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Autor Thema: OLG Brandeburg untersagt Preisänderungsklauseln unter Strafandrohung  (Gelesen 7085 mal)

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Offline RR-E-ft

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OLG Brandenburg untersagt Preisänderungsklauseln

Auf unwirksame Preisänderungsklauseln gestützte Preiserhöhungen sind nach dem Urteil des OLG Hamm vom 29.05.2009 unwirksam und begründen auch bei unterlassenem Widerspruch und vorbehaltlosen Zahlungen Rückforderungsansprüche.

Dem Versorger droht für jeden Fall, dass er sich gegenüber einem Verbraucher auf die vom OLG Brandenburg untersagte Klausel für einseitige Preisänderungen in den Sonderabkommen beruft, ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft.

Das OLG Brandenburg führt dazu aus:

Zitat
Der Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollstrecken an den Geschäftsführern der Beklagten, angedroht.

Leider wissen wohl viele betroffene Verbraucher nichts davon. Sind im eigenen Vertragsverhältnis die untersagten Klauseln einbezogen und fordert der Versorger die Zahlung der einseitig erhöhten Preise, sollte man die Verbraucherzentrale Brandenburg informieren, damit diese das OLG Brandenburg über die mögliche Verwirkung des angedrohten Zwangsmittels informieren kann.

Offline Black

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OLG Brandeburg untersagt Preisänderungsklauseln unter Strafandrohung
« Antwort #1 am: 31. Mai 2009, 21:21:38 »
(vermutl.) keine Rechtskraft, Sache soll beim BGH anhängig sein.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline t1mbo

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OLG Brandeburg untersagt Preisänderungsklauseln unter Strafandrohung
« Antwort #2 am: 31. Mai 2009, 22:12:15 »
Wird also noch etwas dauern, bis endgültig entschieden wird, schade  :(

Offline RR-E-ft

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OLG Brandeburg untersagt Preisänderungsklauseln unter Strafandrohung
« Antwort #3 am: 01. Juni 2009, 20:30:35 »
@Black

Aktenzeichen beim BGH?

Offline RR-E-ft

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OLG Brandeburg untersagt Preisänderungsklauseln unter Strafandrohung
« Antwort #4 am: 18. Januar 2010, 19:00:39 »
Kennt jemand das Aktenzeichen des BGH hinsichtlich einer etwaig anhängigen Revision?
Falls ja, bitte hier benennen.

Offline RR-E-ft

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