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Autor Thema: E wie Einfach will mich nicht gehen lassen  (Gelesen 26243 mal)

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Offline FieteOWL

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E wie Einfach will mich nicht gehen lassen
« am: 23. August 2008, 10:54:53 »
Zum 1.1.08 bin ich von Eon zu EwE gewechselt. Ende Januar habe ich mich dann bei Bonusstrom angemeldet. Bonusstrom schrieb mir eine Übernahmezusage zum 1.3.08. EwE bestätigte mir die Kündigung und schickt mir ein Formular zum eintragen des Zählerstandes mit. Dieses habe ich dann ausgefüllt am 1.3.08 zu EwE zurück geschickt.
Als Anfang Juni immer noch keine Abschläge von Bonusstrom abgebucht wurden, rief ich bei Bonusstrom am. Man erklärte mir, das der Netzbetreiber (Eon) nicht zugestimmt hatte und das manden Fall klären wird.

Mitte Juli bekam ich von EwE meine Abschlussabrechnung zum 1.3.08. Die Nachzahlung wurde von EwE von meinen Konto abgebucht. Eigentlich sollte damit der Wechsel zu Bonusstrom abgeschlossen sein.

Anfang August bekam ich auf einmal von EwE einen Brief, in dem stand, man hätte aus die Abschlussabrechnung nicht machen dürfen und ich wäre immer noch Kunde bei EwE.
Als ich bei EwE anrief erklärte man mir, das der Netzbetreiber der Wechsel nicht zugestimmt hätte. Ich sollte mich an Eon als Netzbetreiber oder Bonusstrom wenden. Als ich der Frau sagte, das die Kündigung bei EwE fristgerecht war und ich sogar eine Bestätigung der Kündigung hätte, wurde mir gesagt, das das egal wäre. Als ich nach dem Namen der Callcenteragentin fragte, legte sie einfach auf.

Bei mehrmaligen Anrufen bei EwE wurde ich immer an Eon und Bonusstrom verwiesen. Also rief ich erst einmal bei Eon an. Eon konnte mir keine Auskunft geben, da ich dort kein Kunde wäre. Also rief ich als nächstes bei Bonusstrom an. Dort erklärte man mir, das Bounsstrom mehrmals Eon angeschrieben hätte und das Eon der Zähler nicht frei gegeben hat, weil EwE die Kündigung bei Eon nicht weitergegeben hat.
Jetzt zum 1.9.08 wird mein Vertrag bei Bonusstrom endlich beginnen.

An EwE habe ich einen Widerruf geschrieben und auf den Kündigungstermin zum 1.3.08 bestanden. Es wurde ja die Kündigungsfrist laut AGB eingehalten. Die Einzugsermächtigung wurde auch von mir entzogen.
Ich bin mal gespannt, was mit dem meinem Stromverbrauch vom 1.3. - 31.8.08 wird.

Offline Cremer

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E wie Einfach will mich nicht gehen lassen
« Antwort #1 am: 23. August 2008, 19:27:34 »
@FieteOWL,

Hier sind Sie in die Fänge des Netzbetreibers und der Stromanbieter geraten.

Deshalb ist zu raten, solche Verhandlungen immmer schriftlich zu machen.

Im Günstigsten Fall haben Sie den Stromverbrauch vom 1.3.08 bis 31.8.08 geschenkt bekommen :D

Bei dem einen Versorger bereits eine Endabrechnung erhalten, beim anderen erst viel später beginnend.

Dazwischen \"Niemandsland\" :D
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Bors

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E wie Einfach will mich nicht gehen lassen
« Antwort #2 am: 23. August 2008, 20:57:37 »
Dieses Geschäftsgebaren enthüllt den einzigen Zweck den EwE in meinen Augen hat, nämlich die Kunden bei Eon aus den alten Verträgen zu bekommen und gleichzeitig wieder im eigenen Konzern unterzubringen. Die ganze Konstruktion \"E wie Einfach\" ist meiner Meinung nach eine riesen Kundenverarschung (Entschuldigung für die Wortwahl). Eon lacht sich am Ende ins Fäustchen, monatelang kassiert, die alten Verträge los, was wollen die mehr.....
In diesem Fall würde ich keinen Cent mehr an EwE zahlen und die entsprechenden Aufsichtsbehörden informieren.

