Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Abstimmung  (Gelesen 16951 mal)

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Offline mip

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Abstimmung
« am: 13. Oktober 2009, 20:31:40 »
Hallo Leidensgenossen,

KPB, cybered, Opferlamm, Woddy und Hoschi Jones,
schaut doch mal in Eure PN-Boxen ...

Grüße
mip

Offline RuRo

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« Antwort #1 am: 13. Oktober 2009, 21:39:54 »
Über was sollen wir denn abstimmen?  :rolleyes:
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline mip

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« Antwort #2 am: 14. Oktober 2009, 21:56:54 »
Hi RuRo,

offensichtlich sind doch einige Teilnehmer im Forum gleichermaßen unfreiwillige Teilnehmer der aktuelle Aktionswelle von EGS.
Wenn das kein Grund ist, uns darüber auszutauschen, wie unsere Fälle vergleichbar sind (welcher Widerspruch, welche Summen, welches weitere Vorgehen usw...).
Vielleicht bin ich etwas vorsichtig geprägt, aber ich gehe davon aus, dass nicht nur Verbraucher im Forum unterwegs sind, sondern auch unserer Geschäftspartner der Versorgerseite. Deshalb ist ein Gespräch außerhalb des Forums sicher nichr verkehrt.

Grüße
mip

Offline mip

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Abstimmung
« Antwort #3 am: 28. Oktober 2009, 20:06:04 »
Wir bleiben dran.

4 Betroffene der \"Zahlungsaufforderung 06.10.09\" sind in direktem Kontakt
und werden sich in Kürze in Donauwörth treffen.

Weitere Interesenten bitte über PN-Box melden.

Grüße
mip

Offline RuRo

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« Antwort #4 am: 29. Oktober 2009, 12:20:05 »
@mip

Unfreiwillige Teilnehmer? – wer sich am Preiswiderstand beteiligt, muß in der Konsequenz auf eine gerichtliche Auseinandersetzung eingestellt sein. Das kann und darf man ganz nüchtern so sehen. Alles andere entspricht wohl eher dem Bau von Wolkenkuckucksheimen.

Was stört es, wenn der Versorger hier mitliest? Die großen Überraschungen werden hier nicht wirklich geboten. Spätestens beim Austausch der Schriftsätze werden die Karten auf den Tisch gelegt. Sie werden es ggf. am eigenen Fall merken, wie rational ein Gericht mit den Argumenten umgeht.

Ich werde gleich mal den Link auf die Homepage der Interessengemeinschaft aus meiner Signatur entfernen und den Verantwortlichen des Internetauftritts bitten, er möge diese Seite wieder aus dem Netz nehmen, denn die kennt der Versorger bestimmt auch schon.

In der Vergangenheit hat uns die Interessengemeinschaft hilfreiche Informationen geliefert. Es wäre wünschenswert, wenn der gemeinsame Preiswiderstand weiterhin koordiniert abläuft und nicht in Aktionsgruppen \"Zahlungsaufforderung xy\" zerfällt. Der nächste Termin für ein Treffen steht ja schon im Raum, aus aktuellem Anlaß kann der auch früher sein, so hatte ich es in Hurlach verstanden.

Ggf. können die Organisatoren an Ihrem persönlichen Fall entsprechende Handlungsempfehlungen für alle Interessierten aufzeigen!?
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline mip

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Abstimmung
« Antwort #5 am: 29. Oktober 2009, 18:35:49 »
Hi RuRo,

keine Sorge - Dinge, die irgendwie allg. interessant sein können, sollen nach wie vor hier landen.
Detailierte Angaben aus persönlichen Fällen sollten aber in keinen www-Forum abgebildet werden (allg. Grundsatz Datenschutz im Web).

Der direkte Austausch wird nie die Treffen des Preiswiderstandes ersetzen,
sondern evtl. qualifizierte Beiträge oder Fragen ermöglichen. Wir werden sicher nicht die einzigen sein, die sich den Luxus gönnen, auch \"altmodisch\" direkte Gespräche zu führen.

