Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Mainova verlangt Servicepauschale  (Gelesen 38521 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Christian Guhl

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.382
  • Karma: +6/-4
  • Geschlecht: Männlich
Mainova verlangt Servicepauschale
« Antwort #30 am: 21. August 2009, 13:14:34 »
Der Bäcker müsste sich aber damit zufriedengeben, dass ich ihm das Geld auf den Ladentisch lege ! Die Energieversorger möchten dagegen selbst in  meine Tasche greifen und sich das Geld herausholen. Eigentlich müsste der Kunde einen Preisnachlaß erhalten, wenn er dem Versorger die Arbeit des Geldeinziehens erspart.

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Mainova verlangt Servicepauschale
« Antwort #31 am: 21. August 2009, 13:36:19 »
Na ja,
Knackpunkt an der Geschichte dürfte sein: Falls der Versorger die unterschiedlichen Kosten zwischen Lastschrift und Überweisung darlegen muss, ob das auf den einzelnen Kunden bezogen gilt oder ob er eine Gesamtbetrachtung über alle Kunden anstellen darf.

Denn eines ist klar: Wer mal hunderte oder gar tausende von Einzahlungen unterschiedlicher Kunden verbucht hat weiss, dass von mir selbst erstellte Lastschriften, die die zur Zuordnung benötigten Daten enthalten, allemal günstiger sind, als eine große Anzahl vom Kunden veranlasster Überweisungen. Da kann man Schreiben mit Buchstaben so groß wie ein DIN A4 Blatt verwenden, wo steht, WIE der Verwendungszweck aussehen soll, der Kunde machts anders (zumindest oft).
Klar helfen Online-Banking und Dauerauftrag, die Fehlerrate zu minimieren, aber es bleibt eine erkleckliche Rate, die man manuell zuordnen muss, was deutlich mehr kostet als die automatische Zuordnung durchs System.

Wird aber eine Einzelbetrachtung MEINER Person angestellt, kann ich ja durchaus sagen, wenn ich den vom Versoger vorgegebenen Verwendungszweck benutze (und somit eine fehlerfreie Zuordnung ermögliche) kostets genausoviel, für jeden Fehler bezahle ich aber eine Zusatzgebühr. Damit könnte ich leben.

Bei den anfallenden Gebühren ist es aber durchaus ein Unterschied, ob JEDER Zahlungsvorgang betroffen ist (also z.B. durch eine Lastschriftzahlung beim Bäcker JEDE Lastschrift diese neuen Kosten mit verursacht, ähnlich: Kredtikartenzahlungen, wo oft eine zusätzliche Gebühr wegen der entstandenen Kreditkartenkosten beim Verkäufer erhoben wird) oder eben nur einige (Zusatzaufwand wegen FALSCHEM Verwendungszweck).

Offline Black

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.754
  • Karma: +1/-0
Mainova verlangt Servicepauschale
« Antwort #32 am: 21. August 2009, 14:27:33 »
Zitat
Original von Christian Guhl
Der Bäcker müsste sich aber damit zufriedengeben, dass ich ihm das Geld auf den Ladentisch lege ! Die Energieversorger möchten dagegen selbst in  meine Tasche greifen und sich das Geld herausholen.

Nun beim Bäcker können Sie ja auch nicht hinter den Tresen gehen, sich selbst beliebig viele Brötchen nehmen und dann später bei Erhalt der Rechnung überlegen ob Sie überhaupt das Geld dafür haben, oder ob Ihnen die Preise \"unbillig\" erscheinen, weil ein anderer Bäcker (zu dem Sie aber nicht gegangen sind) billiger gewesen wäre.

