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Autor Thema: Neuer Vertrag für Grundversorgung  (Gelesen 6863 mal)

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Offline lex

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Neuer Vertrag für Grundversorgung
« am: 15. Januar 2009, 22:53:54 »
Kurze Übersicht:
+ Seit 2005 widerspreche ich jeder \"einseitigen Preisfestsetzung\" der NGW und zahle
den Preis vom Oktober 2004 zzgl. 2% (§315 - Musterschreiben).
+ Der Aktion \"automatisch im günstigen Tarif\" im Mai 2007 habe ich ebenfalls
mehrfach widersprochen, wobei NGW nicht regagiert hat, und mich in den Tarif Best
(bisher ErgasMidi) einstufte.
+ Zum Jahresende 2008 habe ich -- wie viele Andere -- auch einen gerichtlichen
Mahnbescheid bekommen. Auch bei mir, abweichende Rechnungsnummer und
Rechnungsdatum. Es folgte ein Widerspruch meinerseits.
+ Zu meiner Überraschung hat NGW auf meinen letzten Widerspruch zum \"autom.
im günstigen Tarif\" zum Jahresende reagiert und neue Rechnungen (Midi) für
diesen Zeitraum erstellt. Ferner lag eine neue Vertragsbestätigung bei, mit dem
Satz: \"... Gasliefervertrag zwischen ... und NGW ... im Rahmen der
Grundversorgung ...\" wobei der Vertragsbeginn im Zeitraum Mai 2007 liegt, aber
meine ursprüngliche Vertragsbestätigung Ende 2003 erfolgte. In der ursprünglichen
Vertragsbestätigung heisst es: \"... Neben den Bedingungen aus diesem Vertrag
gelten die \'Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVB)\' , die wir Ihnen auf Wunsch
gerne zu senden, sowie das jeweils gültige Preisblatt. ...\"
Die Vertragsbestätigung beinhaltet die technischen und formalen Daten inkl. Tarif.
Die Formulierung ... Neben den Bedingungen aus diesem Vertrag ... lässt mich
annehmen, das die Vertragbestätigung = Teil des Vertrages ist ?!
Kein Hinweis auf Sonder-, oder Vertragskunde. Das Preisblatt beinhaltet die drei
Tarife: 1) ErdgasMini, 2) ErgasMidi und 3) ErdgasMaxi. Nur 3) wird in Verbindung
mit Sonderbedingungen angeboten! 2) ist auch zum Heizen. Keine Preisklausel
für Sondertarif etc.
+ Bis heute bin ich mir nicht sicher, ob ich Tarif- oder Sonderkunde bin/war. Alle
Recherchen ergeben kein eindeutiges Ergebnis. Die Annahme: Gas zum Heizen =
Sonderkunde, Konzessionsabgaben, die meisten Gaskunden sind Sonderkunden etc.
führen weiterhin ins ungewisse.

Fazit + Fragen:
+ Gibt es NGW-Kunden, bei denen ähnliche Abläufe sind/waren?!
+ Ist ein neuer Vertrag zulässig ?
+ Für Sonderkunden gibt es eine Preisanpassungsklausel?!
In den aktuellen und alten AVBs (Internet) gibt es nur immer den Hinweise auf das
aktuelle Preisblatt ?!
+ Vermutlich gab es \"damals\" nur Sonderkunden-Verträge für Großabnehmer ?!

Würde mich über \"aufbauende und bestätigende\" Hinweise freuen.

Gruß
Lex

Offline ben100

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Neuer Vertrag für Grundversorgung
« Antwort #1 am: 16. Januar 2009, 10:48:02 »
Hier kann man nur raten.

1. Nix unterschreiben

2. Anwalt nehmen

Offline lex

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Neuer Vertrag für Grundversorgung
« Antwort #2 am: 16. Januar 2009, 11:02:32 »
@ben100

Es gibt nichts zu unterschreiben! Es ist eine Vertragsbestätigung, die sehrwahrscheinlich
an die \"autom. im günstigen Tarif\" Umstellung anknüpft.
Zu diesem Zeitpunkt sind nicht nur neue Sondertarife (Best etc.), sondern auch die
bis dahin vorhandenen Grundvers.Tarife Preis- und Strukturanpassungen (Grundpreis)
unterworfen worden.

Offline ben100

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Neuer Vertrag für Grundversorgung
« Antwort #3 am: 16. Januar 2009, 16:37:56 »
Ich zwinge Dich ja nicht zu einem Anwalt zu gehen, wenn Du das selber beurteilen und einschätzen kannst.

