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Autor Thema: Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um  (Gelesen 34057 mal)

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Offline Bonbolle

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Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um
« Antwort #30 am: 26. Juni 2009, 19:11:14 »
Also, ich versuch das mal zusammen zu fassen.

Denen, die der einseitigen Vertragsumstellung nicht widersprochen haben, aber Widerspruch zu den einseitigen Gaspreisänderung eingelegt haben, werden von der rhenag ordnungsgemäß und fristgerecht mit 3 monatiger Kündigundfrist zum 30 September eines jeden Jahres gekündigt.

Die jenigen, die sowohl der einseitigen Vertragsumstellung und der einseitigen Gaspreisänderung widersprochen haben wird versucht erneut ein neuer Vertrag unter zu jubeln.

Oder handelt die rhenag nach dem Verbrauch? Oder wie?

Handelt es sich bei Euch um Sonderverträge, die gekündigt werden, oder ist bei Euch das nur zum Kochen und für Warmwasser?.
Obwohl ist das ja eigentlich egal, wenn eine ordnungsgemäße Kündigung erfolgt.
Aber wieso diese unterschiedliche Vorgehensweise! Außer dem verbrauchsorientiertem Grund fällt mir da nichts ein.

Ach ja, die Anwältin, die im Anwaltsverzeichnis für Düsseldorf steht hat schon einige Verfahren gegen die rhenag durchgeführt. Fragt doch mal die gute Frau.

40211 Düsseldorf, RAe Holling, Liesegangstr. 9, Tel. 0211-350602/03, Fax: 0211-354164
Spezialgebiet: Strom- und Gasabrechnungen, Billigkeitseinwendung (*)

Offline DieAdmin

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Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um
« Antwort #31 am: 26. Juni 2009, 19:31:31 »
@Bonbolle,

es ist nicht schlimm, wenn man den falschen Button klickt, dass kann schnell mal passieren.
Deswegen bietet dieses Forensystem für Admins die Möglichkeit Threads zusammenzufügen. Das ist auch mit diesen geschehen.

Offline Zusan

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Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um
« Antwort #32 am: 26. Juni 2009, 21:26:06 »
Gut, wunderbar, danke für die schnelle Antwort. Ich werde die Anwältin am Montag mal kontaktieren und dann, wenn sie nichts dagegen hat auch hier berichten.

@Bonbolle: Ich habe übrigens einen Sondervertrag.

Zusan

Offline Eternity313

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Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um
« Antwort #33 am: 28. Juni 2009, 16:39:55 »
Hallo zusammen!

Ich kämpfe auch schon seit 2005 mit der rhenag, mit allem Drum und Dran.

Diesem Schreiben zur Neu-Einstufung des Sondervertrags habe ich wie Du, Zusan, NICHT widersprochen, habe aber dieses seltsame Schreiben, dass jetzt aktuell verschickt wurde, noch nicht erhalten. Aber dann kann ich mich ja wohl auf was gefasst machen bei meinem morgigen Gang zum Briefkasten.

Den Zählerstand für die Jahresverbrauchsabrechnung hatte ich übrigens dieses Jahr nicht mitgeteilt, weil ich mir dachte, dass ich so Gefahr laufe, den neuen Vertrag eventuell konkludent anzunehmen. Mal sehen, wie sie nun die Jahresverbrauchsabrechnung aufstellen...

Bin gespannt, was Zusan am Montag zu berichten hat...

Eternity313

Offline Eternity313

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Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um
« Antwort #34 am: 29. Juni 2009, 20:04:53 »
Wie wie bereits vermutet, hatte ich das Schreiben \"per Bote\" heute ebenfalls im Briefkasten...

Offline Bonbolle

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Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um
« Antwort #35 am: 29. Juni 2009, 21:36:21 »
Also, ich habe nochmal ganz genau in meinem Vertrag nachgesehen. Da steht, das ein Erdgas-Lieferungsvertrag \"Sondervertrag S-1\" mit mir geschlossen wurde.

