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Autor Thema: Senkung des Grundpreises  (Gelesen 7954 mal)

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Offline Alligator

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Senkung des Grundpreises
« am: 09. Februar 2009, 20:39:59 »
Was hier aber noch zu ergänzen ist, das mit einer Erhöhung des Arbeitspreises eine erneute Senkung des Grundpreises einhergeht.

Offensichtlich soll doch damit Verwirrung gestiftet werden oder???

Gibt es dazu vielleicht irgendwelche Meinungen?

Offline DieAdmin

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Senkung des Grundpreises
« Antwort #1 am: 11. Februar 2009, 09:32:44 »
@Alligator,

ich hab mal den Beitrag als extra-Thema von diesem Energieversorgung Greiz GmbH abgehangen.

wie hat man denn die Senkung des Grundpreises begründet? Was gibt die EVGreiz selbst an, was alles in den Grundpreis \"steckt\"?

Denn eigentlich ist ja der Grundpreis da, um die fixen Kosten abzudecken. Schön, wenn man hier optimiert hat. Oder war das vorher zu hoch? ;)

Hatten Sie sich schon ausgerechnet, wieviel die Senkung tatsächlich in Euro ausmacht?

Also mal ausrechnen, den Jahresverbrauch mit den alten Werten und den neuen Angebot. Ich konnt jetzt leider nicht aus Ihren Beiträgen entnehmen, auf welchen Stand Sie \"eingefroren\" haben.
Auch wäre mal so ein Vergleich (selbe Jahresverbrauch) mit den Preisen kurz vor der Veränderung interessant.

In den Musterschreiben widerspricht man der gesamten Preisforderung (Arbeits- und Grundpreis).

Ob man nun beim Kürzen den gesenkten Grundpreis ansetzen kann, hängt sicherlich auch von der Vertragssituation ab.

§315 Einseitiges Leistungsbestimmungsrecht - da würde ich den gesenkten nehmen
§307 - nicht, da war ja irgendwann mal einer vereinbart. Wenn natürlich der Vertragsabschluss sehr lange her ist, könnte der damalige sogar niedriger sein, als der nun abgesenkte.

Das mal so meine Gedanken und Fragen als Laie.

Dazu habe ich im Forum folgenden alten Thread aufgespürt: Grundpreis-Senkung und speziell dann diesen Beitrag Grundpreis-Senkung

Offline nomos

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Senkung des Grundpreises
« Antwort #2 am: 11. Februar 2009, 09:52:25 »
Zitat
Original von Alligator
Was hier aber noch zu ergänzen ist, das mit einer Erhöhung des Arbeitspreises eine erneute Senkung des Grundpreises einhergeht.

Offensichtlich soll doch damit Verwirrung gestiftet werden oder???

Gibt es dazu vielleicht irgendwelche Meinungen?
    Das Thema ist hier schon angesprochen:

Tarif ohne Grundgebühr

Grundsätzlich ist die Senkung des Grundpreises richtig. Wer Energie spart oder sparen muss zahlt sonst immer höhere Durchschnittspreise für die kWh und Sparen sollte sich positiv auswirken. Daher ist das ein Schritt in die richtige Richtung.[/list]

Offline eislud

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Senkung des Grundpreises
« Antwort #3 am: 11. Februar 2009, 15:44:32 »
Hier ist wohl zu unterscheiden nach Grundversorgung und Sondervertrag.

Grundversorgung:
Siehe zweiter Link von Evitel2004 oder hier.

Sondervertrag:
Als Wiedersprüchler berufe ich mich regelmäßig auf die Preise in meinem Sondervertrag und auf die Unwirksamkeit oder das Fehlen einer Preisanpassungsklausel.

Wird nun der Grundpreis unter den im Vertrag genannten Grundpreis reduziert, bin ich an den Grundpreis meines Vertrages gebunden. Das deshalb, weil ich mich nur entweder auf die Wirksamkeit oder auf die Unwirksamkeit der Preisanpassungsklausel berufen kann. Ich kann also nicht auf der einen Seite die Preisanpassungsklausel für den Grundpreis akzeptieren wollen, sie aber für den Arbeitspreis ablehnen.

Anders könnte es aussehen, wenn Grundpreis und Arbeitspreis in unterschiedlichen Preisanpassungsklauseln behandelt werden. Hier könnte ich mich dann auf die Unwirksamkeit von nur einer Preisanpassungsklausel berufen, auch wenn die zweite ebenfalls unwirksam ist, auch wenn sie quasi Wortgleich ist. Dass der Verwender der Preisanpassungsklausel dann gegebenenfalls die nicht beanstandete Preisanpassungsklausel hilfsweise, für den Fall der Unwirksamkeit der beanstandeten Preisanpassungsklausel, selbst \"beanstanden\" kann, glaube ich nicht. Schließlich sollen Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen zu Lasten des Verwenders gehen (BGB § 305c).

In diesem Fall könnte ich dann aber auch vermutlich nicht meinen vergangenen Widerspruch in vollem Umfang aufrecht erhalten. Innerhalb mehrerer Jahresabrechnungen kann ich dann auch nur entweder eine Preisanpassungsklausel beanstanden oder eben nicht. Das zumindest dann, wenn die Jahresabrechnungen zusammen Bestandteil einer Klage sind. In unterschiedlichen Klagen wäre dann aber auch anderes denkbar.

Vielleicht könnte ich aber das Schreiben zum Preisänderungsbegehren auch explizit annehmen, indem ich dem Versorger das mitteile. Das insbesondere dann, wenn nur der Grundpreis in diesem Schreiben geändert werden soll. Das ich nur einen Teil des Schreibens zum Preisänderungsbegehren annehmen kann, wenn dort Grundpreis und Arbeitspreis geändert werden sollen, glaube ich hingegen nicht.
Fraglich ist zudem, ob es sich bei einem solchen Schreiben um ein Angebot handelt, das ich ich annehmen kann.  

Nur meine Meinung.

Gruss eislud

Offline Alligator

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Senkung des Grundpreises
« Antwort #4 am: 11. Februar 2009, 21:53:43 »
Danke für die Antworten.
Hab aber jetzt erkannt, warum der Grundpreis (für mich) gesunken ist.
Durch meinen sehr geringen Verbrauch an Gas bin ich im Kleinverbrauchstarif gelandet.
In dem habe ich zwar einen geringeren Grundpreis, dafür aber einen wesentlich höheren Arbeitspreis zu zahlen
Die Einstufung in den entsprechenden Tarif erfolgt jedes Jahr neu, anhand des Jashresverbrauches.
Dabei kann man sich natürlich schwer orientieren, welcher Preis bindend ist.
Da ich die Preise aus 2004 zahle, bin ich auch bei dem höheren Grundpreis geblieben, schon allein, um zu verhindern, daß ich mit der Akzeptanz des niedrigeren Grundpreises auch den höheren Arbeitspreis zu akzeptieren habe.
Freue mich über weitere Meinungen

Gruß vom Alligator

Offline Schwalmtaler

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Senkung des Grundpreises
« Antwort #5 am: 12. Februar 2009, 09:13:56 »
Hallo Alligator,

genau diese Frage ist meines Wissens bisher noch nicht geklärt.

Kann es einen Sondervertrag geben, in dem Bestpreisabrechnung auch zum Grundtarifspreis möglich ist?

Da es diese Art wohl häufiger gibt, sind sich viele nicht sicher, ob sie Tarif- oder Sondervertragskunden sind. Auch die Versorger bezeichnen diese Verträge auch nie gleich (im Zeitverlauf).

 

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