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Autor Thema: RWE und Verjährungseinrede  (Gelesen 23268 mal)

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Offline egn

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RWE und Verjährungseinrede
« Antwort #30 am: 01. November 2008, 09:17:19 »
Zitat
Original von nomos
Ergänzen würde ich das mit dem Angebot, das erste vorliegende rechtskräftige Urteil  auch für die eigene Vertragsbeziehung gegenseitig verpflichtend anzuerkennen.

Also das würde ich nicht machen. Nur weil jemand anders einen möglicherweise mangelhaft geführten Prozess verloren hat, das Ergebnis auch selbst anzuerkennen halte ich für wenig sinnvoll. Hinzu kommt noch dass die Rechtssprechung noch lange nicht so stabil  und einheitlich ist.

Offline userD0010

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RWE und Verjährungseinrede
« Antwort #31 am: 01. November 2008, 10:09:13 »
berghaus:
Sicherheitshalber will ich aber den Versorger (RWE) auffordern, seinerseits eine Erklärung zum Verzicht auf die Einrede der Verjährung abzugeben. So fair wird er doch wohl sein![/B]

Wer sich der Illusion hingibt, dass eines der EVU fair gegenüber den Kunden ist, kann auch über´s Wasser laufen.
Auf dem platten Land gibt es immer noch den Begriff der Rosstäuscher!
Der kleine feine Unterschied ist, dass die Pferdehändler nicht in Brioni, Armani o.ä. herumlaufen und nicht auch noch von der Politik hofiert werden.
Ein Rosstäuscher könnte allerhöchstens als Kleinkrimineller bezeichnet werden.

Offline AnJo

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RWE und Verjährungseinrede
« Antwort #32 am: 01. November 2008, 12:51:21 »
Zitat
Gibt es denn jemanden, der diese Verzichterklärung unterschrieben hat?

Ich habe mich  nun entschlossen die Verzichtserklärung zu unterschreiben.
Nicht zuletzt auch, um ebenfalls Zeit zu gewinnen und noch ausstehende Urteile abzuwarten.

Zusammen mit der Verzichterklärung habe ich folgenden Briefe per Einschreiben verschickt:
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Anlage schicke ich Ihnen die von mir unterschriebene “Erklärung über den Verzicht auf die Erhebung der Einrede der Verjährung“.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich durch meine Unterschrift auf o. a. Verzichts-erklärung weder das Bestehen noch die Höhe Ihrer Forderungen insgesamt anerkenne.

Vielmehr ist es so, dass ich die von Ihnen geforderten Gaspreise insgesamt und alle weiteren Gaspreiserhöhungen als unbillig gemäß § 315 BGB erachte und lege daher nochmals Widerspruch ein gemäß § 315 BGB gegen die Höhe des Gaspreises an sich und gegen beabsichtigte bzw. verkündete und alle zukünftigen Gaspreiserhöhungen.

Ich fordere Sie auf, mir Ihre Berechtigung zur einseitigen Preisanpassung nachzuweisen. Ich verweise auf die Rechtsprechung des BGH zur Unwirksamkeit von Preisklauseln.

Weiterhin fordere ich Sie auf, mir zur Kontenklärung eine Auflistung zukommen zu lassen,
aus der ersichtlich ist, wie sich der von Ihnen angegebene und von mir bestrittene   Zahlungsrückstand von 1364,42 € zusammensetzen soll.

Bitte schicken Sie mir auch die Jahresrechnung für den Abrechnungszeitraum 01.09.2007 bis 29.11.2008.
Der Zählerstand am 29.11.2008 war 18500 m³.

Im Falle einer etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung darf ich Sie bitten, dieses Schreiben dem Gericht vorzulegen. Schließlich bitte ich darum, mir den Erhalt diese Schreibens kurzfristig schriftlich zu bestätigen.

Mit freundlichem Gruß

Ich beiß mir natütlich in den A......... wenn die RWE trotz Verjährung keine Mahnschreiben rausschickt.

Wäre interessant von Leuten zu hören die die Verzichtserklärung nicht unterschrieben haben und die
RWE tatsächlich die Verjährungsfrist verstreichen ließ.
Das Geld hätte man dann sicher.............

Gruß
AnJo

Offline userD0010

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RWE und Verjährungseinrede
« Antwort #33 am: 01. November 2008, 14:08:38 »
AnJo
Bitte schicken Sie mir auch die Jahresrechnung für den Abrechnungszeitraum 01.09.2007 bis 29.11.2008. Der Zählerstand am 29.11.2008 war 18500 m³.

Kann es sein, dass Sie dem Energieversorger falsche Daten geliefert haben?
Zählerstand am \"\"29.11.2008\"\"   und   Abrechnungszeitraum bis 29.11.2008?
Fast drei Monate Überziehung der üblichen Ableseperiode halte ich doch für etwas lang?

Was ändert übrigens ein Mahnschreiben an der Nichtbeachtung der Frist für eine Verzichtserklärung, außer dass ein weiteres Blatt Papier die berühmten zwei Löcher erfährt?

Offline AnJo

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RWE und Verjährungseinrede
« Antwort #34 am: 02. November 2008, 21:10:16 »
@h.terbeck
muß natürlich 29.10.2008 heißen.............
wie sollte ich auch den Zählerstand vom 29.11.2008 kennen ?????????

Zitat
Was ändert übrigens ein Mahnschreiben an der Nichtbeachtung der Frist für eine Verzichtserklärung, außer dass ein weiteres Blatt Papier die berühmten zwei Löcher erfährt?

Auch da muß ich Ihnen Recht geben.
\"Mahnschreiben rausschickt\" muß natürlich durch \"Mahnverfahren einleitet\" ersetzt werden.

Gruß
AnJo

Offline userD0010

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RWE und Verjährungseinrede
« Antwort #35 am: 02. November 2008, 21:42:36 »
AnJo
Bitte schicken Sie mir auch die Jahresrechnung für den Abrechnungszeitraum 01.09.2007 bis

Wenn die Jahresrechnung bei Ihnen eintrifft, sollten Sie unbedingt auf die in Rechnung gestellten Netzdurchleitungskosten achten. (ggf. Rückseite in der Aufschlüsselung).
Diese Kosten müssten erheblich reduziert sein im Vergleich zum Vorjahr bzw. dem Vorjahresverbrauch !

Aber vermutlich versuchen die RWE derzeit zunächst, die Rechnungskürzer zu ärgern und zu erschrecken und dort möglichst noch etwas Geld einzutreiben, bevor sie ihre diffizilen Berechnungen anstellen und die Rechnungen erstellen.

 

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