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Autor Thema: SW wollen klagen  (Gelesen 22896 mal)

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Offline bolli

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SW wollen klagen
« Antwort #15 am: 29. Oktober 2009, 07:52:06 »
Ich verstehe nur nicht, warum der Richter nicht von sich aus die Zuständigkeit ablehnt, wenn er wie die Widersprüchler der Meinung ist, dass das LG Dortmund zuständig wäre. Oder hat das LG Do schon signalisiert, dass es sich nicht für zuständig hält ?  ?(

Offline Capo

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SW wollen klagen
« Antwort #16 am: 25. Februar 2010, 19:27:13 »
Moin zusammen,

Stadtwerke Rheine führen jetzt einen Musterprozess!!

Zitat
Die Rheiner Stadtwerke gehen weiter juristisch gegen 28 „Gaspreisrebellen“ vor, die ihre Rechnungen gekürzt hatten. Vor dem Landgericht Münster wird jetzt ein Berufungsverfahren als Musterprozess geführt, der über die Zulässigkeit einer Entscheidung des Rheiner Amtsgerichtes entscheidet. Das Amtsgericht hatte eine Klage der Stadtwerke abgewiesen, weil es sich als nicht zuständig ansah. Gegen diese Entscheidung gehen die Stadtwerke jetzt vor.

Zitat
„Damit wir aber nicht 28 Verfahren parallel führen müssen, verfolgen wir jetzt einen Fall weiter, um die Rechtslage zu klären“, erläuterte der Geschäftsführer der Energie- und Wasserversorgungsgesellschaft der Stadtwerke, Ralf Becker, das juristische Vorgehen. Durch dieses Vefahren sei aber gewährleistet, dass die Forderungen der Stadtwerke in allen 28 Fällen nicht verjähren. „Aus Sicht des Unternehmens sind die Gaspreisänderungen rechtens und das Amtsgericht in Rheine für die Zahlungsklage der EWR zuständig“, hieß es in einer Pressemitteilung.

Bericht MV-Online

Bericht MZ-Online

Es sieht so aus, als wenn den Stadtwerken die Gasrebellen zu teuer werden, oder?!

Bis dann...

Capo

Offline Capo

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SW wollen klagen
« Antwort #17 am: 27. Februar 2010, 13:47:34 »
Moin zusammen,

Gasrebellen lehnen Musterprozess ab!!

Zitat
Die Energie- und Wasserversorgung Rheine strebt einen Musterprozess gegen die säumigen Gasrebellen an. Ob sie dieses Vorhaben allerdings auch umsetzen können, bezweifelt die Rechtsvertreterin der kritischen Gaskunden.

Zitat
Leonora Holling vertritt 22 Rheinenser, die den Stadtwerken in der Vergangenheit die Rechnungen fürs Gas gekürzt haben. Nach ihrer Darstellung dürfte es nichts werden mit dem Musterprozess.  Ein solches Musterverfahren komme nur dann zustande, wenn sich beide Seiten hierauf verständigten. „Einem solchen Ansinnen würden wir aber niemals zustimmen“, stellte die Düsseldorfer Rechtsanwältin unmissverständlich fest, dass sie sich im Namen ihrer Mandantinnen und Mandanten nicht auf ein solches Verfahren einlassen würde.

Zitat
In diesen Tagen läuft die Frist, in der die EWR ihre Berufung begründen müssen, aus. Rechtsanwältin Leonora Holling spricht sich auch deshalb gegen ein Musterverfahren aus, weil dies das Risiko der gegnerischen Partei, also der EWR, im Falle einer Niederlage vor Gericht minimiere.

Bericht MZ-Online

Bis dann...
Capo

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SW wollen klagen
« Antwort #18 am: 01. April 2010, 11:01:41 »
Moin zusammen,

Nachricht von RA Holling: EWR Rheine hat vor dem Landgericht Münster die Segel gestrichen!! (Kein Aprilscherz!!)

Somit ist das Verfahren für die insgesamt verbliebenen 28 Protestler aus Rheine endgültig beendet!! :D

Na dann \"Frohes Osterfest\"!!


