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Autor Thema: Dem EVU \"platzte der Kragen\"?  (Gelesen 5441 mal)

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Offline ESG-Rebell

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Dem EVU \"platzte der Kragen\"?
« Antwort #1 am: 19. Dezember 2008, 20:07:46 »
16 Rechnungskürzer von 33000 Kunden.

Macht nach Adam Riese 0,5 Promille.

Das erzeugt keinerlei wirtschaftlichen Druck auf den Versorger.

Der kann in aussichtsreichen Fällen vor Gericht ziehen und die Verluste durch die restlichen Rebellen locker aus der Portokasse zahlen.

Der Versorger hat nicht den geringsten Anlass, auf die Belange seiner Kunden irgend eine Rücksicht zu nehmen - insbesondere nicht bei der Preisfestsetzung.

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline nomos

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Dem EVU \"platzte der Kragen\"?
« Antwort #2 am: 19. Dezember 2008, 20:16:33 »
@wulfus, da platzt noch mehr!

Ich kenne den Fall nicht, aber der Artikelschreiber hat auch noch einen Kommentar geschrieben.

Hier ein paar Satzauzüge:
    KOMMENTAR · GASREBELLEN: Verweigern gilt nicht

    Trotzdem tun Gasrebellen gut daran, sich an die Gesetze zu halten..

    Gewiss brauchen sich Verbraucher nicht alles gefallen zu lassen, aber es gibt legale Mittel sich zu wehren.

    Ein Umstieg auf andere Anbieter oder Energiequellen ist nicht verboten.
    Mit einer Zahlungsverweigerung stellen sich die Gasrebellen dagegen ins Abseits.

    Dass es im konkreten Fall mit der EVF ein städtisches Unternehmen trifft, das sich zumindest um eine transparente Preisgestaltung bemüht, kommt erschwerend hinzu.
Der Versorger ist sicher nicht nur ein guter Zeitungsanzeigenkunde, da wird sicher noch so manches gesponsert.

Hat der Zeitungsschreiber bemerkt, dass er da keinen Strafprozess sondern ein Zivilverfahren  kommentiert? Sich gegen überhöhte Preise zu wehren ist gesetzlich un legal. Vor Gericht gibt es darüber ein Auseinandersetzung und entspricht der geltenden Ordnung.  

Den Energiemarkt und die Bedingungen scheint der Kommentator nicht gut zu kennen. Man kann ja Wechseln oder aber auch ein Holzfeuer machen oder Kerzen anzünden.  X(

Da wird im versorgerfreundlichen Kommentar dem städtischen Unternehmen das \"Bemühen um eine transparente Preisgestaltung\" zugestanden. Das Verhalten des Verbrauchers ist nach dem Kommentarschreiber nicht nur illegal, dass er dem seriösen städtischen Versorger die Preise nicht abnimmt,  kommt noch erschwerend dazu.

Aber Hallo! Der Bericht und der Kommentar stehen klar im Abseits. Was den Mitstreiter für faire Gaspreise betrifft, sehe ich das noch lange nicht. Warum wurde das Urteil akzeptiert? Wer kennt diesen Fall?

 

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