Nochmal: Es wird keine Schatten-Aktionsgruppe o.ä. geben !!!
                Wer mag an unserem Treffen teilnehmen - Plan: Fr. 13.11., 19 Uhr?
                Hast Du Lust, RuRo?

Grüße
mip

Offline RuRo

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« Antwort #6 am: 29. Oktober 2009, 19:48:02 »
Zitat
Original von mip
keine Sorge - Dinge, die irgendwie allg. interessant sein können, sollen nach wie vor hier landen.

Die da wären?

Zitat
Original von mip
Detailierte Angaben aus persönlichen Fällen sollten aber in keinen www-Forum abgebildet werden (allg. Grundsatz Datenschutz im Web).

Jede hier veröffentlichte Verlinkung zu einem Urteil, gleich welcher Instanz, enthält detaillierte Angaben zu sehr persönlichen Fällen.

Zitat
Original von mip
Der direkte Austausch wird nie die Treffen des Preiswiderstandes ersetzen,
sondern evtl. qualifizierte Beiträge oder Fragen ermöglichen.

Könnte mir vorstellen, dass die Organisatoren der IG-Treffen Interesse an euren Erkenntnissen haben. Kurzes Infoprotokoll an die Herren wäre evtl. eine gute Idee.

Zitat
Original von mip
Wir werden sicher nicht die einzigen sein, die sich den Luxus gönnen, auch \"altmodisch\" direkte Gespräche zu führen.

Gedankenaustausch ist wichtig, keine Frage.

Zitat
Original von mip
Hast Du Lust?

Was steht denn zur Diskussion an?
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline mip

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Abstimmung
« Antwort #7 am: 29. Oktober 2009, 21:43:25 »
Zu „Die da wären?“ und „...Infoprotokoll...“:   

Nach dem Treffen werden wir das wohl wissen und können entsprechend verfahren (dass wir noch recht unerfahren sind, sollte unsere Gehversuche nicht behindern, sondern im Gegenteil bestärken).

Zu den Inhalten siehe PN-Message v. 17.10.:
- was wir bestritten haben
- wie wir das gemacht haben
- um \"wieviel\" es geht  (Vergleichbarkeit der Fälle)
- wie sonstige Umstände sind
und
- welchen Anwalt wir betrauen könnten
(Liste ist bekannt, auch die Vorschläge aus dem letzten Treffen. in Kol. Hurlach...)
Dazu natürlich  Kennenlernen usw.


Schönen Abend
mip

Offline mip

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Abstimmung
« Antwort #8 am: 01. November 2009, 19:09:48 »
Erdgas Schwaben zahlt offensichtlich nur die geringe Konz.abgabe für Sonderverträge und besteht ansonsten aber darauf, Tarifkunden zu bedienen (Urteil vom Januar).

Die \"Verbraucher Erdgas Schwaben\" haben schon vor einiger Zeit u.a. die Gemeinden über den Sachverhalt aufgeklärt ...

Als ich unseren Bürgermeister \'mal diesbezüglich befragt habe, kam folgende Antwort:
\"... die Gemeinde ist dieser Frage bereits vor einigen Monaten nachgegangen. Wenn ich mich recht erinnere, handelt Erdgas Schwaben gesetzeskonform, es läuft aber ein Rechtsverfahren. Erdgas Schwaben hat zugesagt, uns darüber auf dem Laufenden zu halten und ist auch bereit, rückwirkend Konzessionsabgabe zurückzuzahlen, wenn das bisherige Recht gekippt wird...\"

Man beachten das \"auf dem Laufenden zu halten\" (Gelächter).
Ich habe ihn nochmal darüber aufgeklärt, dass hier wohl keine
Aufklärung darüber zu erwarten ist, dass EGS auf der einen Seite nur für Sonderverträge zahlt, auf der anderen Seite aber Tarifkunden haben will.
Das \"kostet\" den Gemeinden doch richtig Geld.