Bis dann..
Capo

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« Antwort #19 am: 19. April 2010, 11:33:51 »
Moin zusammen

Stadtwerke Rheine haben Klage zurück gezogen!!

Bericht MZ-Online

Offline RR-E-ft

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« Antwort #20 am: 19. April 2010, 18:36:54 »
Andere Sicht

Das Amtsgericht Rheine hatte die Klagen der Stadtwerke als unzulässig abgewiesen, weil es sich wegen einer ausschließlichen Zuständigkeit des Landgerichts gem. §§ 108, 102 EnWG für nicht zuständig ansah.

Eine solche Klageabweisung der Klage als unzulässig schließt eine neue Klageerhebung, ggf. dann beim zuständigen Gericht nicht aus.

Wurde die Berufung gegen solche Urteile zurückgenommen, verbleibt es also dabei, dass die Klagen als unzulässig abgewiesen wurden und ist eine erneute Klageerhebung wegen des selben Streitgegenstandes nicht ausgeschlossen, auch wenn die Stadtwerke die für die so abgeschlossenen Verfahren die Prozesskosten zu tragen haben.  

Und wenn dann die Klage zulässig ist, muss sich das Gericht erst inhaltlich mit der Klage befassen.

Und erst eine solche gerichtliche Entscheidung, welche die Klage der Stadtwerke als begründet zuspricht oder als unbegründet abweist, kann in Rechtskraft erwachsen.

Offline Capo

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« Antwort #21 am: 23. April 2010, 19:48:23 »
Moin zusammen

„Ein Rückzug auf Raten“

Rheine. Die IG Energie Rheine und Bernd Ahlers vom Bund der Energieverbraucher Münsterland haben in der jüngsten Versammlung in der Gaststätte Hölscher auf ihren Etappensieg angestoßen. Anlass war die Tatsache, dass die Stadtwerke im Streit um die gerichtliche Zuständigkeit für die Klagen wegen Kürzungen der Gasrechnungen alle Klagen zurückgezogen haben - bis auf eine.

Bericht MV-Online

Bis dann..
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« Antwort #22 am: 02. März 2011, 20:04:03 »
Moin zusammen,

vor dem Landgericht Münster ist jetzt ein Urteil gegen eine Beklagte ergangen.

Auszug aus dem Urteil:

Das Amtsgericht hat zu Unrecht seine Zuständigkeit verneint. Die vom Amtsgericht angenommenen ausschließliche sachliche Zuständigkeit des Landgerichts ist nicht gegeben.
Sie ergibt sich nicht aus § 87 GWB in Verbindung mit der Verordnung über die Bildung gemeinsamer Kartellgerichte NW.
.......Die Beklagte stützt sich weder auf kartellrechtliche Anspruchsgrundlagen noch macht sie konkrete Ausführungen zu kartellrechtlichen Problematiken. Dies wäre jedoch Voraussetzung für die Bejahung einer kartellrechtlichen Streitigkeit.

Bis dann..
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« Antwort #23 am: 14. Juni 2011, 15:43:35 »
Moin zusammen,

Stadtwerke ziehen erneut vor das Amtsgericht!!

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« Antwort #24 am: 24. Juni 2011, 19:31:55 »
Moin zusammen,

der Gerichtstermin vom 08.07.2011 vor dem Amtsgericht Rheine zwischen der EWR und einem Gaspreisrebellen ist verschoben worden.

Grund: Die Energie- und Wasserversorgung Rheine ist zunächst vom  AG Rheine dazu aufgefordert worden zu belegen, warum die Gaspreiserhöhungen in den zurückliegenden Jahren erforderlich waren. Dabei ist für jede Erhöhung darzulegen, wie sich der Bezugspreis wann verändert hat und wie dies jeweils bei der Berechung des neuen Arbeitspreises berücksichtigt wurde.

Bis dann...
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Offline RR-E-ft

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« Antwort #25 am: 05. Oktober 2011, 09:17:44 »
Gerichtstermin 30.09.11 am Amtsgericht

Nach dem Pressebericht prüft das Amtsgericht, ob das Bestreiten der Beklagten prozessual verspätet und deshalb unbeachtlich ist.

