Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: SW wollen klagen  (Gelesen 22903 mal)

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Offline RR-E-ft

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SW wollen klagen
« am: 24. Oktober 2008, 18:40:58 »
SW wollen klagen

Zitat
Von Dieter Huge sive Huwe am 24.10.2008 13:30 Uhr  
RHEINE Die Geduld der Stadtwerke Rheine mit den Gaspreis-Rebellen hat offenbar ein Ende. Offene Forderungen an die protestierenden Kunden will man jetzt notfalls gerichtlich einklagen, erklärte Rheines Stadtwerkechef Ralf Schulte-de Groot.  

Offline Capo

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SW wollen klagen
« Antwort #1 am: 04. November 2008, 21:43:11 »
Moin,

die angekündigten Drohbriefe sind per Einschreiben den Gasrebellen in Rheine gestern bzw. heute zugestellt worden.

Bis dann...
Capo

Offline BerndA

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SW wollen klagen
« Antwort #2 am: 04. November 2008, 23:38:29 »
Hallo liebe Mitstreiter aus Rheine,
 
die Stadtwerke Rheine versenden zur Zeit Drohbriefe an alle Gaspreisrebellen, in denen Sie neben den weiterhin unrichtigen Behauptungen, dass die Gerichte Ihnen Recht gegeben hätten, auch unverholen mit Klage drohen.
 
Bitte lassen Sie sich auch nicht von diesen Schreiben einschüchtern, denn der einzige Grund für diese Schreiben ist zunächst mal, Sie \"weich zu kochen \" und Sie zum \"Umfallen\" zu bewegen, so dass Sie aufgeben und zahlen.
 
Dazu besteht aber aus Sicht des Bundes der Energieverbraucher und der I.G. Gas Rheine überhaupt kein Grund, im Gegenteil, noch ist erstens überhaupt nicht klar, ob die Stadtwerke tatsächlich klagen, und zweitens ist noch völlig offen, ob Sie einen möglichen Prozess überhaupt gewinnen würden.
 
Denn diesbezüglich hat schon manch ein Versorger plötzlich und unerwartet \" ganz dumm aus der Wäsche geguckt\", weil er völlig vom Ausgang des Prozesses überrascht wurde und unerwartet verloren hatte.
 
Also, es ist noch längst nicht \"aller Tage Abend\" , deshalb empfehle ich allen Mitstreitern unbedingt weiter Ruhe zu bewahren. Die I.G. Gas Rheine wird dazu am 19.11.2008 um 19:00 Uhr auch nochmal einen Infoabend machen, an dem ich auch teilnehmen  werde. Dann werden wir alles nochmal in Ruhe besprechen.
 
Allerdings empfehle ich allen, die es bis heute noch nicht gemacht haben, sich auf jeden Fall dem Prozesskostenfonds beim Bund der Energieverbraucher anszuschließen, oder ihre Rechtschutzversicherung um eine schriftliche Deckungszusage zu bitten, denn \"Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste\".
 
Wer bisher noch nicht Mitglied im Bund der Energieverbraucher ist und jetzt dem Prozesskostenfonds beitreten will, kann das auch direkt hier tun:
 
http://www.energieverbraucher.de/de/energiepreise_runter/site__1715/
 
 
Also, verfallen Sie jetzt wegen dieser Schreiben nicht in Panik, wir sind bei Ihnen und helfen Ihnen rechtzeitig !
 
Mit freundlichen Grüßen
 
B. Ahlers
BdEv Münsterland

Offline Capo

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SW wollen klagen
« Antwort #3 am: 06. Dezember 2008, 13:22:25 »
Moin,

die Stadtwerke Rheine hat am 05.12.2008 alle Protestkunden über die Anwaltskanzlei Becker Büttner und Held anschreiben lassen.

Auch in Rheine sollen die Verbraucher mit dem Schreiben zur Aufgabe ihres Protests bewegt werden.


