@e-max,
bei individuellen Service hat energieGut so seine Probleme oder vielleicht auch nur bei Kunden, die sich verabschieden.
Bei Ihrer Bank können Sie EnergieGut den Lastschrifteinzug stoppen, also sperren. Allerdings vielleicht vorher EnergieGut darüber informieren.
Und auch sämtlichen Mailverkehr ausdrucken. Denn per normalen Papier haben Sie die Zusage des Guthabens nicht, oder?
Es ist davon auszugehen, das EnergieGut mehrfach den Einzug versuchen wird. Da bekommen Sie noch öfters Mahnungen. Evtl sogar mit Inkassoandrohungen.
Diese Mahnungen sind dem Automatismus geschuldet, anscheinend ist man immer noch nicht in der Lage, die Software zu bedienen.
In dem oben erwähnten Fall, hat energiegut eine Schluss-Rechnung erstellt, in dem 80 Euro gefordert werden, wo doch eigentlich ~20 Euro zurückgezahlt werden müssten.
EnergieGut ist der Meinung, das der Endzählerstand nicht mitgeteilt wurde. Und schätzt sehr großzügig den Verbrauch. Und ebenso sind in dem Betrag die Mahnkosten für die zurückgeholten Lastschrifteinzüge enthalten. Und in Rechnung gestellt ist die Gebühr für einen Zähler der schon längst in den Regalen des Netzbetreibers lag.
Was Sie dann noch machen könnten, ist Ihren Fall der
BNetzA berichten, auch wenn Sie dann als Antwort bekommen, dass diese dafür nicht zuständig ist, aber so bekommt man vielleicht dort auch ein Bild von EnergieGut.
Und irgendwann sieht man vielleicht auch mal Handlungsbedarf, Voraussetzungen an der zum Einsatz kommenden Software zu knüpfen.
@Cremer,
der Verweis auf §17 der GasGVV halte ich für falsch. Meines Wissen bietet energieGut bisher nur Strom an und als Kunde bei EnergieGut dürfte man immer Sondervertragskunde sein.
Aber ich habe kürzlich gelernt, man braucht als Privatperson auch nicht mit den Paragraphen um sich \"schmeißen\", eine Willenserklärung, wie \"ich widerspreche\" ist da vollkommend ausreichend.