Sowohl Bäcker, als auch EVU wählen die Art der Zahlung, die am vorteilhaftesten ist. Der Bäcker gibt sich ja auch nicht aus reiner menschenfreude mit der Barzahlung zufrieden sondern stellt so sicher, dass Sie Ihre Brötchentüte erst nach Zahlung erhalten.
 Das EVU geht sogar in Vorleistung.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline nomos

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.448
  • Karma: +0/-0
Mainova verlangt Servicepauschale
« Antwort #33 am: 21. August 2009, 15:33:57 »
Zitat
Original von Black
Nun beim Bäcker können Sie ja auch nicht hinter den Tresen gehen, sich selbst beliebig viele Brötchen nehmen und dann später bei Erhalt der Rechnung überlegen ob Sie überhaupt das Geld dafür haben, oder ob Ihnen die Preise \"unbillig\" erscheinen, weil ein anderer Bäcker (zu dem Sie aber nicht gegangen sind) billiger gewesen wäre.

Sowohl Bäcker, als auch EVU wählen die Art der Zahlung, die am vorteilhaftesten ist. Der Bäcker gibt sich ja auch nicht aus reiner menschenfreude mit der Barzahlung zufrieden sondern stellt so sicher, dass Sie Ihre Brötchentüte erst nach Zahlung erhalten.
 Das EVU geht sogar in Vorleistung.
    Eine typisch unterstellende Sicht kundenunfreundlicher Versorger. Ist die Abschlagszahlung richtig bestimmt  und entspricht sie der Billigkeit, gibt es per Saldo keine Vorleistung. Im August wird in der Regel der selbe Betrag fällig wie im verbrauchsstarken Januar.  Der durchschnittliche Abschlag entspricht dem durchschnittlichen Verbrauch!

    Verbraucher wählen Versorger die Bedingungen anbieten, die für Verbraucher am vorteilhaftesten sind.

Offline Black

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.754
  • Karma: +1/-0
Mainova verlangt Servicepauschale
« Antwort #34 am: 21. August 2009, 15:59:51 »
Zitat
Original von nomos
Eine typisch unterstellende Sicht kundenunfreundlicher Versorger.

Weder bin ich Versorger, noch habe ich vorgegeben kundenfreundlich zu sein.  8)


Zitat
Original von nomos
Ist die Abschlagszahlung richtig bestimmt  und entspricht sie der Billigkeit, gibt es per Saldo keine Vorleistung. Im August wird in der Regel der selbe Betrag fällig wie im verbrauchsstarken Januar.  Der durchschnittliche Abschlag entspricht dem durchschnittlichen Verbrauch!
 


In Vorleistung gehen, bedeutet die Ware zu liefern und dann gespannt zu warten, ob diese auch bezahlt wird. Daran ändert auch die Festsetzung von Abschlägen nichts.

Wenn Sie am Anfang des Monats beginnen Energie zu entnehmen und am Ende des Monats den (angemessenen) Abschlag bezahlen, ist der Versorger 1 Monat lang in Vorleistung gegangen. Im nächsten Monat das gleiche Spiel.

Es gibt (wenige) Kunden, die durch faktische Gasentnahme einen Versorgungsvertrag aufnehmen und niemals einen Abschlag bezahlen. Hier geht der Versorger erheblich in Vorleistung.

Wenn Sie mitten im Jahr beschließen ihre Abschläge zu kürzen, liefert der Versorger weiterhin die volle Energiemenge und kann nicht die Lieferung drosseln bis eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt wurde.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline Netznutzer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.524
  • Karma: +4/-4
Mainova verlangt Servicepauschale
« Antwort #35 am: 21. August 2009, 15:59:58 »
Zitat
Im August wird in der Regel der selbe Betrag fällig wie im verbrauchsstarken Januar. Der durchschnittliche Abschlag entspricht dem durchschnittlichen Verbrauch!

Falsch Nomos,

im verbrauchsstarken Januar ist der gleiche, niedrige Betrag wie im verbrauchsarmen August fällig, der Versorger geht in Vorleistung. Normale Versorger buchen am Monatsende den Abschlag für den vergangenen Monat ab, und gehen somit nochmals in Vorleistung.