Gruß

Bors

Offline FieteOWL

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E wie Einfach will mich nicht gehen lassen
« Antwort #3 am: 24. August 2008, 17:16:07 »
EwE und Eon mauscheln so wie so miteinander. Jeder schiebt die Verantwortung auf den anderen. Ich kann nicht richtig heraus bekommen wer mich blockiert. Bin mal gespannt was passiert, wenn ich zum 1.9.08 bei Bonusstrom bin. EwE wird dann ankommen und die Stromrechnung vom 1.3. -31.8. stellen.

Offline FieteOWL

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E wie Einfach will mich nicht gehen lassen
« Antwort #4 am: 22. November 2008, 12:00:28 »
Hallo Allemann,

hier kommt das neuste von EwE. Auf mein Wiederruf der Rechnung hat sich EwE nicht gemeldet. Sie haben einfach den Betrag von meinen Konto abgebucht, obwohl ich denen die Einzugsermächtigung entzogen habe.
Danach bekam ich einen Anruf von EwE. Man versuchte mich zu überzeugen, das ich die Rechnung bezahlen sollte. Man bot mir sogar einen Gutschein über 100 Euro an. Die Schuld wurde an Bonusstrom weiter geschoben. Von Bonusstrom weiß ich aber mittlerweile, dass EwE den Wechsel blockiert haben, da Sie der Aunschluß nicht beim Netzanbieter Eon frei gaben. Darauf hin habe ich an die Geschäftsführerin von EwE geschrieben. Als Antwort kam eine Entschuldigung und die Aufforderung den Bertag schnellst möglich zu bezahlen. Da gegen habe ich wieder Einspruch eingelegt.
Die ganze Angelegenheit habe ich jetzt an die Bundesnetzagentur weitergeleitet. Die versprachen mir, sich darum zu kümmern.

Offline Napez

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E wie Einfach will mich nicht gehen lassen
« Antwort #5 am: 27. Februar 2009, 08:20:19 »
Ich war für ein Jahr EwE-Kunde für Gas. Aufgrund des Auslaufens der Preisgarantie habe ich einen neuen Anbieter gesucht und gefunden, der in meinem Auftrag bei EwE fristgerecht gekündigt hat. Dies wurde mir von EwE im Dezember bestätigt. Kurz nach Übermittlung des Zählerstandes kam die Schlussrechnung, soweit völlig korrekt.

Gestern erhalte ich ein Schreiben von EwE, dass der Netzbetreiber (in meinem Fall wohl HSE) die Kündigung erst zum 31.03.09 zuließe und ich somit bis dahin weiter von EwE beliefert würde. Eventuelle Mehrkosten im Vergleich zu meinem neuen Lieferanten würden aber erstattet. Ich vermute hier eine Schlamperei von EwE und habe um dezidierte Erklärung des Vorgangs gebeten (per eMail). Es kann nicht mein Problem sein, wenn EwE so arbeitet. Ich werde an die jedenfalls keine Zahlungen mehr leisten (außer der Begleichung der Abschlussrechnung). Das sollen die mit meinem neuen Lieferanten regeln.

Gibt es dazu noch irgendwelche Hinweise/Tipps, wie man sich jetzt am besten verhält? Ist die Einschaltung der Bundesnetzagentur erfoderlich bzw. sinnvoll? Vielen Dank für jeden Ratschlag.

Offline bjo

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E wie Einfach will mich nicht gehen lassen
« Antwort #6 am: 27. Februar 2009, 09:52:58 »
Zitat
Original von NapezGibt es dazu noch irgendwelche Hinweise/Tipps, wie man sich jetzt am besten verhält? Ist die Einschaltung der Bundesnetzagentur erfoderlich bzw. sinnvoll? Vielen Dank für jeden Ratschlag.

Hallo,
bei derartigen Angelegenheiten NIE
- per telefon oder Mail
Schreiben persönlich abgeben oder mit Rückschein einschicken!
Im Streitfall immer ist das immer besser!

 

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