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Autor Thema: kündigung der heizgas sondervereinbarung  (Gelesen 24354 mal)

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Offline reblaus

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kündigung der heizgas sondervereinbarung
« Antwort #15 am: 16. September 2009, 07:48:38 »
@VanZandt
Ihr Vertrag läuft noch bis zum 31.10.2010. Der jeweilige Kündigungstermin ist das Ende des Vormonats zum Monat in dem die Belieferung begann.

Es sollte jetzt nicht jeder gekündigte energis-Kunde einen eigenen Thread aufmachen. Da diese Fragen für alle Kunden gleichermaßen interessant sind.

Die anderen energis-Kunden sollten nachsehen, ob bei Ihnen die gleichen Kündigungsbedingungen im Vertrag stehen.

Offline VanZandt

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kündigung der heizgas sondervereinbarung
« Antwort #16 am: 16. September 2009, 10:21:30 »
Hallo,
danke für die Antworten. Jetzt hätte ich noch ne Frage.
Ich habe 2005 nicht auf den Preis bei Vertragsschluss gekürzt, sondern 0,5 Cent drüber. Damals gab\'s ja noch die Geschichte mit §315, auch bei Sonderverträgen. Da wegen der Preisklausel aber eigentlich gar nicht erhöht werden durfte, habe ich ja so gesehen seit 2005 pro kWh 0,5 Cent zuviel bezahlt. Das wären über die 4 Jahre gesehen ca. 100000 kWh * 0,5 Cent, also 500 Euro zuviel. Die könnte ich doch jetzt eigentlich zurückverlangen bzw. die zukünftigen Zahlungen damit verrechnen. Liege ich richtig?

Offline gjunter

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kündigung der heizgas sondervereinbarung
« Antwort #17 am: 16. September 2009, 10:33:13 »
hallo markus,
da wir das gleiche problem und den gleichen anbieter
haben, sollten wir uns vielleicht mal kurzschließen.
gruß. gjunter

Offline DieAdmin

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kündigung der heizgas sondervereinbarung
« Antwort #18 am: 16. September 2009, 10:39:57 »
@all,

da es inzwischen 3 Threads gab, die sich mit der Kündigung des Sondervertrages befassen, habe ich diese zu einem zusammengefügt

Offline reblaus

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kündigung der heizgas sondervereinbarung
« Antwort #19 am: 16. September 2009, 10:42:27 »
@gjunter

Sie sollten vor allem Ihren Wohnort und vielleicht auch Ihren Namen anonymisieren. Ihr Versorger könnte hier mitlesen, und dann wird es ihn interessieren, dass Sie Ihren Vertrag momentan verlegt haben.

@VanZandt
Sie haben wahrscheinlich einen Rückforderungsanspruch in dieser Höhe. Weiter oben habe ich das schon beschrieben. Für Details sollten Sie unter Grundsatzfragen den entsprechenden Thread durchlesen.

Beträge aus der Abrechnung 2005 könnten verjährt sein, aber auch das ist noch nicht eindeutig entschieden.

Ob Sie mit Ihren laufenden Zahlungen verrechnen können, hängt von Ihrem Vertrag ab. Wenn dort ein Verrechnungsverbot vereinbart wurde, oder die AVBGasV Vertragsbestandteil wurde, können Sie nicht verrechnen. Ich würde ein solches Verbot aber ignorieren und trotzdem verrechnen. Ansonsten müssten Sie die Beträge für 2006 bis zum 31.12.2009 einklagen. Sie können Ihren Versorger auch auffordern, die alten Jahresabrechnungen zu korrigieren und bis zu einer Korrektur von Ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen.

Offline Cremer

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kündigung der heizgas sondervereinbarung
« Antwort #20 am: 16. September 2009, 11:00:56 »
@reblaus,

der Vertrag von VanZandt läuft m.E. bis zum 30.11.2010
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline reblaus

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kündigung der heizgas sondervereinbarung
« Antwort #21 am: 16. September 2009, 11:28:10 »
@Cremer
Zitat
§ 309 BGB
Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
(...)
9.    (Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen)

bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen durch den Verwender zum Gegenstand hat,
      a)    eine den anderen Vertragsteil länger als zwei Jahre bindende Laufzeit des Vertrags,
      b)    eine den anderen Vertragsteil bindende stillschweigende Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils mehr als ein Jahr oder (...)

Die Frist muss zum Ende des Vormonats enden, in dem die Lieferung begonnen wurde, anderenfalls würde der Vertrag länger als zwei Jahre laufen, und die Klausel wäre unwirksam.

Bei Lieferbeginn am 19.11.2004 endet der Vertrag am 31.10.2006, die weiteren Zeitpunkte an dem der Vertrag enden kann sind immer der 31.10. eines Jahres.

Offline Markus

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kündigung der heizgas sondervereinbarung
« Antwort #22 am: 16. September 2009, 19:55:05 »
@ reblaus: Vielen Dank für die ganzen Infos!

Offline VanZandt

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kündigung der heizgas sondervereinbarung
« Antwort #23 am: 14. November 2009, 12:53:07 »
Hallo,
ich habe Energis inzwischen mitgeteilt, dass ich die Kündigung nicht akzeptiere, weil die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Daraufhin kam ein Schreiben, das im Wesentlichen das folgende beinhaltete:
\" Sehr geehrter Herr xx...... Da zwischen Ihnen und uns keine Einigung über den Preis hergestellt werden kann, fehlt es an der vertraglich wesentlichen Einigkeit über den geltenden Preis..... Die Sondervereinbarung setzt neben vertraglichen Verpflichtungen ...insbesondere die Erteilung einer Einzugsermächtigung voraus(ich überweise zur Zeit selbst).... Daher sehen wir uns gezwungen, unsere Kündigung zum genannten Termin aufrecht zu erhalten\".
Dem habe ich nochmals widersprochen, da ich nie eine Einzugsermächtigung zurückgezogen, sondern diese seinerzeit lediglich auf den unstrittigen Betrag begrenzt hatte. Damals hatte Energis mir mitgeteilt, eine Begrenzung der Einzugsermächtigung wäre nicht möglich, ich solle zukünftige Beträge bitte selbst überweisen.
Nun erhielt ich vor kurzem ein Schreiben mit dem Betreff \"Zählerstandsmitteilung wegen Vertragsbeendigung\"
\"Sehr geehrter...... zum genannten Termin endet aufgrund der wirksamen Kündigung die Sondervereinbarung. Wir möchten Sie bitten, den Zählerstand in beigefügtes Formular einzutragen..... Die Meldung des Zählerstandes ist Voraussetzung für eine stichtagsbezogene Abrechnung.... Sollte uns bis Datum xx keine Zählerstand vorliegen, behält sich der zuständige Netzbetrieb vor, zum Vertragsende den Zählerstand rechnerisch zu ermitteln.\"
Habe Energis daraufhin zurück geschrieben, dass ich den Zählerstand weder übermittle, noch eine rechnerische Ermittlung zu diesem Zeitpunkt akzeptiere,
wegen vorgenannter Gründe, und ich weiterhin davon ausgehe, nach Sondervereinbarung beliefert zu werden. Sollte Energis nicht einlenken, wäre ich gezwungen einen Anwalt einzuschalten, der meine Interessen vertritt.

Wer hat eine Idee, wie man weiterhin vorgehen sollte, wenn jetzt die Abschlussrechnung von Energis kommen sollte.
Bezahlen unter Berücksichtigung meines bisherigen Preises und weitermachen wie bisher, oder Rechnung zurückweisen, und darauf hinweisen, dass man erst bezahlt, wenn die \"normale\" Jahresabrechnung kommt.

Gruß VanZandt

 

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