Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Klageschrift eingegangen  (Gelesen 26417 mal)

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Offline Black

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Klageschrift eingegangen
« Antwort #30 am: 23. Januar 2009, 10:14:12 »
Zitat
Original von nomos
 Wenn jetzt Gutachterkosten eine rechtliche Klärung verhindern ist das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit gefährdet. Für Richter ist das eine schnelle Lösung, aber Gerichte erfüllen damit nicht mehr ihren Zweck. Die Gutachterkosten werden in fast jedem dieser Fälle den Streitwert übersteigen.

Es ist ja nicht so, dass der Richter ein Sachverständigengutachten gegen den Willen der Parteien abgelehnt hätte. Er hat nur gefragt, ob die Partei dieses (Kosten)risiko eingehen möchte. Das ist eine faire und übliche Frage.

Der Richter ist gem. § 278 ZPO sogar gesetzlich verpflichtet in jeder Phase des Verfahrens auf einen Vergleich bedacht zu sein.

 § 278 ZPO
(1) Das Gericht soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte bedacht sein.

(2) Der mündlichen Verhandlung geht zum Zwecke der gütlichen Beilegung des Rechtsstreits eine Güteverhandlung voraus, es sei denn, es hat bereits ein Einigungsversuch vor einer außergerichtlichen Gütestelle stattgefunden oder die Güteverhandlung erscheint erkennbar aussichtslos. Das Gericht hat in der Güteverhandlung den Sach- und Streitstand mit den Parteien unter freier Würdigung aller Umstände zu erörtern und, soweit erforderlich, Fragen zu stellen. Die erschienenen Parteien sollen hierzu persönlich gehört werden.

(...)




Die Partei hat dann aus eigenem Antrieb gesagt \"ach nö, dann doch nicht\".
Der Rechtsstaat ist also nicht gefährdet.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline meggie64

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« Antwort #31 am: 23. Januar 2009, 10:14:32 »
@RuRo

hmmm, ich bin mir nicht 100 %ig sicher, ob ich Sie richtig verstanden habe.

Also Sie sagen: B13 = Tarif- , B16 = Sonderkunde. Herr Dunz hatte zum Zeitpunkt seines Reiseantritts von ND nach IN die Wahl, die B16 oder die B13 zu nehmen. Er hat sich für die B13 entschieden. Diese Route war leider die falsche, da sie zwangsläufig auf einer gemähten Wiese enden musste. Hätte er lieber mal die B16 gewählt, dann hätte er nämlich die Ernte selbst einfahren können.

Da muß wohl das Navi gestreikt haben. Denn als er die Reise antrat, zeigte es keine Alternativroute zur B13 an, da er die B16 ja ausschließlich nur als Sonderkunde befahren durfte. Er war aber kein Sonderkunde, da dies dann nicht unstreitig gestellt worden wäre. Er musste also die B13 nehmen, ob er wollte oder nicht: er hatte keine Wahl.

Ich muss davon ausgehen, dass die Vertragseigenschaft im Vorfeld eingehend geprüft wurde (die Unterscheidungskriterien dürften hinlänglich bekannt sein) und es schlussendlich keine Zweifel gab. Hier zu spekulieren, ob es nicht vieleicht doch ein Sondervertrag war oder es schlichtweg versäumt wurde, dies zu prüfen oder die Bedeutung dieser Unterscheidung verkannt zu haben, halte ich für müßig.

Welchen Vertrag Gasalarm2 hat, vermag ich nicht zu beurteilen. Sollte diese Unterscheidung zum Gegenstand des Verfahrens gemacht werden (oder ebenfalls unstreitig sein, da die Eigenschaft als Sonderkunde ebenso zweifelsfrei feststeht wie die des Herrn Dunz als Tarifkunde), so bin ich - ebenso wie Sie - auf die Urteilsbegründung des Gerichts gespannt!

Noch eine Anmerkung zu den Anwaltskosten (@jofri46): die Einigungsgebühr aus 352,46 € beträgt, soweit ich informiert bin, 45,00 €. Der Ferrari kann also schon mal bestellt werden. Ob Sie (oder Herr Dunz) mit Ihrem Anwalt eine Honorarvereinbarung geschlossen haben, weiß ich nicht. Da wären wir aber wieder beim Thema Prozesskostenrisiko, denn diese Kosten müßte der Mandant wohl in jedem Falle übernehmen, da die Gegenseite nur die gesetzlichen Gebühren erstatten muß.

