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Autor Thema: Schreiben der Stadt Porta Westfalica  (Gelesen 5103 mal)

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Offline T0601

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Schreiben der Stadt Porta Westfalica
« am: 31. Dezember 2008, 14:47:15 »
Guten Tag zusammen.

Vor einer Woche hat mich die Stadt Porta Westfalica erneut angeschrieben (wie jedes Jahr seit meinem Einspruch 2006), dass ich den offenen Betrag überweisen soll.

Was war passiert?

Im Jahr 2006 habe ich Einspruch (mit Eurem Schreiben) bei der Stadt eingelegt, auf die Gaspreisanpassung. Daraufhin wurden mir für Gas ein einzelnes Konto anglegt, auf dem der offene Betrag nun steht.
Jährlich wird dieser Betrag erhöht, da ich jedes Jahr wieder Einspruch einlege.
Seit 2006 bekomme ich jedes Mal vor Neujahr ein nettes Schreiben, ich möge den offenen Betrag ausgleichen.
Sie drohen mit Mahnbescheiden und Gerichtsverhandlungen.
Und jedes Mal nutze ich Euer Schreiben, um gegen zu steuern.
Jeden Januar/Februar lege ich in einem persönlichen Gespräch den Gaspreis mit einem Mitarbeiter fest, den ICH bereit bin zu zahlen (seit der Gaspreisanpassung) und lege die monatl. laufenden Abschlagszahlungen fest.

Da ich dieses Jahr beruflich viel im Ausland war, habe ich mich leider nicht fit gehalten in Sachen Urteile etc.

Meine Frage, wie kann ich das ganze jetzt weiterhin angehen?

Irendwann muss es hier dochmal ein Ende geben. Ich würde sogar gegen die Stadt klagen, weil mir die Preiszockerei ziemlich unverschämt vorkommt.

Würd mich hier über ein paar Feedbacks freuen.

Gruß

T0601

Offline T0601

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Schreiben der Stadt Porta Westfalica
« Antwort #1 am: 02. Januar 2009, 14:06:07 »
Neuer Sachstand:

Habe der Stadt mal geantwortet.

Hiermit:

Zitat
Ihre Zahlungsaufforderung  vom 17.12.2008  Vertragskonto XXXXXXX   Sehr geehrte Damen und Herren,  Ihre Zahlungsaufforderung habe ich erhalten. Der darin genannte Forderungsbetrag in Höhe von XXXXXX Euro ist falsch und stimmt nicht mit meinen Berechnungen überein.  Ich bin nach wie vor gewillt, angemessene Preise zu bezahlen. Die Bedingung zur Zahlung ist aber der Nachweis der Billigkeit und Preiswürdigkeit Ihrer Forderung. Das ist trotz wiederholter Aufforderung bisher nicht erfolgt. Ein gerichtliches Verfahren ist dafür übrigens nicht erforderlich. Das Verlangen eventuell entstehender Verfahrenskosten, gerichtlich oder außergerichtlich, lehne ich ab. Ich protestiere dagegen, dass Sie Kosten produzieren, die durch rechtzeitige Offenlegung Ihrer Kalkulation hätten vermieden werden können.  

Was wird jetzt weiter passieren?

Bräuchte mal Hilfe!!

Gruß und frohes Neues Jahr 2009

 

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