Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Jahresvertrag unterschreiben?  (Gelesen 10408 mal)

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Offline JenLoe

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Jahresvertrag unterschreiben?
« am: 18. September 2008, 21:06:27 »
Hallo Miteinander,

die EVI hat ja ihre Preiserhöhung zum 01.10. kund getan.
Entweder es geht 14% nach oben mit einer Jahresbindung oder 23% wenn man
ab 01.10. sich nicht ein Jahr an die EVI bindet.

Macht es Sinn mit der Versorgerbindung? Oder könnten die Preise doch \"schnell\"
fallen wie der Ölpreis im Moment.
Leider merkt der Verbraucher (noch?) nichts davon. Ob der Gaskunde was in ca.
6 Monaten merkt? (Nach dem Winter, wenn die Heizsaison vorbei ist)
Mit internetten Grüßen

Jens

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Jahresvertrag unterschreiben?
« Antwort #1 am: 19. September 2008, 12:53:49 »
@JenLoe,

so, erhöht die EVI. Als \"Nicht-Mehr-EVI-Kundin\" krieg ich von EVI keine Post mehr, über die Preisforderung ;)

In die Glaskugel der Versorger kann keiner schauen. Aber im letzten Jahr wurde zum April etwas die Preise gesenkt.  (Aber nicht als einzige, bundesweit viele Versorger haben gesenkt).
Aber ob tatsächlich in dem Maß einer Ölpreissenkung auch die Gaspreissenkung folgen wird....?
Auch bezweifle ich, das EVI in der Vergangenheit die angewiesenen Senkungen der Netzungsentgelte an die Kunden weitergereicht hat.

Leider schreiben Sie nicht, ob Sie ein braver oder rebellierender Kunde sind.

Haben Sie mal den eigenen Jahresverbrauch mit anderen Anbietern verglichen?

Soweit ich Kenntnis habe, bietet die EVI ein Festpreis-Produkt mit folgenden Staffelungen an (Preisgarantie bis 30.09.2009):
7.551 kWh - 74.595 kWH
Brutto-Arbeitspreis 7,319 ct./kWh und Brutto Grundpreis 12,17 €/Monat

größer 74.595 kWH
Brutto-Arbeitspreis 7,200 ct./kWh und Brutto Grundpreis 23,12 €/Monat

Bei einem Verbrauch von 20.000 kWh sind das 1609,84 €.
Da bei Verivox leider keine aktuellen EVI-Preise zur Berechnung genommen werden, ist ein Vergleich mit anderen Anbieter etwas schwierig.

http://www.verivox.de/gas/gasrechner.asp?output=2&Calculator=1&Go=Berechnen&plz=99880&usage_total=20000&leistung=15&cdtn=2&customer=priv&dp=1&pp=3&bo=1&submit1=aktualisieren

Auf Platz 12 entdecke ich \"Lichtblick\" (1648,80 €), ich errechne, dass es 38,96  Euro mehr sind, zu den EVI-Festpreisangebot.

Und auf Platz 1 steht e-wie-einfach. Mit 1298,04 € sind das um 311,80 weniger als das EVI-Festpreisangebot.

Bei beiden wird keine befristete Preisgarantie gegeben.

Übrigens Lichtblick gehört nicht zur EON-Familie.

Schöne Grüße nach Wallerhu :)

Offline JenLoe

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Jahresvertrag unterschreiben?
« Antwort #2 am: 25. September 2008, 08:12:57 »
Guten Morgen,

naja - ich bin ja eigentlich  mit knapp 10.000kWh kein Großverbraucher.
Das wäre nun die 3. Preiserhöhung dieses Jahr.  X(
Zum 01.01. wurde von 4,994 Ct (netto) auf 5,194Ct (netto) erhöht.

Jeden Umbau den man tätigt um Energie zu sparen frisst die Preissteigerung fast auf. :(

Als zum 01.04. von 5,194 Ct (netto) auf 5,394 Ct (netto) erhöht wurde habe ich den Widerspruch am 26.02. entsprechend Musterschreiben der VZ abgeschickt.
Trotz Aufforderung zu einer Bestätigung des Eingangs meines Schreibens erfolgte keine Reaktion.
Ob es Zufall ist das mein Gaszähler am 01.04 ausgetauscht wurde?

Nun sollen es ab 01.10. 6,844 Ct (netto) werden wenn man sich nicht bindet.
Mit Jahresbindung 6,150 Ct. (netto)

Das blöde eigentlich ist, das hatte ich mit meinem Widerspruch im Februar noch nicht geplant, dass ich meine Heizung im Moment auf Holzbetrieb umbaue.
Das heißt ich werde in Zukunft deutlich unter den 7.551 kWh liegen die den Festpreis als Mindestverbrauch vorraussetzt.
Mit Gas soll nur noch bei Abwesenheit oder Warmwasser im Sommer geheizt werden.

Entweder halte ich meinen Widerspruch aufrecht und ich kürze die Abschläge entsprechend des zu erwartenden Verbrauches.
Oder ich verhalte mich still und freue mich auf die Rückzahlung im Januar 2009. Dann werden meine Abschläge autom. angepasst und auch der verbrauchsabhängige Tarif. Geplant ist ein Verbrauch von ca. 2.300 bis 2.500 kWh.

Danke für deine Antwort.

Liebe grüße nach Friedrichroda von

Jens
Mit internetten Grüßen

Jens

Offline DieAdmin

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Jahresvertrag unterschreiben?
« Antwort #3 am: 25. September 2008, 18:48:51 »
Hallo Jens,

bei den zu erwartenden geringen Verbrauch wäre vielleicht zu überlegen, dass ab den Zeitpunkt des Holzbetriebs du bei einen anderen Gaslieferanten abschließst. Bei den Verbrauch dürfte ganz konkret in Euro die Differenz zu Lichtblick nicht allzu groß sein.

Steht schon fest, ab wann das \"Holz\" in Betrieb geht?

Ich glaube nicht, das \"Stillhalten\" das richtige ist. Nicht das dein zurückgehaltenes GELD von EVI verschlungen wird, wenn du auf die alten Verbrauch die Abschläge zahlst.

Jetzt weiß ich nicht, inwieweit an der Heizung was umgebaut wird, dass das vielleicht als neue Verbrauchsstelle gewertet wird. Wäre wichtig zu wissen, ob du nach dem Umbau \"neu\" startest.

Als ich im Frühjahr wegen Umzug vor der Entscheidung stand, wie nun weiter habe ich mich dann für den Wechsel zu anderen Anbieter (Gas und Strom) entschieden. Zu der Zeit war bei Gas nur e-wie-einfach da, den \"Lichtblick\" gibts erst seit kurzem hier.
Den unstrittigen Überschuss (neue Wohnung) hat mir EVI nach Abschlussrechnung (trotz der ihrer Meinung nach Außenstände aus der Rebellion) fix zurückgezahlt.

Solltest du wechseln, muss du zusätzlich deinen Briefkasten scharf im Auge behalten. EVI hat nämlich mir ganz liebe Abschiedsgrüße geschickt:
Pfingstgrüße von EVI oder die 2. Mahnung

Die EVI ist manchmal nicht so fix mit dem Bestätigen des Eingangs der Widerspruchsschreiben.

Noch ne andere Frage: Im Sommer letzten Jahres hatte EVI neue Vertragsangebote verschickt Neue Lieferverträge

Hast du das unterschrieben?

Gruß nach Wallerhu
Evi

Offline JenLoe

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Jahresvertrag unterschreiben?
« Antwort #4 am: 04. Oktober 2008, 22:30:23 »
Hallo und guten Abend,

wenn es alles gut geht dann ist der Umbau in 3-4 Wochen abgeschlossen.
Geplant ist dann im Winter kein Gas mehr zu verbrauchen. Weder für Heizung noch für Warmwasser.