Also bin ich per Definition im Vertrag ein Sondervertragskunde.
Dann steht da noch unter § 5 Vertragsdauer:

\"Der Sondervertrag tritt am 29.06.2004 in Kraft und kann erstmals nach Ablauf von 24 Monaten und danach jeweils zum 30. September eines Jahres von einer der beiden Seiten schriftlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt in jedem Fall 3 Monate\"

Wie kommt denn jetzt auf einmal die rhenag dazu zu meinen oder zu glauben, die Kündigungsfrist sei jeweils 1 Monat??????????
Da ich keiner Vertragsänderung schriftlich zugestimmt habe, ist das ja dann schon die blanke verarsche.

Dann lese ich noch in einer Preistabelle vom 01.04.2008, das die Preise für die Grund- und Ersatzversorgung der Erdgas-Preistabelle \"Basic\" entsprechen.

Bin ich da auf dem Holzweg, wenn ich sage dass eine Sondervertrag eben nicht eine Grund- oder Ersatzversorgung darstellt. Wenn ich den obigen Sachverhalt richtig verstanden habe ist ein\"entspricht\" kein \"es ist!\".

Irgendwie meinen die mit dem Schreiben, das viele von uns Protestler bekommen haben eben nicht uns, die einen Sondervertrag abgeschlossen haben sondern wehn auch immer. Ich werde jedenfalls der rhenag diesen Sachverhalt nach dem 01.07.2009 schreiben, dann habe ich immerhin noch einen Vertrag bis September 2010.  Denn ich glaube, das ich dann spätestens beim nächsten Schreiben der rhenag aus dem Sondervertrag fliege.

Ich bin gespannt auf die Informationen von \"Zusan\" ;-)

Offline Bonbolle

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Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um
« Antwort #36 am: 30. Juni 2009, 20:39:05 »
Hallo liebe Mitstreiter.

Heute habe ich und wie ich schon von einigen anderen Gaspreisprotestler der rhenag mitbekommen habe auch sicher viele andere noch ein Schreiben per Bote bekommen.

In diesem entschuldigt sich die rhenag erstmal wegen der fälschlichen Annahme, ich sei ein Kunde in der Grundversorgung und so weiter und so weiter.

Zusätzlich eben leider noch womit ich gerechnet hatte, die fristgerechte Kündigung meines Sondervertrages zum 30 September diesen Jahres.

Denke mal, daran kann ich nichts rütteln, denn das ist ja vertraglich vereinbart.

Hoffe mal, das Zusan was neues von der Anwältin hat, aber ich habe die Vermutung, dass das Verhalten der rhenag leider rechtens ist.

Also suche ich schonmal nach einem andern Gasanbieter. Ist ja noch was Zeit und ich kann das in ruhe machen.

Gruß

Christian

Offline Zusan

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Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um
« Antwort #37 am: 30. Juni 2009, 21:48:32 »
Sorry für die späte Antwort, ich glaube ihr seid alle schon ziemlich neugierig. Leider kann ich noch nicht mit allzuvielen Neuigkeiten aufwarten. Habe die Anwältin heute erst erreicht und abgestimmt, dass ich zunächst über meine Rechtschutzversicherung Deckungszusage einhole und wir dann ein Beratungsgespräch durchführen.

Sie hat allerdings, ohne dass ich ihr das in den Mund gelegt hätte, von sich aus schon angesprochen, dass man eigentlich zunächst mal prüfen könnte, ob denn eine Kündigung des Sondervertrages überhaupt rechtlich möglich ist. Das wurde ja hier im Forum auch schonmal diskutiert, glaube ich.

Ich werde das mit der Versicherung klären und euch dann wieder informieren.

Zusan

Offline Bonbolle

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Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um
« Antwort #38 am: 01. Juli 2009, 08:47:59 »
Die sind zwar aus Rheinland-Pfalz, aber ist sicher egal.