In jedem Falle drehen wir uns im Kreise, denn nach aktueller Rechtslage sitzen nun mal die Energieversorger - unter bestimmten Voraussetzungen - am längeren Hebel. Das müssen wir akzeptieren, ob wir wollen oder nicht. Die nächste BGH-Entscheidung führt vieleicht zu einer Kehrtwendung, man weiß es nicht?!

Für Ihren (RuRo) Entscheidungsverkündungstermin (wohl 27.01.09?) drücke ich Ihnen jedenfalls die Daumen.

@Black
So sehe ich das nicht. Formaljuristisch mag das so in der Prozessordnung verankert sein. Dennoch üben viele Richter einen enormen Druck auf die Parteien aus - vor allem die finanziell Schwächeren, gerade die ohne PKH - , wenn mit den Kosten \"gedroht\" wird. Und bei vielen Richtern ist genau das die eigentliche Motivation: juhu, ich muss kein Urteil begründen!

Hier war das aber  - so habe ich das jedenfalls gesehen - nicht der Punkt. Erst als der Richter - vorsichtig formuliert - anklingen ließ, der Klage stattzugeben, ist der Beklagte umgekippt. Hätte er nichts gesagt oder gesagt, momentan sehe er bei beiden Parteien Nachholbedarf und hätte er dann auf die Kosten hingewiesen, wäre es wohl zur Beweisaufnahme gekommen.

Offline Black

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« Antwort #32 am: 23. Januar 2009, 10:21:31 »
Zitat
Original von RuRo
Unwidersprochen steht hier die Aussage von @Gasalarm2 im Raum, dass die Belieferung im streitgegenständlichen Zeitraum wohl nach Comfort 2 erfolgte. Ist das ein Energiebezug als Tarifkunde? Offenbar wurde diese Thematik in der Klageerwiderung nicht ausgeführt, weil wie gehört und gelesen – unstrittig.

Welchen Tarif ein Kunde hat ist eine Tatsachenfrage. Eine solche kann unstreitig sein. Ob dieser Tarif dann aber ein Grundversorgungstarif oder ein Sonderkundentarif war, ist dagegen eine Rechtsfrage. Rechtsfragen sind aber vom Gericht in jedem Fall zu prüfen und können sich nicht allein aus unstreitigem Sachvortrag der Parteien ergeben.
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Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline nomos

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« Antwort #33 am: 23. Januar 2009, 11:15:52 »
Zitat
Original von Black
Zitat
Original von nomos
 Wenn jetzt Gutachterkosten eine rechtliche Klärung verhindern ist das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit gefährdet. Für Richter ist das eine schnelle Lösung, aber Gerichte erfüllen damit nicht mehr ihren Zweck. Die Gutachterkosten werden in fast jedem dieser Fälle den Streitwert übersteigen.
Es ist ja nicht so, dass der Richter ein Sachverständigengutachten gegen den Willen der Parteien abgelehnt hätte. Er hat nur gefragt, ob die Partei dieses (Kosten)risiko eingehen möchte. Das ist eine faire und übliche Frage. Der Richter ist gem. § 278 ZPO sogar gesetzlich verpflichtet in jeder Phase des Verfahrens auf einen Vergleich bedacht zu sein.
 
Die Partei hat dann aus eigenem Antrieb gesagt \"ach nö, dann doch nicht\". Der Rechtsstaat ist also nicht gefährdet.
    @Black, ich denke, Sie haben schon verstanden um was es geht. Es geht nicht um § 278 ZPO und die gütliche Beilegung. Es geht um Ungleichheit vor dem Gericht und die entsteht zunehmend und zusätzlich durch das Kostenrisiko für immer teuer werdende Gutachten. Bürger lassen sich vor der Durchsetzung ihres Rechts abhalten. Diese Erfahrung gibt es nicht nur in diesem Fall. Gutachten in Verwaltungsgerichtsverfahren sind noch etwas kostspieliger. Versorger oder Kommunen holen sich das dafür notwendige Geld wieder von den Verbrauchern oder ihren Bürgern.  Ein Geschäftsführer oder Kommunalpolitker trägt kein persönliches Risiko. Das trägt immer der Verbraucher und Bürger.  