Leider ist man als Holzheizer auf  eine (bequeme) automatische und zuverlässige Energiequelle angewiesen. Wenn man mal weg ist, Urlaub oä., dann muss die Gastherme die Wohnung frostfrei halten oder auf 12°C-15° temperieren. Den Ofen füttern kann man ja bei Abwesenheit nicht und dem Blumengießern möchte ich das nicht zumuten oder anvertrauen  ;)

Ich denke ich werde erst mal abwarten wie viel Gas ich dann noch brauchen  werde.
Der Heizungsbauer kommt und wartet die Therme. Der Schorni kommt und kontrolliert die Therme. Auch wenn kein Gas, oder sehr wenig, verbraucht wird bezahlt man eine Grundgebühr.
Wenn ich das alles zusammenrechne, was nach dem Umbau übrig bleibt, schau ich mich nach einem anderem Energieträger um der mich vielleicht günstiger kommt.

Den Widerspruch erhalte ich aufrecht. Nun wird sich durch den deutlich sinkenden Verbrauch meine Einstufung ändern.
Mal sehen was passiert.

Da ich deutlich weniger verbrauchen werde und der \"günstigere\" Tarif an eine gewisse Abnahmemenge gekoppelt ist werde ich den Jahresvertrag nicht unterschreiben da ich unter den 7.551 kWh liegen werde.

Wie formuliert man eigentlich eine Aufrechterhaltung des Widerspruches mit den damals festgelegten Werten.
Das dumme ist ja nun, dass ich den Verbrauch auf den sich mein Widerspruch bezieht auch nicht erreichen werde.
Man wird das kompliziert ...  :rolleyes:
Mit internetten Grüßen

Jens

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Jahresvertrag unterschreiben?
« Antwort #5 am: 05. Oktober 2008, 11:34:38 »
@JenLoe,

wenn du den Widerspruch aufrechten erhalten willst, ist sogar abzuraten, dass du einen neuen Vertrag bei EVI unterschreibst. Durch Unterschrift akzeptierst du die Preise.

Wie ich in den anderen Thread ausführte, erfuhr ich erst durch die Abrechnung der alten Wohnung, dass EVI mich seit Januar 2008 in die Grundversorgung eingestuft hatte, also den alten Vertrag kündigte.
(Wie auch immer der alte Vertrag aussieht. In diesem Thread steht was näheres dazu: Änderungsmitteilung Strom und Gas ab 01.01.2008

Ob das rechtens war, da ich ja noch nicht einmal ein Kündigungsschreiben erhielt, wird sich vor Gericht klären können, wenn denn EVI mich auf die nach ihrer Sicht, außenstehenden Beträge verklagt.

An dieser Stelle sei der Prozesskostenfond des :bdev: nochmal erwähnt ;)

Also ich hab immer bei jeder bekanntgewordenen Preisänderung mein Schreiben an EVI verschickt. Obwohl es dazu auch im Forum unterschiedliche Meinungen gibt.
Aber bei der Gelegenheit könntest du EVI gegenüber schriftlich begründen, warum und auf welchen neuen Verbrauch du kommst und diesen nach dem alten Preis, den du zahlst die Abschläge berechnen. Bzw auch, inwieweit überhaupt bis 31.12. noch Abschlagszahlungen zu leisten (Überzahlungen im laufenden Abrechnungszeitraum) sind. Aber du musst erst EVI informieren, wenn du die Abschlagszahlungen noch weiter reduzierst.

Allerdings wäre ein weitere Überlegung, wenn du mit einen so reduzierten Verbrauch rechnest, ob nach der Inbetriebnahme des Holzes nicht das bisschen Gas woanders zukaufst.

Da e-wie-einfach sein Cent-Angebot vom \"Markt\" genommen hat: E.ON stellt Billigmarke ein
gäbe es als Alternative nur noch Lichtblick. Und dadurch zur wirklichen Konkurrenz wechselst, um den Wettbewerb zu unterstützen.

