Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Widerspruch Gaspreiserhöhung 01.09.08  (Gelesen 7655 mal)

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Offline Enniem

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Widerspruch Gaspreiserhöhung 01.09.08
« am: 02. August 2008, 12:25:58 »
Hallo Forianer,

habe schon des öfteren hier mal vorbeigelesen und mich mit der Thematik befasst aber nie wirklich den Mut gefunden, diesem Gaskartell Paroli zu bieten.

Aber jetzt ist Schluss mit lustig löhnen.

Eigenwerbung (des Monopolisten!):

„Wir freuen uns, dass sie sich für uns als Ihren starken und serviceorientierten Energie- und Wasseranbieter interessieren. Neben der gewohnt zuverlässigen Strom-, Gas, Wasser- und Wärmelieferung ist ENNI jedoch mehr - ein fest verwurzelter wirtschaftlicher Bestandteil der Region Niederrhein.“

Zum 01.09.2008 kündigt Enni eine Gaspreiserhöhung von effektiv 19,35% an. Unter Berücksichtigung der Preisanpassung zum 01.04.08 ergibt sich für 2008 eine absolute Preissteigerung von 25.68%.

Diese Preiserhöhung hat bei mir das Fass endgültig zum überlaufen gebracht.

Ich habe mir dann hier aus dem Forum die entsprechende Munition geholt und der Gaspreiserhöhung mit § 315 BGB und Co. widersprochen.

Als Antwort erhielt ich, mit Anlage einer witzigen Expertise, erstellt durch eine Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, folgende Antwort, die mich, sagen wir mal, leicht irritierte:

„Mit dem 29.04.2008 hat der Kartellsenat des BGH über die Wirksamkeit einer Preisanpassungsklausel entschieden. Diese Form der Preisanpassungsklausel wenden wir nicht an. Allerdings ist in diesem Urteil auf die Anpassung der Preise nach § 4 Abs. 2 AVBGasV eingegangen worden. Der BGH verdeutlicht seine Sicht bei einer Preisanpassung nach § 4 Abs. 2 der AVBGasV, eine Preisanpassung ist billig, wenn der Energieversorger
„ die jeweiligen Zeitpunkte einer Tarifänderung so zu wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen wird als Kostenerhöhungen, so dass Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden müssen wie Kostenerhöhungen. Die gesetzliche Regelung umfasst daher neben dem Recht des Versorgers zur Preisanpassung auch die Pflicht hierzu, wenn die Anpassung dem Kunden günstig ist, und enthält damit gerade dasjenige zu einer ausgewogenen Regelung notwendige Element, das der von der Beklagten (hier ENSO) vorgegebenen vertraglichen Anpassungsklausel fehlt. „
Wie Sie den in der Anlage beigefügten Wirtschaftsprüfertestate für die Gaspreisveränderungen des Jahres 2007 entnehmen können, haben wir nur die veränderten Bezugskosten vertragskonform weitergeben. Das Testat verdeutlicht, dass unsere Preise billig sind und die Preisveränderungen rechtmäßig waren.
Regelmäßig wird durch die Landeskartellbehörde eine Überprüfung der Strom- und Gaspreisveränderungen durchgeführt. In diesem Preisvergleich werden Unternehmen mit überhöhten Preisen identifiziert und zu Preisanpassungen veranlasst. Die Preise der ENNI gehören nicht dazu.Ihre Aussage, dass unsere Gaspreise überhöht sind, können wir somit nicht teilen.
Ihrem Widerspruch zu unserer Gaspreisanpassung zum 01.09.2008 können wir somit nicht teilen und sehen Ihren Widerspruch als gegenstandslos an.
Gerne stehen wir Ihnen für wertere Fragen zur Verfügung.“

Meine Fragen an das Forum:

1.)   Was will Enni mir damit sagen?
2.)   Wie soll ich mich jetzt weiter verhalten? Gelacht habe ich schon.


Danke für\'s lesen und auch für Rückmeldungen, die mir helfen, den richtigen Weg zu gehen.
\"Wenn man als Werkzeug nur einen Hammer hat, sieht jedes Problem wie ein Nagel aus.\" Abraham Maslow (1908-1970)

Offline Cremer

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Widerspruch Gaspreiserhöhung 01.09.08
« Antwort #1 am: 02. August 2008, 23:33:22 »
@Enniem,

sehr gut !

Eine neue Form der rechtfertigung der Preiserhöhung.

Eine solche Argumentation hatten wir hier noch nicht gehabt.

Schreiben, Sie bekräftigen Ihren Widerspruch.

Achtung, bei Sondertarif gilt § 307 BGB
MFG
Gerd Cremer
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Offline Kampfzwerg

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Widerspruch Gaspreiserhöhung 01.09.08
« Antwort #2 am: 04. August 2008, 09:03:39 »
Zitat
Original von Cremer
@Enniem,
sehr gut !
Eine neue Form der rechtfertigung der Preiserhöhung.
Eine solche Argumentation hatten wir hier noch nicht gehabt.
Schreiben, Sie bekräftigen Ihren Widerspruch.
Achtung, bei Sondertarif gilt § 307 BGB
@Cremer
sorry, aber das erscheint mir irgendwie ein bisschen arg wenig um hilfreich sein zu können.
Stimmt, eine derart verquere Antwort eines Versorgers habe ich auch noch nicht gelesen.
Aber was ist denn \"sehr gut !\" ???



@Enniem
Ich finde die Antwort der Enni sehr konfus!
Die Argumentation erinnert mich eher an das Ergebnis des Auswürfeln verschiedener Textbausteine, die dann allerdings thematisch nicht mehr wirklich zusammenpassen.
Sieht so aus, als würden sie sich mit einem einzigen Schreiben sämtliche Türen und Optionen offen halten wollen, da sie quasi für alle möglichen Versionen und Fragen eine Antwort anbieten.

Also stellt sich für mich als erstes die Frage: Was bist du? Tarif- oder Sondervertragskunde?
Lt. Antwort Enni erscheint mir nämlich beides gleichzeitig möglich zu sein ;),
was natürlich definitiv nicht sein kann.

Fest steht bis jetzt nur, dass es völlig egal ist, ob die Enni deinen Widerspruch als gegenstandlos ansieht bzw. deine Auffassung teilt - oder auch nicht.
Sie haben ihn erhalten. Punkt. Mehr braucht es nicht.

Offline Enniem

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Widerspruch Gaspreiserhöhung 01.09.08
« Antwort #3 am: 04. August 2008, 17:51:40 »
Hallo Helfer und Danke für eure Rückmeldungen.

Cremer:

Sehr gut? Was?

Ich weiß noch nicht einmal was ich bin. OK, Geschlecht ja.

Aber Tarif- oder Sonderkunde? Ich weiß es einfach nicht.

Also weiß ich auch nicht, auf was ich aufpassen muss in Bezug auf § 307 BGB. Ich kann zwar solche Paragraphen lesen, aber das mit dem Verstehen, das ist so eine Sache.

Vielleicht darf in ein wenig ausholen um durch mehr Informationen  fundiertere Antworten auf die weitere Vorgehensweise zu erhalten.

Wie gesagt, ich bin ein Frischling und brauche Unterstützung. Ich habe hier im Forum viel gelesen, ob ich das Gelesene aber richtig für meinen Kampf einsetzen kann, dessen bin ich mir nicht sicher.

Zu meiner Geschichte:

Im Jahr 1986 habe ich einen Altbau gekauft, der schon über einen Gasanschluß der hiesigen Stadtwerke verfügte. Ein Mitarbeiter kam und hat mich an einem sonnigen Maitag einen Vertrag unterzeichnen lassen, der eine \"Sonderpreisregelung für Gas-Heizung und Gas- Vollversorgung\"  mit einem Arbeitspreis von 0,0559  DM/kWh garantierte.

Seit diesem Tag habe ich keinen weiteren anderslautenden Vertrag unterschrieben.

Im August 2007 hat man versucht, mich mit fadenscheinigen Argumenten aus diesem \"Sondervertrag\" heraus zu kicken.
Grund sei angeblich zwingende Vertragsänderungen gemäß § 115 Abs.3 Satz 3 EnWG  .

Ich habe aber nichts unterschrieben.

Ich sende Experten gerne den chronologischen Schriftverkehr zu. Ich persönlich hatte und habe den Eindruck, man wollte oder hat mich mächtig \"über den Tisch gezogen\". Dies möchte ich aber nur per Mail oder PN weitergeben. Eine angestellte Rechtsanwältin hat mich da mächtig unter Druck gesetzt.

Kann hier bitte einmal jemand drüberschauen?


Und bitte nicht falsch verstehen.

Ich will nicht arbeiten lassen!

Brauche Unterstützung. Quasi Hilfe zur Selbsthilfe.

Danke
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Offline elmex

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Widerspruch Gaspreiserhöhung 01.09.08
« Antwort #4 am: 04. August 2008, 18:08:54 »
Zitat
Original von Enniem

Im Jahr 1986 habe ich einen Altbau gekauft, der schon über einen Gasanschluß der hiesigen Stadtwerke verfügte. Ein Mitarbeiter kam und hat mich an einem sonnigen Maitag einen Vertrag unterzeichnen lassen, der eine \"Sonderpreisregelung für Gas-Heizung und Gas- Vollversorgung\"  mit einem Arbeitspreis von 0,0559  DM/kWh garantierte.

Seit diesem Tag habe ich keinen weiteren anderslautenden Vertrag unterschrieben.

Im August 2007 hat man versucht, mich mit fadenscheinigen Argumenten aus diesem \"Sondervertrag\" heraus zu kicken.
Grund sei angeblich zwingende Vertragsänderungen gemäß § 115 Abs.3 Satz 3 EnWG  .


Dem Gesagten nach sind Sie Sondervertragskunde, also eben kein Tarifkunde. Dies gibt schon der Wortlaut der vertraglichen Vereinbarung recht gut wieder.

Der zu Vertragsbeginn genannte Preis ist der sog. vereinbarte Anfangspreis. Wenn Ihr Versorger diesen Preis einseitig verändern (erhöhen) will, bedarf er hierzu einer wirksamen vertraglichen Preisänderungsklausel. Diese muss insbesondere transparent sein.

Welche Klausel/welcher Klauselwortlaut hierfür in Ihrem Vertrag vorgesehen ist, haben Sie leider nicht geschrieben. Man kann jedoch davon ausgehen, dass auch die dort genannte Klausel (sofern überhaupt eine solche existiert) gegen § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB verstösst.

Daher hatte Ihr Versorger wohl nie das Recht, einseitig die Preise über den vereibarten Preis hinaus zu ändern.

Das Vorbringen des Versorgers über die angeblich ausgewogene Weitergabe von Kostensteigerungen/Kostensenkungen ist völlig irrelevant, wenn schon überhaupt kein vertragliches Recht hierzu bestand. Dies braucht Sie nicht zu kümmern.

Wenden Sie sich an einen versierten Anwalt (z.B. über den Bund der Energieverbraucher), damit Sie ggf. zuviel bezahlte Beträge vom Versorger zurückverlangen können.

Offline Kampfzwerg

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Widerspruch Gaspreiserhöhung 01.09.08
« Antwort #5 am: 05. August 2008, 13:29:43 »
@Enniem

Ich sehe es ebenso wie @Elmex.

Für \"Sondervertragskunde\" spricht außerdem ebenfalls die Begründung mit der angeblich notwendigen Anpassung gem. § 115 Abs.3 Satz 3 EnWG,
etwas klarer wird das vielleicht durch diese Diskussion, lass Dich von der Überschrift nicht irritieren:
Haushaltskunde, Tarifkunde, Letztverbraucher - AVBxxxV/GVVs


Zitat
Im August 2007 hat man versucht, mich mit fadenscheinigen Argumenten aus diesem \"Sondervertrag\" heraus zu kicken.
Du schreibst, Du hättest nach Abschluss des Vertrags 1986 nichts mehr unterschrieben.
Hast Du eine wirksame Kündigung bzw. überhaupt eine Kündigung des bestehenden Vertrags durch den Versorger erhalten?
Hat der Versorger überhaupt ein Kündigungsrecht?
Beeinhalten die Vertragsbedingungen eine Kündigungsklausel?
Wobei auch hier immer die Betonung auf dem Wort \"wirksam\" liegt.
Vgl. Preisänderungsklausel (siehe Elmex)

Vielleicht solltest Du die verwendeten Klauseln zum Thema Preisänderung und Kündigung, soweit vorhanden, einmal angeben.

Offline Cremer

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Widerspruch Gaspreiserhöhung 01.09.08
« Antwort #6 am: 05. August 2008, 16:24:20 »
@Enniem,

mein sehr gut bezug sich auf den Schriftverkehr mit der Argumentation  des Versorger.

es bestand kein Grund den sondervertrag zu kündigen.

Denn die neue GasGVV bezieht sich auf Tarifkunden.

Insofern rechnet der Versorger Sie jetzt vermutlich in die Grundversorgung

Dies werden Sie bei der Jahresrechnung erkennen können.

Sofern Sie Widerspruch gemäß Musterbrief eingelegt haben, Abschläge gekürzt haben, dann können Sie eigene Jahres-gegenrechnung erstellen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Enniem

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Widerspruch Gaspreiserhöhung 01.09.08
« Antwort #7 am: 05. August 2008, 17:46:04 »
Dank an alle, die mir geantwortet haben.

Ich habe als einziges Dokument einen \"Antrag auf Einräumung eines Gastarifes mit Sonderpreisregelung für Gas-Vollversorgung\" aus dem letzten Jahrtausend

Ich werde jetzt alle relevanten Unterlagen anfordern und dann weiter berichten.
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