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Autor Thema: Mahnung oder Sperrandrohung?  (Gelesen 6399 mal)

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Offline Sid

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Mahnung oder Sperrandrohung?
« am: 21. Januar 2009, 23:01:58 »
Hallo,

es gab mal wieder Post... und ich bin mir über das weitere Vorgehen nicht ganz sicher. Das Schreiben datiert vom 19.01. und ist heute (21.01.) bei mir eingegangen. Hier erstmal der relevante Text:



Mahnung

Sehr geehrter Herr Helbig, ;-)

wir haben festgestellt, dass der unten aufgeführte Betrag noch nicht bei uns eingegangen ist.

Aktuelle Forderung | vom | fällig | Betrag
----------------------------------------------------------
Abschlagsforderung | --- | 04.01.2009 | 60,54 EUR
Mahnkosten | 16.01.2009 | 16.01.2009 | 3,50 EUR
Summe | zahlbar bis 26.01.2009 | 64,04 EUR

Wir bitten Sie daher, den Betrag sofort zu begleichen.

Beachten Sie dabei bitte die zeitliche Dauer Ihrer Überwesiung, damit die Zahlung bei uns Ihrem Konto fristgerecht gutgeschrieben werden kann.

Sollte der Betrag nicht bis zu dem im Kontoauszug ausgewiesenen Termin bei uns eingegangen sein, werden wir unsere Lieferung an Sie entsprechend den je nach Bertragsverhältnissen begründeten Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung (GVV), bei Erfüllung der Anforderung gemäß §19 GVV, den Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVBV) und ggf. Sondervertragsbedinungen der Städtischen Werke AG unterbrechen.

Damit verursachen Sie zusätzliche Kosten, die von Ihnen zu tragen sind.



Was mir unklar ist:
1. Ist das eine \'verkappte\' Sperrandrohnung? Immerhin steht da etwas von \"Lieferung ... unterbrechen\"! Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, das einem bei 60,- EUR der Saft abgedreht wird!?

2. Mir erscheinen die zeitlichen Fristen für eine Mahnung ungewöhnlich kurz bemessen. Sind diese so üblich? Kann man sich dagegen wehren? Immerhin hätte ich für eine Reaktion nur 3 Werktage Zeit! Ich habe übrigens vorher kein anderes Schreiben in dieser Hinsicht bekommen. Die Aussagen auf http://www.energieverbraucher.de/de/energiepreise_runter/site__1717/ sind für mich diesbzgl. widersprüchlich (Absatz \'Wurde die Versorgungssperre konkret angedroht?\': muß nun 4 Wochen oder 3 Tage vorher angekündigt werden?)

3. Mir ist unklar, wie sich der geforderte Betrag zusammensetzt. Kann ich diesbzgl. eine genauere Aufschlüsselung verlangen? Die Abschläge hatte ich im letzten Jahr um 10% gekürzt, aber das waren alles gerade Summen.

4. Muß ich darauf (wenn \'ja\', wie am besten?) überhaupt reagieren oder wird da wieder mal ein bißchen mit dem Säbel gerasselt?

Danke & Gruß,

Sid

Offline Stefano

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Mahnung oder Sperrandrohung?
« Antwort #1 am: 22. Januar 2009, 01:23:20 »
Wieso \"verkappt\"? Es ist doch eindeutig zu lesen, dass Sie eine Sperre riskieren. Genaueres steht in den Geschäftsbedingungen. So wie ich das lese, wird aber erst ab einer bestimmten Summe gesperrt.

Es geht aber ja nur um eine fehlende Abschlagzahlung, haben Sie die nur vergessen, oder behalten Sie die Zahlung ein, weil Sie den Preisen, bzw. den Erhöhungen widersprochen haben?

Falls Sie nicht widersprochen haben, müssen Sie wohl oder übel bezahlen...

Offline Sid

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Mahnung oder Sperrandrohung?
« Antwort #2 am: 22. Januar 2009, 08:25:24 »
Zitat
Wieso \"verkappt\"?
Weil \"Mahnung\" drüber steht?!

Zitat
Es geht aber ja nur um eine fehlende Abschlagzahlung, haben Sie die nur vergessen, oder behalten Sie die Zahlung ein, weil Sie den Preisen, bzw. den Erhöhungen widersprochen haben?
Ich habe allen Preisänderungen bisher widersprochen und die geforderten Abschlagszahlungen im letzten Jahr entsprechend meinen Berechnungen gekürzt (war ca. 10% weniger als die Stadwerke haben wollten). Der geforderte Betrag setzt sich also vermutlich aus der Summe der Differenz zusammen, aber mir ist nicht klar aus welchen.

Weil ich es gestern vergessen hatte: ich bin sowohl Gas- als auch Stromkunden und aus der Mahnung geht nicht hervor auf welchen Bereich sich diese bezieht (ist aber glaube auch nebensächlich).

Gruß,

Sid

Offline ESG-Rebell

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Mahnung oder Sperrandrohung?
« Antwort #3 am: 22. Januar 2009, 09:17:19 »
Zitat
Original von Sid
Weil ich es gestern vergessen hatte: ich bin sowohl Gas- als auch Stromkunden und aus der Mahnung geht nicht hervor auf welchen Bereich sich diese bezieht (ist aber glaube auch nebensächlich).
Das ist alles andere als nebensächlich.
Wenn die Gasrechnung gekürzt wird, dann darf nicht Strom oder Wasser abgestellt werden - und umgekehrt.

Die obige Drohung ist erstmal ein Hinweis auf die in Anspruch genommene Bestimmung der GVV. Es ist ersichtlich, dass es sich um einen Textbaustein handelt, den alle Kunden mit Zahlungsrückständen erhalten.

Eine Sperrung muss zwei Wochen vorher konkret angekündigt werden. Sie ist dann konkret genug und erfordert Gegenwehr, wenn Sie aus dem Schreiben den Termin ableiten können, an dem der Sperrkassierer erscheinen wird.

Natürlich muss dabei auch benannt sein, welcher Anschluss gesperrt werden soll (Strom oder Gas).

Eine Sperrandrohung nach Unbilligkeitseinwand ist seit langem verboten. Zudem kann eine Sperrung auch unverhältnismäßig sein, wenn der Außenstand gering ist und weitere Umstände vorliegen (kleine Kinder, Rentner im Haushalt, etc.).

Da Ihnen nicht klar ist, wie sich die Forderungen zusammensetzen, sollten Sie von Ihrem Versorger schlichtweg Aufklärung verlangen. Dabei können Sie ihn auch gleich auf das oben Gesagte hinweisen; insbesondere die Einschaltung des Kartellamtes für den Fall ankündigen, dass eine Sperre angedroht wird.

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline egn

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Mahnung oder Sperrandrohung?
« Antwort #4 am: 22. Januar 2009, 11:46:51 »
Zitat
Original von ESG-Rebell
...  insbesondere die Einschaltung des Kartellamtes für den Fall ankündigen, dass eine Sperre angedroht wird.

Ich würde das Schreiben gleich an das Kartellamt weiterleiten damit sich eine solche Praxis auch bei anderen Kunden nicht wiederholt.

 

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