Leider kann ich keine rechnerische Hilfe geben, da ich die neuen Preise der EVI nicht kenne. Auch veröffentlicht EVI nur den Preis der Grundversorgung auf ihrer HP. Deswegen finden sich bei Online-Preisvergleichen die alten.

Vielleicht hast du ja die Möglichkeit, die neuen EVI-Preise einzuscannen und bsp hier http://img.coldserver.de oder hier http://www.img-teufel.de hochzuladen.

Nachtrag: Um nochmal auf den zu erwartenden Verbrauch bzw dessen Berechnung einzugehen:
Wichtig ist, dass du dir ab den Zeitpunkt, dass das Holz in Betrieb geht, den Zählerstand beim Gas notierst. Und dann kannst du monatlich ablesen und anhand der Gradtagstabelle den zu erwartenden Jahresverbrauch hochrechnen.

Hier mal die Zahlen, die ich aus der Broschüre \"Gaspreise - Erhöhungen - Abrechnungen\" der Verbraucherzentrale entnommen habe:

Januar: 170
Februar: 150
März: 130
April: 80   
Mai: 40   
Juni/Juli/August: 40 (zusammen)
September: 30
Oktober: 80
November: 120
Dezember: 160

Offline JenLoe

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« Antwort #6 am: 13. Oktober 2008, 21:43:57 »
Hallo Evi,

so hat ein wenig gedauert ... Sorry  :)

Anschreiben


Festpreis - Produkt

Preisblatt Seite 1

Preisblatt Seite 2

Ich habe erst mal nichts weiter unternommen. Nur den aktuellen Zählerstand schriftlich gemeldet.

Ob ich meinem Widerspruch vom Februar noch mal schriftlich in \"Erinnerung bringen\" sollte?
Da scheint es auch verschiedene Meinungen zu geben. Eigentlich sollte doch ein Widerspruch ausreichen.

Wie macht man es richtig?
Ich werde durch den Umbau in den Bereich von unter 3.000 kWh rutschen (Hoffentlich  ;) ). Also wird die EVI mich so oder so in eine neue Verbrauchsklasse einstufen.
Wenn ich meinen Widerspruch Nachdruck verleihe kann ich mich nur auf die Werte meiner bisherigen Verbrauchsklasse berufen?
Oder zählt der Preis auf den ich mich berufe für alle Verbräuche entsprechenden Datums? Man jetzt wird es kompliziert  :rolleyes:
Mit internetten Grüßen

Jens

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Jahresvertrag unterschreiben?
« Antwort #7 am: 14. Oktober 2008, 18:30:32 »
Hallo Jens,

vielen Dank für das Einstellen der Preisblätter.  

Ich glaube nicht, dass die EVI hier eine automatische Einstufung nach dem Verbrauch (bei unter 3000 kWh wäre das der EVIgas_mini2) einnimmt. Denn die wird dich auch ab Januar diesen Jahres im Grundversorgungstarif abrechnen. Also nach Meinung der EVI dürfte die Kündigung deines alten Vertrages rechtens sein.

(Wäre allerdings dann sehr interessant zu erfahren -vorallem bei nichtrebellierenden Kunden -, ob die Abrechnung im Grundversorgungstarif dort auch erfolgt ist. Zu rechnen ist, das im Februar 2009 die Abrechnung für 2008 kommt. )

Zur Berechnung würde ich den Preis für EVIgas_mini2 ansetzen, der zu Beginn des Widerspruchs gültig war (Arbeitspreis und Grundgebühr).
Also den Jahresbetrag für 3000 kWh müsstest du dir ausrechnen.

Um zu entscheiden, ob ein Wechsel dann nicht doch effektiver ist, müsstest du die Differenz ziehen bzw. mit folgenden vergleichen:

(alle Berechnungen für 3000 kWh)
aktuelle Grundversorgungstarif der EVI:
Grundgebühr: 11,78 Euro/Monat x 12 Monate = 141,36 Euro
Arbeitspreis: 9,929 ct/kWh x 3000 kWh = 297,87 Euro
sind: 439,23 Euro

Lichtblick
Grundgebühr: 9,90 Euro/Monat x 12 Monate = 118,80 Euro
Arbeitspreis: 7,65 ct/kWh x 3000 kWh = 229,50 Euro
sind: 348,30 Euro

Und bei EVI den Vertrag abschließen, mit aktuellen EVIgas_mini2
Grundgebühr: 7,31 Euro/Monat x 12 Monate = 87,72 Euro
Arbeitspreis: 8,977 ct/kWh x 3000 kWh = 269,31 Euro
sind: 357,03 Euro

Das jeweilige Pro (2-Jahres-Bindung):
Grundgebühr: 7,31 Euro/Monat x 12 Monate = 87,72 Euro
Arbeitspreis: 8,918 ct/kWh x 3000 kWh = 267,54 Euro
sind: 355,26 Euro

Bei allen 4 Berechnungen gibts keine Preisgarantien, also die können nach oben oder auch nach unten gehen.
Und wie sich hier sogar zeigt, ist Lichtblick gegenüber den verbrauchseingestuften EVI-Preis weniger.

Bunte Herbstgrüße nach Wallerhu

Edit: Wie ich grad bei verivox. sehen konnte, ist man da endlich Uptodate:
http://www.verivox.de/gas/calculator.aspx?VXVS=9cf61073-6dd0-4254-ac16-d1a0f6567331&__VIEWSTATE=&lookup=true&customer=1&plz=99894&usage=3000&Leistung=15&cdtn=2&dp=1&pp=1&bo=1&powerCalcSubmit.x=0&powerCalcSubmit.y=0
schön  

Offline JenLoe

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« Antwort #8 am: 31. Oktober 2008, 00:00:02 »
Hallo Evi,

Danke für deine Berechnungen.

Ich werde erst mal sehen ob das Konzept für den Winter mit dem wasserführenden Kaminofen aufgeht.
Wenn ich rechne was Wartung, Grundgebühr usw. für den Gasanschluß beträgt werde ich vielleicht ganz schnell auf eine (Brauchwasser-) Wärmepumpe umsteigen.
Dann kann mich die Gasmafia kreuzweise ...  ;)

Da wir ja den schönen Thüringer Wald vor der Haustür haben haben wir noch nie Winterurlaub gemacht und so sollte das Ofen füttern gewährleistet sein.
Mit internetten Grüßen

Jens

Offline Wasserwaage

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« Antwort #9 am: 31. Oktober 2008, 10:07:35 »
nur so als kleine erinnerung. als verbraucher hat man durchaus auch seine pflichten. z.b. eine bedarfsänderung zu melden.

ansonsten: wie kommen eigentlich alle darauf, dass es e-wie-einfach nicht mehr gibt?! es ist nur der MeinCentTarif eingestellt worden.
gott lobe den tag an dem es soweit ist, dass ich mir prepaidkarten mit strom von jedem x-beliebigen anbieter überall kaufen kann um sie dann in meinen zähler zu schieben.

Offline DieAdmin

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« Antwort #10 am: 31. Oktober 2008, 10:33:01 »
Zitat
Original von Wasserwaage

ansonsten: wie kommen eigentlich alle darauf, dass es e-wie-einfach nicht mehr gibt?! es ist nur der MeinCentTarif eingestellt worden.

@Wasserwaage,
weiß ich nicht wie alle drauf kommen. Eine komische Frage in diesen Thread. Versteh den Zusammenhang nicht.

Offline JenLoe

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« Antwort #11 am: 31. Oktober 2008, 10:38:00 »
Guten Morgen,

ach so - soll ich der EVI mitteilen das sich mein Verbrauch um 2/3 reduziert? Oder wie meinst du das mit den Pflichten?

Ich hätte jetzt abgewartet was der Ofen wirklich spart und hätte mich auf eine schöne Nachzahlung gefreut. Der Abrechnungszeitraum geht ja nur noch 8 Wochen.
Dann wär ein neuer Abschlag fällig den ich noch anpassen könnte.
Mit internetten Grüßen

Jens

 

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