Gruß

NN

Offline reblaus

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.055
  • Karma: +0/-0
Mainova verlangt Servicepauschale
« Antwort #36 am: 21. August 2009, 16:13:53 »
@Black
Kennen Sie einen Bäcker, der einerseits für seine Brötchen einen Preis verlangt, und Sie dann an der Kasse zusätzlich bittet, Ihren Abkassierzuschlag zu entrichten?

Mit Preiszuschlägen für Sonderleistungen habe ich kein Problem. Wenn der Versorger neben seinen zwei Zahlungsmöglichkeiten zusätzlich anbietet, gegen eine Gebühr auch Schecks zu akzeptieren, ist dagegen nichts einzuwenden. Die zwei vorgeschriebenen Zahlungsvarianten hat er aber ohne gesonderte Kosten anzubieten. Da besteht ein Rechtsanspruch darauf. Wenn der Versorger nicht in der Lage ist, seinen Kunden korrekte Überweisungsvordrucke zur Verfügung zu stellen, und seine Buchhaltung mit korrekten Datensätzen der Bank überfordert ist, kann er dieses Unvermögen, die Leistung des Kunden kostengünstig anzunehmen, nicht dem Kunden in Rechnung stellen.

Dieser verlangt schließlich auch keine Gebühr dafür, dass er den Gashahn regelmäßig aufdrehen muss, weil er veraltete Gerätschaften betreibt.

Offline Black

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.754
  • Karma: +1/-0
Mainova verlangt Servicepauschale
« Antwort #37 am: 21. August 2009, 16:58:35 »
Zitat
Original von reblaus
@Black
Kennen Sie einen Bäcker, der einerseits für seine Brötchen einen Preis verlangt, und Sie dann an der Kasse zusätzlich bittet, Ihren Abkassierzuschlag zu entrichten?

Das ist deswegen nicht der Fall, weil Sie beim Bäcker ohnehin in der Weise zahlen wie es für den Bäcker am angenehmsten ist. Bar. Bei einer anderen Zahlungsweise würde der typische Bäcker wohl sogar den Vertragsschluss ganz verweigern.

Wenn Sie nun beim EVU  in der Zahlungsweise bezahlen, die dem EVU am angenehmsten ist, wird ja auch kein Zuschlag fällig. Erst wenn sie eine andere Zahlungsweise wünschen, werden Ihnen die Mehrkosten in Rechnung gestellt.

Der kluge Versorger gewährt natürlich einen \"Rabatt\" bei Dauerauftrag.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline nomos

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.448
  • Karma: +0/-0
Mainova verlangt Servicepauschale
« Antwort #38 am: 21. August 2009, 17:11:22 »
Zitat
Original von Netznutzer
Zitat
Im August wird in der Regel der selbe Betrag fällig wie im verbrauchsstarken Januar. Der durchschnittliche Abschlag entspricht dem durchschnittlichen Verbrauch!
Falsch Nomos,

im verbrauchsstarken Januar ist der gleiche, niedrige Betrag wie im verbrauchsarmen August fällig, der Versorger geht in Vorleistung. Normale Versorger buchen am Monatsende den Abschlag für den vergangenen Monat ab, und gehen somit nochmals in Vorleistung.
    Falsch? @Netznutzer, ok, wir haben August und es ist sehr warm!

    Wer jeden Monat 10 Brötchen bezahlt und 120 Stück im Jahr abnimmt, dabei in den Sommermonaten nur 2 - 3 abholt, dafür im Winter entsprechend mehr, der wird mit der Bezahlung im Sommer irgendwann in Vorlage treten.  Wenn die Versorgung im Sommer beginnt, dann ....  

    Das rechne ich hier jetzt aber nicht auch noch vor!   ;)  
Zitat
Original von Black

Wenn Sie mitten im Jahr beschließen ihre Abschläge zu kürzen, liefert der Versorger weiterhin die volle Energiemenge und kann nicht die Lieferung drosseln bis eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt wurde.
    Das ist keine Frage der Einseitigkeit, sondern der Gegenseitigkeit. Wenn ich mitten im Jahr in Urlaub fahre, erhält der Versorger weiterhin den Abschlag obwohl er nichts liefert. Im August werde ich auch kaum heizen, die Gaslieferung reduziert sich auf einen Bruchteil des Durchschnittverbrauchs. Der Abschlag bleibt unverändert.

Offline reblaus

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.055
  • Karma: +0/-0
Mainova verlangt Servicepauschale
« Antwort #39 am: 21. August 2009, 17:35:30 »
@Black
Der Gesetzgeber hat für den Versorger aber entschieden, dass ihm immer zwei Zahlungsarten gleich lieb sein müssen. Daher ist der Vergleich mit dem Abkassierzuschlag schon zulässig.

Offline Black

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.754
  • Karma: +1/-0
Mainova verlangt Servicepauschale
« Antwort #40 am: 21. August 2009, 17:38:09 »
Zitat
Original von reblaus
@Black
Der Gesetzgeber hat für den Versorger aber entschieden, dass ihm immer zwei Zahlungsarten gleich lieb sein müssen. Daher ist der Vergleich mit dem Abkassierzuschlag schon zulässig.

Nein, der Gesetzgeber hat entschieden, dass der Versorger zwei Zahlungsarten anieten muss. Nicht, dass diese ihm \"gleich lieb\" sein müssen.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline reblaus

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.055
  • Karma: +0/-0
Mainova verlangt Servicepauschale
« Antwort #41 am: 21. August 2009, 17:42:22 »
Ich sehe schon, auch das wird der BGH entscheiden müssen :]

Offline Black

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.754
  • Karma: +1/-0
Mainova verlangt Servicepauschale
« Antwort #42 am: 21. August 2009, 17:52:36 »
Man kann auch zu juristischen Ergebnissen gelangen, ohne erst abwarten zu müssen, was der BGH sagt.

Die Verpflichtung zu unterschiedlichen Zahlungsweisen folgt aus der Pflicht zur Umsetzung von Anhang A lit.d der europäischen Elektrizitätsrichtlinie/Gasrichtlinie in deutsches Recht.

Die zugehörige EU Richtlinie erläutert, dass die Unterschiede in den vertragsbedingungen die Kosten widerspiegeln, die dem Lieferanten durch unterschiedliche Zahlungssysteme entstehen (vergl. Anhang A Nr. d) S. 2 \"Maßnahmen zum Schutz des Kunden\" der Richtlinie 2003/54/EG des Europischen Parlaments und Rates v. 26.06.2003 über gemeinsame Vorschriften für den Elektizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/92/EG, ebenso Steuerer, IR 2005, S. 218 ff)
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline reblaus

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.055
  • Karma: +0/-0
Mainova verlangt Servicepauschale
« Antwort #43 am: 21. August 2009, 18:17:34 »
@Black
Dem Versorger entstehen bei Lastschriftverfahren und korrekt übermittelter Überweisung keine unterschiedlichen Kosten, soweit er seine EDV für beide Zahlungsarten eingestellt hat.

Lediglich wenn fehlerhafte oder unvollständige Angaben im Verwendungszweck gemacht werden, entsteht dem Versorger ein Mehraufwand. Ich halte es für denkbar, dass er diesen Aufwand im Einzelfall beim Kunden liquidieren kann.

Offline Black

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.754
  • Karma: +1/-0
Mainova verlangt Servicepauschale
« Antwort #44 am: 21. August 2009, 18:58:41 »
Ich kann nicht für jeden Einzelfall und EVU eine Aussage treffen:

1. ob ein Mehraufwand entsteht

2. ob dieser Mehraufwand vermieden werden kann

Fakt ist WENN er gerechtfertigt entsteht, kann er pauschaliert eingepreist werden.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz