Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Brief von E.ON Bayern: Umstellung von E.ON Power therm auf E.ON WärmeStrom  (Gelesen 68523 mal)

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Offline Kimera

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Heute haben mich meine Eltern angerufen. \"Es kam ein Brief von E.ON.\" \"Wir müssen da unterschreiben.

Anbei ein Ausschnitt aus dem Schreiben. Es wäre super, wenn Ihr das kommentieren könntet. Meiner Meinung nach ist das pure Verunsicherung der Kunden, reine Verarschung. Alte Leute dazu zu bringen schlechtere Verträge zu unterschreiben:


\"\"Ihre Umstellung von E.ON Power therm auf E.ON WärmeStrom\"

\"ab 1. Dezember 2009 bieten wir aufgrund einer Systemumstellung Ihr bisheriges Preismodell E.ON Power therm nicht mehr an. Das Nachfolgeangebot heißt E.ON WärmeStrom und hat die gleichen Preise sowie für alle Kunden einheitliche Allgemeine Geschäftsbedingungen. D.h. wenn Sie den beiliegenden Auftrag zu E.ON Wärmestrom unterschreiben und an uns im kostenlosen Rückkuvert schicken, ändert sich für Sie nichts. Allerdings ist für die Umstellung ein unterschriebener Auftrag aus rechtlichen Gründen notwendig. Es tut uns leid, dass wir Sie damit bemühen müssen. ABER: Wenn Sie und keinen Auftrag
 für E.ON Wärmestrom zurücksenden, müssen wir Sie ab de 1. Dezember 2009 zu den nicht ganz so günstigen Preisen der Grundversorgung mit Heizstrom beliefern.

Eine Preisübersicht für E.ON WärmeStrom finden Sie auf der Rückseite (Preisstand 1.2.2009),

Als Alternative zu E.ON WärmeStrom empfehlen wir Ihnen E.ON WärmeStrom Sicher & Fair: Damit haben Sie für einen Aufpreis von 1 Euro pro Monat eine Preisgarantie bis 31.Dezember 2010 (ausgenommen ist die Erhöhung von Steuern und sonstiger gesetzlicher Abgaben) und einen Heizungsnotfall-Service. Dieser hilft Ihnen bei eventuellen Ausfällen Ihres Heizungssystems einfach weiter.

Wichtig: Die Umstellung auf E.ON WärmeStrom oder E.ON WärmeStrom Sicher & Fair erfolgt nicht automatisch. Um auf eines der Angebote umzustellen, ist aus rechtlichen Gründen erforderlich, dass Sie im beiliegenden Auftrag das gewünschte Vertragsmodell ankreuzen und den unterschriebenen Auftrag im kostenlosen Rückkuvert an uns zurücksenden. Um alles Weitere kümmern wir uns!\"

Offline bjo

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Zitat


\"\"Ihre Umstellung von E.ON Power therm auf E.ON WärmeStrom\"


Hallo,
den alten Vertrag prüfen auf
- Kündigungsmöglichkeiten seitens des Versorgers
- Preisklausel des Vertrages
= > derartige Versorgungsfälle sind Sonderverträge. Der Versorger versucht warscheinlich eine ungültige Preisklausel auszuhebeln.

Tip: den BDEV den Vertrag prüfen lassen, eine möglichen Kündigung wiedersprechen und wenn nicht schon geschehen Preise kürzen!

Offline nationalparkoetzi

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Hallo, habe das Forum nun ca. 2 Stunden durchsucht aber keine schlüssige antwort gefunden. 1992 habe ich ein Haus gekauft in dem Nachtspeicherheizung installiert ist. Mit der Abmeldung des Vorbesitzers wurde ich dann als neuer Kunde angegeben. Einen Vertrag habe ich zu keiner zeit unterschrieben. Habe ich das richtig verstanden, das ich den Vertrag zum Wechsel von Power therm auf Wärmestrom nicht unterschreiben darf? Dann darf ich aber doch auch kein Kreuz machen bei der neuen gewünschten Tarifart? Was ist mit der Drohung mich in die Grundversorgung einzuordnen wenn ich den Vertrag nicht zurücksende.
Seit 12.2005 bin ich Wiederspruchskunde dank dem Bund der Energieverbraucher. Danke für Eure Mühe.
Gruß
Norbert Wieler

Offline Sunpower

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Hallo,
ich habe auch diesen Brief gestern bekommen. Siehe im Schreiben Auftrag unter Punkt 7 Auftragserteilung und Widerspruch: Mit der Umstellung gelten ergänzend die Verordnung vom 26 Okt. 2006.
Dort steht unter $ 4 Bedarfsdeckung:
Der Kunde ist für die Dauer des Grundversorgungsvertrages verpflichtet, seinen gesamten leitungsgebundenen Elektrizitätsbedarf aus den Elektrizitätslieferungen des Grundversorger zu decken. Ich denke hier will man das freie Wahlrecht des Stromlieferanten aushebeln. Ich beziehe den Hausstrom nicht von Eon und möchte schon aus Kostengründen nicht zurück. Meine Anfrage an Eon diesbezüglich wurde noch nicht beantwortet.
Sollte das so sein, würde ich auf den reduzierten Preis für den Wärmestrom verzichten und ein Gesamtpaket z.b. bei Teldafax beziehen. Dies wäre in meinem Fall günstiger 600 € günstiger, bei 4000 kW Hausstrom und 6000 kW für die Wärmepumpe.

Wie ist eure Meinung zu diesem Fall?
Grüße Sunpower

Offline bolli

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Hallo,

der Tarif E.ON Power Therm scheint mir ziemlich sicher ein Sondervertragstarif zu sein. Darauf deutet zum einen hin, das man für die Umstellung auf den neuen E.ON Wärmestrom eure Unterschrift haben möchte und zum anderen, dass man euch für den Fall der Weigerung zu den Grundtarifkonditionen beliefern will.
Ein weiterer Hinweis auf einen Sondervertrag ist, wenn im abgeschlossenen Vertrag der aktuelle Preis als Anfangspreis genannt ist und wenn \'Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)\' beigefügt sind. Diese enthalten oft nämlich Spezialregelungen gegenüber den gesetzlichen Vorschriften, die für die Grundversorgung gelten.

Wenn es denn aber ein Sondervertrag ist, können sie euch nicht einfach einen neuen Vertrag hinlegen und sagen, wenn du den nicht unterschreibst, dann kommst du in den Grundtarif. Eine Beendigung eines Sondervertrages geht nur über eine Kündigung und die ist frist- und formgebunden.
Von daher wäret ihr immer noch in dem alten E.ON PowerTherm bzw. dessen Konditionen würden für euch immer noch gelten.
Fraglich ist auch, welche Preisanpassungsklausel in diesem Tarif verwendet wurde, d.h. ob überhaupt eine gültige Preisanpassungsklausel vorlag.

Sonderverträge unterliegen nämlich vorrangig der Inhaltskontrolle gem. § 307 BGB, wonach ein Vertragspartner ncht unzulässig benachteiligt werden darf. Dieses ist durch viele früher verwendete Preisanpassungsklauseln aber geschehen. Hier hat der BGB 17.12.2008 ein wichtiges Urteil gefällt siehe hier .

Insgesamt gilt: Nicht verunsichern lassen.

Ob man jetzt offiziell widerspricht (und dann riskiert, eine formgerechte Kündigung zu erhalten) oder die nächste offizielle Abrechnung abwartet und dann erst offiziell widerspricht und eine eigene Rechnung aufmacht, muss man selbst entscheiden. Auf jeden Fall würde ich keinesfalls erhöhte Abschläge (z.B. wegen einer Umstufung in die Grundversorgung)akzeptieren sondern möglicherweise bei fehlerhafter Preisgleitklausel noch weiter kürzen, damit ich nicht ggf. dem Geld hinterherlaufen muss. Da zeigen sich die Vedrsorger derzeit nämlich recht hartnäckig.

Gruß
bolli


Offline Sunpower

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Hallo bolli,

vielen Dank für Deine Ausführungen.
Du hast sicherlich Recht, ich werde keinen neuen Vertrag unterschreiben und warte ab.  Falls eine Erhöhung kommen sollte, werde ich dieser widersprechen, die Einzugsermächtigung entziehen und auf bestehende Konditionen kürzen.

Bei E.on wird alles versucht, ob Rechtssicherheit da ist oder nicht.
E.on wegt sich auf sehr dünnen Eis.

Grüße Sunpower

Offline Kimera

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Hallo,

Danke für die vielen Tips, Ich bin gerade die letzten Schreiben von E.ON durchgegangen.

E.ON Schreiben vom 23.11.2006: \"Ihr E.ON Power therm: E.ON Bayern senkt die Netzentgelte
Neue Preise ab 1.Januar 2007 für Ihren Zähler\"

\"wir haben Ihnen ein Versprechen gegeben, dass wir auch halten werden: Mit E.ON Power therm haben SIe die Sicherheit, dass E.ON Bayern ihren Anteil am Strompreis bis 31.Dezember 2008 nicht erhöht.\"

\"Ab dem 1.Januar 2007 gelten für Ihren Heizstrombezug mit E.ON Power therm folgende Preise (inkl. 19% Mehrwertsteuer):

Grundpreis: 15,38 Euro pro Monat
Arbeitspreis HT: 17,92 Cent/kWh
Arbeitspreis NT: 9,40 Cent/kwh\"


Es folgte das E.ON Schreiben vom 10.12.2008: \"Ihre neuen Preise ab 1.Februar 2009\"


\"Ihre Entscheidung für E.ON Power therm mit Preisgarantie bis Ende 2008 hat sich für Sie ausgezahlt.:
Sie hatten 3 Jahre stabile Energiepreise. Auch in Zukunft versorgen wir Sie stets sicher und zuverlässig mit Energie - und das so günstig wie möglich. Über die Preisbindung hinaus beliefern wir SIe auch im Wintermonat Januar 2009 zu den bisherigen sehr günstigen Konditionen - auch der Heizungsnotfallservice endet erst zum 31. Januar 2009. Allerdings sind die Großhandelspreise für Strom deutlich gestiegen...\"

\"Um eventuelle Nachzahlungen so gering wie möglich zu halten, werden Ihre Abschlagszahlungen ab dem 1. Februar 2009 um 9% angepasst,\"

\"Gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Monats kündigen, mit der der bisherige Preis endet. Sollten Sie von diesem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch machen, gilt der neue Preis für die weitere Laufzeit des Vertrages als vereinbart.


=> Also die Preise vom 1. Januar 2007 mal 1,09

würde also seit dem 01.02.2009 folgendes ergeben:

Grundpreis: 16,79 Euro pro Monat
Arbeitspreis: 19,53 Cent/kWh
Arbeitspreis: 10,25 Cent/kWh


Und nun kommt dieses neue Schreiben, wo die behaupten, dass E.ON Wärmestrom den gleichen Preis hätte?

\"E.ON Wärmestrom für Altanlagen\"
(Gemeinsame Messung)
15,39 Euro Grundpreis pro Monat
22,00 Cent pro Kilowattstunde Arbeitspreis Hochtarif (HT)
12,00 Cent pro Kilowattstunde Arbeitpreis Niedertarif (NT)\"

Offline Sunpower

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Hallo,

Eon hat sich auf meinen Brief gemeldet. Dort wird bestätigt das ich den Lichtstrom (Hausstrom) nicht von Eon beziehen muß. Das steht zwar im Widerspruch zu den Allg. Lieferbedingungen aber ich habe es schriftlich, somit ist meine Sorge ausgeräumt.
Meiner Meinung herscht bei Eon ein ziemliches durcheinander.

naja.......

Offline Ready XL

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@Sunpower,

...Durcheinander bei e.on mag ja alles möglich sein. Ich denke aber, die probieren es mit allen Tricks, ob die nun legal sind oder nicht.

Ready XL

Offline bjo

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Zitat
Original von Sunpower
Hallo,

Eon hat sich auf meinen Brief gemeldet. Dort wird bestätigt das ich den Lichtstrom (Hausstrom) nicht von Eon beziehen muß. Das steht zwar im Widerspruch zu den Allg. Lieferbedingungen aber ich habe es schriftlich, somit ist meine Sorge ausgeräumt.
Meiner Meinung herscht bei Eon ein ziemliches durcheinander.

naja.......

ich tippe eher auf eine Masche von e.on! ich würde den Sachverhalt mal den zuständigen Behörden melden!Schließlich ist nicht jeder so gepolt wie du und hakt nach!

Offline Christian Guhl

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Zitat
Original von Sunpower
Dort wird bestätigt das ich den Lichtstrom (Hausstrom) nicht von Eon beziehen muß.
Auch bei gemeinsamer Messung ohne Doppelzähler ? Dann setzt Eon Bayern also den § 4 StromGVV außer Kraft. Da würde ich mich nicht drauf verlassen !Ich habe vorsichtshalber mal bei der 10.Beschlußabtl. des Bundeskartellamtes nachgefragt, inwieweit ein Versorger wegen des Bezugs von Nachtstrom den Anbieterwechsel bei Tagstrom verhindern kann. Wenn ich Antwort bekomme, melde ich mich. Interessant wird es in der HeizstromGrundversorgung auch noch beim § 6 Abs.2 StromGVV. Danach muss der Grundversorger jederzeit Elektrizität zur Verfügung stellen. Nicht nur von 22 - 6 Uhr ! Zeitliche Beschränkungen in den Allgemeinen Bedingungen gibt in der HeizstromGrundversorgung (jedenfalls bei Eon-Avacon) nicht. Bzw. es gibt überhaupt keine allgemeinen Bedingungen außer der GVV. Also Heiz-(Nacht)strom von 0 - 24 Uhr !

Offline Elektro

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Hallo

Ich habe von e.on ebenfalls diesen Brief bekommen, da ich für meine Direktheizung den e.on Power therm beziehe.

