Neuvereinbarungen wüsste man selbst nichts, obschon man an diesen beteiligt gewesen sein müsste.

Ob die Belieferung innerhalb der Grundversorgung erfolgt (zu den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung) oder aber zu diesen gegenüber besonderen (in der Regel günstigeren) Preisen außerhalb der Grundversorgung (dann Sondervertrag), muss man selbst prüfen.

Offline janni

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Neuer Vertrag bei Preisänderung?
« Antwort #2 am: 04. November 2009, 14:14:46 »
Hallo Sid,
ich bin ebenfalls Wdersprüchler, allerdings bereits seit Beginn dieser Preisspirale nach oben, nämlich seit 2004. Ich habe auch diese getrennten Neuverträge bekommen, die ich angeblich mit den Städtischen Werken geschlossen hätte. Das ist natürlich Unsinn und wie Du schon richtig bemerkt hast, wohl ein neuer, mit Sicherheit nicht legaler Versuch der Werke, durch die Hintertür zu kommen.

Nun habe ich eine Zwischenabrechnung bekommen (DU wahrscheinlich auch). Ich habe den neuen Verträgen sofort widersprochen und mich schriftlich entschieden dagegen gewehrt, dass mir ein Vertrag aufgedrückt werden soll, von dem ich nichts weiss und schon gar keine Einverständnis gegeben habe. Dies grenze doch an illegale Machenschaften.

Nach Nachfragen in meinem Bekanntenkreis war ich der einzige, der plötzlich eine Trennung der Abrechnung von Gas und Strom mit zwei Kundennummern erhalten hat. Nun weiss ich, dass wahrscheinlich nur alle Widersprüchler in neue Verträge gezwungen werden sollen. Dies ist also offenkundig eine neue Methode der Stadtwerke, die ziemlich anrüchig und nicht erlaubt sein dürfte.

Man sollte jetzt schnell möglichst viele Widersprüchler im Kreis Kassel, die von den Stadtwerken versorgt werden, zu einer möglichen Sammelklage versammeln. Dies haben Gaskunden in Hamburg gegen EO.N Hanse erfolgreich durchgeführt. Übrigens gibt es ein neues Urteil des Landgerichts Hamburg, was auch für uns gelten wird. Besuch mal die Seite http://www.vzhh.de/ der Verbraucherzentrale Hamburg. Dort lie gleich die erste Meldung: \"Ein Sieg für alle Gaskunden\".

Gruss,
Janni

\"Kassel - einfach gut\" ist ja Grundversorgungstarif. Daher freuen wir natürlich über die zurzeit günstigen Preise. Nur fragt sich wie lange noch!! Daher räume ich schriftlich ausdrücklich mein Recht auf Widerspruch nach § 315 ein.

Offline bolli

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Neuer Vertrag bei Preisänderung?
« Antwort #3 am: 05. November 2009, 08:01:53 »
Zitat
Original von janni
Man sollte jetzt schnell möglichst viele Widersprüchler im Kreis Kassel, die von den Stadtwerken versorgt werden, zu einer möglichen Sammelklage versammeln. Dies haben Gaskunden in Hamburg gegen EO.N Hanse erfolgreich durchgeführt. Übrigens gibt es ein neues Urteil des Landgerichts Hamburg, was auch für uns gelten wird. Besuch mal die Seite http://www.vzhh.de/ der Verbraucherzentrale Hamburg. Dort lie gleich die erste Meldung: \"Ein Sieg für alle Gaskunden\".
Das würde ich mir gut überlegen. Warum wollen Sie klagen, wenn Sie Geld einbehalten. SIE haben doch derzeit keinen Verlust. Wenn die StWK meinen, was von Ihnen bekommen zu müssen, so sollen DIESE doch sehen, dass sie an ihr Geld kommen. Der Kläger trägt die Beweislast in einem Verfahren, da lässt es sich oft besser reagieren statt zu agieren.


Zitat
Original von janni
\"Kassel - einfach gut\" ist ja Grundversorgungstarif. Daher freuen wir natürlich über die zurzeit günstigen Preise. Nur fragt sich wie lange noch!! Daher räume ich schriftlich ausdrücklich mein Recht auf Widerspruch nach § 315 ein.
Das verstehe ich nicht. Will mann Sie aus einem Sondervertrag umstufen in einen neuen Vertrag, der ein Grundversorgungstarif ist ? Das könnte man doch einfacher haben, indem man Ihnen einfach kündigt. Da die StWK doch wohl örtlicher Grundversorger ist, bräuchten Sie hier gar nicht zu einer neuen Vertragsunterschrift  \"genötigt\" werden. Oder hab ich da was falsch verstanden?

