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Autor Thema: !!! Neues Urteil KG Berlin zu § 315 BGB, 30 AVBV !!!  (Gelesen 7316 mal)

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Offline RR-E-ft

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!!! Neues Urteil KG Berlin zu § 315 BGB, 30 AVBV !!!
« am: 08. Juli 2005, 21:26:42 »
[ 9-O-253-03  25-05-2004 ; 7-U-140-04 15-02-2005 ]

Das KG Berlin schließt sich nun endlich auch der Rechtsprechung des BGH in einem neueren Urteil an, wonach § 315 BGB durch § 30 AVBV nicht ausgeschlossen wird:


http://www.kammergericht.de/entscheidungen/7_u_140-04.pdf

Entgegen den Berliner Wassertarifen mit strengem Genehmigungsvorbehalt unterliegen Erdgaspreise keinerlei Genehmigungsvorbehalt, weshalb dabei die Preiskalkulation entsprechend dem Urteil des BGH NJW- RR 1992, 183, (185)  mit den entsprechenden Kriterien für die Billigkeitskontrolle von Energiepreisen offen zu legen ist.


Auch die Stromtarifaufsicht gem. § 12 BTOElt ist längstens nicht so streng wie der Genehmigungsvorbehalt der Berliner Wasserversorgung.

Damit gilt das auch für die Billigkeitskontrolle von Strompreisen der Gebietsversorger.

Das Kammergericht Berlin war nach dem Aufsatz der Fachkollegen die letzte Bastion, die sich der Rechtsprechung des BGH widersetzte:

Das schreiben Freshfield Bruckhaus Deringer (Dr. Kunth´s Kollegen) selbst:

http://www.der-syndikus.de/briefings/vw/vw_034.htm



Nun nicht mehr !!!!


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Graf Koks

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!!! Neues Urteil KG Berlin zu § 315 BGB, 30 AVBV !!!
« Antwort #1 am: 08. Juli 2005, 21:53:24 »
Bemerkenswert ist, wie ausführlich und dezidiert sich das Gericht mit § 30 AVBWasserV auseinandersetzt. Schön auch, dass das Argument der Versorger, sie würden durch eine Vielzahl aufwendiger Prozesse \"lahmgelegt\", recht charmant vom Tisch gefegt wird.

Vermutlich werden die Versorger die Gebetsmühle von § 30 AVBGasV, Zahlungspflicht & Rückforderungsprozess jetzt noch eine Runde schneller drehen.


M.f.G.
Graf Koks

Offline RR-E-ft

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!!! Neues Urteil KG Berlin zu § 315 BGB, 30 AVBV !!!
« Antwort #2 am: 08. Juli 2005, 22:00:10 »
@Graf Koks

Wegen der nun vollständig einhelligen Rechtsprechung ist es so unergibig wie nur irgend etwas. Schade um das viele Papier und die Umwelt.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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