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Autor Thema: Änderung Geschäftsbedingungen  (Gelesen 25645 mal)

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Offline hantschmann

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Änderung Geschäftsbedingungen
« am: 06. Oktober 2009, 08:22:09 »
Hallo, in die Runde!
Mit Datum vom 30.09.2009 bekomme ich ein Schreiben der MITGAS über die \"Änderung der Geschäftsbedingungen zur Lieferung von Erdgas\".

Zitat: \"WICHTIG: Zur Annahme der neuen Geschäftsbedingungen und damit zur ordnungsgemäßen Fortführung des bestehenden Vertrages ist Ihre Zustimmung erforderlich. Bitte unterschreiben Sie das beiliegende Formular und schicken Sie es in dem adressierten Rückumschlag innerhalb von 14 Tagen an uns zurück.\"

Haben andere MITGAS-Kunden dieses Schreiben auch erhalten und wie ist damit umzugehen?
ha

Offline Cremer

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Änderung Geschäftsbedingungen
« Antwort #1 am: 06. Oktober 2009, 11:31:15 »
@hantschmann,

ich gehe mal davon aus, dass Sie einen Sondervertrag haben.

mal genau die alten und die neuen Vertragsbedingungen prüfen.

Lesen Sie auch hier dazu

http://www.bdev.de/de/site/Preisprotest/Vertragsaenderung-neuer-Vertrag__2021/
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline energie-fair

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Änderung Geschäftsbedingungen
« Antwort #2 am: 06. Oktober 2009, 13:20:14 »
Als zusätzliche Option sollten Sie auch die Wettbewerbssituation der Gasversorger in Ihrem Versorgungsgebiet prüfen, z.B. bei http://www.verivox.de/gas/.

Gegebenenfalls ist dann ein Gasanbieterwechsel sinnvoll.

Offline gastrom

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Änderung Geschäftsbedingungen
« Antwort #3 am: 06. Oktober 2009, 14:51:43 »
@hantschmann

Auch ich bekam dieses von Ihnen angeführte Schreiben.

Die Änderungen der bisherigen Geschäftsbedingungen (Stand April 2007) wurden im beigelegten Faltblatt „drucktechnisch hervorgehoben“. Das ist natürlich nur teilweise der Fall. Z.B kommt Pkt. 9.6 in den „alten“ Geschäftsbedingungen (GB) gar nicht vor. Wenn ich bedenke, dass die GB v. April 2007 auch nicht Bestandteil unserer Verträge geworden sind (im Anschreiben vom Juni 2007 hieß es dazu: „Die neuen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil Ihres Vertrages, bitte legen Sie diese zu Ihren Vertragsunterlagen.\"), versucht MITGAS jetzt unter Vornahme von Änderungen gleichzeitig vergangene Versäumnisse „zu heilen“.

@energie-fair

An eine „zusätzliche Option“ will ich z.Zt. nicht denken, da ich mit meinem Gaspreis zufrieden bin.

@alle

Wenn MITGAS meint, dass „zur ordnungsgemäßen Fortführung des bestehenden Vertrages“ (Sondervertrag) meine Zustimmung erforderlich sei, ergibt sich für mich folgender Gedanke:

Wenn ich nicht zustimme, ist im Umkehrschluss eine ordnungsgemäße Fortführung des bestehenden Vertrages nicht mehr möglich.

Wie will MITGAS aber den Vertrag \"sauber\" lösen? Denn in keiner der mir bekannten in den Vertrag einbezogenen oder nicht einbezogenen AGB bzw. GB ist unter „Kündigung“ oder „Fristlose Kündigung“ der Grund „Zustimmungsverweigerung“ genannt. Also bleibt zu guter letzt nur eine eventuell im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist. Oder?

Offline energie-fair

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« Antwort #4 am: 06. Oktober 2009, 16:11:18 »
@gastom
Zitat
Also bleibt zu guter letzt nur eine eventuell im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist. Oder?

Das ist sehr wahrscheinlich. Deshalb wäre es nützlich, auch für diesen Fall eine Option zu haben? Man könnte ansonsten auf dem falschen Fuße erwischt werden.

Offline hantschmann

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Änderung Geschäftsbedingungen
« Antwort #5 am: 06. Oktober 2009, 16:18:55 »
Na, dann warten wir doch mal ab, ob das der Anfang einer \"Rausdrängelaktion\" gegen ungeliebte Protestler wird. Könnte ich mir jedenfalls denken, da ich nun seit Jahren mein Gas nur auf Basis des Preises vom Sept. 2004 zahle.
Jedenfalls habe ich keine Lust, mich mit den Spitzfindigkeiten der Verfasser dieser Geschäftsbedingungen zu befassen. Ohne Grund sollen diese wohl nicht geändert werden und auch sicher nicht zum Wohle des Verbrauchers!
Also unterschreibe ich nicht.
ha
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Offline energie-fair

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Änderung Geschäftsbedingungen
« Antwort #6 am: 06. Oktober 2009, 16:47:37 »
Ich vermute, dass die Geschäftsbedingungen des Versorgers generell geändert werden sollen, in Anpassung an die jüngeren Gerichtsurteile. Es dürfte also nicht um eine \"Rausdrängelaktion\" für bestimmte Kunden gehen.

Alles andere wäre für den Versorger riskant: Beibehaltung ungültiger Geschäftsbedingungen, Diskriminierung einzelner Kunden.

Offline gastrom

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Änderung Geschäftsbedingungen
« Antwort #7 am: 06. Oktober 2009, 21:47:40 »
Wenn ich mal unterstelle, dass die GB, Stand April 2007, tatsächlich wirksam in den Vertrag einbezogen worden wären, dann träfe ja auch der Pkt. 8 „Änderung des Vertrages oder dieser Bedingungen“ zu.

Da heißt es unter Pkt. 8.2:

„MITGAS wird dem Kunden die Anpassungen ... mindestens 8 Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden schriftlich mitteilen. Ist der Kunde mit der mitgeteilten Anpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag innerhalb von sechs (6) Wochen ab dem Zugang der Benachrichtigung auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung schriftlich zu kündigen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, gelten die Anpassungen als genehmigt. Auf diese Folgen wird der Kunde von MITGAS in der Mitteilung gesondert hingewiesen.“

Also noch mal im Klartext:

8 Wochen vor Wirksamwerden ab 1.Okt. 2009 heißt: Zugang 1.Woche August 2009. Und somit könnte man alles weitere getrost vergessen, selbst wenn die GB wirksam ... (s.o.).

Man könnte durchaus des Gefühl bekommen, bei MITGAS herrscht eine Art von Chaos.

Da ein Bekannter von mir (kein ungeliebter Protestler) den „Änderungsschrieb“ noch nicht bekommen hat, kann ich mich durchaus mit dem Gedanken an eine „Rausdrängelaktion“ anfreunden. Trotzdem werde ich nicht an eine „zusätzliche Option“ denken.

Ich kannte mal einen, der hat ganz andere Probleme ausgesessen.

Grüße von gastrom

Offline RR-E-ft

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Änderung Geschäftsbedingungen
« Antwort #8 am: 06. Oktober 2009, 23:21:19 »
Die neuen Mitgas- AGB Stand 01.10.09 sollen für Sonderverträge (außerhalb der Grundversorgung, sog. \"Mitgas-Preisprodukte\") gelten. Sie sind für die Kunden eine Zumutung.

Wer sie zugesandt bekommen hat, ist folglich nach Mitgas- Lesart Sondervertragskunde, dessen Sondervertrag durch Neuvereinbarung inhaltlich abgeändert werden soll.

Mitgas hat realisiert, dass es zur wirksamen Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden bedarf.

Die Mitgas-AGB Stand April 2007 wurden mithin zumeist nicht wirksam in bestehende Verträge einbezogen.

In jenen hieß es unter Punkt 8.2. „MITGAS wird dem Kunden die Anpassungen ... mindestens 8 Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden schriftlich mitteilen. Ist der Kunde mit der mitgeteilten Anpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag innerhalb von sechs (6) Wochen ab dem Zugang der Benachrichtigung auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung schriftlich zu kündigen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, gelten die Anpassungen als genehmigt. Auf diese Folgen wird der Kunde von MITGAS in der Mitteilung gesondert hingewiesen.“

Mitgas hat wohl realisiert, dass diese noch im Jahre 2007 ins Auge gefasste Vorgehensweise nicht funktioniert.

Mit den neuen AGB versucht Mitgas offensichtlich, die Preisänderungsbestimmung unter Punkt 4 der jüngsten Rechtsprechung des BGH, Urt. v. 15.07.2009 VIII ZR 225/07 und VIII ZR 56/08 zur Einbeziehung des unveränderten gesetzlichen Preisbestimmungsrechts  anzupassen. Ziff. 4.5. hat indes in § 5 GasGVV schon keinerlei Entsprechung, so dass von einer unveränderten Übernahme eines gesetzlichen Preisbestimmungsrechts  insgesamt wohl keine Rede sein kann.

Die neuen AGB benachteiligen die Kunden m. E. unangemessen, so lässt Ziff. 3 den Kunden im Unklaren über die Vertragslaufzeit/ die Kündigungsfrist, steht zB.

Ziff. 6.1. im Widerspruch zu § 17 Abs. 1 Satz 1 GasGVV, wonach Rechnungen und Abschläge frühestens zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig werden,
Ziff. 6.4 im Widerspruch zu § 17 Abs. 1 Satz 3 GasGVV, wonach § 315 BGB unberührt bleibt.

Letztere Klausel verstößt - wenn sich Mitgas ersichtlich ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht gem. § 315 BGB hinsichtlich der Preise unter Punkt 4 vorbehalten möchte - mithin gegen § 307 BGB, vgl. auch BGH X ZR 60/04 und X ZR 99/04.

Unangemessen benachteiligend erscheinen u.a.  auch Ziff. 9.4 f.: Jede Zwangsvollstreckung, etwa wegen eines unbezahlten\"Knöllchens\", erfolgt grundsätzlich in das gesamte Vermögen des Schuldners.

Es besteht m. E. genügend Anlass, die neuen AGB gründlich zu prüfen und Verstöße nach dem UKlaG unverzüglich abzumahnen.

Sofern im Vertrag ein Recht zur ordnungsgemäßen Kündigung durch Mitgas vereinbart ist, kann sich Mitgas durch eine solche ordentliche Kündigung aus dem bestehenden Vertragsverhältnis lösen, gleichviel, ob man der Einbeziehung der AGB Stand 01.10.09 schriftlich zustimmt oder nicht. Stimmt man der Einbeziehung neuer AGB nicht zu, bleibt der Vertrag bis zur ordnungsgemäßen Kündigung des einen oder anderen Vertragsteils in dem Zustand bestehen, in dem er sich inhaltlich bisher befand.

Offline hantschmann

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« Antwort #9 am: 07. Oktober 2009, 08:43:35 »
und wer könnte die gründliche Prüfung dieser \"neuen AGB\" vornehmen sowie eventuelle Verstöße nach dem UKlaG abmahnen? Ich als juristischer Laie fühle mich dazu leider nicht in der Lage.
ha

Offline gastrom

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Änderung Geschäftsbedingungen
« Antwort #10 am: 07. Oktober 2009, 09:40:12 »
Zitat
Original von hantschmann
und wer könnte die gründliche Prüfung dieser \"neuen AGB\" vornehmen sowie eventuelle Verstöße nach dem UKlaG abmahnen? Ich als juristischer Laie fühle mich dazu leider nicht in der Lage.

Ich \"Laie\" auch nicht. Ich könnte mir aber vorstellen, dass u.a die Verbraucherzentrale in Halle/S. mit Frau Emmerich an der \"Spitze\" mal wieder gefragt sein könnte.

Ausdrücklich auch vielen Dank an Herrn RA Fricke für seine Erklärung. Offensichtlich liegen wir \"Laien\" gar nicht so verkehrt.

Offline Gare

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Änderung Geschäftsbedingungen
« Antwort #11 am: 07. Oktober 2009, 19:20:24 »
besagte frau e. verschickt gerade schreiben in der angelegenheit, somit auch die entscheidungen treffen können, die hier nicht mitlesen.
auf \" Änderung Geschäftsbedingungen\" zu reagieren, ist wohl eher kaum eine gute reaktion.
ruhig bleiben - abwarten, schon besser - dann wird man weitersehen.  ;)

Offline hantschmann

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Änderung Geschäftsbedingungen
« Antwort #12 am: 08. Oktober 2009, 08:56:37 »
Hallo, Gare,

danke für die Information. Da ich zwar Kunde von MITGAS, aber in Sachsen wohnhaft bin, werde ich von der Reaktion der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt wahrscheinlich nichts mitbekommen. Auf deren Internetseite ist zum Thema \"Änderung AGB MITGAS\" nichts zu finden. Vielleicht könnten Sie mir zu gegebener Zeit mal eine mail schicken mit den entsprechenden Informationen?
ha

Offline Gare

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Änderung Geschäftsbedingungen
« Antwort #13 am: 11. Oktober 2009, 23:58:58 »
entgegen der mir gemachten aussagen ist widererwartend in dieser angelegenheit auch bei mir nicht\'s eingetroffen.
gehe mal davon aus, das derzeit kein handlungsbedarf besteht, zumal dort auch bekannt ist, dass ich in kürze bis mitte nov. nicht in d. bin.
denke mal, dass es kein problem in kürze geben wird.
mittelfristig kann sich das ändern, gebe dann relevante infos gern weiter.
vllt macht das auch zwischenzeitlich der herr f.
.....in dieser angelegenheit der bestinformierte. ;)

Offline gastrom

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« Antwort #14 am: 13. Oktober 2009, 18:57:52 »
@alle

Und das meint die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt dazu:

        http://www.vzsa.de/UNIQ125545242921972/link621281A.html

 

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