Wer hier nicht so viel lesen will, der Link:

http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ124643016323015/link507771A.html

Ich poste mal ein paar interessante Ausschnitte des Artikels:

\"Die Versorger können Sonderverträge nur durch Kündigung beenden. Sie müssen dabei die im Vertrag festgelegten Kündigungsfristen beachten. Ist der Vertrag als Festvertrag mit fester Laufzeit und ohne Kündigungsmöglichkeit ausgestaltet, ist eine Kündigung während der Grundlaufzeit generell ausgeschlossen.\"

Ist bei uns geschehen und erstmal nichts dran zu rütteln, aber:

\"Fraglich ist, ob ein Vertrag einfach gekündigt werden darf, um höhere Preise durchzusetzen. Das ist nach unserer Auffassung rechtsmissbräuchlich, weil eine Preisänderung ja auf der Grundlage einer wirksamen Preisanpassungsklausel vorgenommen werden kann, ohne dass dazu der ganze Vertrag gekündigt werden muss.\"

Und hier kommt dann Zusan ins Spiel. Mit Spannung erwarten wir weitere Berichterstattung.

In dem Artikel stehen weitere interessante Infos, die hier zwar sicher schon gepostet wurden, aber ein Blick auf die Seite lohnt sich sicher für alle, die sich Ihrer Sache nicht ganz sicher sind.

Fragt mich bitte nicht, warum ausgerechnet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Kam einfach beim suchen ziemlich weit oben ;-)

Viele Grüße

Offline troy19

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Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um
« Antwort #39 am: 01. Juli 2009, 10:12:17 »
Zitat
Original von Bonbolle
Heute habe ich und wie ich schon von einigen anderen Gaspreisprotestler der rhenag mitbekommen habe auch sicher viele andere noch ein Schreiben per Bote bekommen.

Zusätzlich eben leider noch womit ich gerechnet hatte, die fristgerechte Kündigung meines Sondervertrages zum 30 September diesen Jahres.



Hallo Christian und alle Protestler,

ich habe heute, 1.7.2009, ein gleichlautendes Schreiben der rhenag erhalten (Kündigung zum 30.9.2009, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin). Zu prüfen wäre zunächst einmal, ob die rhenag wirklich fristgerecht gekündigt hat, schließlich dürfte die Frist wohl bei vielen Verträgen 3 Monate zum 30. September betragen, so ist es jedenfalls bei meinem Sondervertrag. D.h. alle Kündigungen, die erst am 1.7. (oder später) eingegangen sind, laufen noch 15 statt 3 Monate (wenn man will). Du kannst natürlich auch die Kündigung akzeptieren.

Ich persönlich möchte schon gerne bei der Rhenag bleiben, aber eben nicht zu deren diktierten Konditionen. mal schauen, was Zusan von Ihrer RS-Versicherung erfährt.

PS: Weiß jemand, innerhalb welcher Frist man gegen die Kündigung Widerspruch einlegen kann?

Gruß - troy

Offline Bonbolle

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Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um
« Antwort #40 am: 02. Juli 2009, 00:20:07 »
Hi troy19.

An deiner stelle würde ich sofort kontakt mit der rhenag aufnehmen und denen von der verspätet eingegangenen Kündigung berichten und das das Vertragsverhältniss bis zum 30 Sep. 2010 gehen wird.

Du Glücklicher ;-)

Ich hoffe mal, das es noch viele rhenag Kunden gibt, mit denen sich die rhenag noch ein weiteres Jahr herumärgern darf. Denn die Rechtsprechung ist auf unsere Seite. Die \"alte\" Preisanpassungklausel ist nicht wirksam und daher darf die rhenag die Preise nicht einfach einseitig ändern.

Herzlichen Glückwunsch kann ich da nur sagen.

Wir anderen, denen das Glück nicht so hold ist, können jedenfalls mit recht behaupten, die rhenag weiß auch nicht mehr so ganz was sie jetzt macht und was nicht. So ein riesen Apparat wurde durch uns Protestler in seinen Grundwerten erschüttert und wir haben bis jetzt gesiegt. Du hast noch länger was davon und wir anderen eben nicht. Ich habe wie \"mountaindog\" noch einen anderen Anbieter bei uns, der genau die gleichen Preise wie die rhenag bietet.

Also werde ich dann wohl wechseln und so noch einen, wenn auch kleinen Triumpf, einstreichen.

Grüße

Christian

Offline Zusan

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Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um
« Antwort #41 am: 19. Juli 2009, 21:21:46 »
Hallo,

es tut mir leid, dass es so lange gedauert hat, bis ich hier wieder was Neues berichten kann, aber ich habe erst in der letzten Woche mit der Anwältin reden können und erst jetzt das (Ein-)Schreiben an die rhenag fertig gemacht.

Nach Rücksprache mit der Anwältin habe ich der Kündigung sowohl aus formellen, als auch aus materiellen Gründen widersprochen.

Formell weil, nicht klar ist, ob die Personen die unterschrieben haben vertretungsberechtigt und damit rechtlich in der Lage sind eine Kündigung wirksam zu erklären. Hier muß die rhenag den nötigen Nachweis erbringen, sonst ist die Kündigung formell unwirksam.

Materiell, weil ich bzw. die Anwältin die Kündigung nur mit der Begründung, dass in ein neues Tarifsystem umgestellt wird, nicht für wirksam hält. Dies ist, wie in der Rechtsprechung leider üblich, erst einmal unserer beider Meinung und noch nicht richterlich oder sogar höchstrichterlich bestätigt. Sollte die rhenag meinen \"Widerspruch\" zur Kündigung zurückweisen, so müßte ich eine entsprechende Klage einreichen, was ich dann vermutlich auch tun würde. Ein Ergebnis wird jedoch einige Monate bis Jahre auf sich warten lassen, da es vermutlich nicht mit einem Urteil in der ersten Instanz getan ist.

Ich möchte hier lieber keine weiteren Details über die genauen Gründe für die Unwirksamkeit darlegen, da damit der rhenag natürlich direkt der Handlungsleitfaden für die \"richtige Vorgehensweise bei Kündigungen\" geliefert würde, falls sie hier mitliest. Ich bitte hierfür um Verständnis.

Meine Einschätzung ist aber, dass es eine realistische Chance gibt die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen zu lassen, mindestens aber den Kündigungstermin herauszuzögern.

Zusan

Offline 77records

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Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um
« Antwort #42 am: 27. Juli 2009, 14:40:07 »
Hallo zusammen,

hab mir gerade die neuen AGB angeschaut. Ist dortige Preisanpassungsklausel überhaupt zulässig (Abschnitt 3.3)? Hört sich doch recht einseitig an. Wo ist die Pflicht zur Preissenkung?

Gruß
77records

Offline Bonbolle

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Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um
« Antwort #43 am: 07. August 2009, 19:57:01 »
Hallo alle Zusammen.

ich habe der Kündigung zum 30.09.2009 widersprochen, weil die Rhenag die termingerechte Zustellung/Kenntnisnahme der Kündigung nicht nachweisen kann.

Die Antwort der Rhenag lautet so:
Zitat:\"hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Schreibens vom 25.07.2009. Unser Vertragsverhältnis läuft am 30.09.2010 aus - bis zu diesem Datum werden Sie nach den Konditionen des Tarifs \"Erdgas Classic\" von uns mit Gas beliefert.\"

Diesen Tarif gibt es dann also weiterhin und die Konditionen auch, aber eben nur bis zur Kündigung. Ich habe also noch eine wenig Zeit mir  einen anderen Gasanbieter zu suchen. Hoffe natürlich, das der Gaspreis noch ein wenig weiter sinkt. Und wenn ich mich verspekuliere, dann habe ich eben pech.

Grüße an alle ;-)

Offline Kolja

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Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um
« Antwort #44 am: 28. August 2009, 22:12:34 »
Ich bin kein Experte deshalb frag ich mich, was mich hindert -sofern Rhenag einen in die Grundversorgung zurückstuft - weiter gegen die Preiserhöhungen zu widersprechen. Siehe auch
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/Vertragsaenderung-neuer-Vertrag__2021/

 

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