Zumindest würde ich mich bei solchen Sachen nicht auf laienhafte Äußerungen verlassen, sondern mich fachmännisch zumindest bei einer Verbraucherschutzzentrale beraten lassen.

Immer dran denken: Wir sind auch nur Ottonormalbürger. Der eine weiß ein wenig mehr der andere halt weniger.

Aber wenn Du ganz sicher gehen willst, dann laß dich beraten.

Das sollte es schon Wert sein!

Ich mache es nur noch über einen Anwalt (bzw. Anwältin)

Offline Kampfzwerg

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Neuer Vertrag für Grundversorgung
« Antwort #4 am: 19. Januar 2009, 11:01:55 »
Zitat
Original von ben100
 Zumindest würde ich mich bei solchen Sachen nicht auf laienhafte Äußerungen verlassen, sondern mich fachmännisch  ...
...Der eine weiß ein wenig mehr der andere halt weniger.
...Ich mache es nur noch über einen Anwalt (bzw. Anwältin)
In Deinem Fall würde ich das auch für die bestmögliche Alternative halten.
Aus beiden Gründen also eine sinnvolle Aussage.   8)



@lex

(nebenbei zur Form: mit Absätzen wäre der Text etwas einfacher zu lesen gewesen.)

Zitat
Es ist eine Vertragsbestätigung, die sehrwahrscheinlich
an die \"autom. im günstigen Tarif\" Umstellung anknüpft.
Das vermute ich auch.  

Dann wäre die Vorgehensweise allerdings vielleicht eine taktische Strategieänderung der NGW, die sich bis dato nicht die Mühe machte, auf Widersprüche anders als mit den stereotypen Textbausteinen zu antworten bzw. alle Schreiben mit Hinweisen und Argumenten auf Sonderverträge standhaft ignorierte.

Mir ist ebenfalls bekannt, dass die NGW einem Kunden mit Sondervertrag auf eine lapidare Änderung der Rechnungsanschrift ein nettes Begrüssungsschreiben verbunden mit dem Dank für die \"konkludente Gasentnahme\" zukommen liess.
Auch ein schöner Versuch einen Sondervertragskunden in einen Tarifkunden zu verwandeln.

(Bei mir persönlich haben sie in der Zwischenzeit mehrfach Umgruppierungen versucht. Und zwar mit verschiedenen Methoden!
Vom SV zum TK, und auch wieder zurück zum SV. ;))

Daher würde ich, aus Erfahrung, ähnliches jetzt bei Dir vermuten.
Dafür und dementsprechend also für einen der so genannten Normsonderverträge spricht ebenfalls die Formulierung aus Deiner ersten Vertragsbestätigung:
Neben den Bedingungen aus diesem Vertrag
gelten die \'Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVB)\' , die wir Ihnen auf Wunsch gerne zu senden, sowie das jeweils gültige Preisblatt. ...\"

Also doch ein Hinweis ;)
Liegt Dir vielleicht ein Blatt mit dem Titel \"Sonderbedingungen\" vor?
In denen wiederum finden sich nämlich die Preisänderungsklauseln!

Der alte Tarif \"Erdgas Maxi\" sowie die Neuen ab \"Best\" sind offensichtlich Sondertarife, für die Sonderbedingungen gelten. Und damit auch die (unwirksamen) Preisänderungsklauseln.

Um ganz sicher zu gehen, lass alle Unterlagen von einem versierten RA prüfen.
In dieser grundlegenden Hinsicht würde ich ben 100 also ausnahmsweise einmal zustimmen.


Zitat
Original von lex
+ Zu meiner Überraschung hat NGW auf meinen letzten Widerspruch zum \"autom.
im günstigen Tarif\" zum Jahresende reagiert und neue Rechnungen (Midi) für
diesen Zeitraum erstellt. Ferner lag eine neue Vertragsbestätigung bei, mit dem
Satz: \"... Gasliefervertrag zwischen ... und NGW ... im Rahmen der
Grundversorgung ...\" wobei der Vertragsbeginn im Zeitraum Mai 2007 liegt, aber
meine ursprüngliche Vertragsbestätigung Ende 2003 erfolgte. In der ursprünglichen
Vertragsbestätigung heisst es: \"... Neben den Bedingungen aus diesem Vertrag
gelten die \'Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVB)\' , die wir Ihnen auf Wunsch
gerne zu senden, sowie das jeweils gültige Preisblatt. ...\"
Die Vertragsbestätigung beinhaltet die technischen und formalen Daten inkl. Tarif.
Die Formulierung ... Neben den Bedingungen aus diesem Vertrag ... lässt mich
annehmen, das die Vertragbestätigung = Teil des Vertrages ist ?!
Kein Hinweis auf Sonder-, oder Vertragskunde.

Offline ben100

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Neuer Vertrag für Grundversorgung
« Antwort #5 am: 19. Januar 2009, 14:37:53 »
Zitat
Original von Kampfzwerg
Zitat
Original von ben100
 Zumindest würde ich mich bei solchen Sachen nicht auf laienhafte Äußerungen verlassen, sondern mich fachmännisch  ...
...Der eine weiß ein wenig mehr der andere halt weniger.
...Ich mache es nur noch über einen Anwalt (bzw. Anwältin)
In Deinem Fall würde ich das auch für die bestmögliche Alternative halten.
Aus beiden Gründen also eine sinnvolle Aussage.   8)

unde.
[/quote]

Naja Deine Aussagen sind auch immer nur Vermutungen und grundsätzlich kannst auch Du keine rechtssichere Auskunft geben. Sonst hättest Du auch nicht so eine Anfängerfrage gestellt wie letztens zu meinem Posting, daß ich noch keinen Mahnbescheid erhalten habe.

Also hör auf mich ständig anzugreifen. Weil mehr als ein wenig Grundwissen
hast Du auch nicht.

Offline Kampfzwerg

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Neuer Vertrag für Grundversorgung
« Antwort #6 am: 19. Januar 2009, 19:00:10 »
@ben100
huch, Mensch ist wieder empfindlich!
stimme ich Dir zu, ist es nicht ok.
stimme ich Dir nicht zu, ist es sowieso nicht ok.
Dir kann man es aber auch gar nicht Recht machen.
Macht aber nichts.
In der Sache allerdings, wie üblich...()
Ist DIR beim Verfassen Deines letzten \"Beitrags\" eigentlich aufgefallen, dass DU persönlich geworden bist?
Du machst Dir wohl generell genau zwei Prinzipien zu Eigen - eins für Dich und eins für andere.
Bitte keine Antworten, rhetorische Frage.
Ganz sicher aber vergleiche ich mein Wissen nicht mit Deinem.
Ich weiss, dass ich nichts weiss  :D
Ansonsten kann sich jeder des Lesens kundige seine eigene Meinung über Qualität, und anderes mehr, bilden.

Bitte verschone wenigstens mich mit Deinem Dampfgeblubber!
Ignoriere mich doch einfach. Ich versuche es im Gegenzug dann ebenfalls.
DAS wäre schön.

Offline ben100

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Neuer Vertrag für Grundversorgung
« Antwort #7 am: 20. Januar 2009, 11:30:54 »
Zitat
Original von Kampfzwerg
Bitte verschone wenigstens mich mit Deinem Dampfgeblubber!
Ignoriere mich doch einfach. Ich versuche es im Gegenzug dann ebenfalls.
DAS wäre schön.

Ok! Der Deal steht wobei ich noch sagen muß, daß ich Dich immer solange
ignoriert habe wie Du mich. Nur hast Du es Dir anscheinend bisher nicht
verkneifen können meine Postings mit \"Dumpfgeblubber\" zu kommentieren.
Also tu bitte nich so, als wenn ich Dich ständig angreifen würde. \"DU\" hast damit angefangen und damit auch weitergemacht!

Wie gesagt, ich werde das solange beibehalten, wie Du es auch machst!

Offline ben100

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Neuer Vertrag für Grundversorgung
« Antwort #8 am: 12. Februar 2009, 22:47:41 »
Hi Kampfzwerg. Hatte da wohl damals nicht ganz korrekt gelesen und wollte mich auf diesem Wege für meine Äußerung

Naja Deine Aussagen sind auch immer nur Vermutungen und grundsätzlich kannst auch Du keine rechtssichere Auskunft geben. Sonst hättest Du auch nicht so eine Anfängerfrage gestellt wie letztens zu meinem Posting, daß ich noch keinen Mahnbescheid erhalten habe.  Also hör auf mich ständig anzugreifen. Weil mehr als ein wenig Grundwissen hast Du auch nicht.

entschuldigen.

Irgendwie habe ich das was in den falschen Hals gekriegt. Sorry!!! Hatte das damals auf der Arbeit gelesen und nicht so richtig wie scheint.

Was gibts sonst neues bei NGW. Ich habe der letzten Preissenkung aus Febr. widersprochen und einen Standardbrief bekommen bezgl. Ölpreisbindung (der alte Hut halt)

 

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