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Autor Thema: Forderungsübergabe an Inkassounternehmen  (Gelesen 22784 mal)

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Offline Mariano

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Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
« am: 30. November 2008, 17:25:45 »
Guten Abend,

seit Dezember 2005 wird von uns bei diesem Versorger nach § 315 ein Teil der Forderungen unter Verwendung der bekannten Musterbriefe zurückgehalten.

Die Forderungen haben sich auf ca. 1350,- Euro aufsummiert.
Eine angekündigte gerichtliche Mahnung in 2007 erfolgte nicht.

Erneut wurde ein gerichtliches Mahnverfahren nach der aktuellen Jahresabrechnung 10/2008 und anteiligem Einbehalt angekündigt.

Statt dessen erreichte uns jetzt ein Brief von Creditreform mit der Nachricht, das die Einziehung der \"Außenstände\" an Creditreform übertragen worden sei. Wir wurden nur aufgefordert, die strittige Summe bis zum 1.12. zu zahlen.
(Edit - Nochmal genau gelesen : Ein Übertragung der Forderung geht nicht aus dem Brief hervor)

Dies zunächst als Information an Gleichgesinnte unter \"Stadtwerke Kassel\" verbunden mit der Bitte ggf. nützliche Tips zum weiteren Ablauf zu geben.

Zunächst mal bleiben wir gelassen, da noch immer kein gerichtliches Mahnvefahren eingeleitet wurde. Auf den einfachen Brief von Creditreform (Kein Einschreiben) wollen wir nicht antworten, da sich in der Sache noch nichts Substantielles geändert hat.

Sollten bereits Erfahrungen mit dem Vorgehen unter Creditreform vorliegen, bitte hier posten.

Gruß,

Mariano

Offline hlge

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Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
« Antwort #1 am: 30. November 2008, 22:46:08 »
Hallo,

ich habe in 2006 und 2007 nach §315 einen Teil der Forderungen der Städtischen Werke Kassel zurückgewiesen und deshalb ebenfalls einen Standardbrief von Creditreform erhalten.

Darin wird erklärt, dass \"das Mitglied Fa. Städtische Werke AG regelmäßig die Einziehung von Außenständen überträgt\".
In meinem Fall \"fällige Forderungen vom 07.12.2007\", da ich zum 01.10.2007 den Gasversorger gewechselt habe.
Es wird unterstellt, dass es sich \"um eine unbestrittene Forderung\" handelt
und die Nichtzahlung \"zu einer Verschlechterung der Beurteilung meiner Kreditwürdigkeit führen kann\".

Das sehe ich auch erstmal gelassen, da ich mich von Anfang an an die hier empfohlene Vorgehensweise mit Musterbriefen gehalten habe.

Viele Grüße,
hlge

Offline Gare

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Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
« Antwort #2 am: 01. Dezember 2008, 01:15:46 »
Zitat
Original von hlge
Hallo,

.....................................

In meinem Fall \"fällige Forderungen vom 07.12.2007\", da ich zum 01.10.2007 den Gasversorger gewechselt habe.
Es wird unterstellt, dass es sich \"um eine unbestrittene Forderung\" handelt
und die Nichtzahlung \"zu einer Verschlechterung der Beurteilung meiner Kreditwürdigkeit führen kann\".

Das sehe ich auch erstmal gelassen, da ich mich von Anfang an an die hier empfohlene Vorgehensweise mit Musterbriefen gehalten habe.

Viele Grüße,
hlge

der gasversorgerwechsel ist mir sehr unverständlich, zumal ich hierbei keine notwendigkeit erkennen kann.
mir ist nicht bekannt, wie dies mit einer \"empfohlene Vorgehensweise\" übereinstimmen kann.
eine derartige tatsache eröffnet dem gasanbieter doch erst \"neue möglichkeiten\"

Offline Ofal

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Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
« Antwort #3 am: 01. Dezember 2008, 09:05:42 »
Zitat
Original von Mariano
Statt dessen erreichte uns jetzt ein Brief von Creditreform mit der Nachricht, das die Einziehung der \"Außenstände\" an Creditreform übertragen worden sei. Wir wurden nur aufgefordert, die strittige Summe bis zum 1.12. zu zahlen.

Moin,

wenn jetzt ein Inkassounternehmen eingeschaltet wurde dann bitte darauf achten, dass keine Inkassogebühren in den folgenden Rechnungen auftauchen.  Nach einem Urteil des OLG Köln, 19. Zivilsenat vom 12.01.2001, Aktenzeichen 19 U 85/00  können Inkassokosten dann nicht erstattet werden, wenn der Gläubiger bei Erteilung des Inkassoauftrages konkrete Anhaltspunkte - wie z.B. ein Widerspruchsschreiben - hatte, dass auch das Inkassounternehmen den Schuldner nicht zu einer Zahlung bringen wird. Eine Beauftragung eines Inkassounternehmens verstößt gegen die Schadenminderungspflicht.


