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Autor Thema: Brief von E.ON Bayern: Umstellung von E.ON Power therm auf E.ON WärmeStrom  (Gelesen 68668 mal)

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Offline risingsun28

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hab nun eine Aufstellung bekommen was an Beiträgen noch ausstehend ist und Monate später eine Erinnerung. Seitdem ist nichts weiter passiert....  8)

Stillhalten seitens Eon bis meine zu viel bezahlten Zahlungen der letzten Jahre Mangels Feststellungsverfahrensklage verjähren oder ein Aufrechnen im Hintergrund mit den Zahlungen die ich seitdem zurückhalte ?

Wie ging es bei Euch aus ?

Offline KimeraC

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Hallo zusammen,

zunächst allen noch eine frohe und besinnliche Weihnachtszeit.

Weihnachten, d.h. Besuch bei den Eltern. Und sie haben einen neuen Propaganda-Brief nebst angekündigter Strompreiserhöhung von E.ON erhalten. Meine Eltern sind damals "brav" bei E.ON geblieben:


"Sehr geehrter Herr **********,

Sie haben es vielleicht mitverfolgt - die Nachricht ging durch die Medien: Der Anteil der Erneuerbaren Energien ist weiter gewachsen. Dadurch erhöht sich zum Jahreswechsel auch die staatliche Förderung der Erneuerbaren Energien (EEG-Umlage).

Mit E.ON WärmeStrom gemeinsame Messung haben Sie sich einen stabilen Strompreis über einen längeren Zeitraum gesichert. Das war eine richtige Entscheidung. Denn die Stromspreise sind bereits in den letzten 24 Monaten deutlich gestiegen.

Ab 1. Januar 2013 gelten für Ihren Vertrag E.ON WärmeStrom gemeinsame Messung entsprechend neue Preise. Sie stehen übersichtlich auf der Rückseite dieses Schreibens.

[...]
[2.Seite]

"Wichtige Informationen zu den neuen Heizstrompreisen

1 Wie viel kostet mein Heizstrom ab 1. Januar 2013?"

E.ON WärmeStrom optimal
Arbeitspreis
Hochtarifzeit: 22,65(netto)/26,95(brutto) Cent/kWh
Niedertarifzeit: 13,69(netto)/16,29(brutto) Cent/kWh
Grundpreis/Zähler: 184,68 Euro/Jahr

"Übrigens: Ab dem 1. Januar 2013 bekommt Ihr Vertrag auch einen neuen Namen. E.ON WärmeStrom gemeinsame Messung heißt dann künftig E.ON WärmeStrom optimal."

Zum Vergleich:
2011/2012 lag der Preis laut E.ON Abrechnung für die
- Niedertarifzeit: 11,16 Cent/kWh netto
- Hochtarifzeit: 19,56 Cent/kWh netto

Macht ein Plus von ~22,7% im Niedertarif und ~15,8% im Hochtarif.

1981(ich hoffe ich lese das richtig aus diesen alten Unterlagen vom "Überlandwerk Oberfranken Aktiengesellschaft" heraus):
- Niedertarifzeit: 7,10 Pfennig oder 3,63 Cent pro kWh
- Hochtarifzeit: 14,70 Pfennig oder 7,52 Cent pro kWh
(Ach wie günstig doch einmal der Strom war. Leider steht dort nicht dabei, ob die Beträge mit oder ohne Mehrwertsteuer sind.)

Offline khh

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...Eltern ... haben einen neuen Propaganda-Brief nebst angekündigter Strompreiserhöhung von E.ON erhalten. Meine Eltern sind damals "brav" bei E.ON geblieben ...

@KimeraC
Zu "brav bei E.ON geblieben": Bei Heizstrom gibt es mangels geeigneter Alternativ-Anbieter praktisch keine Wechselmöglichkeit - d.h., der jeweilige Grundversorger, bei Ihren Eltern offensichtlich E.ON Bayern, hat quasi nach wie vor eine Monopolstellung !

... Ab 1. Januar 2013 gelten für Ihren Vertrag E.ON WärmeStrom gemeinsame Messung entsprechend neue Preise. ...
Wichtige Informationen zu den neuen Heizstrompreisen: 1. Wie viel kostet mein Heizstrom ab 1. Januar 2013?" E.ON WärmeStrom optimal ...
"Übrigens: Ab dem 1. Januar 2013 bekommt Ihr Vertrag auch einen neuen Namen. E.ON WärmeStrom gemeinsame Messung heißt dann künftig E.ON WärmeStrom optimal."
...
1981 (ich hoffe ich lese das richtig aus diesen alten Unterlagen vom "Überlandwerk Oberfranken Aktiengesellschaft" heraus): ...

Ob ab 1. Jan. 2013 neue Preise "gelten", sprich: ob die angekündigte Preiserhöhung wirksam ist, dürfte durchaus zweifelhaft sein !

Ich würde schnellstens prüfen (lassen), ob E.ON in 2009/2010 den alten Vertrag form- und fristgerecht "beendet" (gekündigt) hat bzw. ob Ihre Eltern in dem Zusammenhang neue Vertragsunterlagen (ggf. mit Wirkung ab wann?) für den Sondervertrag "E.ON WärmeStrom gemeinsame Messung" unterzeichnet haben (siehe vorstehende Beiträge in diesem Thread).

Sollte Letzteres der Fall sein, dann wurden die inhaltlich des unterzeichneten Vertrages genannten Preise wirksam vereinbart. Das gleiche würde für die ab Januar vorgesehenen Preise zutreffen, wenn Ihre Eltern jetzt die vorgelegten Unterlagen unterschreiben! Wenn in dem jetzigen Schreiben nichts von "Beendigung" o.ä. des alten Vertrages "... gemeinsame Messung" steht (oder falls eine solche ggf. ausgesprochene Kündigung nicht fristgemäß ist), dann würde ich bei diesem "trickreichen Versuch" von E.ON keinesfalls mitspielen, d.h. derzeit NICHTS unterschreiben !

E.ON verwendet seit ca. 2008 auch für solche Sonderverträge eine Preisanpassungsklausel, die § 5 StromGVV entspricht, welche gesetzlich nur für Grundversorgungsverträge gilt. Es ist zweifelhaft, ob diese Verordnung überhaupt ein einseitiges Preisanpassungsrecht beinhaltet bzw. ob diese Bestimmungen dem Transparenzgebot des EU-Verbraucherrechts genügen (siehe unter "Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest ... » mdl. Verh. EuGH am 28.06.12 über BGH-Vorlage ..." !).

Wie bereits gesagt: Ich würde derzeit nichts unterschreiben, gegen die Preiserhöhung ab 01.01.2013 Widerspruch einlegen (ein einseitiges Preisanpassungsrecht sowie die Billigkeit der Preisanpassung bestreiten) und Zahlungen ab sofort nur noch "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und unter dem Vorbehalt der Rückforderung" leisten.

Ein solcher Widerspruch wirkt bekanntlich bis zu 3 Jahre zurück und wenn das anstehende EuGH-Urteil entsprechend dem Vorschlag der Generalanwältin ausfällt, dann muss möglicherweise nur der in 2009/2010 unterschriftlich vereinbarte Preis bezahlt werden (siehe unter "Grundsatzfragen ... » Anwendung der BGH-Urteile vom 14.03.2012 ..." !).
« Letzte Änderung: 27. Dezember 2012, 16:27:35 von khh »
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