Bis dann...
Capo

Offline BerndA

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SW wollen klagen
« Antwort #4 am: 07. Dezember 2008, 17:29:50 »
Hallo Gaspreisrebellen in Rheine,

der Bund der Energieverbraucher hat zu solchen Drohschreiben auf seiner Internetseite bereits einen entsprechenden Informationstext veröffentlicht, siehe hier:

http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=1700&content_news_detail=7526&back_cont_id=4044

Das sagt wohl alles. Also nicht einschüchtern lassen !

BerndA
Regionalvertretung Münsterland

Offline Capo

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SW wollen klagen
« Antwort #5 am: 20. Dezember 2008, 19:56:08 »
Moin,

Zurzeit flattern vielen Verbrauchern die Widerspruch gegen überhöhte Gaspreisforderungen eingelegt haben Mahnungen, Anwaltsschreiben und Mahnbescheide ihres Gasversorgers ins Haus.

Auch die Stadtwerke Rheine wünscht allen Gasprotestlern aus Rheine mit einem gerichtlichen Mahnbescheid ein frohes Weihnachtsfest.
Passend zum Fest der Liebe wollte die Stadtwerke es sich nicht nehmen lassen, einigen Gasrebellen, die auch gegen eine erneute Gaspreiserhöhung von ca. 6,2 Prozent ab dem 1.01.2009 Widerspruch eingelegt haben, ein Mahnbescheid zukommen zulassen.

Na dann \"Frohes Fest\"

Capo

Offline Capo

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SW wollen klagen
« Antwort #6 am: 13. Juli 2009, 14:26:52 »
Moin

Die Stadtwerke Rheine haben damit begonnen, die ersten Gaskunden, die sich seit Jahren gegen die viel zu hohen Gaspreise wehren, zu verklagen.

Seit einigen Tagen werden vom Amtsgericht Rheine den ersten Gasrebellen die Klageschriften zugestellt.

Bis dann..

Capo

Offline Capo

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SW wollen klagen
« Antwort #7 am: 14. Juli 2009, 16:04:30 »
und hier ist der Zeitungsartikel dazu: Stadtwerke verklagen Gaskunden

Bis dann..

Capo

Offline Den.Grooten

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SW wollen klagen
« Antwort #8 am: 23. Juli 2009, 09:54:10 »
Moin, wir haben uns entsprechend der Empfehlungen (hier vom BdE) verhalten, und nun kriegen wir die entsprechende Vorladung. Da es sich bei dem Streitwert und die Gerichtskosten um kein Happenstiel handelt müssen wir nun in den nächsten 1-2 Wochen final abwägen, ob / wie wir da weitermachen vor Gericht oder einknicken und \"nur\" die inzwischen angefallenen Kosten extra zahlen.

Eine wichtige Frage ist dabei, ob wir (sind Mitglied) nun in den Genuss des Fonds kommen würden oder (ohne Rechtschutzvers.) nicht.
 
 1) Wen kann ich da nun eigentlich ansprechen? Ich würde die Details ungerne hier ausrollen.
 2) Zuerst einen Anwalt konsultieren, oder erst beim Bund der Energieverbraucher anfragen?

vielen Dank

Offline Emsländer

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SW wollen klagen
« Antwort #9 am: 23. Juli 2009, 11:32:29 »
Schauen Sie hier:

http://www.energieverbraucher.de/

Unter Prozesskostenfond / Versorger klagt....

Mal selber schauen, dann fragen....

Offline marten

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SW wollen klagen
« Antwort #10 am: 23. Juli 2009, 20:00:40 »
@Den.Grooten

Wenn Sie als Mitglied in den Prozesskostenfonds eingezahlt haben sollten Sie den entsprechenden Link für weitere Informationen anwählen.

http://www.energienetz.de/de/site/Preisprotest/Prozesskostenfonds__1715/

Der Bund der Energieverbraucher prüft nach Zugang  der Kopie des von Ihnen erhaltenen Klageschreibens und Ihres Widerspruchschreibens ob und in welcher Höhe der Fonds Kosten übernimmt.

Sollte unter dem entsprechenden Link der Widerspruch gegen die Zahlungsklage gemeint sein, so müssten Sie zuerst einen Anwalt konsultieren.

gruss

marten

Offline Den.Grooten

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SW wollen klagen
« Antwort #11 am: 08. August 2009, 18:03:47 »
So nun ist die Klage amtlich, werde das Widerspruchs-Schreiben des Anwaltes baldigst zum BDE weiterleiten. Mal gespannt, wie es nun weiter geht... Da in unserem Fall dermassen viel von den Stadtwerken geschlamt wurde, bin ich recht aussichtsfroh dass da was in unserem Sinne passiert...

Mal gespannt, wer noch vor Gericht geht. Es sind in Rehine immerhin 75 Haushalte betroffen!

Offline Capo

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« Antwort #12 am: 17. August 2009, 09:32:48 »
@Den.Grooten

Zitat
Mal gespannt, wer noch vor Gericht geht. Es sind in Rheine immerhin 75 Haushalte betroffen!

In Rheine sind es sogar 80 Haushalte die betroffen sind. Davon sind ca. 75 Haushalte bei der IG-Gas- Rheine organisiert.

Ich kann Ihnen nur den Tip geben, mit der Interessengemeinschat Kontakt aufzunehmen.

IG-Gas-Rheine@web.de

Bis dann...
Capo

Offline Capo

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SW wollen klagen
« Antwort #13 am: 28. Oktober 2009, 14:31:38 »
Moin,

Gaspreisrebellen und Stadtwerke streiten um Zuständigkeit!!

Zitat
Wer entscheidet über die Klage der Stadtwerke Rheine gegen insgesamt 96 Gaspreisrebellen? Das Amtsgericht Rheine oder doch die Kartellkammer des Landgerichtes Dortmund? Um genau diese Frage ging es am Dienstag vor dem Amtsgericht Rheine. Die „Gaspreisverweigerer“ sind den Stadtwerken seit 2004 die Erhöhung der Gaspreise schuldig geblieben. Die Stadtwerke erhoben Zahlungsklage beim Amtsgericht Rheine gegen die säumigen Kunden. Inzwischen haben sich 96 Verfahren angesammelt mit einem Streitwert zwischen 500 und 4000 Euro. Dagegen verwiesen die Rechtsanwälte der beklagten Gaskunden auf die Zuständigkeit der Kartellkammer in Dortmund.

Zitat
Anschließend rechnete Richter Horstmann den Vertretern der Stadtwerke die möglicherweise anfallenden Gerichtskosten vor, wenn das Zivilgericht in Rheine eine Entscheidung träfe und Münster diese wegen mangelnder Zuständigkeit in der Berufung kippen würde: 180 000 Euro bei einem durchschnittlichen Streitwert von 1500 Euro bei 96 Verfahren. Dennoch blieben die Stadtwerke Rheine bei ihrer Sichtweise der Zuständigkeit. „Für diesen Rechtsstreitpunkt habe ich relativ wenig Verständnis. 180 000 Euro zu verbrennen, um dieses Risiko einzugehen“, schüttelte Richter Horstmann verständnislos den Kopf unter dem Beifall der Gaspreisverweigerer.

Zeitungsartikel dazu: mv-online

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Capo

Offline Cremer

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SW wollen klagen
« Antwort #14 am: 28. Oktober 2009, 15:37:11 »
Wirklich schade um die 180.000 € die die Stadtwerke zu Fenster rausschmeißen.

Bei wieviel Kunden macht das pro Kunde wieviel Euro aus?
180.000 € könnten auch noch die Größe von Portogebühren haben X(
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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gerd@cremer-kreuznach.de

 

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