Also:    Bitte dringend alle ihre Gemeinden und Städte kontaktieren, den
            Sachverhalt nachfragen und ggf. fehlende Infos geben.
            Wenn ein BGM zu faul ist, dann eben der komplette Gemeinderat ...
            da muss doch einer Blut lecken.
            Die müssen hier aktiv werden und dran bleiben !
           
Grüße
mip

Offline mip

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Abstimmung
« Antwort #9 am: 14. November 2009, 19:14:31 »
Am Freitag haben wir uns zu Dritt getroffen und die aktuelle Sachlage der Betroffenen \"Zahlungsaufforderung 06.10.\" diskutiert. 2 Kollegen waren leider verhindert.

>> Hallo, wer ist noch aktuell betroffen und hat Interesse, sich mit uns
     auszutauschen ?

Bei uns sind die Streitwerte eher gering, aber zumind. in einem Fall auch deutlich über 1000 EUR.

Die Fälle passen bisher alle ins selbe, bekannte Schema.

Was ist weiter zu erwarten?
> Bis kurz vor Weihnachten wird wohl nix passieren.
> Dann wird das gerichtl. Mahnschreiben kommen, damit EGS die Verjährung hemmt.  EGS initiier das gerne kurz vor Weihnahten, um uns durch die Feiertage unsere 14-tägige Frist zu \"verkürzen\" (und damit standesgemäß zum schönes Fest beizutragen). Das zeigt wieder, welche Gesinnung und welch \"Anstand\" hier vorherrscht.
> Auf die Mahnung müssen wir dann widersprechen (mit einem beiliegenden Blatt), wobei es wichtig ist, dass die Mahnung als zugestellt gilt, sobald sie im Briefkasten ist - egal ob man im (Weihnachts-) Urlaub ist oder nicht (aufpassen!).  Gerichtl. Schreiben mit Terminrelevanz kommen immer in einem gelben Umschlag.
> Unsere Antworten dagegen sind nur mit Einschreiben mit Rückschein sicher (oder mit persönlicher Überbringung mit Empfangsbestätigung)
> Danach läuft die Zeit, bis irgendwann die Klageschrift kommt. Damit wird\'s dann spannend und spätestens ein Anwalt gebraucht...
Die Anwaltsuche haben wir begonnen.

Wie und ob EGS versucht uns in einem oder mehreren Klagen zusammen zu beklagen, werden wir sehen. Ob das gut oder schlecht sein kann, ist wohl so  allg. nicht zu sagen.

Im Moment sind wohl die fehlenden öffentlichen Bekanntmachungen der meisten Preisveränderungen durch EGS der erste und stärkste Hebel. Danach die Frage der Billigkeit.

Die parallele Initiative, bei unseren Kommunen nachzuhaken, was bezügl. Konzessionsabgabe passiert, sollte auch weiter beibehalten werden.
Ich habe die Anfrage laufen und werde in 2/3 Wochen nachhaken.
Sollte wider Erwarten keine Antwort kommen, werde ich wohl den ganzen Sachverhalt nochmal \"nachfragen\" und dazu den kompl. Gemeinderat auf cc setzen (soweit ich die E-Mail-Adressen herausfinde).
Von Bedeutung ist dabei, dass sicherlich nicht Alle unbefangen sind, z.B. wenn im Gemeinde-(Stadt-)raum eine Investition von EGS existiert.

Weiterhin müssen wir versuchen, weitere Betroffene zu finden, was aber nicht so einfach sein dürfte, denn nach der einseitigen Berichterstattung der Augsb. Allgemeinen haben wohl einige / viele das Handtuch geworfen.

Fazit:  Dranbleiben - was sonst !

Offline mip

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Abstimmung
« Antwort #10 am: 14. Januar 2010, 20:54:39 »
So - zumind. bisher ist noch keine Mahnung etc. gekommen.

Nach meinem Wechsel zur Energen Süd habe ich heute die Abschlussrechnung EGS bekommen. Es gibt zwar einige kleinere Dinge zu überprüfen, aber auf angebliche frühere \"Ausstände\" wird da nicht eingegangen.
Bin gespannt, was als Nächstes kommt.

Allgemein ist es verdächtig still.