Zitat
Jetzt muss das Gericht prüfen, ob die Verspätung der Beklagten von „Amts wegen“ ein Aus für dieses Verfahren bedeutet oder ob eine Fortsetzung im Ermessen des Gerichtes liegt. „Tendenziell“ gehe das Gericht von einer amtlichen Verspätung aus, ließ Wulff durchblicken.Damit wäre das Buch in diesem Fall zugeschlagen worden.


Sollte tatsächlich ein Fall der Verspätung vorliegen, hilft regelmäßig auch keine Berufung.

Im Fall einer Verspätung hat der Beklagte die Möglichkeit, sich in die Säumnis zu flüchten, d. h. im Termin keinen Antrag zu stellen, deshalb im Termin säumig zu sein und dann ein vorläufig vollstreckbares Versäumnisurteil gegen sich ergehen zu lassen, um dann gegen dieses Urteil fristgerecht Einspruch einzulegen und dabei alle bisher verspäteten Angriffs- und Verteidigungsmittel nachzuholen.

Offline Capo

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« Antwort #26 am: 04. November 2011, 16:47:34 »
Rheiner Gasrebellin soll zahlen

Zitat
RHEINE Im Verfahren der Gasrebellen ist am Freitagmorgen die Entscheidung verkündet worden: Die Beklagte wird verurteilt, 626,52 Euro zuzüglich Verzugszinsen und Mahnkosten an die Energie- und Wasserversorgung Rheine (EWR) zu zahlen. Außerdem trägt die 74-Jährige die Kosten des Rechtsstreits.

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Capo

Offline RR-E-ft

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« Antwort #27 am: 04. November 2011, 17:24:48 »
Zitat
Die Stadtwerke hätten rechtzeitig umfangreiche Nachweise für die Billigkeit der Gaspreiserhöhungen vorgelegt: „Wir haben die Hosen runtergelassen“, wie Rechtsanwalt Torsten Schröder als Klagevertreter in der ersten Verhandlung sagte. Die Beklagte habe aber erst im Termin am 30. September über ihre Anwältin Leonora Holling „bestritten“ und erklärt, dass die von den EWR vorgelegten Unterlagen nicht ausreichten. Das sei von Amts wegen zu spät gewesen.

Beruht das Urteil auf verspätetem Bestreiten, so eignet es sich nicht als \"Musterverfahren\".

Unerheblich ist, ob der Versorger gewechselt werden kann.
Entscheidend ist, ob dem Versorger überhaupt ein einseitiges Anpassungsrecht zusteht (vgl. BGH, B. v. 18.05.11 Az. VIII ZR 71/10 Rn. 17).

Offline Netznutzer

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« Antwort #28 am: 04. November 2011, 18:35:05 »
Zitat
Die Beklagte habe aber erst im Termin am 30. September über ihre Anwältin Leonora Holling „bestritten“ und erklärt, dass die von den EWR vorgelegten Unterlagen nicht ausreichten. Das sei von Amts wegen zu spät gewesen.

Vielleicht hatte sie zuviel TV-Termine. Hoffentlich muss sich jetzt nicht Peter Zwegard um die Unterlegene kümmern.

Gruß

NN

Offline M.W.

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SW wollen klagen
« Antwort #29 am: 04. November 2011, 18:38:47 »
Zitat
Original von Netznutzer
Zitat
Die Beklagte habe aber erst im Termin am 30. September über ihre Anwältin Leonora Holling „bestritten“ und erklärt, dass die von den EWR vorgelegten Unterlagen nicht ausreichten. Das sei von Amts wegen zu spät gewesen.

Vielleicht hatte sie zuviel TV-Termine. Hoffentlich muss sich jetzt nicht Peter Zwegard um die Unterlegene kümmern.

Gruß

NN

 :D :D :D Na da nehm ich noch einen Zug Lachgas bevor mir die Versorgung gesperrt wird.

Gruß MW

 

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