Grüße,

Ofal

Offline Mariano

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Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
« Antwort #4 am: 03. Dezember 2008, 09:34:44 »
Hallo,

danke für die Rückmeldungen. Inzwischen habe ich ein Antwortschreiben mit dem Hinweis auf die strittige Forderung an Creditreform geschickt - in Anlehnung an die hier erörterten Vorschläge.

Bei Neuigkeiten wird berichtet.

Gruß,

Mariano

Offline Mariano

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Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
« Antwort #5 am: 19. Dezember 2008, 17:15:58 »
Inzwischen fand sich ein Mahnbescheid des AG Hünfeld über den Vorgang mit förmlicher Zustellung  bei uns ein.

(Gelber Fensterumschlag, das Kästchen für die Datum + Unterschrift des Zustellers war leer - kein Eintrag, Formfehler ?)

Damit wird vermutlich der Verjährung (Forderungen ab 12/2005) ein Riegel vorgeschoben.

Widerspruch wird fristgerecht eingelegt.

Gruß,

Mariano

Offline hlge

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Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
« Antwort #6 am: 02. Januar 2009, 18:24:23 »
Hallo,

bei mir flatterte am 19.12.08 eine \"Forderungsaufstellung\" ins Haus.
Außerdem war noch die von mir eingeforderte Vollmacht von den Städtischen Werken Kassel an CreditReform dabei (Stempel; Unterschrift original aber unleserlich).
Darauf werde ich nicht reagieren.

Offline Mariano

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Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
« Antwort #7 am: 02. Januar 2009, 20:28:24 »
Hallo hlge,

bis jetzt ist mir im Einzugsbereich unseres Versorgers noch kein Mitstreiter begegnet. Verbraucherzentrale / Umweltladen halfen auch nicht weiter.

Das Thema habe ich hier angestoßen, um möglichst Interesse im Umfeld von Kassel zu wecken.

Bei markanten Entwicklungen in meiner Angelegenheit will ich kurze Info´s einstellen in der Hoffnung auf weitere Beteiligung aus dem Raum KS zwecks Erfahrungsaustausch.

Gruß,

Mariano

Offline hlge

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Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
« Antwort #8 am: 13. Januar 2009, 18:40:37 »
Hallo Mariano,

sehe ich auch so. Danke für die Info.

Am 08.01. habe ich auch einen Mahnbescheid bekommen. Datiert vom 29.12.08. Lag ebenfalls einfach im Briefkasten, aber mit Datum und Kürzel vom Postzusteller.
Ich habe den Widerspruch dann doch per Einschreiben mit Rückschein nach Hünfeld geschickt.
Kontakt zu einem Rechtsanwalt habe ich (noch) nicht aufgenommen.
 
Gruß, hlge

Offline janni

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Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
« Antwort #9 am: 10. November 2009, 11:39:02 »
Hallo an alle Mitstreiter u. Einsprüchler der Stadtwerke Kassel,

ich bin Grundversorgungs-Kunde der Stadtwerke seit über 25 Jahren und habe bereits 2005 Widerspruch nach § 315 BGB eingelegt, rückwirkend bis Oktober 2004, seitdem die Kasseler Werke und andere Versorger, allen voran die Riesen, deutschlandweit mit dem Preiswahnsinn angefangen haben.
Bis heute erfolgreich und natürlich auch mit Recht, da wie wir ja alle wissen, innerhalb von 2 - 3 Jahren die Preise um ca. 40% hochkletterten. Das dies billig ist, haben und können die Werke keinem Gericht plausibel machen, wie ich meine (habe ich Ihnen auch geschrieben).

Wie bei allen Widersprüchlern sollte auch mir mit geänderten AGBs und seit 2008 durch 2 Vertrags-Nummern -Zusätze, jeweils beim Gastarif \"Kassel - einfach gut\" und beim Stromtarif \"basisbar\" ein neuer Vertrag untergeschoben werden. Ich habe dies letztes Jahr überhaupt gar nicht bemerkt, hatte aber auch der Rechnung widersprochen und die Überbeträge einbehalten.

Ich habe wiederholt vor 2 Wochen schriftlich widersprochen, da dies eine einseitige Aktion der Stadtwerke ist. Auch dass nun eine Zwischenrechnung (Jan. bis Sept 2009) ins Haus gekommen ist, zeugt nicht gerade von Fairness, auf keinen Fall von Geschick. Die neue Preisstaffelung ist für Vielverbraucher (bei Gas ab 10000 kWh) zwar schon mal viel besser (der Betrag für eine kWh liegt unter meinem Einspruchspreis). Mit der Rechnung zu diesem Zeitpunkt nimmt man den Kunden aber diese Möglichkeit der Preisersparnis, da nur für 8 Monate abgerechnet wird (und das noch über den Sommer, wo keiner heizt und wo weniger Strom verbraucht wird). Unglaublich dumm eigentlich. Wer wäscht den Managern dort eigentlich mal so richtig den Kopf?

Nun ist der Markt mittlerweile ja offener und man könnte wechseln (nicht gerade viel günstiger, aber es geht). Hat jemand Erfahrung mit Anbieterwechseln? Die Stadtwerke haben mir bisher nicht gekündigt, weil sie ja auch (wie die Telekom seinerzeit) Tausende ihrer Kunden nicht verlieren wollen. Da sie aber bisher keine ordentliche Kündigung ausgesprochen haben, können sie mich nicht einseitig in einen neuen Vertrag zwingen. Sehe ich das richtig?

Ich habe bisher auch kein einziges Inkasso-Schreiben bekommen, von denen hier berichtet wird.

Gruß,
Janni

Offline bolli

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Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
« Antwort #10 am: 10. November 2009, 13:24:54 »
Hallo Janni,

wie Sie oben am Datum ersehen können, \"jährt\" sich der Prozess mal wieder. Ende des Jahres werden wieder einige Ansprüche verjähren, weshalb einige Versorger gegen Jahresende noch mal besonders aktiv werden und versuchen, Geld einzutreiben oder den Verjährungsprozess mittels einer Klageerhebung zu hemmen.

Das wird möglicherweise auch Ihnen ins Haus stehen, wenn sich weiterhin weigern, da ansonsten am 31.12.2009 die Forderungen aus der 2006er Rechnung verjähren. Aber aus diesem Grund würde ich mir mit jeglicher Reaktion sehr viel Zeit lassen bzw. im Augenblick gar nicht reagieren und mal die Rechtsanwälte abwarten. Wenn die dann schreiben, noch ein wenig verzögern und vielleicht haben Sie dann schon das neue Jahr ohne Klageerhebung erreicht. Dann ist wieder ein Jahr \"gerettet\".

Wenn Sie in der Grundversorgung sind, können die Stadtwerke Ihnen auch gar nicht kündigen. Die haben nach § 36 (1) EnWG eine Versorgungspflicht. Nur wenn es ihnen wirtschaftlich nicht zuzumuten ist, sind sie von dieser Pflicht befreit. Dieses wäre möglicherweise der Fall, wenn Sie gar keine Abschläge bezahlen würden (da bei einem Unbilligkeitseinwand zunächst einmal keine fällige Forderung besteht, wäre dieses rechtlich vielleicht sogar möglich) aber bestimmt nicht, wenn Sie nur von Ihrem gesetzlichen Recht auf Unbilligkeitseinwand gem. § 315 BGB Gebrauch machen.

Das mit dem Wechsel müssen Sie selbst entscheiden, sollten aber Wissen, dass Sie dann in einem Sondervertragsverhältnis landen (für ein Versorgungsgebiet gibt es immer nur einen Grundversorger) und den Eingangspreis in jedem Fall anerkennen, egal ob in dem Vertrag eine unwirksame Preisanpassungsklausel enthalten ist oder Sie späteren Preiserhöhungen bei einer gültigen Klausel wegen Unbilligkeit widersprechen.

Offline Cremer

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Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
« Antwort #11 am: 10. November 2009, 14:45:42 »
@janni,

haben Sie mal bei den Stadtwerken nachgefragt, warum eine Rechnung für den Zeitraum Januar bis September geschickt wurde?

Könnte es sein, dass da eine Abrechnungsperiodenumstellung erfolgt?
MFG
Gerd Cremer
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Offline janni

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Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
« Antwort #12 am: 10. November 2009, 21:19:50 »
@Cremer

nein, habe ich bisher nicht. Aber ich denke auch, dass es eine Periodenumstellung ist. Und der Zeitpunkt ist natürlich geschickt gewählt.

Offline Cremer

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Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
« Antwort #13 am: 11. November 2009, 00:06:58 »
@janni,

nicht denken,
n a c h f r a g e n !!!
MFG
Gerd Cremer
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Offline janni

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Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
« Antwort #14 am: 11. November 2009, 12:27:36 »
@Cremer

Habe mittlerweile bei meinem Versorger nachgefragt. Die Rechnung ist keine Abrechnungsperiodenumstellung. Sie wurde ausschlieslich an Widersprüchler geschickt, um ab dem 1.10.2009 mit zwei Kundennummern (getrennt für Gas und Strom) weiter zu verrechnen. Die nächste Abrechnung käme laut Auskunft dann ganz normal wieder Ende Januar 2010 und danach wieder Ende Januar 2011 (usw.).
Die Stadtwerke wollen laut Auskunft \"normale\" von Widerspruchskunden trennen.

Mit diesem willkürlichen Abrechnungsmodus, so erwiderte ich dem Kundendienst, sind mir natürlich die neuerlichen Vergünstigungen in der Grundversorgung bei Gasverbrauch von mehr als 10000 kWh, es gibt seit dem 1.10.09 eine Dreierstaffelung, leider verwehrt (was die gute Frau zugeben musste). Darum muss ich meinen Widerspruch nach § 315 BGB natürlich bekräftigen, da ich jetzt für das ganze Jahr einschl. Jan 2010 in die überhöhten Preise gedrängt werde.

Für Strom überlege ich seit einiger Zeit einen definitiven Versorgerwechsel.

Gruss,
Janni

 

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