Hat jemand sonst Neuigkeiten ?

Grüße
mip

Offline Opferlamm

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Abstimmung
« Antwort #11 am: 21. Januar 2010, 17:00:51 »
Es ist wirklich verdächtig still. Auch mir wurde noch kein Mahnbescheid/Klage zugestellt. Allerdings:
Meine Rechtsschutzversicherung wollte zur Prüfung, ob sie bei einem
evtl. Prozeß aufkommt, diverse Unterlagen haben. Konnte auch alles
liefern, nur seltsamerweise fand ich keine Vertragsunterlagen mehr, obwohl ich alles immer gewissenhaft aufbewahre. Deshalb wollte ich mit einem höflichen Schreiben von EGS die Vertragsunterlagen nochmals haben. Die (unverschämte) Antwort: \"...Bei Vertragsschluß wurden Ihnen sämtliche Vertragsunterlagen bereits übergeben. Eine Verpflichtung zur nochmaligen Aushändigung besteht nicht.\"
Ich habe mich nun in meinem Ort bei Nachbarn/Verwandten erkundigt. Seltsamerweise ergab sich dabei zu meiner Überraschung, dass KEINER Vetragsunterlagen hat. Also habe ich möglicherweise damals gar keine bekommen. Ich habe auch noch alles da, von den Anschlußkosten angefangen. Es kann kein Zufall sein, dass alle Befragten keine Vertragsunterlagen haben. Es sagte auch zumindest keiner, er hätte sie weggeschmissen oder finde sie nicht mehr. Was ist hier faul???
Ich habe bestimmt einen Anspruch auf Aushändigung durch EGS, selbst wen es kostenpflichtig ist. Ich benötige dies ja wohl auch zur leidigen Frage mit der Sondervertragskunden oder Tarifkunden.

Das Schreiben endet dann wieder mit \"...Aufgrund Ihrer Zahlungsverweigerung erscheint uns die gerichtliche Beitreibung unserer berechtigten Forderung unumgänglich\". Das haben sie mir schon 100mal jetzt geschrieben  :tongue:

Meine Gemeinde hat übrigens jetzt bereits über 2 Monate nicht reagiert auf eine Anfrage, ob sie Schritte in Erwägung ziehen gegen EGS wegen der Konzessionsabgabe. Werde da auch nochmal nachhaken.

Offline Pedro

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« Antwort #12 am: 21. Januar 2010, 17:09:09 »
@Opferlamm

Zitat
Ich habe mich nun in meinem Ort bei Nachbarn/Verwandten erkundigt. Seltsamerweise ergab sich dabei zu meiner Überraschung, dass KEINER Vetragsunterlagen hat.

Falls Sie u. Ihre Nachbarn in etwa zur gleichen Zeit gebaut haben, wäre es nicht ungewöhnlich, wenn die Verträge vom damaligen Bauträger mit dem Gasversorger abgeschlossen worden sind. Solche Fälle sind mir bekannt.
Falls der Bauträger noch bestehen sollte: bitte dort nachhaken.

Offline Opferlamm

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« Antwort #13 am: 21. Januar 2010, 17:34:17 »
Guter Tipp, Pedro. Das wär ne Erklärung.
Allerdings ist er seit 2 Jahren pleite.
Nichtsdestotrotz ein gutes Argument zum Nachhaken bei EGS!

Offline RuRo

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« Antwort #14 am: 21. Januar 2010, 21:44:24 »
@opferlamm
Sicher wurde der Netzanschlussvertrag zwischen Bauträger und EGS geschlossen. Dafür gab\'s vom Bauträger an EGS auch eine Geldleistung. Das hilft aber rein gar nichts in Bezug auf den eigenen Vertragsstatus!

Den Bauträgern werden hier, selbst bei geringsten Verbräuchen, Sonderkonditionen gewährt, die nicht dem allgemeinen Tarifgefüge folgen.

Ergo - vergebliche Liebesmühe. Viele Fragen wurden hier und heute geklärt. Es bleibt jedem überlassen, daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen  ;)
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

 

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