Offline janni

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Neuer Vertrag bei Preisänderung?
« Antwort #4 am: 09. November 2009, 15:21:02 »
Hallo an bolli und die anderen Teilnehmer,
vielen Dank für die Antwort. Ich benötige gerade jetzt jeden guten Rat, da ich nicht genau weiss, wie ich am besten zu reagieren habe.

Zur Erklärung muss ich etwas ausführlicher ausholen:

Der Tarif \"Kassel - einfach gut\" ist ein Grundversorgungstarif für Gas und Strom. Ich bin Kunde der Stadtwerke seit über 25 Jahren. Früher hiess der Gastarif \"Allgemeiner Tarif GT-A804\" und der Sromtarif \"basisbar ST-A790\".
Im Jahr 2007 erhielt der Gastarif einen neuen Zusatz: \"KS-einfach gut GT-A804\", der Stromtarif behielt seinen Titel.

In der Jahresabrechnung (01.02.2008 bis 29.01.2009) tauchte dann im Gasabrechnungsteil eine neue Vertrags-Nr auf, im Stromabrechnungsteil eine andere. Da die Namensgebung der Tarife gleich blieb, habe ich dies nicht bemerkt. Ich habe der Abrechnung wie in den Vorjahren auch widersprochen und wie immer eine eigene, angepasste Abrechnung eingereicht, meine monatl. Abschläge darauf abgestimmt und den gekürzten Betrag überwiesen.

Ende Sept09 bekam ich mehrere neue Schreiben mit der Überschrift \"Unsere Bestätigung Ihres Vertrages\", getrennt für Gas und Strom. Diese enthielten neue Preise (für Gas - man glaubt es kaum -  günstiger als mein Widerspruchs-Preis allerdings erst ab 10000 kWh Verbrauch, für Strom eher teurer). Ein zusätzliches Anschreiben wies mich darauf hin, dass \"eine gemeinsame Abrechnung aller Versorgungsarten auf einer Rechnung ... aus abrechnungstechnischen Gründen\" ab 1.10. nicht mehr durchführbar sei. Ich fragte alle Bekannten und Hausmitbewohner, wobei sich niemand an ein solches Anschreiben erinnern kann.

Ich setzte ein Widerspruchs-Schreiben auf, indem ich hauptsächlich darauf verwies, dass ich keine neuen Verträge (schon gar nicht für Strom und Gas getrennt) mit den Stadtwerken geschlossen hätte. Bis zu einer Klärung seitens der SW würde ich die Abschläge zurückhalten, da ja nicht klar ist, ob diese nun überhaupt an die richtige Stelle gehen.

Am 22.10.2009 schrieb man mir, dass man aufgrund meines Widerspruchs zu den Gaspreiserhöhungen in 2008 (stimmt nicht, ich habe dem kompletten Gaspreis widersprochen!) und meiner Reduzierung der Abschlagszahlungen die gemeinsame Abrechnung von Gas u. Strom aufgeteilt habe, um eine \"ordnungsgemäße Aufteilung der Zahlungen auf die jeweiligen Versorgungsarten zu gewährleisten\".
Es sieht also so aus, als wenn nur die Widersprüchler von den Maßnahmen betroffen sind.

Zwischenzeitlich, am 26.10.09 erhielt ich eine Mahnung über eine Abschlagsforderung, woraus überhaupt nicht zu ersehen war, welchen der beiden Energieträger (Gas oder Strom) die Mahnung betraf, und eine Zwischenabrechnung (Zeitraum 30.01. - 30.09.2009) mit einer deutlichen Zahlungsaufforderung, einer Belehrung über die Nichtanwendbarkeit des $ 315 BGB und verwies auf Urteile des BGH, die aber nicht näher genannt wurden. Ferner droht man mir bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist mit dem sofortigen Klageverfahren.

Soweit meine Story mit den Stadtwerken. Ich denke, diese Sache interessiert auch andere, daher habe ich diesen Text etwas umfangreicher verfasst. Es wäre schön, wenn ich ein paar ernste Ratschläge einholen könnte. Ich habe mittlerweile eine Menge an Urteilen gelesen und mich schlauer gemacht.

MfG,
Janni

 

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