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Autor Thema: guthaben aus jahresgasabrechnung verrechnen  (Gelesen 10850 mal)

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Offline freestroke

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guthaben aus jahresgasabrechnung verrechnen
« am: 24. April 2009, 10:16:37 »
guthaben aus jahregasabrechnung verrechnen
hallo,ich habe mir vom bund der energieverbraucher meine letzten 2Gasjahresabrechnungen korrigieren lassen ( 2007, 2008 ) und habe nach §315 jedes Jahr ein Guthaben erwirtschaftet.Nun zu meiner Frage ,da ich im Forum zu keiner Antwort auf meine Frage gestossen bin.Wie verrechne ich mein Guthaben. ich zahle im Monat 35 Euro.Kann mir jemand das genau erklären.
Freestroke

Offline Schwerin

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guthaben aus jahresgasabrechnung verrechnen
« Antwort #1 am: 24. April 2009, 11:44:18 »
Hallo, das ist relativ einfach:

angenommen, das Guthaben beträgt aus 2007 und 2008 150,00 Euronen und das EVU will 35,00 € als Abschlag haben, dann wären das im Jahr 2009 in Summe 420,00 €.

420,00 € - 150,00 € (Guthaben) = 270,00 €

270,00 € / 12 Monate = 22,50 € > neuer Abschlag

Diesen neuen Abschlag musst Du dem EVU per Musterschreiben des BdE mitteilen, Einzugsermächtigung widerrufen und 22,50 € per Dauerauftrag pünktlich zum 1. eines jeden Monats überweisen.

Wichtig ist dann, bei der Abrechnung für 2009 darauf zu achten, dass das EVU wahrscheinlich eine Nachforderung aufstellt, da ja nach deren Verständnis vermeintlich zu wenig gezahlt wurde. Hier musst Du dann gegen die Abrechnung Einspruch einlegen und eine neue Abrechnung 2009 selber erstellen oder von BdE erstellen lassen und das geht dann immer so weiter und so weiter undso weiter....   :)  

Wenn jedoch das Guthaben höher ist als die aktuelle Summe der Abschläge (420,00 €), dann solltest Du den künftigen Abschlag noch weiter (auf vielleicht nur 10,00 €) reduzieren und das restliche Guthaben mit der Abrechnung 2009 verrechnen.

Das EVU wird Dich zwar mit Mahnungen und Mahngebühren bombardieren, wogegen ebenfalls mittels Musterschreiben vom BdE einspruch eingelegt werden muss. Hier ist ein wenig Fleißarbeit gefragt, aber irgendwann hört das EVU damit auf, wenn Du konsequent bist...

Du musst dann nur noch in Deinen Unterlagen auf eine saubere Buchführung achten, damit der Überblick nicht verloren geht.  ;)

LG SN

Offline freestroke

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guthaben aus jahresgasabrechnung verrechnen
« Antwort #2 am: 02. Mai 2009, 16:42:58 »
hallo vielen dank  für die schnelle und ausführliche antwort.ist ja im grunde ganz einfach.freestroke

Offline freestroke

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guthaben aus jahresgasabrechnung verrechnen
« Antwort #3 am: 08. Juni 2009, 10:59:37 »
hallo nachricht von freestroke , ich bin mir ein wenig unsicher in bezug auf guthaben verrechnen. mir ist gesagt worden das ich der mainova schreiben soll,ich verbrauche das guthaben und nicht verrechnen.ist das so richtig. vielen dank für die antwort

Offline Nachtfalke

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guthaben aus jahresgasabrechnung verrechnen
« Antwort #4 am: 09. Juni 2009, 01:19:17 »
Hallo,
Zitat
Guckst Du....

Hallo, das ist relativ einfach:

angenommen, das Guthaben beträgt aus 2007 und 2008 150,00 Euronen und das EVU.....
Du musst dann nur noch in Deinen Unterlagen auf eine saubere Buchführung achten, damit der Überblick nicht verloren geht.

LG SN

genau so mache ich es auch. Dafür bekomme ich regelmäßig Post vom EVU :D ;wird schon ein bischen lästig, aber es muß so sein 8)

Offline Black

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guthaben aus jahresgasabrechnung verrechnen
« Antwort #5 am: 09. Juni 2009, 09:53:09 »
Zitat
Original von freestroke
 und habe nach §315 jedes Jahr ein Guthaben erwirtschaftet.

§ 315 BGB

(1) Soll die Leistung durch einen der Vertragschließenden bestimmt werden, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die Bestimmung nach billigem Ermessen zu treffen ist.

(2) Die Bestimmung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil.

(3) Soll die Bestimmung nach billigem Ermessen erfolgen, so ist die getroffene Bestimmung für den anderen Teil nur verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht. Entspricht sie nicht der Billigkeit, so wird die Bestimmung durch Urteil getroffen; das Gleiche gilt, wenn die Bestimmung verzögert wird.



Da § 315 BGB nur dazu führt, dass entweder der Preis ihres EVU wirksam ist (bei billigem Preis) oder durch ein Gericht neu festgesetzt werden muss (unbilligem Preis) können Sie \"nach § 315 BGB\" außergerichtlich kein auszahlbares Guthaben \"erwirtschaften\".
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

 

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