    Dem Richter war in diesem Fall wohl schon bewusst, dass der Hinweis unterschiedlich Bedeutung für die Parteien hat. Aber das habe ich schon ausgeführt. Der Vergleich hinkt und die gütliche \"Einigung\" hat unter diesen Voraussetzungen ein \"Gschmäckle\".

    Sorry, aber ich sehe hier keinen vorbildlichen Rechtsstaat mehr und sehe bei diesem Chaos und Zufallsergebnissen in der Beurteilung von Energielieferungsbedingungen, die immerhin zur Daseinsvorsorge gehören, längst den Gesetzgeber gefordert. Ich bleibe dabei, die Zustände sind untragbar. Die Wege müssen von diesem  Dschungel mit der Machete wieder zugänglich gemacht werden. Das ist doch kein Zustand, weder für die Versorger noch für die Verbraucher und eine Benachteiligung der Verbraucher wird sich nicht halten lassen.  Das lassen sich die Bürger auf Dauer nicht gefallen, auch wenn die Bretter noch so dick sind. Egal ob solche Verfahren wie hier durch Vergleich, Urteil, zugunsten für wen auch immer,  ausgehen, sie ändern nicht wirklich etwas am untragbaren Zustand. Nochmal der Gesetzgeber ist gefordert. Oberziele für Verbraucherrechte gibt es in Europa längst. Wenn der nationale Gesetzgeber sie nicht umsetzen kann oder will ist da auch noch ein Weg. Der Dschungel aus durch nichts gerechtfertigte Unterschiede  (SV- Grundversorgung - Konzessionsabgaben - Wettbewerbsregeln - Missachtungen beim kommunalen Wirtschaftsrecht - Duldung von Kartellen  - usw....) kann kein Dauerzustand bleiben.

Offline RuRo

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« Antwort #34 am: 23. Januar 2009, 11:41:53 »
Zitat
Original von Black
Rechtsfragen sind aber vom Gericht in jedem Fall zu prüfen und können sich nicht allein aus unstreitigem Sachvortrag der Parteien ergeben.

Wie dem Richter dabei von Versorgerseite mit gepuderter und geschminkter Fassade - oder sollte man sagen, übertüncht –\"schöne Augen\" gemacht werden und vorgetragen wird, ist Ihnen evtl. bekannt!? Die Trickkiste ist groß.

Dürfen die Parteien aufgrund der Prüfungspflicht auch eine Begründung zur Klärung der Rechtsfrage vom Gericht erwarten? Wahrscheinlich wäre das noch schöner. Hier finde ich Sie jedenfalls nicht:

LG Ingolstadt, Urt. v. 22.01.2008 - 1 HK O 924/06 - Sammelklage abgewiesen (Stadtwerke Ingolstadt)
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline Black

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« Antwort #35 am: 23. Januar 2009, 11:50:44 »
Zitat
Original von nomos
Es geht nicht um § 278 ZPO und die gütliche Beilegung. Es geht um Ungleichheit vor dem Gericht und die entsteht zunehmend und zusätzlich durch das Kostenrisiko für immer teuer werdende Gutachten. Bürger lassen sich vor der Durchsetzung ihres Rechts abhalten.

Dazu kann ich nur folgendes sagen:

Wer die Musik bestellt hat muss sie auch bezahlen. Und es ist nicht der Versorger, der die gerichtliche Prüfung nach § 315 BGB gefordert hat. Dass der gerichtliche Sachverständige umsonst arbeiten solle kann man leider auch nicht verlangen.

Im übrigen verweise ich auf eine interessante Diskussion aus dem letzten Jahr, in der ich bereits auf das Risiko der Gutachterkosten hingewiesen hatte:

Kontrolle des Gesamtpreises

Zitat
Original von Black
Ein gerichtliches Gutachten zur Billigkeit von Preisanpassungen im Rahmen einer umfassenden Offenlegung der Preisgestaltung schlägt übrigens mit ca. 5000,- Euro zu Buche, die im Falle der tatsächlichen Billigkeit vom Kunden zu tragen sind (andernfalls natürlich vom EVU).

Dies mal als praktische Anmerkung - jenseits der juristischen Fragen.

Das schien jedoch für niemanden ein Problem zu sein:

Zitat
Original von nomos
@Stadt/Versorger, ohne Gutachten geht es seriös nicht, da diese \"Wirtschaftsprüferbescheinigungen\" schon gar kein Nachweis für die Billigkeit der Gas- oder Strompreise sind und die Versorger ihre Zahlen nicht offen legen.
(...)
Voraussetzung für eine seriöse Feststellung ist die vollständige Offenlegung der Rechnungslegung und Kalkulation. Neutrale Gutachten kosten Geld und müssen bezahlt werden. (...)
Zitat
Original von RR-E-ft
@Black
Was für eine schräge Diskussion.

Mir ist bisher kein Fall bekannt geworden, wo ein Lieferant im Verfahren seine Kosten- und Preiskalkulation so detailliert nachvollziehbar offen gelegt hätte, so dass die Anknüpfungstatsachen dergestalt dargelegt waren, dass sich der Kunde noch für ein sofortiges Anerkenntnis nach dieser Eröffnung des Zahlenwerks entscheiden konnte oder aber für den Fall, dass er das dargelegte Zahlenwerk bestreitet; ein gerichtliches Sachverständigengutachten überhaupt in Betracht gekommen wäre: (...)

Zitat
Original von Black
Zitat
Original von RR-E-ft
@Black
Was für eine schräge Diskussion..

Was soll daran schräg sein, einmal auf die mögliche Kostenfolge der doch angeblich so stark angestrebten Offenlegung der Kalkulationsgrundlage hinzuweisen.

so what?
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Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline nomos

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« Antwort #36 am: 23. Januar 2009, 12:52:37 »
Zitat
Original von Black
 Dass der gerichtliche Sachverständige umsonst arbeiten solle kann man leider auch nicht verlangen.

Im übrigen verweise ich auf eine interessante Diskussion aus dem letzten Jahr, in der ich bereits auf das Risiko der Gutachterkosten hingewiesen hatte
........
    @Black, keiner soll umsonst arbeiten. Ihr Hinweis im letzten Jahr auf die Gutachterkosten hat die Ungleichheit vor Gericht schon aufgezeigt. Die abschreckende Wirkung war doch mit der Zweck und da ist das rechtsstaatliche Problem!

    Um beim Bild zu bleiben, die zu laute Musik spielt der Versorger. Kein Verbraucher hat diese Musik bestellt. Der Verbraucher verlangt eine erträgliche und zumutbare Lautstärke und soll jetzt selbst im Einzelnen beweisen, dass die Musik zu laut ist. Der Veranstalter liefert nicht mal geeigente Messdaten. Der Gesetzgeber regelt zwar die Musikbedingungen. Die Prüfung und der Nachweis der Einhaltung ist aber Privatsache. Das Risiko zu Lasten von Betroffenen, die diese Bedingungen nicht nur nicht vereinbart haben, sondern ihnen ausdrücklich widersprechen. Die durch manche Urteile festgestellte Fiktionen finden keine Entsprechung in Gesetzen.  

    Der Gesetzgeber regelt in vielen Bereichen reale Lautstärken und sorgt für die Einhaltung. Gibt es Missachtung wird sanktioniert und bei Schäden gibt es eine Haftung und Schadenersatz für die Betroffenen.

    Nach den gegebenen Festlegungen durch Gesetz und Richterrecht bei der Energieversorgung ist der Nachweis der Rechtmässigkeit der Preise keine Angelegenheit mehr, die ein Rechtsstaat auf seine Bürger abwälzen kann. Hier handelt es sich um keine in einem  funktionierenden Wettbewerb frei ausgehandelten \"Privatverträge\" mehr. Bei solch weitreichenden  Vorgaben muss er selbst für faire Bedingungen sorgen, und das betrifft nicht nur den Wettbewerb  - Konzessionsabgaben usw .... . Ncht vergessen sollte man auch die grundsätzliche Verpflichtung des Staates bei der Daseins- und Grundversorgung seiner Bürger.  Nochmal, der Gesetzgeber hat hier dringend und viel zu korrigieren.

Offline Black

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« Antwort #37 am: 23. Januar 2009, 14:22:15 »
Zitat
Original von nomos
Um beim Bild zu bleiben, die zu laute Musik spielt der Versorger. Kein Verbraucher hat diese Musik bestellt. Der Verbraucher verlangt eine erträgliche und zumutbare Lautstärke und soll jetzt selbst im Einzelnen beweisen, dass die Musik zu laut ist.

Ihr Beispiel hinkt an entscheidender Stelle. Der Verbraucher weiss oft gar nicht ob die Preise tatsächlich unbillig sind (die \"Musik zu laut\"). Er behauptet es aber einfach mal. Beweisen muss es ja der Versorger.

Der Versorger wird vom Kunden beschuldigt unbillige Preise zu haben. Der Kunde begründet dies auch gar nicht näher, denn bei der Beweislast steht er ja zunächst gut da. Auch bei der Nachweisform hat der Kunde konkrete Vorstellungen, ein Gericht soll her und ein unabhängiges Gutachten.

Wenn nun der Versorger bewiesen hat, dass er doch billige Preise hat, dann - und nur dann (!) - hat der Kunde die hohen Kosten zu tragen. Das ist fair, denn er hat schließlich die ungerechtfertigte Anschuldigung erhoben. \"Abgeschreckt\" von der Kostenfolge dürfte doch nur der Kunde sein, der keinerlei Belege für die Unbilligkeit hat, sondern die Behauptung \"ins Blaue hinein\" aufstellt.
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Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline marten

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« Antwort #38 am: 23. Januar 2009, 14:48:22 »
@black

Wie soll ich als Verbraucher beweisen, das mein Versorger mir nicht überhöhte Preise berechnet, wenn er die Kalkulation nicht offenlegen muss!
Wieso fürchten sich die Energieversorger denn so, Ihre gesamten Kalkulation dem Gericht offenzulegen, wenn die Preise nicht überhöht und unbillig sind?
Und sagen sie nicht aus Wettbewerbsgründen.

gruss

marten

Offline Black

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« Antwort #39 am: 23. Januar 2009, 15:10:28 »
Zitat
Original von marten
@black
Wie soll ich als Verbraucher beweisen, (.....)

Und noch einmal: Sie müssen nicht beweisen! Sie sollten nur aus eigenem Interesse überlegen ob der Versorger es beweisen kann oder nicht.

Das ist ungefähr so, als wenn Sie Ihren Versorger mit der Begründung verklagen würden, dass das gelieferte Gas einen zu niedrigen Brennwert aufweise ohne das selbst genau zu wissen. Wenn der Versorger dann per teurem Sachverständigengutachten beweist, dass der Brennwert korrekt war stellen Sie sich hin und sagen: Wie soll ich als Verbraucher beweisen das mein Versorger mir nicht einen falschen Brennwert berechnet!


Zitat
Original von martenWieso fürchten sich die Energieversorger denn so, Ihre gesamten Kalkulation dem Gericht offenzulegen, wenn die Preise nicht überhöht und unbillig sind?
Und sagen sie nicht aus Wettbewerbsgründen.

Wie stellen Sie sich das vor? Das der Versorger jeden Kunden persönlich einlädt mal einen Nachmittag lang in den Geschäftsunterlagen zu schmökern?
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Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline marten

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« Antwort #40 am: 23. Januar 2009, 16:33:52 »
@black

Den einzelnen Kunden in den Geschäftsunterlagen blicken zu lassen würde vermutlich nicht viel bringen, es sei denn er kann die Geschäftsberichte richtig \"lesen\". Dieses setzt ein entsprechendes Fachwissen voraus.  
Wie wäre es denn dem Bund der Energieverbraucher oder dem Verbraucherzentralen Einblick in die Geschäftsunterlagen zu geben?
Das wäre sicherlich aus der Sicht des Verbrauchers wesentlich sinnvoller und für den Versorger mit deutlich weniger Aufwand verbunden.

Die Behauptung das die Energiepreise überhöht und somit unbillig sind, wurde ja nicht von unwissenden Laien aufgestellt, sondern stützt sich auf Fakten die man u.a.  hier auf der Seite des Bundes der Energieverbraucher nachlesen kann wie z.B. Entwicklung Gasbezugskosten ab Grenze - Entwicklung Endverbraucherpreise
oder Rohmargen bei Gas mit 256 % Unterschied usw.
siehe hier

http://www.energienetz.de/index.php?itid=2221&content_news_detail=7527&back_cont_id=4044

gruss

marten

Offline nomos

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« Antwort #41 am: 23. Januar 2009, 17:13:57 »
Zitat
Original von Black
Ihr Beispiel hinkt an entscheidender Stelle. Der Verbraucher weiss oft gar nicht ob die Preise tatsächlich unbillig sind (die \"Musik zu laut\"). Er behauptet es aber einfach mal. Beweisen muss es ja der Versorger.
..........
Wie stellen Sie sich das vor? Das der Versorger jeden Kunden persönlich einlädt mal einen Nachmittag lang in den Geschäftsunterlagen zu schmökern?
    @black, ich habe Ihr Bild aufgenommen und da hinkt nicht viel. Was ist daran so abwegig, dass der Versorger beweisen soll, dass die Preise billig sind? Das entspricht dem Gesetz. Nur der Versorger kennt die Zahlen, die ja nach mancher Meinung verfassungsrechtlichen Schutz geniessen könnten und dann nicht öffentlich gemacht werden dürfen.

    Der Kunde \"beschuldigt\" nicht. Er hat viele Anhaltspunkte, die darauf hinweisen, dass die Preise unbillig sind. Steigende Milliardengewinne bei den Konzeren, Millionengewinne bei den Stadtwerken und das oft trotz rückläufigem Energieverbrauch. Kein Wettbewerb, zweckfremde Verwendung von Gewinnen, Quersubventionen, Eigenkapitalrenditen jenseits der Vorgaben durch das kommunale Wirtschaftsrecht usw. .... Er möchte daher aus naheliegenden Gründen den Billigkeitsnachweis und die Bestätigung, dass die Energie so günstig wie möglich geliefert wurde (Gesetz!). Ihr Vorwurf, der Verbraucher behauptet \"ins Blaue hinein\" ist bei der Verweigerung der Versorger Daten offenzulegen geradezu absurd. Die Verweigerung erfolgt in vielen Fällen von Gebietsmonopolisten, die überhaupt keine Konkurrenz hatten. Das gilt heute noch überwiegend bei Haushaltsgas.

    Jetzt kommen wir zum Kern. Nein @Black, kein Kaffeekränzchen bei den Stadtwerken mit Werbevortrag über  \"freundliche\" und billige Energie. Bei dieser seit Jahren chaotischen Situation mit dieser uneinheitlichen Rechtsprechung und unterschiedlichen Gesetzesauslegung ist keine Besserung in Sicht, da ist jetzt endlich der Gesetzgeber gefordert. Das ist keine reine juristische Angelegenheit mehr. Ein weiterer jahrelanger Hickhack ist nicht hinnehmbar. Jetzt müssen politische Lösungen her. Es entspricht nicht meinen Vorstellungen von einem Rechtsstaat, der hier Hunderttausenden von Energieverbrauchern die Hürde von Gutachterkosten vor den Anspruch auf billige Preise und den Nachweis dazu setzt. Der Staat hat dafür zu sorgen, dass die Gesetze eingehalten werden. Da gibt es an erster Stelle das EnWG und die Frage nach der Übereinstimmung mit zweckfremder Mittelverwendung etc..... .  Man muss ja  nicht immer wieder alles wiederholen.

    PS:
    Jeder Jahresabschluss wird von Wirtschaftsprüfern geprüft und testiert. Der Staat könnte konkrete Richtlinien vorgeben, die im Rahmen der Jahresabschlussprüfung zu einem Bericht verpflichten in dem die Zahlen vollständig und schlüssig einer Behörde offengelegt werden. Bei ausreichender Ausstattung könnte eine Behörde die Billigkeit prüfen und feststellen. Das was die Kartellämter heute tun, ist völlig unzureichend.  


Offline Black

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Klageschrift eingegangen
« Antwort #42 am: 23. Januar 2009, 17:38:22 »
Zitat
Original von nomos
Was ist daran so abwegig, dass der Versorger beweisen soll, dass die Preise billig sind? Das entspricht dem Gesetz.
Daran ist nichts abwegig. Nur haben Sie  in ihrem schönen Musikbeispiel behauptet der Kunde müsse das beweisen:

Zitat
Original von nomos
Um beim Bild zu bleiben, die zu laute Musik spielt der Versorger. Kein Verbraucher hat diese Musik bestellt. Der Verbraucher verlangt eine erträgliche und zumutbare Lautstärke und soll jetzt selbst im Einzelnen beweisen, dass die Musik zu laut ist.

Zitat
Original von nomosDer Kunde \"beschuldigt\" nicht. Er hat viele Anhaltspunkte, die darauf hinweisen, dass die Preise unbillig sind.

Tja, dann beschuldigt er eben weil er Anhaltspunkte hat. Sobald der Kunde sein schönes Musterbriefchen abschickt, in dem steht \"ich berufe mich auf die Unbilligkeit\" o.Ä. stellt er die Behauptung auf, der Versorger habe unbillig gehandelt. Das ist eine Beschuldigung. Und wenn der Kunde tatsächlich so schlagende Anhaltspunkte hat, muss er ja die Gutachterkosten nicht fürchten.

Zitat
Original von nomosEr möchte daher aus naheliegenden Gründen den Billigkeitsnachweis und die Bestätigung, dass die Energie so günstig wie möglich geliefert wurde (Gesetz!).

Kriegt er ja. Nur nicht kostenfrei, wenn der Nachweis erfolgreich war. Unser schönes rechtssystem sieht zum Glück nicht vor ständig irgendwem etwas \"nachweisen\" und \"belegen\" zu müssen und hierfür auch noch selbst die Kosten zu tragen.

Zitat
Original von nomosIhr Vorwurf, der Verbraucher behauptet \"ins Blaue hinein\" ist bei der Verweigerung der Versorger Daten offenzulegen geradezu absurd.

Was denn nun? Entweder der Kunde hat Belege für die Unbilligkeit, dann muss er über die \"Verweigerung\" der Versorger nicht klagen und auch Prozesskosten nicht fürchten. Oder er hat eben keine Belege. Dann aber behauptet er ins Blaue hinein.

Zitat
Original von nomos
Das ist keine reine juristische Angelegenheit mehr. Ein weiterer jahrelanger Hickhack ist nicht hinnehmbar. Jetzt müssen politische Lösungen her.

Da ich kein Politiker bin führe ich dazu im Rahmen einer juristischen Diskussion nichts aus.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline nomos

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« Antwort #43 am: 23. Januar 2009, 18:29:31 »
Zitat
Original von Black
Da ich kein Politiker bin führe ich dazu im Rahmen einer juristischen Diskussion nichts aus.
    @Black, für Sie mag das ja eine rein juristische Diskussion sein. Die Angelegenheit ist längst politisch. Gerichte mit ihren diversen Urteilen lösen hier wohl nichts mehr, im Gegenteil. Das Chaos wird von Urteil zu Urteil größer, das ist die Erfahrung. Das Ergebnis sind maximal solche \"juristische Diskussionen\".  Das führt zu nichts. Gäbe es Wettbewerb, wäre mancher dieser \"kundenorientierten\" Versorger weg vom Fenster. Die \"Kunden\" müssten keine Billigkeit einfordern und müssten keinen Juristen beschäftigen.
    Aber das wäre dem Berufsstand auch nicht recht.  Mit dem Zustand kann man leben ;)  .  Verbraucher wollen allerdings keine gerichtlichen Auseinandersetzungen, sie wollen verlässliche Regeln und gerechte Preise und Bedingungen.

    Nebenbei, auch Juristen und andere Bürger dürfen jenseits von AGBG - BGB und ZPO eine Meinung haben und sie äußern. Politiker haben da kein Privileg.

Offline marten

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Klageschrift eingegangen
« Antwort #44 am: 23. Januar 2009, 18:30:28 »
Zitat nomos:

\"PS:
Jeder Jahresabschluss wird von Wirtschaftsprüfern geprüft und testiert. Der Staat könnte konkrete Richtlinien vorgeben, die im Rahmen der Jahresabschlussprüfung zu einem Bericht verpflichten in dem die Zahlen vollständig und schlüssig einer Behörde offengelegt werden. Bei ausreichender Ausstattung könnte eine Behörde die Billigkeit prüfen und feststellen. Das was die Kartellämter heute tun, ist völlig unzureichend.  

@nomos

Keine Schlechte Idee! So z.B könnte es gehen.

Für mich als Energieverbraucher sind Ihre Argumente nachvollziehbar und schlüssig.
Aber Sie werden nicht erwarten können, das Sie von black als Versorgeranwalt eine Zustimmung zu Ihren Argumenten erhalten werden.
Er kann auch gar nicht dafür sein, das die Prozesswelle nicht weiterrollt, ansonsten würde er ja in seinen Verdienstmöglichkeiten stark eingeschränkt werden.  
Wenn die Energiewirtschaft nicht so \"gute Lobbyarbeit\" bei Politikern und anderen Behörden geleistet hätte, wäre vieles für den Verbraucher einfacher.
Und wer  Geld hat, kann auch einen BGH Richter zu Veranstaltungen einladen.
Zu mir als Verbraucher kommt er bestimmt nicht auf eine Tasse Kaffee.
Das ist meine Meinung.

gruss

marten

 

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