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Autor Thema: Forderungsübergabe an Inkassounternehmen  (Gelesen 22785 mal)

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Offline janni

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Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
« Antwort #30 am: 06. Januar 2010, 15:01:35 »
@Mariano

Anfang Januar 2010 ist ein erneutes Mahnschreiben mit Angabe der neuen Kundennummern (denen ich 2fach widersprochen hatte) und mit Androhung einer Versorgungsunterbrechung ins Haus geflattert. Meine Abschläge habe ich aber unter der alten, weiterhin gültigen und für mich einzig verbindlichen Kundennummer einschl. Dez. 2009 überwiesen. Es kann doch unmöglich sein, dass ich unter 3 Kundennummern geführt werde und drei verschiedene Abschläge zu zahlen habe, oder?

Einen erneuten Widerspruch habe ich vorbereitet. Ich würde gern wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage die Stadtwerke diese neuen Kundennummern (welche an neue Vertragskonditionen geknüpft sind, die ich nie abgeschlossen und wiederholt schriftlich abgelehnt habe) als verbindlich ansehen. Ich denke, da gibt es keine. Für mich ist das weiterhin ein Versuch, mich in neue Verträge zu zwingen.

Zum anderen ist mir, wie nicht anders zu erwarten war, ein Ende des Jahres 2009 ausgestellter Mahnbescheid von AG Hünfeld mit der Aufforderung zur Zahlung des Differenzbetrages aus 2005/06 zugestellt worden. Haben den noch andere bekommen? Und was habt ihr unternommen?

Gruss,
janni

Offline Mariano

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Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
« Antwort #31 am: 06. Januar 2010, 21:45:26 »
@janni

Zitat
Original von janni
Anfang Januar 2010 ist ein erneutes Mahnschreiben mit Angabe der neuen Kundennummern (denen ich 2fach widersprochen hatte) und mit Androhung einer Versorgungsunterbrechung ins Haus geflattert

Handelt es sich um ein maschinell erstelltes Standardmahnschreiben ?
(\"Der Brief wurde maschinell erstellt und wird ohne Unterschrift versandt.\")

Ich halte das für von der Abrechnungssoftware automatisch ausgegebene Mahnschreiben, falls die einseitig festgesetzten Abschläge nach \"Neuen Verträgen\" nicht auf dem Konto der STWKS erscheinen. Anhand der angemahnten Summe müßte sich das zu einem der \"Neuverträge\" zuordnen lassen.
Nach meinem Eindruck ist der Satz \"Sollte der Betrag nicht ... eingegangen sein ... werden wir unsere Lieferungen an Sie ... unterbrechen.\" keine konkrete Androhung einer Unterbrechung der Versorgung, sondern nur Einschüchterung.

Ich habe ebenso unter der alten Kd.Nr. den selbsterrechneten Abschlag termingerecht überwiesen (incl. Angabe zu Verwendungszweck) und der Zuteilung neuer Verträge / Kd.Nummern sowie der ersten derartigen Mahnung mit Einschreiben und der Bitte um Empfangsbestätigung widersprochen. Einige Zeit später kam die Eingangsbestätigung als individueller Brief und dem Hinweis auf weitere interne Bearbeitung meines \"Anliegens\" zurück. Seither keine weitere Mahnung.



Zitat
Original von janni
Zum anderen ist mir, wie nicht anders zu erwarten war, ein Ende des Jahres 2009 ausgestellter Mahnbescheid von AG Hünfeld mit der Aufforderung zur Zahlung des Differenzbetrages aus 2005/06 zugestellt worden. Haben den noch andere bekommen? Und was habt ihr unternommen?

Mein Mahnbescheid kam Ende 2008 / AG Hünfeld (siehe oben, Klick)

Nach fristgerecht eingelegtem Widerspruch bislang über das in diesem Thread Beschriebene keine weitere Konsequenz seitens der STWKS daraus.

Gruß,

Mariano

Offline janni

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Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
« Antwort #32 am: 06. Januar 2010, 23:59:16 »
@Mariano

Danke für die Ausführungen. Es handelt sich bei dem erneuten Mahnschreiben tatsächlich um ein maschinell erstelltes Schreiben mit der neuen Kundennummer für Gas. Merkwürdigerweise höre ich vom Strom gar nichts, lediglich die Abschläge über die \"neue\" Gas-Kundennummer werden angemahnt.

Natürlich werde ich meinen schriftlichen Widerspruch noch einmal wiederholen.

Zwischenzeitlich schaue ich mich auf dem inzwischen wachsenden Markt nach anderen Anbietern um. Über Verivox findet man etliche wesentlich günstigere Anbieter, sowohl bei Gas als auch beim Strom. Das wird den Streit um die zurecht einbehaltenen Beträge natürlich nicht automatisch beenden. Morgen spreche ich einmal mit der Verbraucherzentrale Hamburg. Für mich ist das die beste VZ in Deutschland. In Hamburg haben die Kunden bisher schliesslich alle Klagen gewonnen.

Gruß,
Janni

Offline janni

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Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
« Antwort #33 am: 07. Januar 2010, 23:58:11 »
@Mariano

habe den Widerspruch heute abgeschickt. War ja nur ein Kreuz zu machen.

Gruss,
Janni

Offline ingeborg

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Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
« Antwort #34 am: 21. Januar 2010, 13:40:11 »
Hallo, auch ich bin Protestlerin aus Kassel. Habe heute nach drei Jahren des Widerspruchs die Mitteilung der Städt. Werke erhalten, dass sie ein Klageverfahren gegen mich eingeleitet haben.Kann mir jemand sagen, wie die\" Tendenz\" des Kasseler Amtsgerichtes bezüglich bisheriger Urteile ist?DANKE!!!!!
ing

Offline bolli

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Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
« Antwort #35 am: 21. Januar 2010, 15:39:46 »
Na, warten Sie erstmal, WO Sie verklagt werden. Die könnten ja auch mit Verweis auf die Zuständigkeit aus § 102 EnWG beim LG Klage erheben.

Offline Mariano

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Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
« Antwort #36 am: 21. Januar 2010, 19:52:56 »
Zitat
Original von ingeborg
Habe heute nach drei Jahren des Widerspruchs die Mitteilung der Städt. Werke erhalten, dass sie ein Klageverfahren gegen mich eingeleitet haben

@Ingeborg,

gab es zuvor das Übliche Vorgeplänkel (eigene Anschreiben der STWKS, Mahnbescheid, Widerspruch etc.?)

Soweit ich weiß, zählt ja bereits ein Mahnbescheid zur Einleitung eines Klageverfahrens.

Ansonsten siehe hier

Gruß,

Mariano

Offline ingeborg

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Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
« Antwort #37 am: 22. Januar 2010, 19:07:25 »
Es kamen Mahnungen bezüglich der gekürzten Beträge und jetzt die schriftliche Mitteilung, dass Klage erhoben wurde. Als nächstes müßte der Mahnbescheid kommen-naja mal abwarten.
Mich interessiert, ob noch andere Protestler vor kurzem die Mitteilung einer Klageerhebung bekommen haben.
ing

 

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