Beim normalen Lichtstrom kann man ja den Anbieter wechseln.
Beim Wärme-/Heizstrom ist man an den reginonalen Anbieter gebunden - richtig?

Was mir aber in dem Brief komisch vorkommt ist folgendes (steht auf der Rückseite des Anschreibens unter Fragen):
\"Und was passiert, wenn ich den Auftrag nicht zurückschicke?

Wenn Sie bis zum 30.11.2009 keinen neuen Heizstrom-Liefervertrag bei uns oder einem anderen Versorger abschließen, beliefern wir Sie auch weiterhin sicher und zuverlässig mit Heizstrom...\"

Wäre es evtl. möglich, dass der Wärme-/Heizstrom ab 01.12.2009 auch über andere Anbieter zu bekommen ist und nicht nur über e.on?

Offline Kimera

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Hallo zusammen,

gestern kam noch ein Brief. Der Inhalt ist mit dem vom 10. Dezember 2008 fast identisch. Zwischen \"können uns der Marktentwicklung nicht mehr länger entziehen.\" und \"Um eventuelle Nachzahlungen so gering wie möglich zu halten\" ist nun folgender Absatz hinzugekommen:

\"Zum 1. Februar 2009 steigt der Preis pro Kilowattstunde um 2,60 Cent brutto (2,18 Cent netto). Der Grundpreis bleibt stabil. Für einen durchschnittlichen Jahresverbrauch von 10000 Kilowattstunden bedeutet das einen Anstieg um etwa 21,67 Euro brutto im Monat. Alle wichtigen Informationen zu den neuen Preisen finden Sie in der beiliegenden Broschüre.\"

Punkt 1:

Der alte Preis (garantiert bis 31.12.2008 ) war folgender:

Grundpreis: 15,39 Euro pro Monat
Arbeitspreis HT: 17,92 Cent/kWh
Arbeitspreis NT: 9,40 Cent/kwh

plus 2,60 Cent brutto ergeben:

Grundpreis: 15,38 Euro pro Monat
Arbeitspreis HT: 20,52 Cent/kWh
Arbeitspreis NT: 12,00 Cent/kwh

In einem früheren früheren Schreiben verspricht E.ON, dass sich durch die Umstellung auf \"E.ON Wärmestrom für Altanlagen\" nichts verändern würde. Die Preise sind aber hierbei:

\"E.ON Wärmestrom für Altanlagen\"
(Gemeinsame Messung)
15,39 Euro Grundpreis pro Monat
22,00 Cent pro Kilowattstunde Arbeitspreis Hochtarif (HT)
12,00 Cent pro Kilowattstunde Arbeitpreis Niedertarif (NT)\"

=> E.ON lügt mich also an


Punkt 2:

\"Alle wichtigen Informationen zu den neuen Preisen finden Sie in der beiliegenden Broschüre.\"

Bei der Broschüre handelt es sich um \"Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnungverordnung - StromGVV) vom 26. Oktober 2006 (BGBI. I S. 2392), geändert durch Artikel 2 Abs. 9 der Verordnung vom 17. Oktober 2008 (BGBI. S. 2006)\"


=> E.ON, was hat das mit dem E.ON Power therm Tarif zu tun???


Letztendlich waren die 9% Abschlagsanpassung unzureichend.  Der Preis beim HT erhöht sich um 14,52%, der Preis beim NT um 27,66%.  Nachzahlungen sind hier schon vorprogrammiert.

Am Ende des Schreibens folgt wieder: \"Sollten Sie von diesem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch machen, gilt der neue Preis für die weitere Laufzeit des Vertrages als vereinbart.\"
Es folgt auch wieder der Hinweis auf den neuen \"E.ON WärmeStrom Sicher & Fair\" Tarif...

Offline Elektro

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Original von Elektro
Hallo

Ich habe von e.on ebenfalls diesen Brief bekommen, da ich für meine Direktheizung den e.on Power therm beziehe.

Beim normalen Lichtstrom kann man ja den Anbieter wechseln.
Beim Wärme-/Heizstrom ist man an den reginonalen Anbieter gebunden - richtig?

Was mir aber in dem Brief komisch vorkommt ist folgendes (steht auf der Rückseite des Anschreibens unter Fragen):
\"Und was passiert, wenn ich den Auftrag nicht zurückschicke?

Wenn Sie bis zum 30.11.2009 keinen neuen Heizstrom-Liefervertrag bei uns oder einem anderen Versorger abschließen, beliefern wir Sie auch weiterhin sicher und zuverlässig mit Heizstrom...\"

Wäre es evtl. möglich, dass der Wärme-/Heizstrom ab 01.12.2009 auch über andere Anbieter zu bekommen ist und nicht nur über e.on?


Hallo

Kann mir niemand weiterhelfen?

 

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