Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Widerspruch gegen die Kündigung des Sonderliefervertrages  (Gelesen 23697 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline bjo

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 983
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Widerspruch gegen die Kündigung des Sonderliefervertrages
« Antwort #15 am: 26. Oktober 2009, 22:11:27 »
Zitat
Original von bolli
In Ihrem Fall kurz dem Versorger den Widerspruch gegen die Kündigung zum 30.09. mitteilen

das reicht, soll der Versorger doch selber nach dem Fehler suchen, wenn er den nicht findet bzw. auf den unrichtigen Termin behaart sieht s später bestimmt besser für einen aus vor Gericht und so!

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Widerspruch gegen die Kündigung des Sonderliefervertrages
« Antwort #16 am: 27. Oktober 2009, 08:18:19 »
Zitat
Original von bjo
Zitat
Original von bolli
In Ihrem Fall kurz dem Versorger den Widerspruch gegen die Kündigung zum 30.09. mitteilen

das reicht, soll der Versorger doch selber nach dem Fehler suchen, wenn er den nicht findet bzw. auf den unrichtigen Termin behaart sieht s später bestimmt besser für einen aus vor Gericht und so!
Nun, mir ging\'s mit der Antwort nur darum, dem Versorger klar zu machen, dass sein beharren auf der angeblich durch Boten abgelieferten Kündigung eh sinnlos ist, da sie nicht zu seinem gewünschten Termin greifen kann und er von daher auch eine neue, fristgerechte Kündigung schicken kann. Denn letztlich hat man ja auch besseres zu tun als sich ständig mit dem Verrsorger zu beschäftigen.  X(
Wenn\'s aber um eine \'normale\' Kündigung geht, also einfach eine eingegangene Kündigung nicht der Frist oder Form entspricht würde ich es auch wie Sie sagen, machen.

Offline troy19

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 5
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Widerspruch gegen die Kündigung des Sonderliefervertrages
« Antwort #17 am: 17. November 2009, 12:00:03 »
Ich kämpfe auch gegen den Rhenag-Frist-Frust.

Auch ich habe der Kündigung widersprochen, weil die Kündigung  bei mir erst am 01.07.2009 eingegangen ist, also 1 Tag zu spät.

Die Rhenag behauptet nun, das Kündigungsschreiben bereits am 30.06.2009 abends eingeworfen zu haben und besteht auf einer fristgerechten Kündigung bereits zum 30.09.2009.

Einen Nachweis des fristgerechten Einwerfens der Kündigung hat die Rhenag aber nicht erbracht, besteht aber andererseits auf der fristgerechten Kündigung zum 30.09.2009.

Inzwischen ist die \"Schlussrechnung\" der Rhenag gekommen. Was mache ich jetzt damit? Zurücksenden mit dem Hinweis, dass diese nicht prüfbar ist, da es sich nicht um eine Schlussrechnung handeln kann, weil der Vertrag noch bis 30.09.2010 läuft?

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Widerspruch gegen die Kündigung des Sonderliefervertrages
« Antwort #18 am: 17. November 2009, 12:24:55 »
@troy19,

welches Datum ziert denn das Kündigungschreiben der Rhenag
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline troy19

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 5
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Widerspruch gegen die Kündigung des Sonderliefervertrages
« Antwort #19 am: 17. November 2009, 13:05:06 »
Zitat
Original von Cremer
@troy19,

welches Datum ziert denn das Kündigungschreiben der Rhenag

29.06.2009

Offline gastrom

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 90
  • Karma: +0/-0
Widerspruch gegen die Kündigung des Sonderliefervertrages
« Antwort #20 am: 17. November 2009, 14:14:07 »
Zitat
Original von joggthefrog
Auch mir wurde mein Sondervertrag zum 30.09.10 mit Botenzustellung 1.7.09 gekündigt.

Wenn dem so ist, dann läuft der Vertrag doch noch 14 Monate. Oder?

Es könnte höchstens noch so sein, dass der Termin \"30.09.10\" richtig \"30.09.09\" heißen soll.

Grüße von gastrom

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Widerspruch gegen die Kündigung des Sonderliefervertrages
« Antwort #21 am: 17. November 2009, 20:18:25 »
@troy29,

na dann ist es wohl eindeutig zu spät.

Man muss heutzutage 3 Kalendertage Postlaufzeit kalkulieren, dies ist m.E. offiziell so.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Widerspruch gegen die Kündigung des Sonderliefervertrages
« Antwort #22 am: 17. November 2009, 20:50:53 »
Zitat
Original von Cremer
@troy29,

na dann ist es wohl eindeutig zu spät.

Man muss heutzutage 3 Kalendertage Postlaufzeit kalkulieren, dies ist m.E. offiziell so.
Dabei ist aber das Datum des Schreibens nicht so sehr von Bedeutung sondern es kommt auf die Absendung beim Absender an.
Und bei Vorgängen, bei denen der Absender den Zugang BEWEISEN muss, reicht diese Zustellungsform sowieso nicht. Ein bestreiten des Zugangs meinerseits reicht da schon aus, um ihn alt aussehen zu lassen.
Die Botengeschichte OHNE Unterschrift des Empfängers halte ich bei ganz normalen Zivilpersonen, die dem Absender zugerechnet werden müssen (Auftragnehmer von diesem) als fragwürdig. Die können viel behaupten. Fraglich auch, ob ich am Ende eines Tages um 24 Uhr in meinen Briefkasten schauen muss, um einen rechtzeitigen Eingang zu kontrollieren.

Offline troy19

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 5
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Widerspruch gegen die Kündigung des Sonderliefervertrages
« Antwort #23 am: 17. November 2009, 21:38:52 »
Zitat
Original von Cremer
@troy29,

na dann ist es wohl eindeutig zu spät.

Man muss heutzutage 3 Kalendertage Postlaufzeit kalkulieren, dies ist m.E. offiziell so.

In meinem Posting habe ich mich nicht ganz eindeutig ausgedrückt: gemeint war, dass die Rhenag behauptet, dass Ihr Bote das Schreiben am 30.06.2009 abends in meinen Briefkasten eingeworfen hätte. Also es war kein Brief mit Briefmarke und Stempel!

Offline Bonbolle

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 24
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Widerspruch gegen die Kündigung des Sonderliefervertrages
« Antwort #24 am: 12. Februar 2010, 23:26:29 »
Habe schon geposted, das ich mit Erfolg der Kündigung im letzten Jahr wiedersprochen haben. Somit war für mich klar, das mein Vertrag mit der Rhenag dieses Jahr zum 30. September endet. Die wollen wohl auf Nummer Sicher gehen und haben mir gestern eine erneute Kündigung meines Altvertrages von 2004 per Einschreiben mit Rückantwort geschickt.

Irgendwie komisch. Meinen Die ich habe eine schlechtes Gedächtnis oder wie soll ich das verstehen. Kann natürlich auch sein, das die Damen und Herren, die sich um diese Belange kümmern nicht wissen, was letztes Jahr so alles passiert ist. Die Kündigungen kamen meist per Bote und waren daher nicht einem genauen Datum zuzuordnen. Also eher Pech für den Zulieferer.

Denke mal, das aus diesem Grunde auch viele Mitstreiter erfolgreich mit Ihrem Widerspruch zur fristgerechten Kündigung waren, so wie ich.

Die Geschichte mit der Rhenag wird dann für mich zum genanntem Datum enden. Dannach werde ich den Versorger wechseln. Es gibt zum Glück inzwischen Konkurenz die auch noch einiges günstiger ist. Mal sehen wie sich die Preise in den nächsten zwei Monaten entwickeln und welchen Anbieter ich dann nehme.

So, das war es von meiner Seite. Wenn ich noch irgendwie irgendwem helfen kann, immer her mit den Fragen.

Bonbolle

Offline Kolja

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 9
  • Karma: +0/-0
Widerspruch gegen die Kündigung des Sonderliefervertrages
« Antwort #25 am: 18. Februar 2010, 20:20:54 »
In meinem Fall ist es, so wie in etwa \"still ruht der See\" . Nachdem ich der Rhenag geschrieben habe, dass mir keine Kündigung zugestellt wurde, haben die mir eine Kopie der Kündigung zugeschickt. Seit dem passiert nichts mehr. Die Kopie ist jedoch nicht unterschrieben. :)  Ich könntes ja jetzt auf die Spitze treiben und auf eine formgerechte Kündigung bestehen.

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Widerspruch gegen die Kündigung des Sonderliefervertrages
« Antwort #26 am: 18. Februar 2010, 22:20:51 »
@Kolja,

na denn los.

Kündigung muss schon vertragskonform erfolgen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Kolja

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 9
  • Karma: +0/-0
Widerspruch gegen die Kündigung des Sonderliefervertrages
« Antwort #27 am: 25. Juli 2010, 20:19:03 »
Die Rhenag hat sich wieder gemeldet. Zitiert jetzt ein Urteil des Amtsgerichtes Siegburg 118 C 508/09 und danach wäre die Kündigung des Vertrages zum 30.09.09 rechtens. Kennt jemand dieses Urteil? Ich finde es nicht.

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Widerspruch gegen die Kündigung des Sonderliefervertrages
« Antwort #28 am: 26. Juli 2010, 16:06:12 »
Zitat
Original von Kolja
Die Rhenag hat sich wieder gemeldet. Zitiert jetzt ein Urteil des Amtsgerichtes Siegburg 118 C 508/09 und danach wäre die Kündigung des Vertrages zum 30.09.09 rechtens. Kennt jemand dieses Urteil? Ich finde es nicht.
Na bitten Sie doch die Rhenag erstmal, Ihnen eine anonymisierte Fassung zu überlassen. Weisen Sie aber darauf hin, man möge nicht zuviel schwärzen, sonst würden Sie nicht zahlen. Die neigen nämlich sonst dazu, fast alles zu schwärzen, so dass man die Zusammenhänge schön nicht mehr erkennen kann. Ist ja mal nen Versuch wert. Sonst mal beiom AG nachfragen nach einer anonymiserten Fassung.

Offline DieAdmin

  • Administrator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 3.137
  • Karma: +9/-4
  • Geschlecht: Weiblich
Widerspruch gegen die Kündigung des Sonderliefervertrages
« Antwort #29 am: 26. Juli 2010, 17:16:33 »
@bolli,

vielleicht eher zuerst beim Amtsgericht nachfragen ;)

Zeigt doch die Erfahrung, das Versorger dazu neigen, solche Ausstellungs-Exemplare allzuviel schwarz zu malen  :D

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz