Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Kaum Interesse an Gasversorgung aber an Fotovoltaikanlage  (Gelesen 36120 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline superhaase

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 4.098
  • Karma: +7/-6
  • Geschlecht: Männlich
Kaum Interesse an Gasversorgung aber an Fotovoltaikanlage
« Antwort #30 am: 07. Oktober 2009, 12:58:12 »
@nomos:
Die Rede war zwischen Netznutzer und mir von dem unternehmerischen Risiko eines PV-Anlagenbetreibers (bitte nachlesen). Dieses Risiko trägt nicht der Stromverbraucher, wie Sie behauptet haben.
Sie haben wieder einen Begriff aus anderen Beiträgen bzw. Dialogen hearusgegriffen und in einen anderen, begrifflich von Ihnen schnell mal anders definierten Zusammenhang gesetzt. Wie so oft.

Die unbegrenzte Kostenexplosion muss natürlich vermieden werden, das geht auch ohne Deckelung. Eine Deckelung ist kontraproduktiv und widerspricht dem Sinn des EEG, durch unbegrenzten Zubau zur Massenproduktion anzuregen. Die flexible und schnelle Anpassung der EEG-Vergütungen ist das bessere Instrument.

Die jetzt gültige Regelung mit einer vom Zubau abhängigen Degression ist eigentlich nicht schlecht. Sie ist nur zu schwach ausgeprägt.
Sie sollte wesentlich agressiver beides miteinander koppeln. So erreicht man zwar einen unbegrenzten Zubau (was erst mal erwünscht ist, solange die PV noch nicht mehr als 100% unseres Stroms liefert ;)), bewirkt dann aber gleichzeitig eine umso stärkere Kostendämpfung, je schneller der Zubau stattfindet. Dabei ergibt sich ein vorauskalkulierbarer Kostensenkungszwang für die Hersteller, der - bei \"unbegrenztem\" Markt und somit trotzdem vorhandenen Gewinnaussichten - weiter zum Wettbewerb anstachelt.

Es dürfte für einen Mathematiker ein Klacks sein, eine Regel aufzustellen, die hier quasi eine Gesamtkostengrenze implementiert. Ein klassisches mathematisches Optimierungsproblem. Somit ist man nicht so sehr auf häufige manuelle Änderungen angewiesen, die immer eine Unsicherheit für die Hersteller in ihrer Planung darstellen und auch jedes mal neu die Lobbyverbände auf die Barrikaden treiben und zu hitzigen Debatten führen. Diese Energie sollte anders genutzt werden.  ;)

Jetzt ist zum Jahreswechsel erst mal eine kräftige sofortige Senkung der PV-Vergütung nötig. Sie wird kommen, davon gehe ich aus, alles andere wäre unverantwortlich. Insofern sind sich ja eigentlich alle einig.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline Zeus

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 547
  • Karma: +0/-0
Kaum Interesse an Gasversorgung aber an Fotovoltaikanlage
« Antwort #31 am: 07. Oktober 2009, 13:39:26 »
@ superhase
Bisher bleiben mit Ihrer Argumentation im Nebulösen. Sie unterstellen z. B., dass die Atomindustrie in Frankreich stark subventioniert ist/war. Sagen aber zugleich, dass Sie sich  den Beweis ersparen möchten und flüchten sich in die Aussage, ich soll ihnen den Gegenbeweis erbringen. Sie haben eine Behauptung aufgestellt und es liegt an Ihnen konkrete Fakten auf den Tisch zulegen. Genauso haben Sie insinuiert, der Steuerzahler in Frankreich würde angesichts der billigen Strompreise besonders belastet. Ich habe Ihnen konkret nachgewiesen, dass die Stompreise in Frankreich um die Hälfte billiger sind als in Deutschland und die Einkommenteuernabgaben wesentlich niedriger. Wo liegt also die vermeintliche Mehrbelastung für den Kunden/Steuerzahler im Nachbarland ?  Wenn Sie mir nicht das Gegenteil beweisen können, sollten Sie aufhören Dinge zu schreiben von denen Sie offensichtlich wenig Ahnung haben.

Offline superhaase

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 4.098
  • Karma: +7/-6
  • Geschlecht: Männlich
Kaum Interesse an Gasversorgung aber an Fotovoltaikanlage
« Antwort #32 am: 07. Oktober 2009, 14:07:59 »
Zitat
Original von Zeus
@ superhase
Bisher bleiben mit Ihrer Argumentation im Nebulösen. Sie unterstellen z. B., dass die Atomindustrie in Frankreich stark subventioniert ist/war. Sagen aber zugleich, dass Sie sich  den Beweis ersparen möchten und flüchten sich in die Aussage, ich soll ihnen den Gegenbeweis erbringen. Sie haben eine Behauptung aufgestellt und es liegt an Ihnen konkrete Fakten auf den Tisch zulegen.
Nomralerweise ist Ihre \"Beweislastforderung\" schon in Ordnung.
Aber hier sehe ich das ausnahmsweise anders.
Warum habe ich Ihnen gesagt: Es wäre die absolute Ausnahme, wenn Frankreich seine Atomindustrie nicht mit Steuergeldern subventioniert hätte und weiterhin subventionieren würde. Für mich gibt es keine Anhaltspunkte dafür. Haben Sie welche?
Das Bestreiten einer solchen Subvention ist daher eine außerordentliche Behauptung, die zu beweisen wäre. Ich habe keine Lust, mir diese unnötige Arbeit zu machen. Für alle Leser dürfte das offenkundig sein.
Ihnen steht es natürlich frei, Ihre These zu belegen.

Zitat
Genauso haben Sie insinuiert, der Steuerzahler in Frankreich würde angesichts der billigen Strompreise besonders belastet. Ich habe Ihnen konkret nachgewiesen, dass die Stompreise in Frankreich um die Hälfte billiger sind als in Deutschland und die Einkommenteuernabgaben wesentlich niedriger. Wo liegt also die vermeintliche Mehrbelastung für den Kunden/Steuerzahler im Nachbarland ?
Das ist doch eine Milchmädchenrechnung.

Die Steuersubventionen für die Atomindustrie sind wohl jedem klar - siehe oben. Ob und für wen nun die Steuerbelastung in Frankreich niedriger ist, ist doch kein Beweis dafür, dass es dort keine (indirekten) Stromsubventionen für Atomstrom gibt.  :rolleyes:

Genausogut könnten Sie sagen, weil die Steuersätze in [bitte passendes Land einfügen] höher sind als bei uns, wurde bei uns die Atomwirtschaft nie subventioniert.
Das ist nachweislich falsch.
Bitte verlangen Sie jetzt dafür keine Belege von mir.
Wie Sie selbst sagten, ist das Internet eine wunderbare Informationsquelle, hier werden Sie sicher fündig.

Wenn Frankreich die Atomwirtschaft nicht subventionieren würde, wären die dortigen Steuersätze halt noch niedriger, oder der Staat könnte an anderer Stelle mehr Geld ausgeben.

Den einfachen Zusammenhang, den Sie hier herstellen, gibt es jedenfalls nicht.

Im Übrigen ist der Strompreis auch wegen geringerer Abgaben und Netzkosten in Frankreich niedriger?
Der Haushaltsstrompreis besteht bei uns ja nicht nur aus Erzeugungskosten.

Zitat
Wenn Sie mir nicht das Gegenteil beweisen können, sollten Sie aufhören Dinge zu schreiben von denen Sie offensichtlich wenig Ahnung haben.
Dass Ihr dargestellter Zusammenhang nicht gegeben ist, ist oben dargelegt und somit \"bewiesen\". Vielleicht haben Sie von solchen Dingen noch weniger Ahnung als ich? ;)

Mal was anderes:
Sie sagten, eine PV-Anlage in Frankreich amortisiert sich schon in 5-7 Jahren. Bevor ich lange suche, haben Sie die zugehörigen Daten parat, wie z.B. Einspeisevergütung und die Art und Höhe der Steurvergünstigung?
Wäre nett und für Sie jetzt keine Arbeit mehr, das Sie es ja schon ausgerechnet hatten.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline nomos

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.448
  • Karma: +0/-0
Kaum Interesse an Gasversorgung aber an Fotovoltaikanlage
« Antwort #33 am: 07. Oktober 2009, 15:10:50 »
Zitat
Original von superhaase
@nomos:
Die Rede war zwischen Netznutzer und mir von dem unternehmerischen Risiko eines PV-Anlagenbetreibers (bitte nachlesen). Dieses Risiko trägt nicht der Stromverbraucher, wie Sie behauptet haben.
Sie haben wieder einen Begriff aus anderen Beiträgen bzw. Dialogen hearusgegriffen und in einen anderen, begrifflich von Ihnen schnell mal anders definierten Zusammenhang gesetzt. Wie so oft.
    @sh, da muss ich nichts nachlesen und ich habe auch nichts falsches behauptet oder etwas unerlaubt anders definiert etc... Klar?! Sie haben immer noch nicht erkannt, dass Sie nicht vorgeben, was wer hier schreiben darf oder nicht.  X( Wer hat denn die Frage gestellt, was der Stromverbraucher für ein Risiko trägt? Ich habe aufgezeigt wo das Risiko liegt! Sind unkalkulierbare Kostensteigerungen für die Stromverbraucher kein Risiko?
    siehe hier:
Zitat
Original von superhaase
Was trägt denn der Stromverbraucher für ein Risiko?
Die EEG-Umlage ist doch kein Risiko im betriebswirtschaftlichen Sinn, sie ist absehbar und keine plötzliche Bedrohung des Stromverbrauchers.
Die Kosten trägt der Stromverbraucher, das Risiko der Anlagenbetreiber.
Ich fürchte, Sie werfen da wieder mal Begriffe durcheinander.
    Der Stromverbraucher trägt bei der Sonnenstromförderung das wesentliche Risiko (enorme unkalkulierbare Kosten = Preisttreibereffekt) ohne  erkennbaren Nutzen. Als Argument wird die Umlagenbelastung ja heute schon für Preissteigerungen genutzt -
siehe z.B. hier . Dagegen ist das betriebswirtschaftliche Risiko des Anlagenbetreibers ein Klacks. Bei diesem EEG hilft für die Kalkulierbarkeit auch kein Mathematiker, es sei denn, er beherrscht auch die Magie.[/list]

Offline superhaase

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 4.098
  • Karma: +7/-6
  • Geschlecht: Männlich
Kaum Interesse an Gasversorgung aber an Fotovoltaikanlage
« Antwort #34 am: 07. Oktober 2009, 15:39:30 »
Zitat
Original von nomos
@sh, da muss ich nichts nachlesen und ich habe auch nichts falsches behauptet oder etwas unerlaubt anders definiert etc... Klar?!
Doch, haben Sie. Lesen Sie doch bitte nochmal ein Stück weiter oben nach.
Sie haben den Begriff Risiko weiter oben aufgegriffen, und zwar aus dem Dialog von Netznutzer und mir.
Abfolge:

Zitat
ich zu Netznutzer: Sie meinen wahrscheinlich, dass ich auf das unternehmerische Risiko eines PV-Anlagenbesitzers hingewiesen habe, das von vielen nicht gesehen wird. ... Daher ist eine Rendite deutlich über dem Zins von z.B. Staatsanleihen gerechtfertigt.
Zitat
dies aufgreifend nomos:
Wer ein Risiko eingeht, der soll gerne auch die Chance auf eine angemessene Rendite haben. Hier trägt das Risiko per gesetzlichem Zwang vor allem der Verbraucher.
Daraufhin habe ich Sie gefragt, welches unternehmerische Risiko denn der Verbraucher trägt, und darauf hingewiesen, dass Sie Begriffe verwechseln.

Wie gesagt, Sie machen das des öfteren so. Ich hatte Sie kürzlich erst in einem anderen Thread deswegen kritisiert.
Sie sollten vor dem Verfassen von Beiträgen, in denen Sie auf andere Bezug nehmen, genauer lesen und nachdenken, von was genau gesprochen wurde.

Zitat
Der Stromverbraucher trägt bei der Sonnenstromförderung das wesentliche Risiko (enorme unkalkulierbare Kosten = Preisttreibereffekt) ohne erkennbaren Nutzen.
Die enormen unkalkulierbaren Kosten werden ja nicht eintreten, wenn das EEG richtig angepasst wird. Der Nutzen ist für die Stromverbraucher doch erkennbar: eine nachhaltige Stromversorgung in der Zukunft.

Zitat
Dagegen ist das betriebswirtschaftliche Risiko des Anlagenbetreibers ein Klacks.
Ein Totalverlust kann für einen Betreiber eintreten (ist schon vorgekommen). Er sitzt dann auf zigtausen Euro Schulden, die er dann ohne PV-Anlage abzahlen muss.
Auch ein dauerhafter Minderertrag mit einem finanziellen Verlust nach 20 Jahren ist möglich. Gründe dafür gibt es viele.
Es kommt sicher relativ selten vor, aber wenn es einen trifft, ist das kein Klacks.
Die EEG-Umlagekosten für den einzelnen Stromverbraucher (EEG-Umlage) sind damit nicht vergleichbar, das ist doch Quatsch. Auch sind diese Kosten nicht unkalkulierbar, wie Sie behaupten. Das von Ihnen gerne zitierte RWI berechnet diese Kosten doch des öfteren auf Basis der aktuellen Regeln und Schätzungen.

Mathematik braucht keine Magie, auch wenn für Laien die Mathematik manchmal wie Magie anmutet. ;)
8) solar power rules

Offline nomos

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.448
  • Karma: +0/-0
Kaum Interesse an Gasversorgung aber an Fotovoltaikanlage
« Antwort #35 am: 07. Oktober 2009, 15:59:25 »
@sh, \"die Kosten trägt der Stromverbraucher, das Risiko der Anlagenbetreiber\". Alleine dieser Satz reicht schon völlig. Es wird langsam nur noch lächerlich! Wo der Begriff Risiko \"aufgegriffen\" wurde ist doch nur Ihr trotziger Kaffeesatz.

Wer seine Anlage nicht versichert trägt selbstverständlich das unternehmerische Risiko selbst. Soll ein möglicher Schaden oder eine Fehlinvestition, fehlerhafte Handwerksleistung, mangelhafte Anlagen etc. auch noch umgelegt werden? Das hätten Sie wohl gerne!  Ein verantwortlicher Unternehmer sichert sich mindesten vor existenziellen Risiken ab. Bei den übbigen Vergütungen sollte eine Versicherungsprämie noch drin sein.

Zitat
Original von superhaase
Mathematik braucht keine Magie, auch wenn für Laien die Mathematik manchmal wie Magie anmutet. ;)
    @sh, Sie sind also kein Laie, dann liefern Sie doch die magische Formel ;).

Offline superhaase

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 4.098
  • Karma: +7/-6
  • Geschlecht: Männlich
Kaum Interesse an Gasversorgung aber an Fotovoltaikanlage
« Antwort #36 am: 07. Oktober 2009, 19:29:53 »
Zitat
Original von nomos
Wer seine Anlage nicht versichert trägt selbstverständlich das unternehmerische Risiko selbst. Soll ein möglicher Schaden oder eine Fehlinvestition, fehlerhafte Handwerksleistung, mangelhafte Anlagen etc. auch noch umgelegt werden? Das hätten Sie wohl gerne! Ein verantwortlicher Unternehmer sichert sich mindesten vor existenziellen Risiken ab. Bei den übbigen Vergütungen sollte eine Versicherungsprämie noch drin sein.
Es sind nicht alle Risiken versicherbar. Die von Ihnen genannten Punkte wie z.B. fehlerhafte Handwerksleistungen mit den resultierenden Mehrkosten, oder z.B. mangelhafte Produkte und Pleite des Herstellers mit den daraus resultierenden Mehrkosten für den PV-Anlagenbetreiber sind nicht versicherbar und typische Teile des unternehmerischen Risikos. Genau das habe ich gemeint. Diese Risiken können bis zum Totalverlust gehen, trotz aller erhältlichen Versicherungen, und sollen durch eine angemessene Rendite vergütet werden. Ich halte eine Vorsteuerrendite (ohne Kreditaufnahme) von 7-9 % für angemessen.

Zitat
@sh, Sie sind also kein Laie, dann liefern Sie doch die magische Formel ;).
Stimmt, ich habe im Studium gelernt, Optimierungsaufgaben zu lösen. Eine rein mathematische Formulierung ist mir jetzt aber zu aufwändig, ich werde hier ja nicht bezahlt dafür.  :D
Ich schlage daher folgende neue EEG-Vergütung für PV-Strom vor, und gebe eine empirische Anleitung, wie man die Degressionformel noch nach den gewünschten Kostenzielen anpassen kann.

Die EEG-Superformel: ;)
(wegen der kürze der Zeit für die Erstellung keine Garantie für Perfektheit, aber so in etwa könnte sie aussehen)

Zitat
1. Ab 2010 gibt es keine EEG-Vergütung mehr für Freilandanlagen, nur noch für Anlagen auf vorwiegend zu anderen Zwecken genutzen Gebäuden.

2. Die Vergütung beträgt für 2010 für Neu-Anlagen bis 30 kWp über 20 Folgejahre plus Inbetriebnahmejahr 32 ct/kWh für eingespeisten Strom und 15 ct/kWh für selbst verbrauchten Strom. Das entspricht einer sofortigen Absenkung von etwa 25% (bzw. 40%).

... jeweils entsprechende geringere Sätze für größere Anlagen analog zur bisherigen Regelung, das schenk\' ich mir hier jetzt.

3. Diese Vergütungssätze werden in den Folgejahren um eine anzuwendende Degression X gegenüber dem Vorjahr reduziert.
Die Grunddegression beträgt D = 5%.
Die anzuwendende Degression X wird jeweils für das folgende Kalenderjahr J (aktuell J=2009) nach folgender Formel anhand des Zubaus Y (in MWp) im vorangehenden Bemessungsjahr (Okt-Sept) berechnet:

     X = D + (Y - 1000 - (J-2010)·300)² / 500²           (Formel 1)

Wird X negativ, so wird X=0 gesetzt. X wird anschließend auf Zehntel Prozentpunkte gerundet.
Es ergibt sich also ein mit dem Zubau quadratisch steigender Degressionsfaktor, das wirkt einem Auseinanderlaufen von Kostenentwicklung und Vergütungssenkung viel stärker entgegen als ein linearer Faktor. Ferner wirkt so eine Formel stufenlos und nach oben offen immer stärker.
Dabei wird von einem jährlich um 300 MWp zunehmenden Grundzubau (für den es 5% Degression gibt) ausgegangen, beginnend mit 1300 MWp für 2010.

Beispiele für 2011:
Ist der Zubau im Bemessungsjahr 2009-10 kleiner gleich 1300 MWp, ergibt sich eine Degression für 2011 von 5,0%.
Zubau gleich 1500 MWp, ergibt  5,2%.
Zubau gleich 2000 MWp, ergibt 7,0%.
Zubau gleich 2500 MWp, ergibt 10,8%.
Zubau gleich 3000 MWp, ergibt 16,6%.

Beispiele für 2012:
Ist der Zubau im Bemessungsjahr 2010-11 kleiner gleich 1600 MWp, ergibt sich eine Degression für 2011 von 5,0%.
Zubau gleich 1800 MWp, ergibt  5,2%.
Zubau gleich 2300 MWp, ergibt 7,0%.
Zubau gleich 2800 MWp, ergibt 10,8%.
Zubau gleich 3300 MWp, ergibt 16,6%.

Wenn man nun eine Excel-Tabelle aufstellt, die diese Formel 1 anwendet und die aufeinanderfolgenden Jahre zusammenrechnet, erhält man mit den geschätzten Zubauraten die kummulierten Einspeisevergütungen (20 Jahre jeweils konstant laufen lassen, nicht vergessen ;)).

Jetzt kann man mit den Parametern \"1000\" und \"300\" und \"500\" in der Formel 1 noch spielen, bis man sowohl mit größeren als auch kleineren geschätzten/gewünschten Zubauraten ungefähr im selben gewünschten Gesamtkostenkorridor (umgerechnet in eine EEG-Umlage, also unter Berücksichtigung nur der letztlich wirksamen Mehrkosten für den Verbraucher) über z.B. die nächsten 30 Jahre landet bzw. ein Limit nicht überschreitet (billiger darfs ja werden).
Eine erwartete Rückkopplung zwischen Marktwachstum (Weltmarkteinfluss) und Kostensenkungspotential der Hersteller ist zu berücksichtigen, sollte aber im Groben schon in der obigen Formel aufgehen.

Die Vergütung für den Eigenverbrauch wird dann jeweils so festgelegt, dass man damit plus dem Haushaltsstrompreis knapp über die Einspeisevergütung kommt. Also z.B. Einspeisevergütung minus 17 ct (derzeitiger Haushaltsarbeitspreis etwa 18,xx ct, wenn man flexibel ist und wechselt  :P).

Selbstverständlich kann nach einigen Jahre nachgebessert (die Formel geändert) werden, falls z.B. der Zubau droht, zum Erliegen zu kommen, oder das Gegenteil droht, was aber wahrscheinlich nicht oft nötig sein wird. Zumindest ist es unwahrscheinlicher, als nach der jetzigen schwachen gestuften Formel. Aber der Weltmarkt kann hier natülich auch aufgrund unerwarteter Entwicklungen in anderen Ländern immer eine Anpassung nötig machen.

Eine Änderung wird wohl in jedem Fall erforderlich sein, wenn die Vergütung den Haushaltsstrompreis unterschritten hat (Netzparität), denn dann wird sich nochmal eine andere Zubaudynamik ergeben, wobei ab dann bei Haushaltskunden der Eigenverbrauch gar nicht mehr gefördert werden muss.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline nomos

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.448
  • Karma: +0/-0
Kaum Interesse an Gasversorgung aber an Fotovoltaikanlage
« Antwort #37 am: 07. Oktober 2009, 20:05:42 »
@sh, schicken Sie Ihre EEG-Superformel schnell nach Berlin. ;) Da wird zur Zeit verhandelt. Ich habe jetzt auf die Schnelle bei Ihrer Formel noch nicht registrieren können, welche Auswirkungen sich da auf die Verbraucherpreise ergeben. Ist da jetzt wirklich eine konkrete Kostenbegrenzung (Risiko) eingebaut? Sorry, aber den Nutzen für Verbraucher kann ich auch bei dieser Sonnenstromförderung noch nicht erkennen.  

Vielleicht kommen Sie mit Ihrer Formel auch zu spät. Im Land herrscht Goldgräberstimmung auf dem Solardach. Da wird dieses Jahr noch auf die Dächer genagelt was gerade noch geht.

Der Goldrausch am Klondike River ist Geschichte. Dank dem EEG findet der Goldrausch jetzt hier statt. Der Run auf Flächen und alles was nach Silizium riecht ist in Deutschland aktuell grenzenlos.

Die Beispiele werden täglich mehr:

Zitat
Eine regelrechte Antragsflut zum Anschluss von Fotovoltaikanlagen ist über die Unterfränkische Überlandzentrale Lülsfeld (ÜZ) hereingebrochen. Der Boom auf diesem Gebiet stellt den regionalen Energieversorger derzeit im Hinblick auf die Bearbeitung der vielen Anträge vor große Herausforderungen. Direktor Gerd Bock: „Momentan ist das für uns ein großes Problem.“ Und die Antragsteller haben es eilig.
Mainpost: hier klicken und weiterlesen

Zitat
Im Ticker:
Mendig/Pellenz Eine der größten Fotovoltaik-Anlagen in Rheinland-Pfalz beabsichtigt die Firma Sybac Solar in Kürze auf dem ehemaligen Flugplatz Mendig zu bauen. Das hat Bürgermeister Jörg Lempertz in seiner Eigenschaft als frisch gewählter Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig bekanntgegeben.

Grünes Licht fürs Projekt hat die Verbandsversammlung gegeben, die Vorverfahren für einen Bebauungsplanentwurf sind in Auftrag gegeben worden. Eine Gesamtfläche von gut 176 000 Quadratmetern will die Kehriger Firma Sybac Solar auf einer Grünfläche belegen, die derzeit noch nicht genutzt wird.

Mehr zum Thema lesen Sie in der Dienstagausgabe der Andernacher Rhein-Zeitung.

Nachdem die Riester aktuell weniger gefragt ist und die gesetzliche Rente nicht reicht erfinden die Bänker (hier sogar genossenschaftliche) die Sonnenrente. Na dann! Wir tanken ja schon für die Rente mit \"ÖKO\" jetzt kommt die Zusatzrente auch noch mit dem \"EEG\". Da macht das Sparen *) keinen Sinn mehr (Strom- und Spritsparen *)  ;) )

Raiffeisen-Volksbank Donauwörth:
Mit der Sonne die Rente sichern

Zitat
Grundtenor des Abends: Bei fallenden Preisen für Solarmodule, günstigen Zinsen und einer Amortisierung der Anlage nach zehn Jahren, also halber Laufzeit, scheint für die Besitzer von Fotovoltaik-Anlagen die Sonne selbst dann, wenn es in Schwaben draußen regnet oder schneit

Augsburger Allgemeine hier klicken und weiterlesen

Offline superhaase

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 4.098
  • Karma: +7/-6
  • Geschlecht: Männlich
Kaum Interesse an Gasversorgung aber an Fotovoltaikanlage
« Antwort #38 am: 07. Oktober 2009, 20:19:53 »
Zitat
Original von nomos
Ist da jetzt wirklich eine konkrete Kostenbegrenzung (Risiko) eingebaut?
Ja, durch die exponentielle Kopplung (hier mit der Potenz 2).
Steigt der Zubau extrem an, wird die Vergütung noch extremer und frühzeitiger der Netzparität zugeführt, ab der die Umlage einen Knick bekommt und dann fallen wird. Dadurch verkürzt sich der Gesamtzeitraum der Förderung.
Eine Kostenexplosion durch eine Zubauexplosion ist damit ausgeschlossen.
Wie gesagt kann man mit den Parametern noch spielen. Die Formel ist so vielleicht sogar zu restriktiv. Wenn man z.B. die \"500\" durch \"600\" ersetzt, wird sie weicher. Oder man erhöht den Grundzubau, indem man die Zahl \"1000\" erhöht.

Das mit dem aktuellen Goldrausch lässt sich wohl leider nicht mehr verhindern.
Aber auch die verfügbaren Module und die Kapazitäten der Installateure sind irgendwo begrenzt. Also ins Unendliche kann das auch heuer nicht mehr laufen. Wenn es nur für heuer einen Goldrausch gibt, dann ist das wohl noch ganz gut zu verkraften. Nötig wäre es nicht gewesen, hätte man 2007 mutiger reguliert.

Durch den aktuellen Goldrausch, wie Sie treffend sagen, wird sich nun aber ein gewaltiger Druck auf die Politik aufbauen, kräftig gegenzusteuern. Da wird die PV-Lobby auf verlorenem Posten stehen.
Vielleicht gewinnen die Entscheider diesmal mehr Überblick und Weitblick als vorletztes Jahr.
8) solar power rules

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Kaum Interesse an Gasversorgung aber an Fotovoltaikanlage
« Antwort #39 am: 07. Oktober 2009, 23:56:23 »
@sh,

Sie machen sich ja da tolle Gedanken. :D :D :D
Ehrlich, ich kann da nur mit dem Kopf schütteln.
Das ist schon nicht mehr lesenswert.

Auf Leute wie wartet man in Berlin doch nur.

Also schnell ins Auto, oder weil umweltverträglicher mit der Bahn, und ab nach Berlin.

Der Gabriel wäre da schnell draufgesprungen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Zeus

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 547
  • Karma: +0/-0
Kaum Interesse an Gasversorgung aber an Fotovoltaikanlage
« Antwort #40 am: 08. Oktober 2009, 00:39:01 »
@superhase
Sie stellen die Behauptung auf, dass \"wenn Frankreich die Atomwirtschaft nicht subventionieren würde, die dortigen Steuersätze halt noch niedriger wären , oder der Staat könnte  an anderer Stelle mehr Geld ausgeben \". Wieder einer dieser Behauptungen ohne profunderes Wissen oder Beweis. Ich weiß es nicht, weil ich diesbezüglich noch keine absolut sichere Quelle gefunden habe. Aber vielleicht können wir uns einer befriedigenden Antwort annähern, bei der Beantwortung Ihrer Frage nach der Förderung des PV-Stroms in Frankreich.
Bei der Einspeissungsvergütung gibt es drei Kategorien :
- die Vergütung für Freiland-Anlagen. Sie beträgt 32 Cent/kWh.
- die Vergütung für Anlagen auf Kaufzentren, Großen Bauerhöfe, Industrie-Anlagen usw. Sie beträgt 45 Cent/kWh.
- die Vergütung für Anlagen auf Wohnhäuser und anderen kleineren Gebäude. Sie beträgt 60 Cent/kWh.
Diese Vergütungen der drei Einspeisungstarife bleiben  bis Ende 2012 unverändert. Die Regierung hat festgelegt, dass ab 2013 eine jährliche Absenkung von 9% zu erfolgen hat.
Darüber hinaus erhalten Investoren für die Installation einer integrierten PV-Anlage am Haus ihres Hauptwohnsitzes eine Subvention in Form eines Steuernachlasses in Höhe von 50 % der gesamten Material-Bruttokosten der PV-Anlage. Arbeitslöhne dürfen also nicht berücksichtigt werden. Die Subvention wird gewährt für Ausgaben bis maximal 16000 € für ein Ehepaar ( 8000 € für eine alleinstehende Person). Sie erhöht sicht um 400 € für das erste Kind, 500€ für das zweite Kind umd 600 € für jedes weitere Kind. Bleibt ein Antragsteller mit dem von ihm zu zahlenden Steuerbetrag unter der ihm zusteheden Subvention, so wird ihm der Differenzbetrag ausbezahlt.
Nach Berechnungen der Electricité de France sollen allein  die Einspeisungskosten  bis 2020 Mehrkosten von über 4 Milliarden € verursachen. Deswegen fordert das Unternehmen von der Regierung eine Erhöhung der Strompreise um 20%, also 2 Cent, um auf einen kWh-Preis von durchschnittlich 12 Cent zu kommen.
Ergo niedrigere Strompreise bei niedrigeren Steuern und eine PV- Förderung in Milliarden Höhe in den kommenden Jahren. Vielleicht ist es doch so, dass Frankreich die Atomwirtschaft nicht mehr fördert, und der Staat somit an anderer Stelle (sage PV) ausgeben kann ? ;)

Offline superhaase

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 4.098
  • Karma: +7/-6
  • Geschlecht: Männlich
Kaum Interesse an Gasversorgung aber an Fotovoltaikanlage
« Antwort #41 am: 08. Oktober 2009, 07:39:07 »
@Cremer:
Nicht so viel schütteln, nicht dass Sie meinetwegen noch Kopfschmerzen bekommen. ;)
So eine kleine Gedankenspielerei kann man ja mal machen, ohne dass man sich da allzu verbissen dahinter/dagegen stemmt.

@Zeus:
Wenn Subventionen gestrichen werden, kann der Staat das Geld an anderer Stelle ausgeben oder die Steuern senken. Da muss niemand etwas beweisen. Das ist eine Binsenweisheit.
Aber das mit den Atomsubventionen lassen wir hier mal lieber, da kommen wir zwei auf keinen grünen Zweig mehr.  :D

Danke für die Info bzgl. Fankreich!

In F wird also eine sehr hohe (höher als bei uns) Anfangsvergütung bezahlt, die dann für dieselbe Anlage ab 2013 um 9% jährlich sinkt?
Das ist auch eine Möglichkeit und bewirkt einen schnelleren Kapitalrückfluss.

Dass allerdings der Steuerzahler den Neubau mit knapp 50% direkt subventioniert, finde ich nicht so gut.
Somit wird jeder an der Hälfte der PV-Stromkosten beteiligt, egal, ob er viel oder wenig Strom verbraucht. Ich finde es gerechter, wenn diese Kosten nur über den Stromverbrauch umgelegt werden. So ist die Belohnung fürs Stromsparen auch größer.

Insgesamt ist das wohl eher teurer, wenn man Einspeisevergütung und Steuersubvention zusammenrechnet, schließlich ergibt sich eine schnellere Amortisierung. Eine staatliche Subventionierung freut natürlich den Stromverbraucher und lässt sich leichter politisch durchsetzen als eine Strompreiserhöhung. Da würde in F wahrscheinlich gleich wieder ein Generalstreik ausgerufen und es würden PV-Anlagen demoliert.  :tongue:

Dass die EDF mit 2ct/kWh in 11 Jahren nur 4 Mrd. € Mehreinnahmen erzielen will, kommt mir allerdings spanisch vor. Diese Erhöhung lässt sich doch nicht allein mit der PV-Einspeisung begründen, oder?

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline Zeus

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 547
  • Karma: +0/-0
Kaum Interesse an Gasversorgung aber an Fotovoltaikanlage
« Antwort #42 am: 08. Oktober 2009, 09:28:33 »
@superhase
Ich kann Ihnen nicht sagen, wieviel die EdF mit ihrem Vorstoss einer Erhöhung um 2 Cent/kWh wirklich erziehlen will. Ich habe nur über die mir bekannten Forderung berichtet. Bisher geht die französiche Regierung nicht darauf ein.
Offensichtlich glauben die Franzosen ihr Ziel, den PV-Strom schneller zu steigern, mit der von Ihnen eingeschlagenen Subventionspolitik besser zu erreichen. Dies scheint auch so von der Allgemeinheit  akzeptiert zu werden. Vielleicht auch weil man so klug war in die Subvention, mit dem Einbeziehen einer Kinderpauschale, eine soziale Komponente einzubauen.
 Möglicherweise haben Sie recht, dass diese Vorgehensweise nicht gerade das Stromsparen fördert. Mir ist auch unbekannt wie hoch der durschnittliche Stromverbrauch pro Kopf in den dortigen Haushalte ist. Ihre Bedenken haben da meine Neugierde erweckt, auch schon um diesbezüglich eventuell einen Vergleich zwischen Deutschland und Frankreich zu finden.

Offline superhaase

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 4.098
  • Karma: +7/-6
  • Geschlecht: Männlich
Kaum Interesse an Gasversorgung aber an Fotovoltaikanlage
« Antwort #43 am: 08. Oktober 2009, 09:42:48 »
@Zeus:
Soziale Politik finde ich generell gut und notwendig.
Allerdings wäre es besser, die Familien mit Kindern unabhängig von einer PV-Anlage zu fördern, wenn man es für nötig hält.
Auch Strompreissteigerungen (aufgrund von PV-Anlagen) kann man über eine soziale Politik für bestimmte Gesellschaftsteile abfedern.

Aber solche direkten Kopplungen von Energiepolitik (insbesondere Umbau zu erneuerbaren Energien) mit Sozialpolitik sehe ich als Augenwischerei und eher als unsinnig kompliziert und ungerecht an.
Populistisch wirksam ist es wohl. Wer traut sich schon gegen einen Kinderbonus wettern?
8) solar power rules

Offline nomos

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.448
  • Karma: +0/-0
Kaum Interesse an Gasversorgung aber an Fotovoltaikanlage
« Antwort #44 am: 08. Oktober 2009, 19:06:42 »
Zitat
Original von Zeus
@superhase
........
Ihre Bedenken haben da meine Neugierde erweckt, auch schon um diesbezüglich eventuell einen Vergleich zwischen Deutschland und Frankreich zu finden.
    @Zeus, hier finden Sie Energie-Informationen zu unserem wichtigsten Nachbarn und Verbündeten Frankreich. Wenn auch nicht mehr topaktuell, aber immer noch im Grundsatz gültig:

hier klicken [/list]Grundprinzipien der französischen Energiepolitik:
  • Gewährleistung eines konkurrenzfähigen Energiepreises
Hier ist der Preis ein wesentliches Ziel u.a. als Voraussetzung für den Wettbewerb. Das Ziel wird in Deutschland vernachlässigt.

Preis, Qualität und Verfügbarkeit der Energie sind entscheidende Faktoren für die Attraktivität des Standorts Frankreich und somit für die Entwicklung der Beschäftigung, insbesondere in den energieintensiven Sektoren. Die französische Energiepolitik soll deshalb dafür sorgen, dass unsere Unternehmen Energie zu einem konkurrenzfähigen Preis beziehen können, vor allem diejenigen, die einem starken internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind.

  • Gewährleistung der nationalen Energieunabhängigkeit und der Versorgungssicherheit
  • Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt, insbesondere durch Bekämpfung der Zunahme des Treibhauseffekts
  • Gewährleistung des sozialen und territorialen Zusammenhalts, indem allen der Zugang zur Energie garantiert wird
  • Eindämmung des Energiebedarfs
  • Diversifizierung der Energieversorgungsquellen
  • Weiterentwicklung der Forschung
  • Sicherstellung bedarfsgerechter Energietransport- und -lagermittel
  • Zur Umsetzung dieser Beschlüsse enthält das Programmgesetz

vom 13. Juli 2005, das die Leitlinien der Energiepolitik festlegt,
bezifferte Zielvorgaben :

- Reduzierung um drei Viertel der CO2-Emissionen bis 2050,
- durchschnittliche Senkung der Endenergieintensität um jährlich mindestens 2 % ab 2015 und um 2,5 % im Zeitraum 2015-2030,
- Deckung von 10 % des Energiebedarfs mit erneuerbaren Energieträgern bis 2010,
- Einsatz von Biokraftstoffen und sonstigen Kraftstoffen aus erneuerbaren Quellen in Höhe von 2 % im Jahre 2006, 5,75 % bis Ende 2008 und 7 % im Jahre 2010.[/List]

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz