Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Mahnbescheid  (Gelesen 26577 mal)

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Offline pferd1953

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Mahnbescheid
« Antwort #30 am: 02. November 2009, 11:29:29 »
Hallo Leute,

Frau Ahrens hat mir mitgeteilt, dass die Produkte Ideal M und L, sonderverträge sind.

Lg
pferd1953

Offline pferd1953

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Mahnbescheid
« Antwort #31 am: 06. November 2009, 19:20:52 »
Hallo,

wollte Euch mitteilen, dass ich es bisher wenigstens erreicht habe, dass der erste Termin nicht vor dem Landgericht stattfindet und ich mich wenigstens selber vertreten kann.

Könnte mir „hbv“ vielleicht das Werbungsblatt über den Smart Tarif zukommen lassen:

WernerGaul@web.de (hoffentlich ist das erlaubt)!
Leider zieht das Gericht die Akten 4 HK O 2218/07 LG Nbg,-Fürth; 1 U 1123/08 OLG Nürnberg, 4 HK O 9673/06 und 4 HKO 896/07 LG Nbg.-Fürth, ich fürchte, dass das Fälle sind, die von der N-ERGIE gewonnen wurden.

LG
Pferd1953

Offline RuRo

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Mahnbescheid
« Antwort #32 am: 07. November 2009, 20:10:26 »
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline pferd1953

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Mahnbescheid
« Antwort #33 am: 08. November 2009, 15:24:34 »
...danke Ruro

LG
Werner

Offline Cinnamon

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Mahnbescheid
« Antwort #34 am: 09. November 2009, 00:10:57 »
Hallo hby,
bitte senden Sie mir doch mal das Preisblatt von 2002 zu (cinnamon@nefkom.net). Interessant wäre es natürlich auch zu wissen, ob es in den bestehenden Verträgen überhaupt eine Preisgleitklausel gegeben hat und wenn ja, wie die ausgesehen hat.
Ich weiß das nicht, weil ich nie einen Vertrag mit der N-Ergie hatte. Als wir damals unser Haus von den Vorbesitzern übernommen hatten, wurden wir sozusagen von der damaligen EWAG auch \"übernommen\".  Später ging das dann auf die N-Ergie über. Aber wie gesagt, einen Vertrag mit Unterschrift hatte ich zu keiner Zeit. Ich denke das ist ganz interessant, siehe Energiedepesche 3/09, Seite 10 (Versorger darf Preise nicht festsetzen).  
Hat irgend jemand Infos zur Preisanpassungsklausel? Bitte melden.

Viele Grüße!

C.

Offline bolli

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Mahnbescheid
« Antwort #35 am: 09. November 2009, 08:10:26 »
Zitat
Original von pferd1953
Hallo,

wollte Euch mitteilen, dass ich es bisher wenigstens erreicht habe, dass der erste Termin nicht vor dem Landgericht stattfindet und ich mich wenigstens selber vertreten kann.
Tja, ich kann nur wiederholen, was ich schon mal gesagt habe: ICH halte eine anwaltliche Vertretung für unverzichtbar, da man auch im Prozess noch auf Wendungen reagieren können muss und dieses ein fachkundiger Anwalt sicherlich besser kann als Laie, mag er auch in der Materie seiner Meinung nach gut vorbereitet sein.

Aber südlich des \"Weisswurstäquators\" gelten ja manchmal sowieso eigene Gesetze. Vielleicht möchte pferd 1953 da nicht umsonst inverstieren (wenn er keine Rechtsschutzversicherung hat). Aber dann wäre eine rechtzeitige Investition in den Prozesskostenfond des BdE die deutlich bessere Investition gewesen.

So kann ich nur sagen: Viel GLÜCK !!!

Offline pferd1953

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Mahnbescheid
« Antwort #36 am: 23. November 2009, 18:36:27 »
Hallo Leute,

ich bin heute ein glücklicher Mensch.


Vergleich mit 1/3 Abschlag von den Rechnungen 2006-2008
Keine Zinsen, keine Anwaltskosten.

Für Bayerische und besonders Nürnberger „Verhältnisse“ Spitze, im Verfahrensfall wäre es vor dem Landgericht verhandelt worden, also hohe Kosten und hohes Prozessrisiko.
Frau Vorsitzende hat auch sinngemäß gesagt, dass die oberen Gerichte an Ihrer bisherigen Rechtsprechung festhalten.
LG
pferd

Offline reblaus

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Mahnbescheid
« Antwort #37 am: 23. November 2009, 19:18:25 »
@Pferd1953
Herzlichen Glückwunsch!

Sie sollten mit dem erreichten Ergebnis sehr zufrieden sein.

Offline userD0013

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Mahnbescheid
« Antwort #38 am: 24. November 2009, 13:44:38 »
@Pferd1953

Sie haben eine PN

Offline RuRo

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Mahnbescheid
« Antwort #39 am: 24. November 2009, 14:52:46 »
Potztausend - gerade mal einen guten Monat im Forum aktiv und dann im Eilzugtempo durch die erste Instanz mit einem Vergleich  :rolleyes:

Was machen tausend andere Verbraucher falsch?
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline bolli

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Mahnbescheid
« Antwort #40 am: 25. November 2009, 10:09:33 »
Zitat
Original von RuRo
Potztausend - gerade mal einen guten Monat im Forum aktiv und dann im Eilzugtempo durch die erste Instanz mit einem Vergleich  :rolleyes:

Was machen tausend andere Verbraucher falsch?
Na ja, für mich wäre der Vergleich, den pferd1953 abgeschlossen hat, jetzt nicht unbedingt ein Gewinn. Widerspruch seit 2006 mit Kürzungen und \"nur\" 1/3 Kürzungen der Rechnungen, obwohl die Preise in diesem Zeitraum deutlich mehr gestiegen sind als 33%.

Da ist die Regelung zwar vielleicht stressschonend aber nicht unbedingt finanziell attraktiv. Da wird er ja sogar noch was nachzahlen müssen.  :(
Als Pluspunkt bleibt höchstens, dass man so nicht der Willkür der südländischen Justiz ausgesetzt ist.  :D

Da beschäftige ich mich lieber noch ein wenig mit meinem Versorger, wenn er denn mal wieder schreibt.  :D

Offline pferd1953

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Mahnbescheid
« Antwort #41 am: 25. November 2009, 10:20:25 »
Hallo,

ich danke Euch für Eure Glückwünsche!
Vielleicht waren die über 30 Jahre für die ich mich für unsere Mitmenschen in sämtlichen Bereichen des Verwaltungs- Arbeits- und Sozialgerichten eingesetzt habe nicht ganz unnütz.
Auch die ehrenamtliche Richtertätigkeit (Schöffe) war nicht ganz für die Katz´

Dann 3 Jahre sämtliche Urteile gegen die N-Ergie Mafia und andere studiert und vor allem Gottvertrauen.
Aber auch Eure Beiträge und Hilfe trugen dazu bei, vielen Dank!
LG
Werner

Offline pferd1953

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Mahnbescheid
« Antwort #42 am: 25. November 2009, 13:12:28 »
Hallo bolli,

sicher kannst Du den Erfolg kleinreden, aber ein Urteil wäre mir, auch bei einem Gewinn, des Prozesses, zumindest vorerst, teuer zu stehen gekommen, Frau Ahrens verlangt rund 600 €und, wie mir die Vorsitzende sagte, sind die Erfolgsaussichten, in Nürnberg, sehr schlecht. Außerdem hätte dies bedeutet die Verweisung auf die Wirtschaftskammer des LG Nbg.-Fürth (Anwaltszwang).
Also im Vergleich der N-Ergie rund 200 €der Forderung abzuringen, keine Prozesskosten, keine Anwaltsgebühren- so schlecht finde ich den Vergleich nicht.
Aber na gut, wenn Du meinst!
LG
pferd

Offline userD0013

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Mahnbescheid
« Antwort #43 am: 25. November 2009, 21:07:33 »
@ RuRo

Zitat
Original von RuRo
@pferd1953
Guckst du hier: OLG Nürnberg vom 09.12.08 - 1 U 1123/08

Genau das ist die juristische Diaspora der OLG-Pfeifen in Nürnberg mit ihrer besch...eidenen Rechtsprechung, bei der der Energieversorger nur mit beliebig bestellten Testaten irgendwelcher Wirtschaftsprüfer wedeln muss, um seine Ziele zu erreichen.

@pferd1953
So schlecht ist der Vergleich sicherlich nicht, andererseits aber hat er wahrscheinlich keine zukünftige Wirkung, sondern bedeutet, dass Sie in Zukunft die verlangten Preise zu bezahlen haben oder sich einen anderen Lieferanten suchen müssen. So gesehen hat bolli vielleicht nicht ganz Unrecht.

Also ich \"beschäftige\" mich auch noch ein bisschen mit meinem Versorger...

Gruß hby

Offline bolli

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Mahnbescheid
« Antwort #44 am: 26. November 2009, 09:00:25 »
Zitat
Original von pferd1953
Hallo bolli,

sicher kannst Du den Erfolg kleinreden, aber ein Urteil wäre mir, auch bei einem Gewinn, des Prozesses, zumindest vorerst, teuer zu stehen gekommen, Frau Ahrens verlangt rund 600 €und, wie mir die Vorsitzende sagte, sind die Erfolgsaussichten, in Nürnberg, sehr schlecht. Außerdem hätte dies bedeutet die Verweisung auf die Wirtschaftskammer des LG Nbg.-Fürth (Anwaltszwang).
Also im Vergleich der N-Ergie rund 200 €der Forderung abzuringen, keine Prozesskosten, keine Anwaltsgebühren- so schlecht finde ich den Vergleich nicht.
Aber na gut, wenn Du meinst!
LG
pferd
Ich wollte den Erfolg nicht kleinreden sondern lediglich relativieren. Es hängt sicher immer vom Einzelfall ab, was man riskiert oder auch nicht. Da ist die von Ihnen vorgenommene Abwägung sicher nicht verkehrt. Ich wollte lediglich darauf aufmerksam machen, dass man genau nachrechnen muss, was auf dem Spiel steht.
Wenn ich bei mir vom Vertragsanfangspreis ausgehe (1999) und die Jahre 2005 (Re. 2006) bis heute ansetze, stehen trotz Kürzungen auf dem Preis von 2005 und mittlerweile weiterer Aufrechnungen immer noch eine 4-stellige Summe zu Buche, die ich mal nicht so einfach um zwei Drittel kürzen lassen würde. Ganz davon abgesehen, was rauskommen würde, wenn  sich die Meinung des AG Dannenberg mit der 10-jährigen Verjährung durchsetzen sollte (wovon ich aber derzeit mal nicht ausgehe). Darüber hinaus hab ich auch ne Rechtsschutzversicherung, auch wenn ich ggf. etwas hinzuzahlen müsste, da der Anwalt wegen des geringen Streitwertes möglicherweise ein \'Zubrot\' haben möchte.   ;)

Das war meine Meinung dazu. Bei anderen Voraussetzungen mögen die Abwägungen wieder anders aussehen.

 

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