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Autor Thema: Verrechnung der Abschläge mit Altforderung ?  (Gelesen 5761 mal)

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Offline arebel

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Verrechnung der Abschläge mit Altforderung ?
« am: 05. Februar 2009, 19:34:21 »
Hallo zusammen,

auch mein Versorger berücksichtigt in der aktuellen JA die tatsächlich und weisungsgebundenen Abschläge meinerseits nicht in vollem Umfang.

Nun liegt die Vermutung nahe, das er mit alten Forderungen verrechnet. Dazu gibt es ja schon genug Theme incl. Antworten.

Meine Frage ist aber folgende: Wenn aus der Abrechnung doch in keinster Weise hervorgeht, wieso meine tatsächlich gezahlten Abschläge gekürzt wurden, dann kann ich ja auch garnicht wissen, was mit meinen gezahlten Geld passiert ist. Auch sonst gibt es nirgendwo Hinweise in der JA auf Altforderungen.

Daher ist doch meines Erachtens die Rechnung einfach nur offensichtlich falsch und daher ungültig, oder wie seht Ihr das ?
Ist der Versorger denn nicht verpflichtet, mitzuteilen, wofür das nachweislich zweckgebundene gezahlte Geld verwendet wurde ?

Wie gesagt, es geht nix aus der Abrechnung hervor.

Gruß

a Rebel

Offline lex

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Verrechnung der Abschläge mit Altforderung ?
« Antwort #1 am: 05. Februar 2009, 21:00:07 »
Hallo arebel,

ist bei mir auch passiert. Die Summe der \"eingegangenen Zahlungen\" stimmte nicht mit meinen erfolgten Zahlungen überein.
Die Differenz ergab die gekürzte Zahlung aus der vorangegangenen JA.
Auch wenn Sie jetzt nicht nachvollziehen können, woher die Differenz zwischen Ihren geleisteten Zahlungen und der Summe \"eing. Zahlungen\" kommt, weil der Versorger keine Hinweise hinterlassen hat, können Sie die Rechnung als \"falsch\" deklarieren und eine korrigierte verlangen, bevor Sie zahlen !!!
Das habe ich bereits mit Erfolg gemacht. Zu einem Anschreiben habe ich alle erfolgten Zahlungen (Kontoauszug mit Buchungshinweis) beigefügt.
Ausschnitt aus meinem Anschreiben:

...
Ihre „Jahresrechnung 200X“ weißt einen falschen Betrag für die „eingegangen Zahlungen“ aus.
Nach meinen Unterlagen haben Sie 12 Abschlagszahlungen je XX,XX€ (=XXX,XX€) per Überweisung und Dauerauftrag erhalten:
-- hier die Kontoauszüge --

Da die Zahlungen zweckgebunden geleistet wurden, ist eine Verrechnung mit anderen Forderungen gem. § 366 BGB ausgeschlossen. Ihre Rechnung ist damit gem. § 17.1 GVV offensichtlich falsch.
...
Gruß
Lex

Offline berghaus

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Verrechnung der Abschläge mit Altforderung ?
« Antwort #2 am: 06. Februar 2009, 14:49:57 »
Zitat: \"Ihre Rechnung ist damit offensichtlich... falsch.\"

Was nützt das, wenn der Versorger darauf garnicht eingeht, keine neue Rechnung schickt und allenfalls \"bla,bla\" antwortet: \"Wir bedauern, dass Sie mit unserer Preispolitik nicht einverstanden sind. Bitte überweisen Sie die geforderten Beträge bis zum... Gerichtliche Schritte behalten wir uns vor. Bei Ihrer Zahlung dürfen sie einen Vorbehalt nach § 315 BGB  gerne weiter machen\"?

Wird die geforderte Rechnungssumme (bestehend aus der Nachforderung für das vergangene Jahr und eventuell auch aus Nachforderungen vorangegangener Jahre) dann nicht fällig?
Muß man dann überhaupt weiter Abschläge zahlen?

berghaus

Offline eislud

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Offline Cremer

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Verrechnung der Abschläge mit Altforderung ?
« Antwort #4 am: 07. Februar 2009, 15:50:25 »
@arebel,

Sie hatten seinerzeit Widerspruch eingelegt und ide Abschläge gekürzt mit dem Ziel eine eigene Jahresrechnung 2007 zu erstellen.

Daraus resultiert also eine Differenz der Ja des Versorger zu Ihrer Ja.

Die Differenz wird auf der aktuellen Ja als geleistete Abschläge abgezogen.

Dann sollten Sie eine erneute eigen Ja erstellen mit den von Ihnen geleisteten Abschlägen aus 2008
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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